Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.08.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 10.09.2013 - C-383/13 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23634
EuGH, 10.09.2013 - C-383/13 PPU (https://dejure.org/2013,23634)
EuGH, Entscheidung vom 10.09.2013 - C-383/13 PPU (https://dejure.org/2013,23634)
EuGH, Entscheidung vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU (https://dejure.org/2013,23634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr - Einwanderungspolitik - Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt - Rückführung illegal aufhältiger Personen - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger ...

  • Europäischer Gerichtshof

    G. und R.

    Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr - Einwanderungspolitik - Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt - Rückführung illegal aufhältiger Personen - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger ...

  • EU-Kommission

    G. und R.

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Aufhebung einer Haftmaßnahme bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 267, RL 2008/115/EG Art. 15 Abs. 2, RL 2008/115/EG Art. 15 Abs. 6
    Vorabentscheidungsverfahren, rechtliches Gehör, Akteneinsicht, Rückführungsrichtlinie, Abschiebungshaft, Freiheitsentziehung, Verlängerung, Haftbeschluss, Rechtswidrigkeit, Anhörung, Sicherungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Aufhebung einer Haftmaßnahme bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    VISA - Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über die Verlängerung der Haft eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf seine Abschiebung führt nicht ohne Weiteres zur Aufhebung der Haft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschiebungshaft - Verletzung der Verteidigungsrechte kann unbeachtlich sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Haft eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf seine Abschiebung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Aufhebung der Haft bei Verletzung der Verteidigerrechte (Anspruch auf rechtliches Gehör)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    G. und R.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen " Raad van State - Auslegung von Art. 41 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. 2000, C 364, S. 1) und von Art. 15Abs. 6 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verteidigungsrechte, die den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Akteneinsicht umfassen, zu den Grundrechten, die Bestandteil der Unionsrechtsordnung und in der Charta verankert sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, Randnrn.

    Ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt, ist zudem anhand der besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-110/10 P, Slg. 2011, I-10439, Randnr. 63), insbesondere anhand des Inhalts des betreffenden Rechtsakts, des Kontexts seines Erlasses sowie der Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil Kommission u. a./Kadi, Randnr. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Angesichts der Fragen des vorlegenden Gerichts ist hervorzuheben, dass nach dem Unionsrecht eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nur dann zur Nichtigerklärung der Entscheidung führt, die am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassen wird, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 31, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 101, vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, C-141/08 P, Slg. 2009, I-9147, Randnr. 94, und vom 6. September 2012, Storck/HABM, C-96/11 P, Randnr. 80).
  • EuGH, 06.12.2011 - C-329/11

    Die "Rückführungsrichtlinie" steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Zum anderen hat die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger nach dem System der Richtlinie 2008/115 Priorität für die Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2011, Achughbabian, C-329/11, Slg. 2011, I-12695, Randnr. 38).
  • EuGH, 15.06.2006 - C-28/05

    Dokter u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass Grundrechte wie das Recht auf Beachtung der Verteidigungsrechte nicht schrankenlos gewährleistet sind, sondern Beschränkungen unterworfen werden können, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (Urteil vom 15. Juni 2006, Dokter u. a., C-28/05, Slg. 2006, I-5431, Randnr. 75).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-349/07

    Sopropé - Zollkodex der Gemeinschaften - Grundsatz der Wahrung der

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Sind wie im vorliegenden Fall weder die Bedingungen, unter denen die Wahrung der Verteidigungsrechte illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zu gewährleisten ist, noch die Folgen der Missachtung dieser Rechte unionsrechtlich festgelegt, richten sich diese Bedingungen und Folgen nach nationalem Recht, sofern die in diesem Sinne getroffenen Maßnahmen denen entsprechen, die für den Einzelnen in vergleichbaren unter das nationale Recht fallenden Situationen gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 18. Dezember 2008, Sopropé, C-349/07, Slg. 2008, I-10369, Randnr. 38, und vom 19. Mai 2011, 1aia u. a., C-452/09, Slg. 2011, I-4043, Randnr. 16).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-452/09

    Iaia u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Sind wie im vorliegenden Fall weder die Bedingungen, unter denen die Wahrung der Verteidigungsrechte illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zu gewährleisten ist, noch die Folgen der Missachtung dieser Rechte unionsrechtlich festgelegt, richten sich diese Bedingungen und Folgen nach nationalem Recht, sofern die in diesem Sinne getroffenen Maßnahmen denen entsprechen, die für den Einzelnen in vergleichbaren unter das nationale Recht fallenden Situationen gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 18. Dezember 2008, Sopropé, C-349/07, Slg. 2008, I-10369, Randnr. 38, und vom 19. Mai 2011, 1aia u. a., C-452/09, Slg. 2011, I-4043, Randnr. 16).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Diese Rechte sind auch dann zu wahren, wenn die anwendbare Regelung solche Verfahrensrechte nicht ausdrücklich vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, Randnr. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-141/08

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Angesichts der Fragen des vorlegenden Gerichts ist hervorzuheben, dass nach dem Unionsrecht eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nur dann zur Nichtigerklärung der Entscheidung führt, die am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassen wird, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 31, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 101, vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, C-141/08 P, Slg. 2009, I-9147, Randnr. 94, und vom 6. September 2012, Storck/HABM, C-96/11 P, Randnr. 80).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-96/11

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Angesichts der Fragen des vorlegenden Gerichts ist hervorzuheben, dass nach dem Unionsrecht eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nur dann zur Nichtigerklärung der Entscheidung führt, die am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassen wird, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 31, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 101, vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, C-141/08 P, Slg. 2009, I-9147, Randnr. 94, und vom 6. September 2012, Storck/HABM, C-96/11 P, Randnr. 80).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
    Angesichts der Fragen des vorlegenden Gerichts ist hervorzuheben, dass nach dem Unionsrecht eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nur dann zur Nichtigerklärung der Entscheidung führt, die am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassen wird, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 31, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 101, vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, C-141/08 P, Slg. 2009, I-9147, Randnr. 94, und vom 6. September 2012, Storck/HABM, C-96/11 P, Randnr. 80).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-517/17

    Addis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Da die Verfahrensrichtlinie die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen diese Pflicht nicht ausdrücklich regelt, richten diese sich, wie alle Beteiligten, die Erklärungen abgegeben haben, ausgeführt haben, nach nationalem Recht, sofern die einschlägigen anwendbaren nationalen Bestimmungen denen entsprechen, die für den Einzelnen in vergleichbaren unter das nationale Recht fallenden Situationen gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. entsprechend Urteil vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht zwar hervor, dass eine Verletzung der Verteidigungsrechte nur dann zur Aufhebung der am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassenen Entscheidung führt, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. entsprechend Urteil vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Das vorlegende Gericht ersucht den Gerichtshof, bei Beantwortung der Vorlagefrage 3 auch seine Rechtsprechung zu präzisieren, wie er sie in seinem Urteil vom 10. September 2013 zur Auslegung der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG formuliert hat (- C-383/13 PPU [ECLI:EU:C:2013:533] -).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Dies scheidet etwa dann aus, wenn das Gericht, ohne dem Einzelnen insoweit in irgendeiner Form die Beweislast aufzubürden, zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den objektiv vorliegenden Verfahrensverstoß nicht anders ausgefallen wäre (dazu EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2000 - C-288/96 [ECLI:EU:C:2000:537], Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Rn. 101 , vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU [ECLI:EU:C:2013:533], M.G. und N.R. - Rn. 39 ff. , vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - Rn. 49 ff. und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683], Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Rn. 56, 60 ).

    Die Fehlerfolgen müssen weiterhin im Einklang mit sonstigem Unionsrecht stehen und dürfen dessen praktische Wirksamkeit nicht in Frage stellen (EuGH, Urteil vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU - Rn. 36).

    (2) Gegen einen Rechtswidrigkeitsdurchgriff auf die Rückkehrentscheidung spricht maßgeblich zudem, dass die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger nach dem System der RL 2008/115/EG Priorität für die Mitgliedstaaten hat (EuGH, Urteile vom 6. Dezember 2011 - C-329/11 [ECLI:EU:C:2011:807], Achughbabian - Rn. 38 f. und vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU - Rn. 43).

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Dies scheidet etwa dann aus, wenn das Gericht, ohne dem Einzelnen insoweit in irgendeiner Form die Beweislast aufzubürden, zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den objektiv vorliegenden Verfahrensverstoß nicht anders ausgefallen wäre (dazu EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2000 - C-288/96 [ECLI:EU:C:2000:537], Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Rn. 101 , vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU [ECLI:EU:C:2013:533], M.G. und N.R. - Rn. 39 ff. , vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - Rn. 49 ff. und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683], Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Rn. 56, 60 ).

    Die Fehlerfolgen müssen weiterhin im Einklang mit sonstigem Unionsrecht stehen und dürfen dessen praktische Wirksamkeit nicht in Frage stellen (EuGH, Urteil vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU - Rn. 36).

    (2) Gegen einen Rechtswidrigkeitsdurchgriff auf die Rückkehrentscheidung spricht maßgeblich zudem, dass die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger nach dem System der RL 2008/115/EG Priorität für die Mitgliedstaaten hat (EuGH, Urteile vom 6. Dezember 2011 - C-329/11 [ECLI:EU:C:2011:807], Achughbabian - Rn. 38 f. und vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU - Rn. 43).

  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Unterbringung eines Drittstaatsangehörigen in einer Hafteinrichtung während der Bearbeitung seines Antrags auf internationalen Schutz oder im Hinblick auf seine Abschiebung eine freiheitsentziehende Maßnahme dar (Urteile vom 19. Juli 2012, Adil, C-278/12 PPU, EU:C:2012:508, Rn. 34 und 35, vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 23 und 25, vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 40 und 41, und vom 17. März 2016, Mirza, C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 31 und 35, sowie Beschluss vom 5. Juli 2018, C u. a., C-269/18 PPU, EU:C:2018:544, Rn. 35 und 37).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 22.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Dies scheidet etwa dann aus, wenn das Gericht, ohne dem Einzelnen insoweit in irgendeiner Form die Beweislast aufzubürden, zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den objektiv vorliegenden Verfahrensverstoß nicht anders ausgefallen wäre (dazu EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2000 - C-288/96 [ECLI:EU:C:2000:537], Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Rn. 101 , vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU [ECLI:EU:C:2013:533], M.G. und N.R. - Rn. 39 ff. , vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - Rn. 49 ff. und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683], Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Rn. 56, 60 ).

    Die Fehlerfolgen müssen weiterhin im Einklang mit sonstigem Unionsrecht stehen und dürfen dessen praktische Wirksamkeit nicht in Frage stellen (EuGH, Urteil vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU - Rn. 36).

    (2) Gegen einen Rechtswidrigkeitsdurchgriff auf die Rückkehrentscheidung spricht maßgeblich zudem, dass die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger nach dem System der RL 2008/115/EG Priorität für die Mitgliedstaaten hat (EuGH, Urteile vom 6. Dezember 2011 - C-329/11 [ECLI:EU:C:2011:807], Achughbabian - Rn. 38 f. und vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU - Rn. 43).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    Ihr lassen sich auch schon hinsichtlich fundamentaler Verfahrensgarantien wie etwa dem Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren um die Anordnung von Gewahrsam nicht entnehmen, welche Rechtsfolgen Verstöße haben sollen (vgl. EuGH, Urteil vom 10.09.2013 - C-383/13 PPU - BeckRS 2013, 81783 Rn. 31).

    Allerdings müssen solche Modalitäten im Einklang mit sonstigem Unionsrecht stehen und dürfen die praktische Wirksamkeit der Rückführungsrichtlinie nicht in Frage stellen (EuGH, Urteil vom 10.09.2013 - C-383/13 PPU - BeckRS 2013, 81783 Rn. 36).

    Zum anderen hat die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger nach dem System der Rückführungsrichtlinie Priorität für die Mitgliedstaaten (EuGH, Urteil vom 10.09.2013 - C-383/13 PPU - BeckRS 2013, 81783 Rn. 42 f.).

  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß

    Die Richtlinie 2008/115 legt in Kapitel III ("Verfahrensgarantien") die Formerfordernisse für Rückkehrentscheidungen sowie - gegebenenfalls - Entscheidungen über ein Einreiseverbot oder eine Abschiebung fest, die u. a. schriftlich ergehen und eine Begründung enthalten müssen, und verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidungen einzuführen (vgl. zur Abschiebungsentscheidung Urteil G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 29).

    Jedoch ist festzustellen, dass die Verfasser der Richtlinie 2008/115 zwar die Garantien, die den betroffenen Drittstaatsangehörigen hinsichtlich der Rückkehrentscheidungen sowie der Entscheidungen über ein Einreiseverbot oder eine Abschiebung gewährt werden, detailliert regeln wollten, doch haben sie weder festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen das Recht der Drittstaatsangehörigen auf Anhörung zu wahren ist, noch, welche Konsequenzen aus einer Missachtung dieses Anspruchs zu ziehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das Recht auf Anhörung auch dann zu wahren, wenn die anwendbare Regelung solche Verfahrensrechte nicht ausdrücklich vorsieht (vgl. Urteile Sopropé, EU:C:2008:746, Rn. 38, M., EU:C:2012:744, Rn. 86, sowie G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 32).

    Die Pflicht zur Wahrung der Verteidigungsrechte der Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, ist somit grundsätzlich den Verwaltungen der Mitgliedstaaten auferlegt, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen (Urteil G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 35).

    Sind wie im Ausgangsverfahren weder die Bedingungen, unter denen die Wahrung der Verteidigungsrechte illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zu gewährleisten ist, noch die Folgen der Missachtung dieser Rechte unionsrechtlich festgelegt, richten sich diese Bedingungen und Folgen nach nationalem Recht, sofern die in diesem Sinne getroffenen Maßnahmen denen entsprechen, die für den Einzelnen in vergleichbaren unter das nationale Recht fallenden Situationen gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Sopropé, EU:C:2008:746, Rn. 38, Iaia u. a., C-452/09, EU:C:2011:323, Rn. 16, sowie G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 35).

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Grundrechte wie das Recht auf Wahrung der Verteidigungsrechte jedoch nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (Urteile Alassini u. a., C-317/08 bis C-320/08, EU:C:2010:146, Rn. 63, G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 33, sowie Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 84).

    Ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt, ist zudem anhand der besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 63), insbesondere des Inhalts des betreffenden Rechtsakts, des Kontexts seines Erlasses sowie der Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 34).

    Die Mitgliedstaaten müssen demnach den Gesamtzusammenhang der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Wahrung der Verteidigungsrechte und des Systems der Richtlinie 2008/115 beachten, wenn sie die Bedingungen festlegen, unter denen die Wahrung des Rechts illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger auf Anhörung zu gewährleisten ist, und die Konsequenzen aus einer Missachtung dieses Rechts ziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 37).

  • EuGH, 03.07.2014 - C-129/13

    Kamino International Logistics - Erhebung einer Zollschuld - Grundsatz der

    Diese Verpflichtung trifft die Behörden der Mitgliedstaaten, wenn sie Entscheidungen erlassen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, auch dann, wenn die anwendbare Regelung eine solche Formalität nicht ausdrücklich vorsieht (vgl. Urteile Sopropé, EU:C:2008:746, Rn. 38, M., EU:C:2012:744, Rn. 86, sowie G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 32).

    Wie in Rn. 31 des vorliegenden Urteils ausgeführt, ist dieses Recht auch dann zu wahren, wenn die anwendbare Regelung eine solche Formalität nicht ausdrücklich vorsieht (vgl. Urteil G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Doch sind nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung die Grundrechte, wie etwa die Wahrung der Verteidigungsrechte, nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (Urteile G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 33, sowie Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 84).

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass sich, wenn weder die Bedingungen, unter denen die Wahrung der Verteidigungsrechte zu gewährleisten ist, noch die Folgen der Missachtung dieser Rechte unionsrechtlich festgelegt sind, diese Bedingungen und Folgen nach nationalem Recht richten, sofern die in diesem Sinne getroffenen Maßnahmen denen entsprechen, die für den Einzelnen in vergleichbaren unter das nationale Recht fallenden Situationen gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteil G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wenn es den Mitgliedstaaten somit auch freisteht, die Ausübung der Verteidigungsrechte nach denselben Modalitäten zu erlauben, wie sie für innerstaatliche Sachverhalte festgelegt sind, müssen diese Modalitäten doch im Einklang mit dem Unionsrecht stehen und dürfen insbesondere die praktische Wirksamkeit des Zollkodex nicht in Frage stellen (Urteil G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 36).

    Denn nach dem Unionsrecht führt eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nur dann zur Nichtigerklärung der Entscheidung, die am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassen wird, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, C-301/87, EU:C:1990:67, Rn. 31, Deutschland/Kommission, C-288/96, EU:C:2000:537, Rn. 101, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, C-141/08 P, EU:C:2009:598, Rn. 94, und Storck/HABM, C-96/11 P, EU:C:2012:537, Rn. 80, und G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 38).

  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass die Frage, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte einschließlich des Rechts auf Akteneinsicht vorliegt, anhand der besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu prüfen ist, insbesondere der Natur des betreffenden Rechtsakts, des Kontexts seines Erlasses sowie der Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 102, sowie vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 32 und 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 610/19
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 21.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 20.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

  • EuG, 27.07.2022 - T-125/22

    Auswärtige Beziehungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-560/14

    M

  • VG Cottbus, 23.02.2017 - 5 K 1560/16

    Dublin-Verfahren

  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU -

  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von

  • VG Cottbus, 15.03.2017 - 5 L 238/16

    Rechtswirkungen des Unterbleibens des persönlichen Gesprächs i.S.d. EUV 604/2013

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15

    Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden bezogen auf die Nichtaushändigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-517/17

    Addis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21

    Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

  • EuGH, 30.11.2023 - C-228/21

    Asylverfahren: Die Pflicht zur Aushändigung des gemeinsamen Merkblatts und zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13

    Kamino International Logistics - Erhebung einer Zollschuld - Verteidigungsrecht -

  • VG Minden, 16.04.2019 - 10 K 2632/17

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht

  • VG Greifswald, 11.04.2017 - 3 B 2270/16

    "Dublin-Verfahren"

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2014 - C-249/13

    Boudjlida

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2014 - C-166/13

    Mukarubega

  • EuGH, 05.06.2014 - C-146/14

    Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht

  • EuGH, 22.10.2013 - C-276/12

    Sabou - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe zwischen den Behörden der

  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14

    Abschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wegen nicht

  • VG Minden, 26.03.2019 - 10 L 1297/18

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 11 S 2125/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung der Ausreisepflicht gegenüber

  • VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 4230/21

    Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen im Fall der Gefährdung der inneren

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-604/12

    HN - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - Richtlinie 2004/83/EG -Mindestnormen

  • EuGH, 18.06.2020 - C-831/18

    Kommission/ RQ

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19

    Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

  • EuGH, 30.11.2023 - C-787/22

    Sistem ecologica/ Kommission

  • VG Potsdam, 21.06.2017 - 1 K 2454/16

    Sog. Dublin-Verfahren; Rückführung eines Afghanen nach Bulgarien

  • VG Minden, 10.12.2019 - 10 L 336/19

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Folgeantrag

  • EuGH, 09.02.2017 - C-560/14

    M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • EuGH, 22.06.2021 - C-718/19

    Die Maßnahmen zur Vollstreckung einer Entscheidung über die Ausweisung eines

  • EuGH, 04.04.2019 - C-558/17

    OZ/ EIB

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-298/16

    Ispas - Ersuchen um Vorabentscheidung - Steuerbescheide über geschuldete

  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und CRU

  • VGH Hessen, 22.01.2019 - 5 A 1223/18

    Ausländerrechtliche Kosten

  • VG Aachen, 19.05.2017 - 6 L 720/17

    Asyl; Dublin; Polen; persönliches Gespräch; Anhörung; Verfahrensfehler; Heilung;

  • VG Düsseldorf, 20.11.2020 - 15 K 6075/20

    Persönliches Gespräch Dublin III-VO schriftlich

  • EuGH, 25.06.2020 - C-570/18

    HF/ Parlament - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Europäisches Parlament -

  • VG Minden, 30.08.2019 - 10 L 370/19
  • VG Potsdam, 21.04.2017 - 6 K 527/16

    Dublin-Verfahren Russ. Föderation/Polen; Abschiebung nach Polen zum Durchführen

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14

    Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle

  • EuG, 01.06.2022 - T-628/17

    Aeris Invest/ Kommission und CRU

  • EuG, 11.05.2022 - T-913/16

    Das Gericht bestätigt den Beschluss, mit dem die EZB den Erwerb einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21

    Pilatus Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher

  • EuGH, 20.12.2017 - C-276/16

    Prequ' Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der Wahrung der

  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

  • EuG, 24.04.2017 - T-584/16

    HF / Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2018 - C-558/17

    OZ/ EIB - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Sexuelle

  • EuG, 05.05.2015 - T-715/13

    Lidl Stiftung / OHMI - Horno del Espinar (Castello)

  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

  • EuG, 03.02.2021 - T-17/19

    Moi/ Parlament

  • EuG, 01.06.2022 - T-570/17

    Algebris (UK) und Anchorage Capital Group/ Kommission - Wirtschafts- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19

    Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für

  • EuG, 26.09.2014 - T-91/12

    Flying Holding u.a. / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-720/17

    Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-570/18

    HF/ Parlament

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 11 A 330/19

    Information eines Asylantragstellers im Dublin-Verfahren

  • EuG, 13.12.2017 - T-592/16

    HQ / CPVO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag -

  • EuG, 12.07.2023 - T-8/21

    Das Gericht bestätigt die Beschlüsse der Kommission, mit denen der Clearstream

  • VG Aachen, 14.02.2019 - 2 L 1865/18

    Nigeria; offensichtlich unbegründet; Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung;

  • EuG, 10.01.2019 - T-160/17

    RY / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15

    Danqua - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • EuG, 23.09.2015 - T-114/13

    Cerafogli / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-146/14

    Mahdi

  • VG München, 14.08.2020 - M 10 S 20.50407

    Zulässigkeit eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2019 - C-406/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame

  • VG Magdeburg, 20.05.2019 - 11 B 14/19

    Befristete Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bei offensichtlich

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-291/22

    D & A Pharma/ Kommission und EMA

  • VG Düsseldorf, 18.02.2019 - 22 L 3335/18
  • EuG, 26.11.2015 - T-683/14

    Morgan / HABM

  • FG Düsseldorf, 02.10.2013 - 4 K 1568/12

    Nacherhebung von Antidumpingzoll i.R.d. Angabe der Einfuhr von Stahlseilen aus

  • VG München, 19.02.2020 - M 11 S 20.50051

    Folgen der Nichtdurchführung des persönlichen Gesprächs im Dublin-Verfahren

  • EuG, 13.12.2018 - T-706/17

    UP/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Schwere Krankheit - Antrag auf

  • EuGöD, 17.09.2014 - F-117/13

    Wahlström / FRONTEX

  • VG Düsseldorf, 12.01.2018 - 12 L 1250/17
  • VG Karlsruhe, 19.11.2021 - A 19 K 3611/21

    Verfahrensfehler bei Unterlassung des Hinweises auf Rechtsbeistand

  • LG Hannover, 14.08.2015 - 8 T 50/14

    Haftantrag, Übersetzung, Anhörung, Verfahrensfehler, Protokoll,

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.08.2013 - C-383/13 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24211
Generalanwalt beim EuGH, 23.08.2013 - C-383/13 PPU (https://dejure.org/2013,24211)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.08.2013 - C-383/13 PPU (https://dejure.org/2013,24211)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. August 2013 - C-383/13 PPU (https://dejure.org/2013,24211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    G. und R.

    Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Abschiebungsverfahren - Art. 15 Abs. 6 - Haftmaßnahmen - Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte - Anspruch ...

  • EU-Kommission

    G. und R.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.08.2013 - C-383/13
    Dieses Vorgehen könne mutatis mutandis auf den vom Gerichtshof im Urteil Distillers Company/Kommission für den Bereich des Wettbewerbsrechts verfolgten Ansatz gestützt werden.

    5 - Urteile vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission (30/78, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26) (Wettbewerbssache), vom 21. März 1990, Belgien/Kommission (C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 48) (Beihilfesache), und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission (C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 31) (Wettbewerbssache).

  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.08.2013 - C-383/13
    31 - Vgl. Urteile Kommission/Lisrestal (Randnr. 45), Mediocurso/Kommission (Randnr. 50) und vom 29. Juni 1994, Fiskano/Kommission (C-135/92, Slg. 1994, I-2885, Randnr. 44).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-300/03

    Honeywell Aerospace

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.08.2013 - C-383/13
    15 - Urteil vom 20. Januar 2005 (C-300/03, Slg. 2005, I-689).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2014 - C-166/13

    Mukarubega

    Wie ich in Nr. 49 meiner Stellungnahme in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553, Nr. 49) ausgeführt habe, ist "[d]ie Verpflichtung der nationalen Behörden, den Anspruch auf rechtliches Gehör zu beachten, bevor sie eine für die Interessen einer Person nachteilige Entscheidung erlassen ... seit Langem in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs anerkannt.

    51 - Vgl. meine Stellungnahme in der Rechtssache G. und R. (EU:C:2013:553, Rn. 47) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamino International Logistics und Datema Hellman Worldwide Logistics (EU:C:2014:94, Rn. 69).

    52 - Vgl. meine Stellungnahme in der Rechtssache G. und R. (EU:C:2013:553, Nrn. 47 und 48).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-146/14

    Mahdi

    2 - In den vorherigen Rechtssachen sind die Urteile Kadzoev (C-357/09 PPU, EU:C:2009:741), El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268) sowie G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:533) ergangen.

    16 - Vgl. Stellungnahme von Generalanwalt Mazák in der Rechtssache El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:205, Nr. 35) und Stellungnahme von Generalanwalt Wathelet in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553, Nr. 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-18/14

    CO Sociedad de Gestión y Participación u.a. - Aufsichtsrechtliche Beurteilung des

    Wie Generalanwalt Wathelet darlegt, ist es nicht "kohärent ..., wenn der Wortlaut von Art. 41 der Charta in dieser Weise eine Ausnahme von der in Art. 51 der Charta vorgesehenen Regel einführen könnte, die es den Mitgliedstaaten erlauben würde, einen Artikel der Charta auch dann nicht anzuwenden, wenn sie das Unionsrecht durchführen" (Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Mukarubega [C-166/13, EU:C:2014:2031, Nr. 56]; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Boudjlida [C-249/13, EU:C:2014:2032, Nrn. 46 bis 48] und dessen Stellungnahme in der Rechtssache G. und R. [C-383/13 PPU, EU:C:2013:553, Nrn. 49 bis 52]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-560/14

    M

    Neben meinen vorstehend angeführten Schlussanträgen in der Rechtssache Bensada Benallal (C-161/15, EU:C:2016:3) und den Schlussanträgen in der Rechtssache CO Sociedad de Gestion y Participación u. a. (C-18/14, EU:C:2015:95, Fn. 48) ist die Stellungnahme des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553, Nrn. 49 bis 53) anzuführen sowie dessen Schlussanträge in den Rechtssachen Mukarubega (C-166/13, EU:C:2014:2031, Nr. 56) und Boudjlida (C-249/13, EU:C:2014:2032, Nrn. 46 bis 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2014 - C-249/13

    Boudjlida

    Wie ich in Nr. 49 meiner Stellungnahme in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553) ausgeführt habe, ist "[d]ie Verpflichtung der nationalen Behörden, den Anspruch auf rechtliches Gehör zu beachten, bevor sie eine für die Interessen einer Person nachteilige Entscheidung erlassen ... seit Langem in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs anerkannt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2015 - C-290/14

    Celaj - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG

    (Nr. 47), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nr. 91), Stellungnahme des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:205, Nr. 35) und Stellungnahme des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553, Nr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar darf gegen einen

    Vgl. auch Nr. 35 der Stellungnahme des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:205), Nr. 54 der Stellungnahme des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553) und Nr. 91 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:295).
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