Rechtsprechung
EuGH, 18.12.2008 - C-384/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 3 EG - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfen - Rechtsstreit zwischen dem Beihilfeempfänger und den nationalen Behörden um die Höhe rechtswidrig ausgezahlter Beihilfen - Rolle des nationalen Richters
- Europäischer Gerichtshof
Wienstrom
Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 3 EG - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfen - Rechtsstreit zwischen dem Beihilfeempfänger und den nationalen Behörden um die Höhe rechtswidrig ausgezahlter Beihilfen - Rolle des nationalen Richters
- EU-Kommission
Wienstrom GmbH gegen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 3 EG - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfen - Rechtsstreit zwischen dem Beihilfeempfänger und den nationalen Behörden um die Höhe rechtswidrig ausgezahlter Beihilfen - Rolle des nationalen Richters
- EU-Kommission
Wienstrom GmbH gegen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgerichtshof - Österreich. Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 3 EG - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfen - Rechtsstreit zwischen dem Beihilfeempfänger und den nationalen Behörden um die Höhe rechtswidrig ...
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt als Maßstab für das Verlangen einer Beihilfe bzw. Behaltendürfen einer bereits gezahlten Beihilfe; Maßnahmen des nationalen Gerichts zur Beseitigung der Rechtswidrigkeit und Rückforderung einer rechtswidrig gezahlten ...
- Judicialis
EG Art. 88 Abs. 3 letzter Satz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Wienstrom
Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 3 EG - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfen - Rechtsstreit zwischen dem Beihilfeempfänger und den nationalen Behörden um die Höhe rechtswidrig ausgezahlter Beihilfen - Rolle des nationalen Richters
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 13. August 2007 - Wienstrom GmbH gegen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) - Auslegung von Art. 88 Abs. 3 EG - Beihilferegelung, die ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission durchgeführt wurde, deren spätere geänderte Fassung aber nach Anmeldung ohne eine ausdrückliche ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 21.10.2003 - C-261/01
van Calster und Cleeren
Auszug aus EuGH, 18.12.2008 - C-384/07
Im Licht insbesondere des Urteils vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a. (C-261/01 und C-262/01, Slg. 2003, I-12249), fragt sich das vorlegende Gericht, wie weit das Durchführungsverbot nach Art. 88 Abs. 3 letzter Satz EG in dem von ihm zu entscheidenden Fall reicht. - EuGH, 12.02.2008 - C-199/06
CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 18.12.2008 - C-384/07
Aus dem Urteil vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication (C-199/06, Slg. 2008, I-469, Randnr. 46, im Folgenden: Urteil CELF), ergibt sich, dass das Gemeinschaftsrecht in einem solchen Fall gebietet, dass das nationale Gericht diejenigen Maßnahmen ergreift, die geeignet sind, die Auswirkungen der Rechtswidrigkeit wirksam zu beseitigen, dass das Gemeinschaftsrecht jedoch selbst dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, von ihm nicht verlangt, die Rückzahlung der gesamten rechtswidrigen Beihilfe anzuordnen.
- BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11
Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen …
Außerdem kann es gegebenenfalls die Rückzahlung der rechtswidrigen Beihilfe anordnen, unbeschadet des Rechts des Mitgliedstaats, diese später erneut zu gewähren (EuGH…, Urteil vom 12. Februar 2008 - C199/06, Slg. 2008, I469 = EuZW 2008, 145 Rn. 55 - CELF I; Urteil vom 18. Dezember 2008 - C-384/07, Slg. 2008, I10393 = EWS 2009, 81 Rn. 28 - Wienstrom). - Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-275/10
Residex Capital IV - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Rückabwicklung einer …
9 - Urteile vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication ("CELF", C-199/06, Slg. 2008, I-469, Randnr. 46), und vom 18. Dezember 2008, Wienstrom (C-384/07, Slg. 2008, I-10393, Randnr. 28); im selben Sinne bereits Urteil vom 5. Oktober 2006, Transalpine Ölleitung in Österreich u. a. ("Transalpine Ölleitung", C-368/04, Slg. 2006, I-9957, Randnr. 50).42 - Urteil CELF (zitiert in Fn. 9, Randnr. 53); ebenso Urteil Wienstrom (zitiert in Fn. 9, Randnr. 29).
58 - Urteil CELF (zitiert in Fn. 9, Randnrn. 52 und 55); im selben Sinne Urteil Wienstrom (zitiert in Fn. 9, Randnrn. 28 bis 30).
60 - Urteil Wienstrom (zitiert in Fn. 9, Randnr. 31).
- EuG, 24.03.2011 - T-443/08
Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Im Fall der rechtswidrigen Durchführung einer Beihilfe, auf die eine positive Entscheidung der Kommission folgt, verstößt es somit nicht gegen das Unionsrecht, wenn der Empfänger zum einen die Zahlung der für die Zukunft geschuldeten Beihilfe verlangen und zum anderen die vor Erlass der positiven Entscheidung geleistete Beihilfe behalten kann, unbeschadet der Folgen, die sich unter den im Urteil CELF genannten Bedingungen aus der Rechtswidrigkeit der zu früh gezahlten Beihilfe ergeben (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2008, Wienstrom, C-384/07, Slg. 2008, I-10393, Randnrn. 27 bis 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
Price Cap 2015
§ 20 Abs. 2 S. 2 PostG sieht keine Übertragung staatlicher oder staatlich kontrollierter Mittel vor, weil die Berücksichtigung von Sonderlasten aus dem Universaldienst gem. § 20 Abs. 2 S. 2 PostG bei der Entgeltregulierung von Postdienstleistungen weder eine Budgetbelastung öffentlicher Haushalte verursacht, noch eine fiskalische Maßnahme darstellt, noch eine staatliche Kontrolle über gezahlte Entgeltmittel bewirkt, sondern lediglich die Mehrkosten aus der (freiwilligen) Übernahme einer Gemeinwohlverpflichtung abdeckt, vgl. EuGH, Urteil vom 24.7.2003 - C-280/00 - Rdn. 83, juris; EuGH, Urteil vom zweite 20.11.2001 - C-53/00 - Rdn. 29 (Ferring), juris; EuGH, Urteil vom 13. März 2001 - C- 379/98 - (PreussenElektra), juris Rdn. 59ff.; EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - C-384/07 - (Wienstrom), juris; EuGH, Urteil vom 19.12.2013 - C-262/12 - (Association Vent De Colère!), Rdn 21, juris; EuG, Urteil vom 10. Mai 2016 - T-47/15 - Rdn. 96, juris; Koenig/Förtsch in Beck'scher Kurzkommentar zum EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 107, Rdn. 65, 66; Kommission, Beihilfemitteilung, Abl. EU 19.07.2016, Nr. C 262, S. 14, Rdn. 61. - EuG, 24.03.2011 - T-455/08
Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig/Halle / Kommission - Staatliche …
Im Fall der rechtswidrigen Durchführung einer Beihilfe, auf die eine positive Entscheidung der Kommission folgt, verstößt es somit nicht gegen das Unionsrecht, wenn der Empfänger zum einen die Zahlung der für die Zukunft geschuldeten Beihilfe verlangen und zum anderen die vor Erlass der positiven Entscheidung geleistete Beihilfe behalten kann, unbeschadet der Folgen, die sich unter den im Urteil CELF genannten Bedingungen aus der Rechtswidrigkeit der zu früh gezahlten Beihilfe ergeben (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2008, Wienstrom, C-384/07, Slg. 2008, I-10393, Randnrn. 27 bis 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).