Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 18.01.2006 | Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 30.11.2006 - C-376/05, C-377/05   

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https://dejure.org/2006,2929
EuGH, 30.11.2006 - C-376/05, C-377/05 (https://dejure.org/2006,2929)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.2006 - C-376/05, C-377/05 (https://dejure.org/2006,2929)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 2006 - C-376/05, C-377/05 (https://dejure.org/2006,2929)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Artikel 5 Absatz 3 - Kündigung durch den Lieferanten - Umstrukturierung des Netzes - Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Artikel 4 Absatz 1 - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Brünsteiner

    Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Artikel 5 Absatz 3 - Kündigung durch den Lieferanten - Umstrukturierung des Netzes - Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Artikel 4 Absatz 1 - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Autohaus Hilgert

    Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Artikel 5 Absatz 3 - Kündigung durch den Lieferanten - Umstrukturierung des Netzes - Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Artikel 4 Absatz 1 - ...

  • EU-Kommission PDF

    Brünsteiner

    Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Artikel 5 Absatz 3 - Kündigung durch den Lieferanten - Umstrukturierung des Netzes - Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Artikel 4 Absatz 1 - ...

  • EU-Kommission

    Brünsteiner

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor; Umstrukturierung des Vertriebssystems eines Lieferanten ...

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor; Umstrukturierung des Vertriebssystems eines Lieferanten ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Verordnung (EG) Nr. 1475/95 Art. 5 Abs. 3 Unterabs. 1 erster Gedankenstrich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb: Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Artikel 5 Absatz 3 - Kündigung durch den Lieferanten - Umstrukturierung des Netzes - Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Artikel 4 ...

  • rechtsportal.de

    Wettbewerb: Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Artikel 5 Absatz 3 - Kündigung durch den Lieferanten - Umstrukturierung des Netzes - Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Artikel 4 Absatz 1 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Brünsteiner

    Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Artikel 5 Absatz 3 - Kündigung durch den Lieferanten - Umstrukturierung des Netzes - Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Artikel 4 Absatz 1 - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Brünsteiner

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof - Auslegung von Artikel 5 Absatz 3 erster Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 1475/95 der Kommission vom 28. Juni 1995 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vertriebs- und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 201
  • GRUR Int. 2007, 232
  • EuZW 2007, 23
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.09.2006 - C-377/05

    Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugsektor; Kündigung bestehender

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    In den verbundenen Rechtssachen C-376/05 und C-377/05.

    Autohaus Hilgert GmbH (C-377/05).

    24 Mit Beschluss vom 18. Januar 2006 hat der Präsident des Gerichtshofes die Rechtssachen C-376/05 und C-377/05 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 18.12.1986 - 10/86

    VAG France / Magne

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    Es ist daher Sache des vorlegenden Gerichts, nach dem geltenden nationalen Recht zu beurteilen, welche Bedeutung und welche Auswirkungen eine eventuelle Nichtigkeit bestimmter Vertragsklauseln aufgrund von Artikel 81 EG für die gesamten vertraglichen Beziehungen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 10/86, VAG France, Slg. 1986, 4071, Randnrn.
  • EuGH, 30.04.1998 - C-230/96

    Cabour

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    14 und 15, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-230/96, Cabour, Slg. 1998, I-2055, Randnr. 51).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-402/98

    ATB u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    28 Unter diesen Umständen ist, da Artikel 234 EG den Parteien eines bei einem innerstaatlichen Gericht anhängigen Rechtsstreits keinen Rechtsbehelf eröffnet, der Gerichtshof nicht gehalten, die Frage der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht zu prüfen, nur weil eine Partei diese Frage in ihren schriftlichen Erklärungen aufgeworfen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-402/98, ATB u. a., Slg. 2000, I-5501, Randnrn.
  • EuGH, 07.09.2006 - C-125/05

    Vulcan Silkeborg - Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge -

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    31 Der Gerichtshof hat diese Frage in seinem Urteil vom 7. September 2006 in der Rechtssache C-125/05 (Vulcan Silkeborg, Slg. 2006, I-0000) bereits dahin beantwortet, dass das Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1400/2002 als solches eine Umstrukturierung des Vertriebssystems eines Lieferanten nach Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1475/95 nicht notwendig gemacht hat, dass dieses Inkrafttreten aber nach Maßgabe des spezifischen Aufbaus des Vertriebsnetzes des einzelnen Lieferanten Änderungen von solcher Bedeutung notwendig machen konnte, dass sie eine echte Umstrukturierung dieses Netzes im Sinne dieser Bestimmung darstellen.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    30 und 31, und vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache C-344/04, IATA und ELFAA, Slg. 2006, I-403, Randnr. 28).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-154/05

    Kersbergen-Lap und Dams-Schipper - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    Denn nur die mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte, in deren Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, haben im jeweiligen Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-159/97, Castelletti, Slg. 1999, I-1597, Randnr. 14, und vom 6. Juli 2006 in der Rechtssache C-154/05, Kersbergen-Lap und Dams-Schipper, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    42 Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die im vorliegenden Fall ausgesprochene Kündigung der Vereinbarungen mit einer Frist von einem Jahr diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist unter diesen Umständen auch die zweite Frage zu beantworten, um dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01, Weigel, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 44, und vom 21. Februar 2006 in der Rechtssache C-152/03, Ritter-Coulais, I-1711, Randnr. 29).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    Denn nur die mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte, in deren Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, haben im jeweiligen Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-159/97, Castelletti, Slg. 1999, I-1597, Randnr. 14, und vom 6. Juli 2006 in der Rechtssache C-154/05, Kersbergen-Lap und Dams-Schipper, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Auszug aus EuGH, 30.11.2006 - C-376/05
    42 Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die im vorliegenden Fall ausgesprochene Kündigung der Vereinbarungen mit einer Frist von einem Jahr diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist unter diesen Umständen auch die zweite Frage zu beantworten, um dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01, Weigel, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 44, und vom 21. Februar 2006 in der Rechtssache C-152/03, Ritter-Coulais, I-1711, Randnr. 29).
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Da Art. 267 AEUV den Parteien eines bei einem innerstaatlichen Gericht anhängigen Rechtsstreits keinen Rechtsbehelf eröffnet, ist der Gerichtshof nicht gehalten, die Frage der Gültigkeit von Unionsrecht zu prüfen, nur weil eine Partei diese Frage vor ihm aufgeworfen hat (Urteil vom 30. November 2006, Brünsteiner und Autohaus Hilgert, C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 28).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der

    Denn nur die mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte, in deren Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, haben im jeweiligen Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. Urteil vom 30. November 2006, Brünsteiner und Autohaus Hilgert, C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 26).

    Nach gefestigter Rechtsprechung eröffnet Art. 267 AEUV den Parteien eines bei einem innerstaatlichen Gericht anhängigen Rechtsstreits keinen Rechtsbehelf, so dass der Gerichtshof nicht gehalten ist, die Frage der Gültigkeit von Unionsrecht zu prüfen, nur weil eine Partei diese Frage in ihren schriftlichen Erklärungen aufgeworfen hat (Urteil Brünsteiner und Autohaus Hilgert, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.01.2007 - C-273/06

    Auto Peter Petschenig - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Wettbewerb -

    Diese fügt sich in den gleichen rechtlichen und tatsächlichen Rahmen wie die Rechtssachen ein, die mit den Urteilen vom 7. September 2006, Vulcan Silkeborg (C-125/05, Slg. 2006, I-0000), und vom 30. November 2006, Brünsteiner und Hilgert (C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-0000), abgeschlossen worden sind.

    59 bis 61, sowie Brünsteiner und Hilgert, Randnr. 32).

    62 und 65, sowie Brünsteiner und Hilgert, Randnrn.

    29 und 30, sowie Brünsteiner und Hilgert, Randnr. 34).

    26 Zur Voraussetzung der "Notwendigkeit" der Umstrukturierung in Art. 5 Abs. 3 Unterabs. 1 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1475/95 hat der Gerichtshof ausgeführt, dass danach die Umstrukturierung mit Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden können muss, die sich auf interne oder externe objektive Umstände des Unternehmens des Lieferanten stützen, die ohne eine schnelle Umstrukturierung des Vertriebsnetzes in Anbetracht des Wettbewerbsumfelds, in dem der Lieferant agiert, die Effizienz der bestehenden Strukturen des Vertriebsnetzes beeinträchtigen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile Vulcan Silkeborg, Randnr. 37, sowie Brünsteiner und Hilgert, Randnr. 36).

    Dagegen sind mögliche wirtschaftlich nachteilige Folgen, die der Lieferant im Fall einer Kündigung der Vertriebsvereinbarung mit einer Frist von zwei Jahren erleiden könnte, in dieser Hinsicht erheblich (vgl. Urteile Vulcan Silkeborg, Randnr. 38, sowie Brünsteiner und Hilgert, Randnr. 37).

    37 Es ist jedoch Sache der nationalen Gerichte oder der Schiedsgerichte, unter Bezugnahme auf die oben gegebenen Hinweise und unter Berücksichtigung aller konkreten Gegebenheiten der Streitigkeit, mit der sie befasst sind, und insbesondere der zu diesem Zweck von dem Lieferanten vorgelegten Beweise zu beurteilen, ob die von dem Lieferanten vorgenommenen Änderungen eine solche Umstrukturierung seines Vertriebsnetzes darstellen und ob diese durch das Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1400/2002 notwendig gemacht wurde (Urteile Vulcan Silkeborg, Randnr. 64, sowie Brünsteiner und Hilgert, Randnr. 33).

  • BGH, 28.02.2007 - VIII ZR 30/06

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch den Unternehmer und

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der von der Beklagten gekündigte Vertrag, wie die Revision geltend macht, aufgrund der Änderung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge durch die Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 ab dem 1. Oktober 2003 nichtig geworden wäre, wenn die Beklagte ihn nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt hätte (vgl. dazu BGH, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2004 - KZR 14/04, BB 2005, 2208, unter II 2, sowie EuGH, Urteil vom 30. November 2006 - Rs. C-376/05 und C-377-05, NJW 2007, 201).
  • BGH, 08.05.2007 - KZR 14/04

    Kfz-Vertragshändler III

    Der Gerichtshof hat die Vorlagefragen mit Urteil vom 30. November 2006 (C-376/05 und C-377/05, NJW 2007, 201) wie folgt beantwortet:.
  • EuGH, 11.09.2008 - C-279/06

    CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG

    Es ist daher Sache des vorlegenden Gerichts, nach dem geltenden nationalen Recht zu beurteilen, welche Bedeutung und welche Auswirkungen eine etwaige Nichtigkeit bestimmter Vertragsklauseln aufgrund von Art. 81 Abs. 2 EG für die gesamten vertraglichen Beziehungen hat (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 1986, VAG France, 10/86, Slg. 1986, 4071, Randnrn. 14 und 15, Cabour, Randnr. 51, und vom 30. November 2006, Brünsteiner und Autohaus Hilgert, C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 48).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Diese Anrechnung ist somit hier erst im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu berücksichtigen ( BGH , WuM 2007, Seiten 329 f. = AGS 2007, Seiten 283 f.; BGH , WuM 2007, Seiten 330 ff. = AGS 2007, Seiten 289 ff.; LG Baden-Baden , JurBüro 2007, Seiten 205 f.; AG Nürtingen , JurBüro 2007, Seite 206; Hansens , ZfSch 2007, Seiten 344 und RVGreport 2007, Seiten 121 ff.; Schneider , NJW 2007, Seiten 201 ff.; Mayer , RVG-Letter 2007, Seite 53 ).
  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 150/08

    Strukturkündigung von Nissan-Vertragshändlern

    Es ist Sache der nationalen Gerichte, unter Berücksichtigung aller konkreter Gegebenheiten der Streitigkeit, mit der sie befasst sind, zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (EuGH, Urteile vom 7. September 2006, aaO, Rdnr. 39 f., und vom 30. November 2006, Rs. C-376/05, Slg. 2006, I S. 11383 = NJW 2007, 201 - Brünsteiner GmbH u.a. ./. BMW, Rdnr. 33, 34).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nur die mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte, in deren Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen haben (Urteil vom 30. November 2006, Brünsteiner und Autohaus Hilgert, C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 33/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Mögliche wirtschaftliche Nachteile, die der Lieferant im Fall einer Kündigung mit zweijähriger Frist erleiden könnte, sind in dieser Hinsicht erheblich (EuGH, Urteil vom 30.11.2006, C-376/05, Rn. 36 f.; Urteil vom 07.09.2006, C- 125/05, Rn. 36-40).

    Es ist zwar Aufgabe der nationalen Gerichte, unter Beurteilung aller konkreten Gegebenheiten der Streitigkeit zu beurteilen, ob die vorbezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind (EuGH, Urteil vom 30.11.2006, C-376/05 Rn. 33).

    Selbst wenn man annähme, die Beklagte habe zur Zeit des Ausspruchs der Kündigung im Hinblick auf die Stellungnahme der EU-Kommission vom 07.07.2005 zu dem Verfahren C-127/05, in der in erster Linie auf einen Kausalzusammenhang zwischen Reorganisation und Kündigung abgestellt wird, oder wegen des Fehlens höchstrichterlicher Entscheidungen zu diesem Fragenkreis darauf vertrauen dürfen, dass ihre Strukturkündigung wirksam sei, weil es ausreiche, dass sie aufgrund ihrer freien unternehmerischen Einschätzung eine Strukturkündigung für erforderlich gehalten habe, hat die Beklagte jedenfalls nach den Entscheidungen des EuGH vom 07.09.2006 (C-125/05) sowie 30.11.2006 (C-376/05) ein berechtigtes Vertrauen in die Wirksamkeit ihrer Kündigung verloren.

  • OLG Köln, 07.12.2007 - 19 U 59/07

    Strukturkündigung von Kfz-Vertragshändlerverträgen ist unwirksam

  • BGH, 08.05.2007 - KZR 16/04

    Kündigung eines Vertragshändlervertrages

  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 34/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-338/13

    Generalanwalt Paolo Mengozzi ist der Ansicht, dass das unionsrechtliche

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  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-384/10

    Voogsgeerd - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06

    CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Art. 85

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-620/10

    Kastrati - Asylrecht - Verordnung EG Nr. 343/2003 - Bestimmung des für die

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Rechtsprechung
   EuGH, 18.01.2006 - C-376/05   

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https://dejure.org/2006,38543
EuGH, 18.01.2006 - C-376/05 (https://dejure.org/2006,38543)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2006 - C-376/05 (https://dejure.org/2006,38543)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.09.2006 - C-377/05

    Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugsektor; Kündigung bestehender

    Auszug aus EuGH, 18.01.2006 - C-376/05
    und in der Rechtssache C-377/05.

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https://dejure.org/2006,31818
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Brünsteiner

    Auslegung des Artikels 5 Absatz 3 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1475/95 der Kommission vom 28. Juni 1995 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge und des ...

  • EU-Kommission PDF

    Brünsteiner

    Auslegung des Artikels 5 Absatz 3 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1475/95 der Kommission vom 28. Juni 1995 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge und des ...

  • EU-Kommission

    Brünsteiner

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

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  • EuGH, 12.02.2004 - C-236/02

    Slob

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-376/05
    Vgl. z. B. das Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-402/98 (ATB u. a., Slg. 2000, I-5501) und das Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-236/02 (Slob, Slg. 2004, I-1861).
  • EuGH, 09.12.1965 - 44/65

    Hessische Knappschaft / Singer und Fils

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-376/05
    7 - Vgl. Urteil vom 9. Dezember 1965 in der Rechtssache 44/65 (Singer, Slg. 1965, 1268).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-402/98

    ATB u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-376/05
    Vgl. z. B. das Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-402/98 (ATB u. a., Slg. 2000, I-5501) und das Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-236/02 (Slob, Slg. 2004, I-1861).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-125/05

    Vulcan Silkeborg - Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-376/05
    4 - Urteil des Gerichtshofes vom 7. September 2006 in der Rechtssache C-125/05 (Slg. 2006, I-0000).
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