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   EuGH, 18.10.2012 - C-37/11   

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EuGH, 18.10.2012 - C-37/11 (https://dejure.org/2012,31160)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - C-37/11 (https://dejure.org/2012,31160)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - C-37/11 (https://dejure.org/2012,31160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Verordnung Nr. 1234/2007 - Art. 115 - Anhang XV - Abschnitt I Nr. 2 - Anlage zu Anhang XV - Teil A - Verkehrsbezeichnungen 'Butter' und 'Milchstreichfette' - Verkehrsbezeichnung 'pomazánkové máslo' ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Tschechische Republik

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Verordnung Nr. 1234/2007 - Art. 115 - Anhang XV - Abschnitt I Nr. 2 - Anlage zu Anhang XV - Teil A - Verkehrsbezeichnungen "Butter" und "Milchstreichfette" - Verkehrsbezeichnung "pomazánkové máslo" (streichfähige ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Tschechische Republik

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Verordnung Nr. 1234/2007 - Art. 115 - Anhang XV - Abschnitt I Nr. 2 - Anlage zu Anhang XV - Teil A - Verkehrsbezeichnungen ‚Butter‘ und ‚Milchstreichfette‘ - Verkehrsbezeichnung ...

  • Wolters Kluwer

    Recht zur Vermarktung von "streichfähiger Butter" unter der Verkehrsbezeichnung "Butter"; Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Tschechische Republik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermarktung von "streichfähiger Butter" unter der Verkehrsbezeichnung "Butter"; Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Tschechische Republik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Ein Milcherzeugnis, das nicht als Butter eingestuft werden kann, darf nicht unter der Bezeichnung "pomazánkové máslo" (streichfähige Butter) vermarktet werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Pomazánkové máslo streichfähige Butter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streichfähige Nicht-Butter

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Nicht als Butter einzustufende butterähnliche Erzeugnisse dürfen nicht als "Streichfähige Butter" vermarktet werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Butterähnlich ist noch keine Butter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nicht als Butter einzustufende butterähnliche Erzeugnisse dürfen nicht als "Streichfähige Butter" vermarktet werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Milchstreichfett darf sich nicht Butter nennen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Streichfähige Butter muss auch wirklich Butter sein

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Tschechisches Milcherzeugnis darf nicht Butter heißen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tschechische Republik darf Brotaufstrich "pomazánkové máslo" nicht als "streichfähige Butter" vermarkten - EuGH zur Vermarktung von Milcherzeugnissen als "streichfähige Butter"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 25. Januar 2011 - Europäische Kommission/Tschechische Republik

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 115 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 299, S. 1) ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2012, 1109
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.06.2006 - C-207/05

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-37/11
    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (vgl. Urteile vom 1. Juni 2006, Kommission/Italien, C-207/05, Randnrn. 40 bis 43, und vom 20. September 2007, Kommission/Spanien, C-177/06, Slg. 2007, I-7689, Randnrn. 30 und 31).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-177/06

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-37/11
    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (vgl. Urteile vom 1. Juni 2006, Kommission/Italien, C-207/05, Randnrn. 40 bis 43, und vom 20. September 2007, Kommission/Spanien, C-177/06, Slg. 2007, I-7689, Randnrn. 30 und 31).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-475/01

    DIE VERBRAUCHSTEUER AUF OUZO IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-37/11
    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Schwere der Folgen, die mit der Feststellung der Inexistenz eines Rechtsakts der Unionsorgane verbunden sind, es nach ständiger Rechtsprechung gebietet, dass diese Feststellung aus Gründen der Rechtssicherheit ganz außergewöhnlichen Fällen vorbehalten bleibt (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland, C-475/01, Slg. 2004, I-8923, Randnr. 20).
  • EuG, 12.05.2015 - T-51/14

    Das Milchfett "pomazánkové máslo" kann nicht als garantiert traditionelle

    Die Verordnung Nr. 1234/2007, die u. a. die Verordnung Nr. 2991/94 aufgehoben und ersetzt sowie alle ihre Vorschriften übernommen hat, soll insbesondere - wie vor allem aus ihrem 51. Erwägungsgrund hervorgeht - den Gebrauch von Verkehrsbezeichnungen vereinheitlichen, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten und die Verbraucher zu schützen (Urteil vom 18. Oktober 2012, Kommission/Tschechische Republik, C-37/11, Slg, EU:C:2012:640, Rn. 2 und 61).

    Nach dem vierten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 445/2007 handelt es sich hierbei um ein vollständiges Verzeichnis, was auch der Gerichtshof im Urteil C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt (EU:C:2012:640, Rn. 59), bestätigt hat.

    Am 30. Mai 2011 antwortete die Tschechische Republik der Kommission, dass sie deren Standpunkt einer rechtlichen Prüfung unterziehen werde, und zwar im Hinblick auf das Verfahren, vor dem Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt (EU:C:2012:640), ergangen sei.

    In seinem Urteil C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt (EU:C:2012:640), hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 115 der Verordnung Nr. 1234/2007 in Verbindung mit Abschnitt I Nr. 2 Abs. 1 und 2 von Anhang XV dieser Verordnung und Teil A Nrn. 1 und 4 der Anlage zu diesem Anhang verstoßen habe, dass sie den Verkauf von "pomazánkové máslo" unter der Bezeichnung "máslo" erlaube, obwohl dieses Erzeugnis einen Milchfettgehalt von weniger als 80 % sowie einen Wassergehalt von mehr als 16 % und einen Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von mehr als 2 % aufweise.

    Am 14. Mai 2013 teilte die Tschechische Republik der Kommission mit, dass sie infolge des Urteils C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt (EU:C:2012:640), ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet habe zur Ersetzung der Verkehrsbezeichnung "pomazánkové máslo" durch "tradicní pomazánkové" (traditioneller Aufstrich), ergänzt um die Bezeichnung "mlécná pomazánka 34 %" (Milchstreichfett 34 %).

    Die Verordnung Nr. 1234/2007, die die Verordnung Nr. 2991/94 aufgehoben und ersetzt sowie alle ihre Vorschriften übernommen hat (Urteil C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt, EU:C:2012:640, Rn. 2), hat diese Klassifizierung bewahrt, die beizubehalten ist (Urteil C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt, EU:C:2012:640, Rn. 56).

    So soll auch die Verordnung Nr. 1234/2007 den Gebrauch von Verkehrsbezeichnungen vereinheitlichen, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten und die Verbraucher zu schützen (51. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1234/2007 und Urteil C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt, EU:C:2012:640, Rn. 61).

    Wie vom Gerichtshof im Urteil C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt (EU:C:2012:640, Rn. 57), erwähnt, hat die in Abschnitt I Nr. 2 Abs. 3 Buchst. a von Anhang XV der Verordnung Nr. 1234/2007 vorgesehene Sonderregelung zwangsläufig Ausnahmecharakter, da nach dem siebten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 2991/94 eine einheitliche Klassifizierung der Streichfette festgelegt werden sollte.

    Wie sich aus dem vierten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 445/2007 und aus dem Urteil C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt (EU:C:2012:640, Rn. 59), ergibt, handelt es sich hierbei um ein vollständiges Verzeichnis.

    Was schließlich das Vorbringen der Tschechischen Republik betrifft, der Gerichtshof habe im Urteil C-37/11, oben in Rn. 2 angeführt (EU:C:2012:640) nicht darüber befunden, ob "pomazánkové máslo" die Voraussetzungen nach der Verordnung Nr. 1151/2012 erfülle, so trifft dies zwar zu, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses.

  • EuGH, 27.03.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteile vom 18. Oktober 2012, Kommission/Tschechische Republik, C-37/11, EU:C:2012:640, Rn. 46, und vom 11. Oktober 2016, Kommission/Italien, C-601/14, EU:C:2016:759, Rn. 33).
  • EuGH, 12.09.2019 - C-542/18

    Überprüfung - Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union -

    Gleichwohl verwehrt der Gerichtshof den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an sie gerichteten Entscheidung oder Richtlinie gestützten Vertragsverletzungsklage auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung oder Richtlinie zu berufen (Urteil vom 18. Oktober 2012, Kommission/Tschechische Republik, , EU:C:2012:640, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    20 - Urteile vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland (C-475/01, EU:C:2004:585, Rn. 20), und vom 18. Oktober 2012, Kommission/Tschechische Republik (C-37/11, EU:C:2012:640, Rn. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-542/18 RX-II

    Réexamen Simpson/ Rat

    Gleichwohl verwehrt der Gerichtshof den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an sie gerichteten Entscheidung oder Richtlinie gestützten Vertragsverletzungsklage auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung oder Richtlinie zu berufen (Urteil vom 18. Oktober 2012, Kommission/Tschechische Republik, C-37/11, EU:C:2012:640, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-543/18 RX-II

    Réexamen HG/ Kommission

    Gleichwohl verwehrt der Gerichtshof den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an sie gerichteten Entscheidung oder Richtlinie gestützten Vertragsverletzungsklage auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung oder Richtlinie zu berufen (Urteil vom 18. Oktober 2012, Kommission/Tschechische Republik, C-37/11, EU:C:2012:640, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-696/15

    République Tchèque / Kommission

    12 - Urteil vom 18. Oktober 2012, Kommission/Tschechische Republik (C-37/11, EU:C:2012:640, Rn. 46 bis 48).
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