Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 02.06.2005 - C-394/02   

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https://dejure.org/2005,964
EuGH, 02.06.2005 - C-394/02 (https://dejure.org/2005,964)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - C-394/02 (https://dejure.org/2005,964)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - C-394/02 (https://dejure.org/2005,964)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftrag über die Herstellung eines Systems von Transportbändern für das Wärmekraftwerk von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftrag über die Herstellung eines Systems von Transportbändern für das Wärmekraftwerk von ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftrag über die Herstellung eines Systems von Transportbändern für das Wärmekraftwerk von ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vergabe eines Auftrags zur Herstellung eines Systems von Transportbändern für ein Wärmekraftwerk im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung durch die Hellenische Republik; Anforderungen an den Rückgriff auf ein Verfahren ohne vorherigen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verhandlungsverfahren: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung wegen Dringlichkeit (EuGH)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/38/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/38/EWG
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftrag über die Herstellung eines Systems von Transportbändern für das Wärmekraftwerk von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftrag über die Herstellung eines Systems von Transportbändern für das Wärmekraftwerk von ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Befreiung von der Ausschreibungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung möglich? (IBR 2005, 387)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Verpflichtungen aus Artikel 20 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 708 (Ls.)
  • BauR 2005, 1525 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 467
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    14 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Wahrnehmung der ihr in Artikel 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten kein Klageinteresse nachzuweisen braucht (vgl. Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, und vom 10. April 2003 in den Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 29).

    15 Der Kommission fällt nämlich kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse die Aufgabe zu, die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 15, und Kommission/Deutschland, Randnr. 29 sowie die angeführte Rechtsprechung).

    Ihr allein obliegt die Entscheidung, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und gegebenenfalls wegen welcher Handlung oder Unterlassung dieses Verfahren einzuleiten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 22, und vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-476/98, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-9855, Randnr. 38, sowie Urteil Kommission/Deutschland vom 10. April 2003, Randnr. 30).

    28 Allein die Kommission ist nämlich für die Entscheidung zuständig, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG einzuleiten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland vom 11. August 1995, Randnr. 22, und vom 5. November 2002, Randnr. 38).

    40 Was zweitens die in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 93/38 geregelte Ausnahme betrifft, so hat die Rechtsprechung diese an drei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft: Es muss ein unvorhersehbares Ereignis vorliegen, es müssen dringliche und zwingende Gründe gegeben sein, die die Einhaltung von bei einem Aufruf zum Wettbewerb vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen zwingenden Gründen bestehen (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Richtlinie 71/305 Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).

    43 Dass eine Behörde, deren Genehmigung für das betreffende Vorhaben erforderlich ist, Fristen vorschreiben kann, ist ein vorhersehbarer Umstand des Verfahrens zur Genehmigung dieses Vorhabens (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Richtlinie 71/305 Urteil Kommission/Deutschland vom 28. März 1996, Randnr. 18).

  • EuGH, 31.03.1992 - C-362/90

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    18 Es trifft zu, dass der Gerichtshof auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge festgestellt hat, dass eine Vertragsverletzungsklage unzulässig ist, wenn bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist alle Wirkungen des betreffenden Vertrages bereits erschöpft waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-2353, Randnrn.

    Außerdem obliegt die Beweislast derjenigen Partei, die sich auf diese Bestimmungen beruft (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit den Richtlinien 71/305 und 93/37 Urteile vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14, vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache C-57/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, und vom 14. September 2004 in der Rechtssache C-385/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-8121, Randnr. 19).

    34 Was erstens Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 93/38 angeht, so unterliegt die Anwendung dieser Bestimmung nach der Rechtsprechung zwei Voraussetzungen, die kumulativ zu erfüllen sind: Zum einen müssen die Arbeiten, die Gegenstand des Auftrags sind, eine technische Besonderheit aufweisen, und zum anderen muss es aufgrund dieser technischen Besonderheit unbedingt erforderlich sein, den Auftrag an ein bestimmtes Unternehmen zu vergeben (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit den Richtlinien 71/305 und 93/37 Urteile Kommission/Italien vom 18. Mai 1995, Randnr. 24, und vom 14. September 2004, Randnrn.

    40 Was zweitens die in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 93/38 geregelte Ausnahme betrifft, so hat die Rechtsprechung diese an drei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft: Es muss ein unvorhersehbares Ereignis vorliegen, es müssen dringliche und zwingende Gründe gegeben sein, die die Einhaltung von bei einem Aufruf zum Wettbewerb vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen zwingenden Gründen bestehen (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Richtlinie 71/305 Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-328/96

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    21 Nach ständiger Rechtsprechung muss zwar die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffenden Mitgliedstaat gegen eine ihm nach dem EG-Vertrag obliegende Verpflichtung verstoßen hat, doch ist die Kommission nicht verpflichtet, in dieser Stellungnahme die Maßnahmen anzugeben, die eine Abstellung des behaupteten Verstoßes ermöglichen würden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-247/89, Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, Randnr. 22, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnr. 39).

    22 Das Vorverfahren bezweckt nämlich, den Gegenstand der Vertragsverletzungsklage einzugrenzen, um dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit zu geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen oder seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 34, und Kommission/Deutschland vom 5. November 2002, Randnrn.

    23 Daher muss die Kommission in der mit Gründen versehenen Stellungnahme nur dann die die Abstellung des behaupteten Verstoßes ermöglichenden Maßnahmen bezeichnen, wenn sie den Nichterlass dieser Maßnahmen zum Gegenstand ihrer Vertragsverletzungsklage machen will (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 39).

    27 Auch wenn man aber unterstellt, dass sich die griechische Regierung auf Artikel 8 der Richtlinie 92/13 beziehen wollte, der ein Verfahren vorsieht, das dem in Artikel 3 der Richtlinie 89/665 vorgesehenen im Wesentlichen gleicht, gilt doch nach ständiger Rechtsprechung, dass, selbst wenn ein unmittelbares Tätigwerden der Kommission nach dem in diesen Richtlinien festgelegten Verfahren vorzuziehen gewesen sein mag, dieses Verfahren eine vorbeugende Maßnahme darstellt, die von den Befugnissen der Kommission aus Artikel 226 EG weder abweichen noch sie ersetzen kann (vgl. im Zusammenhang mit der Richtlinie 89/665 Urteile vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache C-359/93, Kommission/Niederlande, Slg. 1995, I-157, Randnr. 13, vom 4. Mai 1995 in der Rechtssache C-79/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1071, Randnr. 11, vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-353/96, Kommission/Irland, Slg. 1998, I-8565, Randnr. 22, und Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 57).

  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    14 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Wahrnehmung der ihr in Artikel 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten kein Klageinteresse nachzuweisen braucht (vgl. Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, und vom 10. April 2003 in den Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 29).

    15 Der Kommission fällt nämlich kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse die Aufgabe zu, die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 15, und Kommission/Deutschland, Randnr. 29 sowie die angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-107/92

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    40 Was zweitens die in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 93/38 geregelte Ausnahme betrifft, so hat die Rechtsprechung diese an drei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft: Es muss ein unvorhersehbares Ereignis vorliegen, es müssen dringliche und zwingende Gründe gegeben sein, die die Einhaltung von bei einem Aufruf zum Wettbewerb vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen zwingenden Gründen bestehen (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Richtlinie 71/305 Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).
  • EuGH, 18.05.1995 - C-57/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    Außerdem obliegt die Beweislast derjenigen Partei, die sich auf diese Bestimmungen beruft (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit den Richtlinien 71/305 und 93/37 Urteile vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14, vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache C-57/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, und vom 14. September 2004 in der Rechtssache C-385/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-8121, Randnr. 19).
  • EuGH, 10.03.1987 - 199/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    Außerdem obliegt die Beweislast derjenigen Partei, die sich auf diese Bestimmungen beruft (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit den Richtlinien 71/305 und 93/37 Urteile vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14, vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache C-57/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, und vom 14. September 2004 in der Rechtssache C-385/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-8121, Randnr. 19).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-318/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    40 Was zweitens die in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 93/38 geregelte Ausnahme betrifft, so hat die Rechtsprechung diese an drei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft: Es muss ein unvorhersehbares Ereignis vorliegen, es müssen dringliche und zwingende Gründe gegeben sein, die die Einhaltung von bei einem Aufruf zum Wettbewerb vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen zwingenden Gründen bestehen (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Richtlinie 71/305 Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).
  • EuGH, 14.09.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    Außerdem obliegt die Beweislast derjenigen Partei, die sich auf diese Bestimmungen beruft (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit den Richtlinien 71/305 und 93/37 Urteile vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14, vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache C-57/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, und vom 14. September 2004 in der Rechtssache C-385/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-8121, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-247/89

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
    21 Nach ständiger Rechtsprechung muss zwar die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffenden Mitgliedstaat gegen eine ihm nach dem EG-Vertrag obliegende Verpflichtung verstoßen hat, doch ist die Kommission nicht verpflichtet, in dieser Stellungnahme die Maßnahmen anzugeben, die eine Abstellung des behaupteten Verstoßes ermöglichen würden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-247/89, Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, Randnr. 22, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnr. 39).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-476/98

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 17.12.1998 - C-353/96

    Kommission / Irland

  • EuGH, 04.05.1995 - C-79/94

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 24.01.1995 - C-359/93

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16

    Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

    Zudem muss es aufgrund der technischen Besonderheiten unbedingt erforderlich sein, den Auftrag an ein bestimmtes Unternehmen zu vergeben (zu § 3 Abs. 4 c) VOL/A-EG a.F.: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.12.2013, VII Verg 24/13, juris Rn. 24 u. 25; EuGH Urteil v. 02.06.2005, C-394/02, juris Rn. 33 ff.).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe öffentlicher Aufträge eine Vertragsverletzungsklage unzulässig ist, wenn bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist alle Wirkungen des betreffenden Vertrags bereits erschöpft waren (vgl. u. a. Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland, C-237/05, Slg. 2007, I-8203, Randnr. 29).
  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Ihr allein obliegt die Entscheidung, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und gegebenenfalls wegen welcher Handlung oder Unterlassung dieses Verfahren einzuleiten ist (Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.04.2008 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Ausnahmen von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im Vertrag niedergelegten Rechte im Bereich der öffentlichen Aufträge gewährleisten sollen, eng auszulegen (vgl. Urteile vom 18. Mai 1995, Kommission/Italien, C-57/94, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, vom 28. März 1996, Kommission/Deutschland, C-318/94, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 13, und vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 33).

    Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen der eine Ausnahme rechtfertigenden außergewöhnlichen Umstände derjenige trägt, der sich auf diese Ausnahme berufen will (vgl. Urteile vom 10. März 1987, Kommission/Italien, 199/85, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14, und Kommission/Griechenland, Randnr. 33).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Zu der auf Art. 3 der Richtlinie 89/665 gestützten Einrede der Unzulässigkeit, auf die die Generalanwältin in Nr. 44 ihrer Schlussanträge hinweist, ist zu bemerken, dass das in dieser Vorschrift vorgesehene besondere Verfahren eine vorbeugende Maßnahme darstellt, die von den Befugnissen der Kommission aus den Art. 226 EG und 228 EG weder abweichen noch sie ersetzen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-535/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die mit Gründen versehene Stellungnahme zwar eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten muss, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine ihm nach dem Vertrag obliegende Verpflichtung verstoßen hat, doch ist die Kommission nicht verpflichtet, in dieser Stellungnahme die Maßnahmen anzugeben, die eine Abstellung des behaupteten Verstoßes ermöglichen würden (vgl. Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner steht fest, dass Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie eine Regelung vorsieht, die gerade die in Anhang I aufgezählten Arten und die Zugvogelarten unter verstärkten Schutz stellt, was durch die Tatsache gerechtfertigt ist, dass es sich um die am meisten bedrohten Arten bzw. um Arten handelt, die ein gemeinsames Erbe der Europäischen Union darstellen (Urteile vom 11. Juli 1996, Royal Society for the Protection of Birds, C-44/95, Slg. 1996, I-3805, Randnr. 23, vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland, Randnr. 46, und vom 11. Dezember 2008, Kommission/Griechenland, Randnr. 23).

    Nach Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie, dessen Verpflichtungen, was die besonderen Schutzgebiete anbelangt, an die Stelle jener treten, die sich aus Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie ergeben, muss der rechtliche Schutzstatus der BSG auch gewährleisten, dass dort die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie erhebliche Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, vermieden werden (vgl. Urteil vom 27. Februar 2003, Kommission/Belgien, C-415/01, Slg. 2003, I-2081, Randnr. 16, und vom 11. Dezember 2008, Kommission/Griechenland, Randnr. 24).

  • EuG, 18.10.2018 - T-387/16

    Terna / Kommission

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, unterliegt die Anwendung von Art. 40 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2004/17 nämlich zwei Voraussetzungen, die kumulativ zu erfüllen sind: Zum einen müssen die Arbeiten, die Gegenstand des Auftrags sind, eine technische Besonderheit aufweisen, und zum anderen muss es aufgrund dieser technischen Besonderheit unbedingt erforderlich sein, den Auftrag an einen bestimmten Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, EU:C:2005:336, Rn. 34).

    Daher ist die Klägerin so zu behandeln, als sei sie der Auffassung gewesen, dass andere Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich in der Lage seien, diese Tätigkeiten auszuüben (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, EU:C:2005:336, Rn. 37).

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung von Art. 40 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2004/17 nach der Rechtsprechung zwei kumulativen Voraussetzungen unterliegt, nämlich dass zum einen die Arbeiten, die Gegenstand des Auftrags sind, eine technische Besonderheit aufweisen und es zum anderen aufgrund dieser technischen Besonderheit unbedingt erforderlich ist, den Auftrag an ein bestimmtes Unternehmen zu vergeben (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, EU:C:2005:336, Rn. 34).

    Außerdem obliegt die Beweislast derjenigen Partei, die sich auf diese Bestimmungen beruft (Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, EU:C:2005:336" Rn. 33).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2010 - 15 Verg 6/10

    Patientenüberwachungsanlagen - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines

    Die - von der Antragsgegnerin darzulegenden und zu beweisenden (vgl. EuGH, Urteil vom 2.6.2005 - C 394/02 - Rn. 33) Voraussetzungen des § 3a Nr. 2 lit. c VOL/A 2006 liegen jedoch nicht vor.

    Nur ein Unternehmen darf in der Lage sein, den Auftrag durchzuführen; das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein (Müller-Wrede/Kaelble, VOL/A, 2. Aufl., § 3a Nr. 1 - 3 Rn. 176 f.; Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 3a Rn. 89; vgl. auch EuGH, Urteil vom 2.6.2005 - C 394/02 - Rn. 35; EuGH, Urteil vom 3.5.1994 - C 328/92 - Rn. 17 f.).

  • EuG, 13.09.2016 - T-695/13

    ENAC / INEA

    En outre, la charge de la preuve incombe à la partie qui souhaite se prévaloir de ces dispositions (arrêt du 2 juin 2005, Commission/Grèce, C-394/02, EU:C:2005:336, point 33).

    À cet égard, il y a lieu de rappeler qu'il ressort de la jurisprudence que l'application de l'article 40, paragraphe 3, sous c), de la directive 2004/17 est soumise à deux conditions cumulatives, à savoir, d'une part, qu'il existe une spécificité technique des travaux faisant l'objet du marché et, d'autre part, que cette spécificité technique rende absolument nécessaire d'attribuer ledit marché à une entreprise déterminée (voir, par analogie, arrêt du 2 juin 2005, Commission/Grèce, C-394/02, EU:C:2005:336, point 34).

    À cet égard, il importe de relever, s'agissant, de la dérogation prévue à l'article 40, paragraphe 3, sous d), de la directive 2004/17, que la jurisprudence l'a assortie de trois conditions cumulatives, à savoir l'existence d'un événement imprévisible, d'une urgence impérieuse incompatible avec les délais exigés en cas de mise en concurrence et d'un lien de causalité entre l'événement imprévisible et l'urgence impérieuse qui en résulte (voir, par analogie, arrêt du 2 juin 2005, Commission/Grèce, C-394/02, EU:C:2005:336, point 40).

    À cet égard, il convient de rappeler que le fait qu'une autorité qui doit approuver le projet concerné puisse imposer des délais constitue un élément prévisible de la procédure d'approbation dudit projet (voir, par analogie, arrêt du 2 juin 2005, Commission/Grèce, C-394/02, EU:C:2005:336, point 43).

  • EuGH, 12.11.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Außerdem ist zu bemerken, dass bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten zweimonatigen Frist, also am 4. September 2006, noch nicht alle Wirkungen des betreffenden Auftrags erschöpft waren, was aber die nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs erforderliche Bedingung ist, damit die Klage der Kommission als unzulässig erachtet wird (vgl. u. a. Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland, C-237/05, Slg. 2007, I-8203, Randnr. 29).
  • EuGH, 15.11.2005 - C-320/03

    DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

  • EuGH, 04.06.2009 - C-250/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 23.04.2015 - C-376/13

    Kommission / Bulgarien

  • VK Hessen, 27.04.2007 - 69d-VK-11/07

    Rügepflicht bei de-facto-Vergaben entbehrlich

  • VK Bund, 07.07.2014 - VK 2-47/14

    Nachprüfungsverfahren: Abbruchleistungen

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22

    Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - Verg 24/13

    Auch Arzneimittel-Importeure sind pharmazeutische Unternehmer!

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 228

  • EuGH, 07.04.2011 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit

  • EuGH, 08.12.2005 - C-33/04

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 25/13

    (Re-)Import möglich: Kein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - Verg 21/13

    Zulässigkeit der Direktvergabe von Rabattvereinbarungen mit einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-284/05

    DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS SECHS

  • VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16

    Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-372/05

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • VK Münster, 18.02.2010 - VK 28/09

    Ausschreibung muss produktneutral sein!

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-480/06

    Kommission / Deutschland - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-239/06

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-461/05

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 11.10.2007 - C-237/05

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-226/09

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Anhang II Teil B der Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-387/05

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-294/05

    Kommission / Schweden

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-409/05

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 05.07.2007 - C-255/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-306/08

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsverfahren - Vertragsverletzung eines

  • EuGH, 09.11.2006 - C-236/05

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Verletzung von Art. 4

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 06.11.2014 - C-395/13

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kommunales

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18121
Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02 (https://dejure.org/2005,18121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.02.2005 - C-394/02 (https://dejure.org/2005,18121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - C-394/02 (https://dejure.org/2005,18121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftrag über die Herstellung eines Systems von Transportbändern für das Wärmekraftwerk von ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • ibr-online

    Wann ist Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung möglich?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Wettbewerb für öffentliche Auftragsvergabe nur ausnahmsweise zulässig! (IBR 2005, 236)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    5 - Vgl. Urteil vom 10. April 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-3609, Randnrn.

    6 - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 5, Randnrn. 33 bis 39).

    Vgl. auch Urteil vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-125/03 (Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-0000, Randnrn.

    11 - Vgl. z. B. Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 (Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 42).

    22 - Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 18).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-328/96

    Kommission / Österreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    7 - Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96 (Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.

    15 - Urteil Kommission/Österreich (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 39).

    24 - Urteil Kommission/Österreich (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 75).

  • EuGH, 06.12.2001 - C-166/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    8 - Vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-166/00 (Kommission/Griechenland, Slg. 2001, I-9835, Randnr. 9, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    19 - Randnr. 13. Vgl. auch Urteil vom 4. Mai 1995 in der Rechtssache C-79/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1071, Randnr. 11).

  • EuGH, 10.03.1987 - 199/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    20 - Vgl. u. a. Urteil vom 10. April 1987 in der Rechtssache 199/85, (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-318/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    22 - Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.09.1998 - C-323/96

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    23 - Urteil vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-323/96 (Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-5063, Randnr. 42, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.05.1995 - C-57/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    21 - Vgl. im Zusammenhang mit dem identischen Wortlaut der in Artikel 9 Buchstabe b der Richtlinie 71/305/EWG vorgesehenen Ausnahmevorschrift Urteil vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache C-57/94 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 24).
  • EuGH, 24.01.1995 - C-359/93

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    18 - Der Gerichtshof hat entschieden, dass sich aus dem Wortlaut und dem Sinn der Nachprüfungsrichtlinie ergebe, dass es im Sinne aller Beteiligten sehr wünschenswert sei, dass die Kommission von dem in Artikel 3 Absatz 3 der Nachprüfungsrichtlinie vorgesehenen Verfahren des Direkteingriffs Gebrauch mache, vgl. Urteil in der Rechtssache C-359/93 (Kommission/Niederlande, Slg. 1995, I-157, Randnr. 12).
  • EuGH, 04.05.1995 - C-79/94

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    19 - Randnr. 13. Vgl. auch Urteil vom 4. Mai 1995 in der Rechtssache C-79/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1071, Randnr. 11).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-247/89

    Kommission / Portugal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
    12 - Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, Randnr. 22).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-125/03

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des

    In einer anderen das Vergaberecht betreffenden Rechtssache hat der Gerichtshof, was die Vergabe öffentlicher Aufträge betrifft, befunden, dass eine Vertragsverletzungsklage unzulässig sei, wenn bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist alle Wirkungen des betreffenden Vertrags bereits erschöpft gewesen seien: Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland (C-394/02 EU:C:2005:336, Rn. 18).

    Siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-394/02, EU:C:2005:105, Nr. 15).

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