Rechtsprechung
EuGH, 16.10.2003 - C-388/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/42/EG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Irland
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.
Artikel 226 EG
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland
Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht
- Wolters Kluwer
Anerkennung der Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und Übergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten; Vorliegen einer Vertragsverletzung wegen unterlassener Umsetzung einer Richtlinie
- Judicialis
Richtlinie 1999/42/EG Art. 14; ; EG Art. 226
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/42/EG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland,
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juni 1999 über ein Verfahren zur Anerkennung der Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 11.09.2001 - C-71/99
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-388/02
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war (u. a. Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13). - EuGH, 11.10.2001 - C-110/00
Kommission / Österreich
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-388/02
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war (u. a. Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13). - EuGH, 07.11.2002 - C-352/01
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-388/02
Der Gerichtshof hat ferner wiederholt entschieden, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um zu rechtfertigen, dass eine Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt wurde (u. a. Urteil vom 7. November 2002 in der Rechtssache C-352/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-10263, Randnr. 8).
- EuGH, 18.01.2007 - C-104/06
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - …
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die ihm in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 16. Oktober 2003, Kommission/Irland, C-388/02, Slg. 2003, I-12173, Randnr. 6). - EuGH, 28.04.2005 - C-376/04
Kommission / Belgien
p. I-821, point 11, et du 16 octobre 2003, Commission/Irlande, C-388/02, Rec. - EuGH, 28.04.2005 - C-375/04
Kommission / Luxemburg
p. I-821, point 11, et du 16 octobre 2003, Commission/Irlande, C-388/02, Rec.