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   EuGH, 22.04.1997 - C-395/95 P   

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https://dejure.org/1997,2841
EuGH, 22.04.1997 - C-395/95 P (https://dejure.org/1997,2841)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - C-395/95 P (https://dejure.org/1997,2841)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - C-395/95 P (https://dejure.org/1997,2841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Geotronics / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4
    1 Haushalt der Europäischen Gemeinschaften - Haushaltsordnung - Für externe Beihilfen geltende Vorschriften - Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge, die durch das PHARE-Programm finanziert werden - Jeweilige Rolle des begünstigten Staates und der Kommission - ...

  • EU-Kommission

    Geotronics / Kommission

  • Wolters Kluwer

    PHARE-Programms; Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 173 Absatz 4 des EG-Vertrages; Erhebliche Beeinträchtigung der Rechtsstellung durch verbindliche Rechtswirkung; Verpflichtung der Europäischen Komission, Erzeugnisse mit Ursprung in einem Drittland unter ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173 Abs. 4; ; EG-Vertrag Art. 178; ; EG-Vertrag Art. 215 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Haushalt der Europäischen Gemeinschaften - Haushaltsordnung - Für externe Beihilfen geltende Vorschriften - Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge, die durch das PHARE-Programm finanziert werden - Jeweilige Rolle des begünstigten Staates und der Kommission - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 187
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.07.1984 - 126/83

    STS / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-395/95
    Folglich kann es in diesem Bereich gegenüber den Bietern keine Handlung der Kommission geben, die Gegenstand einer Klage gemäß Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag sein könnte (vgl. in Analogie hierzu Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 126/83, STS/Kommission, Slg. 1984, 2769, Randnrn.

    12 Zwar ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes auf dem Gebiet der Vergabe von durch den Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten öffentlichen Aufträgen, daß die Vertreter der Kommission in diesem Verfahren - zur Erteilung oder zur Verweigerung der Zustimmung oder der Sichtvermerke - nur eingreifen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsfinanzierung vorliegen, und daß diese Eingriffe den Grundsatz nicht berühren - und auch nicht berühren können -, daß die fraglichen Aufträge nationale Aufträge bleiben, für deren Vorbereitung, Aushandlung und Abschluß die begünstigten Staaten ausschließlich zuständig sind (vgl. u. a. Urteil STS/Kommission, a. a. O., Randnr. 16).

    Nach dieser Rechtsprechung unterhalten die Unternehmen, die für die fraglichen Aufträge ein Angebot einreichen oder denen diese Aufträge erteilt werden, Rechtsbeziehungen nur mit dem für den Auftrag verantwortlichen begünstigten Staat, und die Handlungen der Vertreter der Kommission können nicht bewirken, daß ihnen gegenüber eine Gemeinschaftsentscheidung an die Stelle der Entscheidung des AKP-Staates tritt, der für die Vergabe und Unterzeichnung dieses Auftrags ausschließlich zuständig ist (Urteil STS/Kommission, a. a. O., Randnr. 18; vgl. auch Urteile CMC u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 28; Italsolar, Kommission, a. a. O., Randnr. 22, und Forafrique Burkinabe/Kommission, a. a. O., Randnr. 23).

  • EuG, 26.10.1995 - T-185/94

    Geotronics SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-395/95
    1 Die Geotronics SA hat mit Rechtsmittelschrift, die am 18. Dezember 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache T-185/94 (Geotronics/Kommission, Slg. 1995, II-2795; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht erster Instanz ihre Klage abgewiesen hat, mit der sie zum einen gemäß Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 10. März 1994, durch die das von ihr im Rahmen des PHARE-Programms vorgelegte Angebot für die Lieferung von elektronischen Tachymetern abgelehnt worden ist, und zum anderen gemäß den Artikeln 178 und 215 EG-Vertrag den Ersatz des von ihr aufgrund der streitigen Entscheidung angeblich erlittenen Schadens begehrt hatte.

    3 Durch Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-185/94 R (Geotronics/Kommission, Slg. 1994, II-519) ist der von der Firma Geotronics gleichzeitig mit ihrer Klage gestellte Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen worden.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache T-185/94 (Geotronics/Kommission) wird aufgehoben, soweit dadurch die gegen das Schreiben der Kommission vom 10. März 1994 gerichtete Nichtigkeitsklage als unzulässig abgewiesen worden ist.

  • EuGH, 10.07.1985 - 118/83

    CMC / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-395/95
    18 und 19, vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC u. a./Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnrn.

    Nach dieser Rechtsprechung unterhalten die Unternehmen, die für die fraglichen Aufträge ein Angebot einreichen oder denen diese Aufträge erteilt werden, Rechtsbeziehungen nur mit dem für den Auftrag verantwortlichen begünstigten Staat, und die Handlungen der Vertreter der Kommission können nicht bewirken, daß ihnen gegenüber eine Gemeinschaftsentscheidung an die Stelle der Entscheidung des AKP-Staates tritt, der für die Vergabe und Unterzeichnung dieses Auftrags ausschließlich zuständig ist (Urteil STS/Kommission, a. a. O., Randnr. 18; vgl. auch Urteile CMC u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 28; Italsolar, Kommission, a. a. O., Randnr. 22, und Forafrique Burkinabe/Kommission, a. a. O., Randnr. 23).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-395/95
    10 Ausserdem stellen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nur Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen dar, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 des Vertrages gegeben ist (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).
  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-395/95
    "daß der Umstand, daß die Nichtigkeitsklage unzulässig ist, nicht zur Unzulässigkeit der Schadensersatzklage führt, da diese einen selbständigen Rechtsbehelf darstellt (Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753, Randnr. 32)" (Randnr. 38),.
  • EuGH, 22.12.1993 - C-244/91

    Pincherle / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-395/95
    Da es sich nicht um einen tragenden Grund handelt, können die Rügen, die sich auf ihn beziehen, nicht zu einer Aufhebung des Urteils des Gerichts führen und sind daher unwirksam (Urteil vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-244/91 P, Pincherle/Kommission, Slg. 1993, I-6965, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.01.1993 - C-257/90

    Italsolar / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-395/95
    28 und 29, [vom 14. Januar 1993] in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission,... [Slg. 1993, I-9], Randnrn.
  • EuGH, 29.04.1993 - C-182/91

    Forafrique Burkinabe / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-395/95
    22 und 26, und [vom 29. April 1993,] Forafrique Burkinabe/Kommission,... [Slg. 1993, I-2161], Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96

    Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen

    (1) - Urteil vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-395/95 P (Geotronics/Kommission, Slg. 1997, I-2271).

    (30) - Schlussanträge vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache C-395/95 P (Geotronics/Kommission, Slg. 1997, I-2273).

  • EuG, 08.06.2000 - T-79/96

    Camar / Kommission

    Nach gefestigter Rechtsprechung sind "Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, welche die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Anfechtungsklage nach Artikel 173 [des Vertrages] gegeben ist" (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-395/95 P, Geotronics/Kommission, Slg. 1997, I-2271, Randnr. 10, Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-81/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1998, II-2889, Randnr. 21).
  • EuG, 08.02.2010 - T-481/08

    Alisei / Kommission - Nichtigkeitsklage - Auswärtige Beziehungen und EEF -

    Auch wenn das Schreiben vom 19. August 2008 insofern als vorbereitende Maßnahme angesehen werden könnte, als die Kommission auf die Beschwerden der Klägerin geantwortet und die Eröffnung eines Wiedereinziehungsverfahrens angekündigt habe, sei der Abschnitt des Schreibens zur Beendigung des Prüfverfahrens und zur Annahme des Abschlussberichts endgültiger Natur gewesen und könne im Sinne des auf den vorliegenden Fall entsprechend anwendbaren Urteils des Gerichtshofs vom 22. April 1997, Geotronics/Kommission (C-395/95 P, Slg. 1997, I-2271, Randnrn.

    Dennoch reichen diese Erwägungen für sich genommen nicht aus, auf die Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen eine von der Kommission in Ausübung eigener Befugnisse vorgenommene Handlung zu schließen, die ein von dieser Handlung erfasster Einzelner erhebt und an den diese Handlung förmlich gerichtet ist, auch wenn sie sich in den Rahmen eines Verfahrens vertraglicher Art einfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil Geotronics/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 31.01.2019 - C-183/17

    International Management Group / Kommission

    Der Gerichtshof hat aber bereits entschieden, dass, wenn eine von der Kommission gegenüber einer bestimmten Person in Ausübung eigener Befugnisse erlassene Entscheidung zur Folge hat, dass diese Person allein durch den Erlass dieser Entscheidung alle echten Chancen auf die Gewährung einer Unionsfinanzierung einbüßt, diese Wirkung als verbindliche Rechtswirkung dieser Entscheidung anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 1997, Geotronics/Kommission, C-395/95 P, EU:C:1997:210, Rn. 14 und 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2015 - C-506/13

    Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro / Kommission - Rechtsmittel

    26 - Urteil Geotronics/Kommission (C-395/95 P, EU:C:1997:210).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-321/95

    Stichting Greenpeace Council (Greenpeace International) u. a. gegen Kommission

    (61) - Besonders kennzeichnend ist in diesem Zusammenhang das jüngere Urteil des Gerichtshofes vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-395/95 P (Geotronics, Slg. 1997, I-2271).
  • EuG, 09.07.1999 - T-231/97

    New Europe Consulting und Brown / Kommission

    Die durch das PHARE-Programm finanzierten Aufträge sind als nationale Aufträge anzusehen, die nur den begünstigten Staat und den Wirtschaftsteilnehmer binden (Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache T-185/94, Geotronics/Kommission, Slg. 1995, II-2795, Randnr. 31; Urteil des Gerichtshofes vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-395/95 P, Geotronics/Kommission, Slg. 1997, I-2271, Randnr. 12).
  • EuG, 10.04.2003 - T-93/00

    Alessandrini u.a. / Kommission

    In der Rechtssache T-93/00 vertritt die Kommission die Auffassung, das Schreiben vom 26. Januar 2000 erzeuge gegenüber den Klägerinnen keinerlei rechtliche Wirkung und könne daher nicht mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden (Urteil des Gerichtshofes vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-395/95 P, Geotronics/Kommission, Slg. 1997, I-2271, und Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-81/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1998, II-2889, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen gegen Kari Uecker und Vera Jacquet gegen Land

    (23) - Zur zeitlichen Anwendung des EWR-Abkommens vgl. Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache T-185/94 (Geotronics/Kommission, Slg. 1995, II-2795), in der derzeit ein Rechtsmittel anhängig ist (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache C-395/95 P).
  • EuG, 02.02.2017 - T-29/15

    International Management Group / Kommission - Entwicklungszusammenarbeit -

    Il convient de rappeler, d'abord, que, selon la jurisprudence, ne constituent des actes ou des décisions susceptibles de faire l'objet d'un recours en annulation, au sens de l'article 263 TFUE, que les mesures produisant des effets juridiques obligatoires de nature à affecter les intérêts du requérant (voir, en ce sens, arrêts du 11 novembre 1981, 1BM/Commission, 60/81, EU:C:1981:264, point 9, et du 22 avril 1997, Geotronics/Commission, C-395/95 P, EU:C:1997:210, point 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 15.09.1998 - T-54/96

    Oleifici Italiani und Fratelli Rubino / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-367/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Chambre syndicale nationale des

  • EuG, 11.12.1998 - T-22/98

    Scottish Soft Fruit Growers / Kommission

  • EuG, 21.10.2011 - T-335/09

    Groupement Adriano, Jaime Ribeiro, Conduril / Kommission - Nichtigkeitsklage -

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