Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.1996 - C-39/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4042
EuGH, 21.03.1996 - C-39/95 (https://dejure.org/1996,4042)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.1996 - C-39/95 (https://dejure.org/1996,4042)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 1996 - C-39/95 (https://dejure.org/1996,4042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Pierre Goupil.

    Verordnung Nr. 3820/85 des Rates, Artikel 4 Nr. 6
    Verkehr; Strassenverkehr; Sozialvorschriften; Ausnahmen; Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen der Müllabfuhr eingesetzt werden; Begriff

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Goupil

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Regelungen der Arbeitszeiten der Kraftfahrer; Anforderungen an die Dauer der Lenkzeiten und Ruhezeiten für Kraftfahrer; Einhaltung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr; Definition des Begriffes "Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen der ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 3820/85 des Rates vom 20.12.1985 Art. 4 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehr - Strassenverkehr - Sozialvorschriften - Ausnahmen - Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen der Müllabfuhr eingesetzt werden - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.06.1992 - C-116/91

    Strafverfahren gegen British Gas

    Auszug aus EuGH, 21.03.1996 - C-39/95
    Ausserdem sind die dort vorgesehenen Ausnahmen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Verordnung zu bestimmen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-116/91, British Gas, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 12).

    Die Aufzählung in Artikel 4 Nr. 6 der Verordnung enthält ausschließlich im öffentlichen Interesse liegende allgemeine Dienstleistungen (Urteil British Gas, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-317/12

    Lundberg - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Pflicht, einen

    Außerdem ist die Tragweite der Ausnahmen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der fraglichen Regelung zu bestimmen (vgl. Urteile vom 25. Juni 1992, British Gas, C-116/91, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 12, vom 21. März 1996, Goupil, C-39/95, Slg. 1996, I-1601, Randnr. 8, sowie Mrozek und Jäger, C-335/94, Slg. 1996, I-1573, Randnr. 9, vom 17. März 2005, Raemdonck und Raemdonck-Janssens, C-128/04, Slg. 2005, I-2445, Randnr. 19, sowie vom 28. Juli 2011, Seeger, C-554/09, Slg. 2011, I-7131, Randnr. 33).

    25 bis 28 des vorliegenden Urteils zu entnehmen ist, die Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehrsgewerbe angeglichen sowie die Arbeitsbedingungen in diesem Gewerbe und die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden sollen (vgl. u. a. Urteile Goupil, Randnr. 10, Mrozek und Jäger, Randnr. 11, Raemdonck und Raemdonck-Janssens, Randnr. 22, und Seeger, Randnr. 34) und dass diese Ziele u. a. in der Pflicht zum Ausdruck kommen, Fahrzeuge im Straßentransport grundsätzlich mit einem zugelassenen Fahrtenschreiber auszustatten, mit dem die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer kontrolliert werden kann.

  • EuGH, 13.03.2014 - C-222/12

    Karuse - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Pflicht zur Verwendung

    Außerdem sind die dort vorgesehenen Ausnahmen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der fraglichen Verordnung zu bestimmen (vgl. Urteile British Gas, Rn. 12, Mrozek und Jäger, Rn. 9, und vom 21. März 1996, Goupil, C-39/95, Slg. 1996, I-1601, Rn. 8).

    Aus der in dieser Vorschrift enthaltenen Aufzählung geht hervor, dass es sich bei sämtlichen in dieser Vorschrift genannten Diensten um im öffentlichen Interesse liegende allgemeine Dienste handelt (vgl. in diesem Sinne zu Art. 4 Nr. 6 der Verordnung Nr. 3820/85 Urteile British Gas, Rn. 13, Mrozek und Jäger, Rn. 10, und Goupil, Rn. 9).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-387/96

    Strafverfahren gegen Anders Sjöberg. - Sozialvorschriften im Straßenverkehr -

    32 In Ihren Urteilen Goupil sowie Mrozek und Jäger waren Sie gebeten worden, diesen Gesichtspunkt im Hinblick auf die in Artikel 4 Nummer 6 enthaltenen allgemeinen Befreiungen für Fahrzeuge, die für im öffentlichen Interesse liegende Dienstleistungen verwendet werden(13), zu erläutern; Sie haben festgestellt, daß "eine Befreiung der in Rede stehenden Fahrzeuge nicht voraus$setzt$, daß sie unmittelbar von den Behörden eingesetzt werden", und daß "die Ausnahme neben Behörden auch Privatunternehmen $erfasst$, die unter behördlicher Kontrolle eine im öffentlichen Interesse liegende allgemeine Dienstleistung erbringen".

    (9) - Vgl. zuletzt zu den gesetzlichen Ausnahmen nach Artikel 4 der Verordnung die Urteile vom 21. März 1996 in den Rechtssachen C-39/95 (Goupil, Slg. 1996, I-1601, Randnr. 8) und C-335/94 (Mrozek und Jäger, Slg. 1996, I-1573, Randnr. 9).

    (10) - Urteile Goupil (Randnr. 14) und Mrozek und Jäger (Randnr. 15).

    (14) - Urteile Goupil (Randnr. 14) sowie Mrozek und Jäger (Randnr. 15).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht