Rechtsprechung
EuGH, 05.05.1994 - C-38/93 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- EU-Kommission
Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a
Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Besteuerungsgrundlage; Dienstleistung; Vom Dienstleistenden tatsächlich empfangene Gegenleistung; Geldspielautomaten; Nichteinbeziehung des feststehenden Prozentsatzes der Einsätze, der in Form ... - EU-Kommission
Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
- Simons & Moll-Simons
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umsatzsteuer: Geldspielautomaten
- Judicialis
Sechste Richtlinie Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
- vdai.de
Begriff der Besteuerungsgrundlage im Sinne von Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a) Richtlinie 77/388/EWG bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, dass ein bestimmter Prozentsatz der Spieleinsätze als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Richtlinie Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Dienstleistung - Vom Dienstleistenden tatsächlich empfangene Gegenleistung - Geldspielautomaten - Nichteinbeziehung des feststehenden Prozentsatzes der Einsätze, der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; Gesamtheit der Spieleinsätze
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Steuerbefreiungen gem. § 4 UStG
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 22.12.1992 - VI 131/92
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1994 - C-38/93
- EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
Papierfundstellen
- BB 1994, 1198
- BB 1994, 708
- DB 1995, 256
- BStBl II 1994, 548
Wird zitiert von ... (128) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.03.1990 - 126/88
Boots / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
8 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88 (Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnr. 19) ausgeführt hat, stellt die letztgenannte Bestimmung nur eine Anwendung der in Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie - in seiner Auslegung insbesondere durch das Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16) - aufgestellten Regel dar, daß die Besteuerungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung ist. - EuGH, 23.11.1988 - 230/87
Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
8 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88 (Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnr. 19) ausgeführt hat, stellt die letztgenannte Bestimmung nur eine Anwendung der in Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie - in seiner Auslegung insbesondere durch das Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16) - aufgestellten Regel dar, daß die Besteuerungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung ist.
- EuGH, 24.10.2013 - C-440/12
Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit …
Zwar habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1994, Glawe (C-38/93, Slg. 1994, I-1679), entschieden, dass bei den dort in Rede stehenden Geldspielautomaten, die so eingestellt worden seien, dass ein bestimmter Prozentsatz der Spieleinsätze als Gewinne an die Spieler ausgezahlt werde, der den Gewinnen entsprechende, gesetzlich zwingend festgelegte Teil der Gesamtheit der Spieleinsätze nicht zur Bemessungsgrundlage gehöre.In technischer Hinsicht erfüllten die Hopper, bei denen es sich um eine Innovation der Spielgeräte handele, zwar grundsätzlich dieselbe Funktion wie seinerzeit die "Münzstapelrohre", um die es im Urteil Glawe gegangen sei, doch habe der Betreiber auf den Inhalt der Hopper jederzeit Zugriff.
Zudem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass bei Geldspielautomaten, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, dass durchschnittlich mindestens 60 % der Spieleinsätze als Gewinne an die Spieler ausgezahlt werden, die Gegenleistung, die der Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhält, nur in dem Teil der Einsätze besteht, über den er effektiv selbst verfügen kann (Urteil Glawe, Randnr. 9).
Da der Sachverhalt in der Rechtssache, in der das Urteil Glawe ergangen ist, mit dem Sachverhalt des Ausgangsverfahrens vergleichbar ist, ist die vom Gerichtshof in diesem Urteil gegebene Antwort auf die vorliegende Rechtssache übertragbar.
Unter diesen Umständen wird die Gegenleistung, die der Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhält, durch "zwingende gesetzliche Vorschriften" festgelegt und besteht daher nur "in dem Teil der Einsätze, über den er effektiv selbst verfügen kann" (vgl. Urteile Glawe, Randnr. 9, und vom 19. Juli 2012, 1nternational Bingo Technology, C-377/11, Randnr. 26), d. h. in den Kasseneinnahmen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums.
Dass es speziell eine "Preisregulierung" und/oder eine gesetzliche Begrenzung der Verluste der Benutzer von Spielgeräten gibt, ist dem Grundsatz nach vom Gerichtshof im Urteil Glawe implizit gebilligt worden, insbesondere im Hinblick auf ihre Behandlung für die Zwecke der Erhebung der Mehrwertsteuer.
In diesem Urteil hat der Gerichtshof nämlich unter Zugrundelegung eines gesetzlichen Gewinnanteils von 60 % ausgeführt, dass diese Gewinne, deren Auszahlung das deutsche Recht vorschrieb, nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen waren (vgl. Urteil Glawe, Randnr. 9).
- EuGH, 17.02.2005 - C-453/02
DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …
Außerdem habe das Verhalten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Anschluss an das Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-38/93 (Glawe, Slg. 1994, I-1679) die Bundesrepublik Deutschland zu der Ansicht geführt, dass § 4 Nummer 9 UStG mit der Sechsten Richtlinie in Einklang stehe.43 In Bezug auf die Ausgangsverfahren ist erstens festzustellen, dass sich das Vorbringen, § 4 Nummer 9 UStG habe vernünftigerweise als mit der Sechsten Richtlinie in Einklang stehend angesehen werden können, nicht auf das Verhalten der Kommission im Anschluss an das Urteil Glawe stützen lässt.
- BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18
Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig
Bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, dass ein bestimmter Prozentsatz der Spieleinsätze als Gewinn an die Spieler ausgezahlt wird, besteht die vom Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhaltene Gegenleistung nur in dem Teil der Einsätze, über den er effektiv selbst verfügen kann (Bestätigung des EuGH-Urteils Glawe vom 05.05.1994 - C-38/93, EU:C:1994:188, BStBl II 1994, 548).Allerdings hat der EuGH bereits in der Rechtssache Glawe (EuGH-Urteil vom 05.05.1994 - C-38/93, EU:C:1994:188, BStBl II 1994, 548) in Rz 12 betont, dass der Anteil der Spieleinsätze, der als Gewinn wieder ausgeschüttet wird, von vornherein zwingend feststeht.
Er ging bereits dort in Rz 9 vom Vorliegen einer entgeltlichen Leistung aus, die u.a. in der Bereitstellung der Automaten und der Gewährung einer Gewinnmöglichkeit (Rz 12) besteht, wobei die vom Betreiber erhaltene Gegenleistung nur in dem Teil der Einsätze besteht, über den er effektiv selbst verfügen kann (EuGH-Urteil Glawe, EU:C:1994:188, BStBl II 1994, 548, Rz 9).
Der Unterschied besteht aber "nur" darin, dass im Fall Glawe (EU:C:1994:188, BStBl II 1994, 548) ein bestimmter Mindestprozentsatz (nämlich 60 % der von den Spielern geleisteten Einsätze) als Gewinn an die Spieler ausgeschüttet wurde und dass diese Einsätze technisch und gegenständlich von den Einsätzen getrennt waren, die der Betreiber tatsächlich für sich verbuchen konnte, wohingegen der im Ausgangsverfahren fragliche Wettbewerb keines dieser Merkmale aufweist (Rz 30).
dd) Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass zwischen dem Kläger als Veranstalter des Glücksspiels und dem Spieler insoweit entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen: Bereits Generalanwalt Jacobs hat in Rz 21 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Glawe vom 03.03.1994 - C-38/93 (EU:C:1994:81) diesbezüglich erläutert, dass sich das kommerzielle Glücksspiel vom normalen Glücksspiel insofern unterscheidet, als die Person, die das Glücksspiel veranstaltet, dieses so ausgestaltet, dass ihre durchschnittlichen Gewinne ausreichen, um die ihr bei der Durchführung des Glücksspiels entstehenden Kosten zu decken und ihr einen angemessenen Nutzen zu verschaffen.
Ebenfalls zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass der Teil der Summe der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht, nicht zur Besteuerungsgrundlage gehört (vgl. EuGH-Urteile Glawe, EU:C:1994:188, BStBl II 1994, 548;… Town & County Factors, EU:C:2002:494, BFH/NV 2003, Beilage 1, 35, Rz 30; International Bingo Technology, EU:C:2012:503, HFR 2012, 1011, Rz 23 ff.; Metropol Spielstätten, EU:C:2013:687, HFR 2013, 1166, Tenor 2 und 3;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 84;… in BFH/NV 2016, 599).
- FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13
Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Keine Befangenheit durch …
Die Regelungen der MwStSystRL fordern somit keine Proportionalität zwischen der geschuldeten Mehrwertsteuer und den isoliert betrachteten Einsätzen der einzelnen Spieler (…EuGH-Urteile vom 24.10.2013 C-440/12, UR 2013, 866, Rz. 38 f.; vom 05.05.1994 C-38/93 -Glawe, Slg. 1994, I-01679, BStBl II 1994, 548).Das Urteil des EuGH im hiesigen Verfahren steht nicht nur mit dem Glawe-Urteil (vom 05.05.1994 C-38/93, Slg. 1994, I-01679, BStBl II 1994, 548), sondern auch mit der übrigen Rechtsprechung des EuGH im Einklang.
(1) Nach der Rechtsprechung des EuGH besteht die vom Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhaltene Gegenleistung in dem Teil der Einsätze, über den er effektiv selbst verfügen kann (EuGH-Urteil vom 05.05.1994 C-38/93 - Glawe, Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548; daran anschließend die Entscheidung im hiesigen Vorabentscheidungsverfahren).
Im Übrigen hat der EuGH lediglich die bereits im Glawe-Urteil (vom 05.05.1994 C-38/93, Slg. 1994, I-01679, BStBl II 1994, 548) begründete Rechtsprechung zur Bemessungsgrundlage fortgeführt und diese nicht geändert.
c) Nach dem Glawe-Urteil (vom 05.05.1994 C-38/93, Slg. 1994, I-01679, Rz. 9 f.) kann der Automatenbetreiber nur über die Geldstücke effektiv selbst verfügen, die in die Gerätekasse gelangen, weil mit den Geldstücken, die in das Münzstapelrohr (Vorläufer des heutigen Hoppers) fallen, dessen Inhalt aufgefüllt wird, den ursprünglich der Betreiber bereitgestellt hatte, um die Inbetriebnahme der Automaten zu ermöglichen.
- FG Hamburg, 22.01.1998 - II 145/96
Zutreffende Umsetzung einer EG-Richtlinie; Durchbrechung der Bestandskraft von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07
Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von …
Denn der EuGH hat in seinem Urteil vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93 --Glawe-- (Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548) entschieden, bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt seien, dass ein bestimmter Prozentsatz der Spieleinsätze als Gewinn an die Spieler ausgezahlt werde, bestehe die vom Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhaltene Gegenleistung nur in dem Teil der Einsätze, über den er effektiv selbst verfügen könne; bei solchen Automaten gehöre der gesetzlich zwingend festgelegte Teil der Gesamtheit der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspreche, nicht zur Besteuerungsgrundlage.Eine Proportionalität der Umsatzsteuer zu dem Einsatz jedes einzelnen Spielers, die nach dem Vorbringen der Revisionsklägerin deshalb nicht gegeben ist, weil Besteuerungsgrundlage nicht diese einzelnen Einsätze, sondern die monatlichen bzw. jährlichen Kasseneinnahmen seien, hat der EuGH in seinem Urteil in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 --das die Betreiber von Geldspielautomaten nicht beschwert-- nicht gefordert.
- BFH, 15.03.2000 - II R 15/98
Formunwirksames Vermächtnis - Steuererstattungsanspruch - Schuldenansatz
Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-38/93 --Glawe-- (Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548) entschieden hatte, dass Bemessungsgrundlage für die Umsätze des Betreibers von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BMF-- vom 7. Juni 1991 IV A 2 -S 7200- 45/91, BStBl I 1991, 538) nicht die Summe der für jedes einzelne Spiel gezahlten Entgelte, sondern nur der Teil der Einsätze sei, über den er selbst verfügen könne (sog. Kasseninhalt), beantragte der Kläger am 9. Mai 1994 die Änderung der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1989 bis 1992.Dem EuGH-Urteil in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 komme nicht nur wertaufhellende, sondern wertbeeinflussende Bedeutung zu.
aa) Die Umsatzsteuererstattungsansprüche, die sich als Folge der Rechtsauffassung des EuGH im Urteil in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 ergeben haben, gehören auch insoweit, als sie noch auf Veranlagungszeiträume bis zum Tod des V entfallen, nicht zum Betriebsvermögen seines auf den Kläger und S übergegangenen Unternehmens.
Demgemäß hat das Betriebs-FA die Änderung der Steuerfestsetzungen noch nach Ergehen des EuGH-Urteils in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 abgelehnt und damit deutlich gemacht, dass es sich weiterhin nur an das bis dahin für die Finanzverwaltung verbindliche BMF-Schreiben in BStBl I 1991, 538 gebunden fühlte.
- FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17
Umsätze mit Geldspielautomaten
Diese streitentscheidenden Fragen seien auch noch nicht durch die Rechtsprechung des EuGH in den Sachen Glawe (C-38/93), LeoLibera (C-58/09) und Metropol (C-440/12) geklärt.Nach den Urteilen des EuGH vom 05.05.1994 (C-38/93) und des BFH vom 20.01.1997 (V R 20/95) erziele der Automatenbetreiber jedenfalls in Höhe der ihm nach Abzug der festgelegten Gewinnausschüttungen verbleibenden Einnahmen ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.
Zudem hat der EuGH entschieden, dass auch bei Geldspielautomaten, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, dass durchschnittlich mindestens 60 % der Spieleinsätze als Gewinne an die Spieler ausgezahlt werden, die Gegenleistung, die der Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhält, nur in dem Teil der Einsätze besteht, über den er effektiv selbst verfügen kann (EuGH-Urteil vom 05.05.1994 C- 38/93, Glawe, BStBl. II 1994, 548, Rd. 9).
- EuGH, 29.05.2001 - C-86/99
Freemans
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die endgültige Besteuerungsgrundlage bei Lieferung eines Gegenstands die tatsächlich dafür erhaltene Gegenleistung (Urteile vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679, Randnr. 8, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-288/94, Argos Distributors, Slg. 1996, I-5311, Randnr. 16).Zwar hat der Gerichtshof, worauf Freemans zutreffend hinweist, in Bezug auf Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit entschieden, dass die Gegenleistung die Gesamtheit der Spieleinsätze abzüglich des Teils ist, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht (Urteil Glawe, Randnr. 13).
Sodann ist zu berücksichtigen, dass in der Rechtssache, die zu dem Urteil Glawe geführt hat, der Teil der Spieleinsätze, der nicht in die Besteuerungsgrundlage einbezogen worden ist, den Spielern, die gewannen, tatsächlich ausgezahlt wurde.
Das Urteil Glawe ist daher unter Umständen ergangen, die sich wesentlich von denen des Ausgangsverfahrens unterscheiden, in dem es um einen Bestandteil des vom Endverbraucher gezahlten Preises geht, der dem Steuerpflichtigen verbleibt, sofern der Endverbraucher nicht über ihn verfügt.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2017 - C-462/16
Boehringer Ingelheim Pharma - Mehrwertsteuer - Lieferung von Arzneimitteln vom …
5 Urteil vom 5. Mai 1994, C-38/93, EU:C:1994:188.7 Urteil vom 5. Mai 1994, C-38/93, EU:C:1994:188, Rn. 9. Boehringer nimmt auch auf Rn. 12 desselben Urteils Bezug sowie auf die Urteile vom 17. September 2002, Town & County Factors (…C-498/99, EU:C:2002:494, Rn. 30), vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (…C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 29), und Elida Gibbs, Rn. 27. Im letztgenannten Urteil führte der Gerichtshof aus, dass nach ständiger Rechtsprechung "diese Gegenleistung den "subjektiven", nämlich im konkreten Fall tatsächlich erhaltenen Wert[,] und nicht einen nach objektiven Maßstäben geschätzten Wert dar[stellt]".
Vgl. auch Urteile vom 5. Mai 1994, Glawe (C-38/93, EU:C:1994:188), und vom 24. Oktober 2013, Metropol Spielstätten (C-440/12, EU:C:2013:687).
Generalanwalt Jacobs stellte in Nr. 16 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Glawe (C-38/93, EU:C:1994:81) fest, dass "Glücksspielumsätze für die Erhebung der Mehrwertsteuer schlecht geeignet sind".
- BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten …
- EuGH, 29.07.2010 - C-40/09
Astra Zeneca UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Nr. 1 - Begriff …
- EuGH, 16.10.1997 - C-258/95
Fillibeck
- FG Münster, 27.12.2021 - 5 V 2705/21
Steuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen ist zweifelhaft
- BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken
- BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der …
- BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit …
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.
- FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11
Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in …
- EuGH, 19.07.2012 - C-377/11
International Bingo Technology - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil …
- BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95
Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und …
- BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
- BFH, 11.12.2019 - XI R 26/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18: …
- BFH, 30.06.2020 - XI S 11/20
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
- BFH, 16.01.2020 - V R 42/17
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Rabatten im Punktsystem
- BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …
- BFH, 06.11.2002 - V R 50/01
Steuerpflicht von Kartenspielen
- BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18: …
- FG Hamburg, 07.08.2007 - 7 V 78/07
Umsatzsteuer: Gemeinschaftsrechtliche Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen …
- BFH, 30.01.1997 - V R 27/95
Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt
- EuGH, 17.09.2002 - C-498/99
Town & County Factors
- EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Fischer
- BFH, 19.11.2014 - V R 55/13
Unentgeltlichkeit bei kostenlos ausgeführten Leistungen gegen Vorlage eines zuvor …
- BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Glücksspiel
- BFH, 30.01.2014 - V R 1/13
Keine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG wegen …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 6 K 1251/14
Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage durch Abschläge nach § 1 …
- FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
Einbeziehung eines automatischen Tronc-Einbehalts beim Automatenglücksspiel in …
- BFH, 23.11.2006 - V R 51/05
Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund …
- BFH, 01.02.2007 - II B 51/06
Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß
- EuGH, 14.07.1998 - C-172/96
First National Bank of Chicago
- FG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 7 K 7323/13
Rabatte zugunstenn der privaten Krankenversicherung
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03
Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat
- BFH, 23.11.2006 - V R 28/05
Berichtigung nach § 175 AO; Änderung der rechtlichen Beurteilung
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-453/02
Linneweber
- BFH, 22.03.2002 - V B 60/01
Geldspielautomaten-Umsätze; Änderung bestandskräftiger USt-Bescheide; sog. …
- BFH, 29.10.1998 - V B 87/98
Umsätze mit Geldspielautomaten
- EuGH, 24.10.1996 - C-288/94
Argos Distributors / Kommissioners of Customs & Excise
- BFH, 13.12.1995 - XI R 16/95
1. Auch Zahlungen ohne zivilrechtlichen Rechtsgrund (Doppelzahlungen) sind …
- FG Münster, 30.01.2018 - 5 K 419/15
Befreiung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten von der …
- FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 344/17
Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05
Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend …
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt
- BFH, 18.08.2005 - V R 42/02
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben
- FG Köln, 30.01.2018 - 8 K 2620/15
Erzielen der steuerbaren und nicht steuerbefreiten Umsätze aus Geldspielgeräten …
- BFH, 09.10.2002 - V R 73/01
Pensionskassenbeiträge für einen Rundfunkermittler
- OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04
Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in …
- FG Niedersachsen, 17.04.1997 - V 416/95
Haftung eines EU-Mitgliedstaates bei nicht fristgerechter Umsetzung einer …
- FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 362/95
Bestandskraft von Umsatzsteuerbescheiden wegen Nichteinhaltung der …
- FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 250/95
Bestandskraft von Umsatzsteuerbescheiden über Umsätze aus dem Betrieb von …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 7 K 7323/12
Keine Minderung des Entgelts für Arzneimittellieferungen pharmazeutischer …
- FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227 …
- FG Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 K 198/02
Festsetzungsverjährung als Grenze für die Rückwirkung einer EuGH-Entscheidung
- BFH, 16.03.2000 - V R 16/99
Umbuchungsgebühren gehören zum Entgelt
- FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 5 K 36/06
Geldspielautomat - Kein Erlass von bestandskräftig festgesetzter Umsatzsteuer, …
- FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07
Befreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer; Vereinbarkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-462/02
Linneweber - Steuerrecht
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 K 3/95
- BGH, 26.04.2012 - III ZR 210/11
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines privaten Glücksspielveranstalters: …
- BFH, 01.02.2007 - II B 58/06
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes
- OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 215/04
Zulässigkeit von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; "Fun-Games"
- BFH, 21.06.2001 - V B 32/01
Beförderung, Verpflegung, Unterbringung von Vertriebsagenten
- BFH, 15.04.1998 - V B 148/97
Bemessungsgrundlage bei Durchführung von Systemspielen mit Gewinnmöglichkeit
- FG Hamburg, 15.02.2022 - 5 K 73/20
Umsatzsteuergesetz: Zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht von Umsätzen aus dem …
- FG Köln, 23.10.1997 - 9 K 4567/96
Herabsetzung der Erbschaftsteuer wegen Rechtswidrigkeit des Steuerbescheides; …
- VGH Hessen, 14.03.1996 - 5 TG 508/96
Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen …
- FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00
Schätzung der Umsätze aus dem Betrieb von in Gaststätten aufgestellen …
- FG Baden-Württemberg, 21.08.1995 - 2 K 400/94
Anfall von Umsatzsteuer für Umsätze aus dem Betreiben verbotener Glücksspiele
- OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
Widerruf einer Spielhallenerlaubnis wegen Steuerschulden; gewerberechtliche …
- FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v. …
- FG Münster, 04.12.2019 - 5 V 3574/19
Umsatzsteuer - Sind Geldspielautomatenumsätze steuerbar?
- VG Gelsenkirchen, 12.01.2009 - 2 L 1512/08
Vernügungssteuer, Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit, kalkulatorische …
- FG Schleswig-Holstein, 16.08.1995 - IV 337/95
Änderung von Umsatzsteuerbescheiden nach Ablauf der Festsetzungsfrist
- FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
Umsatzsteuer - Zur Frage, ob Umsätze eines Geldspielautomatenaufstellers der …
- FG Niedersachsen, 03.07.2008 - 16 K 481/07
Berücksichtigungsfähigkeit der Vergnügungssteuer beim Betrieb von …
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 184/04
Umsatzsteuer auf Einnahmen aus Geldspielautomaten
- FG Niedersachsen, 30.05.2005 - 5 K 184/04
Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide; Berufung auf die sog. …
- BFH, 18.01.2007 - V B 39/05
NZB: USt - Besteuerungsgrundlage beim Betrieb von Telefonautomaten
- FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 292/17
Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
- OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 266/08
Wiedereinsetzung; Erdrosselungswirkung; Mindeststeuersatz; Veranlagungsverfahren; …
- BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07
Umsatzsteuerpflicht von investitionsgebundenem Entgelt - Keine Zulassung wegen …
- FG Münster, 14.05.2002 - 15 K 6731/01
Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Geldwetten - Erfassung nur des nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-40/09
Astra Zeneca UK - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Aushändigung von …
- FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 3 K 2263/03
Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung von Doppel- und Überzahlungen der Kunden des …
- FG Hamburg, 07.01.2016 - 3 K 264/15
Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielautomaten
- FG Hessen, 06.04.1995 - 6 K 74/95
Anspruch auf Änderung von bestandskräftigen Bescheide; Voraussetzungen für …
- BFH, 20.11.2003 - V B 73/03
Verfahrensmangel ist ein Verstoß des FG gegen eine Vorschrift des …
- FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
Keine ernstlichen Zweifel an Umsatzsteuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen - …
- FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 11/09
Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer: Bemessungsgrundlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-398/99
Yorkshire Co-operatives Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-34/99
Primback
- BFH, 24.07.1997 - V R 49/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Begründungsfrist
- BFH, 12.06.1997 - V R 51/95
Anforderungen an Nachweis einer wirksamen Prozessvollmacht
- FG Niedersachsen, 12.11.1998 - V 111/95
Steueränderungsbescheid als Gegenstand des Einspruchsverfahrens ; Verspäteter …
- OVG Sachsen, 25.08.2009 - 5 B 307/09
Vergnügungssteuer; Rückwirkung der Satzung; Vertrauensschutz; Kappungsgrenze
- OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; 7,5 % des …
- FG Münster, 09.04.2021 - 5 V 178/21
Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von gewerblichen Geldspielgeräten …
- FG Münster, 08.10.2018 - 5 V 2855/18
AdV: Steuerbarkeit von Geldspielautomatenumsätzen nicht ernstlich zweifelhaft
- FG Münster, 18.01.2013 - 5 V 3800/12
Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten
- FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 15/96
Begriff des "Vorbehalts" auf dem Steuerbescheid; Wirkung einer Steuerfestsetzung …
- FG Münster, 15.06.2010 - 15 K 5312/07
Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit …
- OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Umsatzsteuerfestsetzungen ; Verspätete Einlegung von Rechtsmitteln ; …
- FG München, 23.02.1995 - 14 K 2631/94
Nettoerlöse nach Auszahlung der Spielgewinne an die Spieler; Bemessungsgrundlage …
- LG Bonn, 27.05.2008 - 15 O 476/07
Umsatzsteuerbefreiung von Spielautomatenumsätzen; Pflichtverletzung des …
- BFH, 29.01.1998 - V B 150/97
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Vortrag der Verletzung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-288/94
Argos Distributors Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise. - Mehrwertsteuer …
- FG Hamburg, 16.11.2011 - 3 V 166/11
Umsatzsteuer: Keine AdV für USt auf Spielgeräteumsätze
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2009 - 14 B 63/09
Besteuerung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; Verstoß der Erhebung von …
- FG Münster, 02.10.2003 - 15 K 6731/01
- FG Köln, 22.08.2001 - 2 K 6183/96
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts
- FG Niedersachsen, 17.11.1999 - 5 S 9/95
Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Vorliegen widerstreitender …
- VGH Hessen, 12.09.1995 - 5 TH 230/95
Spielapparatesteuer: zum Erdrosselungsverbot
- FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?
- BFH, 25.07.1997 - V B 145/96
- BFH, 17.10.1996 - V B 73/96
Besteuerungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Veranstaltung von Gewinnspielen
- FG München, 19.01.1995 - 14 K 3611/91
Bemessungsgrundlage von ausgeführten Spielumsätzen aus einem Backgammen-Turnier; …
- FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 319/95
Änderung eines bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheids; Umsatzsteuer für …
- FG Schleswig-Holstein, 09.04.2001 - IV 64/99
Steuerpflicht der Umsätze von Aufstellern gewerblicher Spielgeräte; Zweifel an …
- FG Niedersachsen, 25.04.1996 - V 422/95
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1994 - C-38/93 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
H. J. Glawe Spiel- und Unterhaltungsgeräte Aufstellungsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst.
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Geldspielautomaten - Besteuerungsgrundlage
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 22.12.1992 - VI 131/92
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1994 - C-38/93
- EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
Wird zitiert von ... (14)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-172/96
Commissioners of Customs & Excise gegen First National Bank of Chicago. - Sechste …
2.5 Notwendigkeit der individuellen Beurteilung (Urteil Glawe und Rechtssache Fischer).(12) - Schlussanträge vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-38/93 (Glawe, Slg. 1994, I-1679, I-1681).
(13) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (…a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 16).
(14) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (…a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 22).
(15) - Urteil in der Rechtssache C-38/93 (…a. a. O., zitiert in Fußnote 15).
(16) - Urteil in der Rechtssache C-38/93 (…a. a. O., zitiert in Fußnote 15, Randnr. 11).
(17) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (…a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 29).
(18) - Urteil in der Rechtssache C-38/93 (…a. a. O., zitiert in Fußnote 15, Randnr. 12).
(22) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (…a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 22).
(24) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (…a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 20).
(25) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (…a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 21).
- BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18
Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig
dd) Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass zwischen dem Kläger als Veranstalter des Glücksspiels und dem Spieler insoweit entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen: Bereits Generalanwalt Jacobs hat in Rz 21 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Glawe vom 03.03.1994 - C-38/93 (EU:C:1994:81) diesbezüglich erläutert, dass sich das kommerzielle Glücksspiel vom normalen Glücksspiel insofern unterscheidet, als die Person, die das Glücksspiel veranstaltet, dieses so ausgestaltet, dass ihre durchschnittlichen Gewinne ausreichen, um die ihr bei der Durchführung des Glücksspiels entstehenden Kosten zu decken und ihr einen angemessenen Nutzen zu verschaffen.Diese Unterschiede wirken sich auch auf die Frage der Zufallsabhängigkeit oder Gewissheit des Zusammenhangs von Leistung und Gegenleistung im Streitfall aus (vgl. zur Bedeutung der Gewissheit für den Betreiber eines Punktesystems beim teilweise sicheren Verfall von Punkten BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 64/17, BFHE 264, 542, BStBl II 2019, 640, Rz 24): Generalanwalt Jacobs hat dazu in Rz 23 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Glawe (EU:C:1994:81) ausgeführt, die mit der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Umsätze aus Wetten und Glücksspielen verbundenen Schwierigkeiten schienen bei Umsätzen in Zusammenhang mit Geldspielautomaten nur in geringerem Umfang zu bestehen, was der Grund dafür sein möge, dass sich die meisten Mitgliedstaaten, die den Betrieb solcher Automaten zulassen, dafür entschieden hätten, die Erlöse nicht von der Mehrwertsteuer zu befreien.
- BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken
Aus dem Urteil des EuGH vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93, Glawe (Slg. 1994, I-1679, BStBl II 94, 548) zur Höhe der Gegenleistung für die Bereitstellung der Geldspielautomaten folge nichts anderes, da die Frage der Steuerbefreiung dieser Umsätze nicht zum Gegenstand dieser Entscheidung gemacht worden sei.Dem FG dürfte darin zuzustimmen sein, dass mit den Geldspielautomaten "Glücksspiele mit Geldeinsatz" i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG veranstaltet werden (so auch Generalanwalt Jacobs, Schlussanträge vom 3. März 1994, Rs. C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679 Rdnr. 12).
Im Streitfall dürfte die Vorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG alleine nicht hinreichend klar genau und unbedingt sein (vgl. Generalanwalt Jacobs in Slg. 1994, I-1679 Rdnr. 9 ff.; EuGH-Urteil Karlheinz Fischer in Slg. 1998, I-3369).
- BFH, 17.12.2008 - XI R 79/07
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz
Der Umstand, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG den Umfang der Glücksspielformen, die von der Steuerbefreiung ausgenommen werden können, nicht ausdrücklich begrenzt (vgl. dazu Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 3. März 1994 Rs. C-38/93 --Glawe--, Slg. 1994, I-1679, Randnr. 10), lässt auch eine Auslegung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG als vertretbar erscheinen, nach der die Mitgliedstaaten berechtigt sind, Glücksspiele überwiegend der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, solange jedenfalls ein nicht unerheblicher Anteil der Gesamtumsätze steuerfrei bleibt. - FG Hamburg, 07.08.2007 - 7 V 78/07
Umsatzsteuer: Gemeinschaftsrechtliche Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen …
Zweifelhaft ist jedoch, ob ein Mitgliedstaat berechtigt wäre, auf alle "Formen" des Glücksspiels Umsatzsteuer zu erheben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobsvom 3. März 1994, Rs. C-38/93 - Glawe -, EuGHE I 1994, 1679 Rn. 10;… Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hacklvom 27. September 2001, Rs. C-498/99 - Town and County Factors Ltd -, EuGHE I 2002, 7173 Rn. 69;… Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hacklvom 8. Juli 2004, Rs. C-453/02 und C-462/02 - Linneweber und Akritides -, EuGHE I 2005, 1131 Rn. 42f.).Eine derartige Einengung des den Mitgliedstaaten eingeräumten Ermessens erscheint zweifelhaft (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jacobsvom 3. März 1994, Rs. C-38/93 - Glawe -, EuGHE I 1994, 1679 Rn. 10).
Zweifelhaft ist, ob - wie die Antragstellerin meint - allein praktische Erwägungen die Steuerfreiheit der Umsätze rechtfertigen (…vgl. zur Veranlassung der Steuerfreiheit von Glücksspielen mit Geldeinsatz EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006, Rs. C-89/05 - United Utilities plc -, EuGHE I 2006, 6813 Rn. 23; Schlussanträge des Generalanwalts Jacobsvom 3. März 1994, Rs. C-38/93 - Glawe -, EuGHE I 1994, 1679 Rn. 16;… Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hacklvom 27. September 2001, Rs. C-498/99 - Town and County Factors Ltd -, EuGHE I 2002, 7173 Rn. 70; Jahndorf/Oellerich, UR 2007, 457 [460]).
Jedenfalls für Automatenaufsteller sind keine praktischen Probleme bei der Erhebung bekannt (Jahndorf/Oellerich, UR 2007, 457 [460]), wobei sich der EuGH bereits zur Bemessungsgrundlage geäußert hat (EuGH-Urteil vom 5. Mai 1994, Rs. C-38/93 - Glawe -, EuGHE I 1994, 1679).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2017 - C-462/16
Boehringer Ingelheim Pharma - Mehrwertsteuer - Lieferung von Arzneimitteln vom …
Generalanwalt Jacobs stellte in Nr. 16 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Glawe (C-38/93, EU:C:1994:81) fest, dass "Glücksspielumsätze für die Erhebung der Mehrwertsteuer schlecht geeignet sind". - FG München, 23.02.1995 - 14 K 2631/94
Nettoerlöse nach Auszahlung der Spielgewinne an die Spieler; Bemessungsgrundlage …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.01.1997 - V R 27/95
Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt
Die Ausführungen des EuGH zur Besteuerungsgrundlage gehen über die Besonderheiten von Geldspielautomatenumsätzen hinaus; denn er hat sie aus einer in Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG enthaltenen allgemeinen Regel --unter Einbeziehung von Rabatten und Rückvergütungen nach Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG-- entwickelt (ebenso Jacobs in den Schlußanträgen in der Rechtssache C-38/93, UR 1994, 178, Rdnr. 20 ff.). - BFH, 30.10.2007 - V B 170/07
Ernstliche Zweifel an Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz
Davon gehe auch Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen vom 3. März 1994 Rs. C-38/93, Glawe (Slg. 1994, I-1679, Randnr. 10) aus. - FG München, 19.01.1995 - 14 K 3611/91
Bemessungsgrundlage von ausgeführten Spielumsätzen aus einem Backgammen-Turnier; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.09.2007 - V B 169/07
Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit …
- OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Umsatzsteuerfestsetzungen ; Verspätete Einlegung von Rechtsmitteln ; …
- FG Baden-Württemberg, 21.08.1995 - 2 K 400/94
Anfall von Umsatzsteuer für Umsätze aus dem Betreiben verbotener Glücksspiele
- FG Schleswig-Holstein, 09.04.2001 - IV 64/99
Steuerpflicht der Umsätze von Aufstellern gewerblicher Spielgeräte; Zweifel an …