Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 24.04.1997 - C-39/96   

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https://dejure.org/1997,5880
EuGH, 24.04.1997 - C-39/96 (https://dejure.org/1997,5880)
EuGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - C-39/96 (https://dejure.org/1997,5880)
EuGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - C-39/96 (https://dejure.org/1997,5880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Koninklijke Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boekhandels / Free Record Shop und Free

  • EU-Kommission

    Koninklijke Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boekhandels / Free Record Shop und Free

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Auslegung von Art. 85 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) und der Verordnung Nr. 17 des Rates; Einhaltung einer für den Handel mit Büchern in den Niederlanden getroffenen Regelung; Vereinbarkeit einer ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 177; EG-Vertrag Art. 85
    1 Wettbewerb - Kartelle - Anmeldung - Altvereinbarungen - Vorläufige Gültigkeit - Ende - Voraussetzungen - Stellungnahme der Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuGH, 24.04.1997 - C-39/96
    9 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Altkartelle, die bei der Kommission vor dem 1. November 1962 ordnungsgemäß angemeldet wurden, vorläufig gültig, solange die Kommission zu ihnen nicht Stellung genommen hat (vgl. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 48).
  • EuGH, 20.03.1980 - 106/79

    VBBB / Eldi Records

    Auszug aus EuGH, 24.04.1997 - C-39/96
    Wie der Gerichtshof ausserdem ausgeführt hat, würde im Fall von Änderungen, die die beschränkende Wirkung der Kartellabsprachen lockern, eine Verweigerung der Anerkennung der vorläufigen Gültigkeit einer Bestrafung der an der Vereinbarung Beteiligten gleichkommen, obwohl diese den Geltungsbereich der Vereinbarung freiwillig begrenzt haben; dies widerspräche dem Geist des Wettbewerbsrechts und hielte die Beteiligten davon ab, ihre Vereinbarungen zu lockern (vgl. Urteil vom 20. März 1980 in der Rechtssache 106/79, Eldi Records, Slg. 1980, 1137, Randnr. 16).
  • EuGH, 30.06.1970 - 1/70

    Rochas / Bitsch

    Auszug aus EuGH, 24.04.1997 - C-39/96
    14 Nach ständiger Rechtsprechung sind nach dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 17 geschlossene Vereinbarungen, die inhaltlich genau einem vorher geschlossenen und ordnungsgemäß angemeldeten Mustervertrag entsprechen, ebenso vorläufig gültig wie dieser letztgenannte Vertrag (vgl. Urteil vom 30. Juni 1970 in der Rechtssache 1/70, Rochas, Slg. 1970, 515).
  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus EuGH, 24.04.1997 - C-39/96
    16 Falls jedoch die Änderung des Altkartells die Einführung einer neuen Beschränkung bewirkt, die sich von der Vereinbarung trennen ließe (vgl. hierzu Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65, Société Technique Minière, Slg. 1966, 281) und die deren Struktur unberührt ließe, würde die vorläufige Gültigkeit des Altkartells, wie sie vor der Änderung bestanden hat, nicht in Frage gestellt; nur die neue Beschränkung wäre nicht von der vorläufigen Gültigkeit gedeckt.
  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01

    JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen

    61 und 62), wobei im Fall einer Verstärkung oder Erweiterung der Beschränkungen und erst recht bei einer Einführung neuer Beschränkungen eine erneute Anmeldung vorzunehmen ist (Urteil des Gerichtshofes vom 24. April 1997 in der Rechtssache C-39/96, Free Record Shop, Slg. 1997, I-2303, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99

    Neste

    12: - Die Möglichkeit, dass der streitige Vertrag von der Anwendung der Lehre von der vorläufigen Gültigkeit, die kürzlich vom Gerichtshof im Urteil vom 24. April 1997 in der Rechtssache C-39/96 (Free Record Shop, Slg. 1997, I-2303) bestätigt worden ist, aufgrund der Tatsache profitieren könnte, dass er von der Notifizierung sowohl nach Artikel 4 Absatz 2 des Protokolls 21 zum Übereinkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum als auch nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), ausgenommen ist und tatsächlich nur einen bloßen oder sogar weniger beschränkenden Neuabschluss des ursprünglichen Vertrages von 1986 darstellt, ist im vorliegenden Fall nicht geltend gemacht worden.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96   

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https://dejure.org/1997,29867
Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96 (https://dejure.org/1997,29867)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.02.1997 - C-39/96 (https://dejure.org/1997,29867)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - C-39/96 (https://dejure.org/1997,29867)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Koninklijke Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boekhandels gegen Free Record Shop BV und Free Record Shop Holding NV.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.07.1980 - 99/79

    Lancôme / Etos

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
    Diese Vereinbarungen sind nämlich, solange die Kommission keine Stellungnahme abgegeben hat, vorläufig gültig (Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 99/79, Lancôme, Slg. 1980, 2511)."(7).

    In seinem Urteil Lancôme hat der Gerichtshof im Jahre 1980 entschieden, daß die vorläufige Gültigkeit auch dann endet, wenn die Kommission den Betroffenen in einem Verwaltungsschreiben zu erkennen gibt, daß sie den Erlaß einer (positiven oder negativen) Entscheidung hinsichtlich der angemeldeten Abrede nicht (mehr) in Betracht zieht(12).

    (10) - Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 99/79 (Lancôme, Slg. 1980, 2511, Randnr. 16).

  • EuGH, 20.03.1980 - 106/79

    VBBB / Eldi Records

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
    27 Das Urteil Eldi Records(18) aus dem Jahre 1980 beansprucht besondere Beachtung, betraf es doch dasselbe Reglement wie das vorliegende Verfahren.

    Dies wäre in der Tat - wie der Gerichtshof in seinem Urteil Eldi Records formulierte - mit dem "Geist des Wettbewerbsrechts" der Gemeinschaft schwerlich zu vereinbaren.

    (15) - Die Kommission verweist hier auf ihre Stellungnahme in der Rechtssache 106/79, Eldi Records, Slg. 1980, 1137.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1980 - 106/79

    Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boekhandels und andere gegen Eldi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
    (15) - Die Kommission verweist hier auf ihre Stellungnahme in der Rechtssache 106/79, Eldi Records, Slg. 1980, 1137.

    (23) - Schlussanträge vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 106/79 Slg. 1980, 1151 (1156).

  • EuGH, 30.06.1970 - 1/70

    Rochas / Bitsch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
    (16) - Urteil vom 30. Juni 1970 in der Rechtssache 1/70 (Slg. 1970, 515).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
    (7) - Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, (Slg. 1991, I-935 Randnr. 48).
  • EuGH, 09.07.1969 - 10/69

    Portelange / Smith Corona Marchant International

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
    (8) - Urteil vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 10/69, (Portelange, Slg. 1969, 309).
  • EuGH, 06.02.1973 - 48/72

    Brasserie de Haecht / Wilkin-Janssen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
    "Nach ständiger Rechtsprechung können die nationalen Gerichte, solange die Kommission keine Entscheidung aufgrund der Verordnung Nr. 17 getroffen hat, nicht gemäß Artikel 85 Absatz 2 die Nichtigkeit von Vereinbarungen feststellen, die bereits vor dem 13. März 1962, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, bestanden haben und ordnungsgemäß angemeldet worden sind (Urteil vom 6. Februar 1973 in der Rechtssache 48/72, Brasserie de Hächt, Slg. 1973, 77; Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 59/77, De Bloos, Slg. 1977, 2359).
  • EuGH, 14.12.1977 - 59/77

    Bloos

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
    "Nach ständiger Rechtsprechung können die nationalen Gerichte, solange die Kommission keine Entscheidung aufgrund der Verordnung Nr. 17 getroffen hat, nicht gemäß Artikel 85 Absatz 2 die Nichtigkeit von Vereinbarungen feststellen, die bereits vor dem 13. März 1962, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, bestanden haben und ordnungsgemäß angemeldet worden sind (Urteil vom 6. Februar 1973 in der Rechtssache 48/72, Brasserie de Hächt, Slg. 1973, 77; Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 59/77, De Bloos, Slg. 1977, 2359).
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
    (3) - Vgl. hierzu den Tatbestand des Urteils in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, 24).
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