Rechtsprechung
   EuGH, 17.01.2002 - C-394/00   

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https://dejure.org/2002,3056
EuGH, 17.01.2002 - C-394/00 (https://dejure.org/2002,3056)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.2002 - C-394/00 (https://dejure.org/2002,3056)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - C-394/00 (https://dejure.org/2002,3056)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Artikel 249 Absatz 3 EG
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Bloße Verwaltungspraxis nicht ausreichend

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß Irlands gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen wegen Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist; Verwaltungspraktiken als eine wirksame Erfüllung der ...

  • Judicialis

    Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • datenbank.nwb.de

    Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Nichtumsetzung einer Richtlinie durch einen Mitgliedstaat innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Fehlende fristgemäße Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.10.2001 - C-111/00

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 17.01.2002 - C-394/00
    Außerdem hat der Gerichtshof wiederholt festgestellt, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass der Gerichtshof später eingetretene Veränderungen nicht berücksichtigen kann (siehe u. a. Urteile vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache C-435/99, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-11179, Randnr. 16, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-111/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 13).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-315/98

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.01.2002 - C-394/00
    Dazu ist zu bemerken, dass nach ständiger Rechtsprechung bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung ihrem Wesen nach beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt gemacht sind, nicht als eine wirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag angesehen werden können (vgl. u. a. Urteile vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-8001, Randnr. 10, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-254/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 7).
  • EuGH, 12.12.2000 - C-435/99

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 17.01.2002 - C-394/00
    Außerdem hat der Gerichtshof wiederholt festgestellt, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass der Gerichtshof später eingetretene Veränderungen nicht berücksichtigen kann (siehe u. a. Urteile vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache C-435/99, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-11179, Randnr. 16, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-111/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 13).
  • EuGH, 11.10.2001 - C-254/00

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 17.01.2002 - C-394/00
    Dazu ist zu bemerken, dass nach ständiger Rechtsprechung bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung ihrem Wesen nach beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt gemacht sind, nicht als eine wirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag angesehen werden können (vgl. u. a. Urteile vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-8001, Randnr. 10, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-254/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 7).
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2001 - C-394/00   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2001 - C-394/00 (https://dejure.org/2001,23243)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.10.2001 - C-394/00 (https://dejure.org/2001,23243)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - C-394/00 (https://dejure.org/2001,23243)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.10.2001 - C-394/00 (https://dejure.org/2001,20940)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - C-394/00 (https://dejure.org/2001,20940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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