Rechtsprechung
   EuGH, 09.08.1994 - C-378/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    La Pyramide

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    Vorabentscheidungsverfahren ° Zulässigkeit ° Frage, die mit dem Ausgangsrechtsstreit nichts zu tun hat ° Ohne Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Rahmen vorgelegte Frage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 85; EWG-Vertrag Art. 86
    Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Frage, die mit dem Ausgangsrechtsstreit nichts zu tun hat - Ohne Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Rahmen vorgelegte Frage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1994, I-3999



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Wird zitiert von ... (12)  

  • EuGH, 05.02.2004 - C-380/01  

    Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beruflicher

    In Bezug auf die Vorlagefrage ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das mit Artikel 234 EG eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 22, sowie Beschlüsse vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 10, und vom 25. Mai 1998 in der Rechtssache C-361/97, Nour, Slg. 1998, I-3101, Randnr. 10).
  • EuGH, 23.03.1995 - C-458/93  

    Strafverfahren gegen Saddik

    12 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es gebietet, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14).
  • EuGH, 25.02.2003 - C-445/01  

    Roberto Simoncello und Piera Boerio gegen Direzione Provinciale del Lavoro -

    20 Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das in Artikel 234 EG vorgesehene Verfahren ein Instrument für die Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, in dem Ersterer den Letzteren Hinweise für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts gibt, die sie zur Lösung des Rechtsstreits, über den sie zu entscheiden haben, benötigen (siehe Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 22, sowie Beschlüsse vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 10, und vom 25. Mai 1998 in der Rechtssache C-361/97, Nour, Slg. 1998, I-3101, Randnr. 10).
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