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   EuGH, 05.05.1998 - C-386/96 P   

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https://dejure.org/1998,294
EuGH, 05.05.1998 - C-386/96 P (https://dejure.org/1998,294)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.1998 - C-386/96 P (https://dejure.org/1998,294)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - C-386/96 P (https://dejure.org/1998,294)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion - Darlehen - Dokumentenakkreditiv - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Unmittelbares Betroffensein

  • Europäischer Gerichtshof

    Dreyfus / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Société Louis Dreyfus & Cie gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c
    1 Rechtsmittel - Gründe - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Vorbringen von Argumenten, die bereits vor dem Gericht vorgetragen worden sind - Unbeachtlich

  • EU-Kommission

    Dreyfus / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der an die Vnesheconombank gerichteten Entscheidung der Kommission vom 1. April 1993; Nothilfe der Gemeinschaft durch ein mittelfristiges Darlehen für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion; Unmittelbare Betroffenheit durch eine Entscheidung der ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Beschluss 91/658/EWG; ; Verordnung (EWG) Nr. 1897/92; ; EGV Art. 173 Abs. 1; ; EGV Art. 173 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Rechtsmittel - Gründe - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Vorbringen von Argumenten, die bereits vor dem Gericht vorgetragen worden sind - Unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93, Louis Dreyfus/Kommission - Teilweise Aufhebung dieses Urteils - Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage eines Lieferanten gegen ein Schreiben der Kommission an den Finanzmakler der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-386/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts selbst könne aber ein einzelner selbst dann unmittelbar betroffen sein, wenn er keine rechtlichen Beziehungen zur Kommission unterhalte, sofern seine "rechtliche oder tatsächliche Stellung" von der Entscheidung unmittelbar berührt werde (Urteile vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70 bis 44/70, International Fruit Company u. a./Kommission, Slg. 1971, 411, vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, und vom 28. Oktober 1993 in der Rechtssache T-83/92, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1993, II-1169).

    Unter Berufung auf das erwähnte Urteil International Fruit Company u. a./Kommission macht sie vielmehr geltend, daß diese Entscheidung ihre Rechtsstellung, wie sie sich aus dem Vertrag ergeben habe, unmittelbar und automatisch berührt habe, da die russischen Behörden bei der Ausführung der streitigen Entscheidung nicht über einen Ermessensspielraum verfügt hätten.

    Zum zweiten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes und insbesondere zur Verweisung auf das Urteil International Fruit Company u. a./Kommission führt die Kommission aus, daß in dieser Rechtssache ihre Weigerung, Einfuhrlizenzen für Tafeläpfel aus Drittländern zu erteilen, den Klägerinnen durch die Produktschap voor Groenten en Fruit in Den Haag übermittelt worden sei.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist ein einzelner nur dann unmittelbar betroffen, wenn die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum läßt, ihr Erlaß vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne daß weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. in diesem Sinne insbes. Urteile International Fruit Company u. a./Kommission, Randnrn. 23 bis 29, vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnrn.

  • EuG, 24.09.1996 - T-485/93

    Société Louis Dreyfus & Cie gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-386/96
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberaterin Marie-José Jonczy und durch Nicholas Khan, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF.

    (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 28. November 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der an die Vnesheconombank gerichteten Entscheidung der Kommission vom 1. April 1993 abgewiesen hat.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93 (Dreyfus/Kommission) wird aufgehoben, soweit mit ihm die Nichtigkeitsklage der Société Louis Dreyfus & Cie.

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-386/96
    6 bis 8, vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg, 1985, 207, Randnrn.
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Zur Frage, ob die Kläger von der angefochtenen Verordnung unmittelbar betroffen sind, ist schließlich nach ständiger Rechtsprechung, wenn sich der beanstandete Rechtsakt auf die Rechtsstellung des Klägers unmittelbar auswirkt und seinen Adressaten, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, sein Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus dem Unionsrecht ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden, der Kläger von diesem Rechtsakt im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV unmittelbar betroffen (Urteile vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, EU:C:1998:193, Rn. 43, und vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, C-519/07 P, EU:C:2009:556, Rn. 48; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. Mai 1971, 1nternational Fruit Company u. a./Kommission, 41/70 bis 44/70, EU:C:1971:53, Rn. 23 bis 29).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Was die Voraussetzung einer unmittelbaren Betroffenheit durch die angefochtene Verordnung in dem das Virginiamycin betreffenden Teil angeht, so ist diese nur dann erfüllt, wenn sich der beanstandete Rechtsakt auf die Rechtsstellung des Einzelnen unmittelbar auswirkt und seinen Adressaten, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, diese Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87, Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847, Randnr. 19, und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-404/96 P, Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, sowie in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    45 und 46; vgl. auch Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, Slg. 1998, I-2309, Randnrn.
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