Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 16.09.2004 - C-396/02   

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https://dejure.org/2004,3795
EuGH, 16.09.2004 - C-396/02 (https://dejure.org/2004,3795)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.2004 - C-396/02 (https://dejure.org/2004,3795)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 2004 - C-396/02 (https://dejure.org/2004,3795)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Unterposition 8704 10 - Mit komplexem Kippsystem ausgestatteter 'Minitrac' zum Transport und zum Abkippen von Sand, Erde und Gestein

  • Europäischer Gerichtshof

    DFDS

  • EU-Kommission PDF

    DFDS BV gegen Inspecteur der Belastingdienst - Douanedistrict Rotterdam.

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Unterposition 8704 10 - Mit komplexem Kippsystem ausgestatteter 'Minitrac' zum Transport und zum Abkippen von Sand, Erde und Gestein

  • EU-Kommission

    DFDS BV gegen Inspecteur der Belastingdienst - Douanedistrict Rotterdam

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die zolltarifliche Einreihung bestimmter "Minitracs" genannter Fahrzeuge in die Unterposition 8704 10 19 KN (Kombinierte Nomenklatur) als zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes gebaute Muldenkipper; Entscheidende ...

  • Judicialis

    Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltari... f in der Fassung der Verordnungen (EG) Nr. 3115 Unterposition 8704 10; ; Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 1992 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur Nr. 3 des Anhangs; ; Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 1992 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Unterposition 8704 10 - Mit komplexem Kippsystem ausgestatteter ,Minitrac' zum Transport und zum Abkippen von Sand, Erde und Gestein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    DFDS

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Unterposition 8704 10 - Mit komplexem Kippsystem ausgestatteter "Minitrac" zum Transport und zum Abkippen von Sand, Erde und Gestein

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Gerechtshof Amsterdam (Zollkammer) vom 6. November 2002 in dem Rechtsstreit DFDS B.V. gegen den Leiter des Zollbezirks Rotterdam

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 8704 10
    Kraftfahrzeug; Lastwagen; Muldenkipper; Tarif; Tarifierung; Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam - Auslegung der KN-Position 8704.10 ("Muldenkipper [Dumper], zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes gebaut") - "Minitrac" für den Transport und das Abkippen von Sand, Erde und Schutt u. a. auf Bauplätzen, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 01.06.1995 - C-459/93

    Hauptzollamt Hamburg-St.Annen / Thyssen Haniel Logistic

    Auszug aus EuGH, 16.09.2004 - C-396/02
    29 Darüber hinaus kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lässt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-459/93, Thyssen Haniel Logistic, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 13).
  • EuGH, 28.04.1999 - C-405/97

    Mövenpick Deutschland

    Auszug aus EuGH, 16.09.2004 - C-396/02
    28 Die zur KN von der Kommission und zum HS vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen tragen erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (vgl. Urteil vom 28. April 1999 in der Rechtssache C-405/97, Mövenpick Deutschland, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.11.2002 - C-260/00

    Lohmann

    Auszug aus EuGH, 16.09.2004 - C-396/02
    27 Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00, Turbon International, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 21, und vom 7. November 2002 in den Rechtssachen C-260/00 bis 263/00, Lohmann und Medi Bayreuth, Slg. 2002, I-10045, Randnr. 30).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International

    Auszug aus EuGH, 16.09.2004 - C-396/02
    27 Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00, Turbon International, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 21, und vom 7. November 2002 in den Rechtssachen C-260/00 bis 263/00, Lohmann und Medi Bayreuth, Slg. 2002, I-10045, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    47 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-396/02, DFDS, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27 und dort zitierte Rechtsprechung).

    48 Die Erläuterungen zur KN sowie die Erläuterungen zum HS tragen jeweils erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (vgl. u. a. Urteil DFDS, Randnr. 28).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-142/06

    Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Oktober 2000, Peacock, C-339/98, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 9, vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, und vom 12. Januar 2006, Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht, C-311/04, Slg. 2006, I-609, Randnr. 26).

    Für die Zwecke der Einreihung in die geeignete Position kann schließlich der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lässt (vgl. Urteile vom 1. Juni 1995, Thyssen Haniel Logistic, C-459/93, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 13, DFDS, Randnr. 29, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 36).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-15/05

    Kawasaki Motors Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    37 Ebenso tragen die Erläuterungen zur KN sowie die Erläuterungen zum HS erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne aber rechtlich verbindlich zu sein (vgl. u. a. Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-396/02, DFDS, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 28).

    38 Schließlich ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die tarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile DFDS, Randnr. 27, und Intermodal Transports, Randnr. 47).

  • EuGH, 30.04.2014 - C-267/13

    Nutricia - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Arzneiwaren im Sinne der

    Es muss aber unterstrichen werden, dass die Erläuterungen, die von der Weltzollunion für das genannte Harmonisierte System und von der Europäischen Kommission für die KN ausgearbeitet wurden, Auslegungscharakter aufweisen und nicht zwingendes Recht sind (vgl. u. a. Urteile DFDS, C-396/02, EU:C:2004:536, Rn. 28, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie JVC France, C-312/07, EU:C:2008:324, Rn. 37).
  • EuGH, 09.01.2007 - C-40/06

    Juers Pharma - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer Zolltarif

    21 Infolgedessen ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, vom 8. Dezember 2005, Possehl Erzkontor, C-445/04, Slg. 2005, I-10721, Randnr. 19, und vom 8. Juni 2006, Sachsenmilch, C-196/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-311/04

    Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen -

    26 Ferner ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-396/02, DFDS, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-495/03, Intermodal Transports, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 47).

    27 Die Erläuterungen, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur KN und die WZO zum HS ausgearbeitet haben, tragen erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, sind aber nicht rechtsverbindlich (vgl. u. a. Urteile DFDS, Randnr. 28, und Intermodal Transports, Randnr. 48).

  • EuGH, 22.02.2018 - C-545/16

    Kubota (UK) und EP Barrus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif

    Nach diesem Wortlaut muss ein Fahrzeug folglich zwei Voraussetzungen erfüllen, um so eingereiht werden zu können, und zwar muss es sich um einen Muldenkipper handeln, und es muss zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes gebaut sein (Urteil vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, EU:C:2004:536, Rn. 31).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Unterposition 8704 10 der KN eine spezifische Position für Fahrzeuge ist, die speziell für den Transport und das Entladen von Schüttgut außerhalb des Straßennetzes gebaut sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2007, B.A.S. Trucks, C-400/05, EU:C:2007:22, Rn. 36), und dass ein wesentliches Merkmal der Muldenkipper das Vorhandensein einer Kippmulde oder eines Aufbaus mit Klappboden ist, der den Transport dieses Materials ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, EU:C:2004:536, Rn. 32).

  • EuGH, 07.05.2009 - C-150/08

    Siebrand - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes

    Schließlich ist zu beachten, dass der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein kann, sofern er der Ware innewohnt; ob Letzteres zutrifft, muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen (vgl. Urteile vom 1. Juni 1995, Thyssen Haniel Logistic, C-459/93, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 13, vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 29, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, Slg. 2007, I-1559, Randnr. 36).
  • EuGH, 08.09.2016 - C-409/14

    Schenker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, EU:C:2004:536, Rn. 27, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, EU:C:2005:552, Rn. 47, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, EU:C:2007:110, Rn. 27).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-12/10

    Lecson Elektromobile - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, Slg. 2007, I-1559, Randnr. 27).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-400/05

    B.A.S. Trucks - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

  • EuGH, 15.02.2007 - C-183/06

    Ruma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position

  • EuGH, 26.05.2016 - C-198/15

    Invamed Group u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 15.05.2005 - C-495/05

    Vorlagepflicht der nationalen Gerichte nach Art. 234 EG; Ausnahmen von der

  • EuGH, 12.07.2012 - C-291/11

    TNT Freight Management (Amsterdam) - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

  • EuGH, 08.06.2006 - C-196/05

    Sachsenmilch - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

  • EuGH, 08.12.2005 - C-445/04

    Possehl Erzkontor - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung -

  • EuGH, 16.07.2009 - C-56/08

    Pärlitigu - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

  • EuGH, 18.07.2007 - C-310/06

    FTS International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung

  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 K 1438/14

    Zolltarifliche Einreihung von Waren der Lasertechnik

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2008 - C-376/07

    Kamino International Logistics - Tarifierung - LCD-Monitor

  • FG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 11 K 121/06

    Tarifierung von Spargeltabletten

  • FG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 11 K 53/07

    Zolltarifliche Einreihung von thermisch behandelten Haselnüssen - Abgrenzung der

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 11 K 188/05

    Zolltarif für LED-Backlights

  • FG München, 16.03.2006 - 14 K 3748/03

    Video/Sound-Installation (Tarifierung)

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   Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-396/02   

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https://dejure.org/2004,21020
Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-396/02 (https://dejure.org/2004,21020)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.01.2004 - C-396/02 (https://dejure.org/2004,21020)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - C-396/02 (https://dejure.org/2004,21020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    DFDS

  • EU-Kommission PDF

    DFDS BV gegen Inspecteur der Belastingdienst - Douanedistrict Rotterdam.

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Unterposition 8704 10 - Mit komplexem Kippsystem ausgestatteter 'Minitrac' zum Transport und zum Abkippen von Sand, Erde und Gestein

  • EU-Kommission

    DFDS BV gegen Inspecteur der Belastingdienst - Douanedistrict Rotterdam

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif

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