Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 12.11.1998 - C-399/96   

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https://dejure.org/1998,1305
EuGH, 12.11.1998 - C-399/96 (https://dejure.org/1998,1305)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.1998 - C-399/96 (https://dejure.org/1998,1305)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - C-399/96 (https://dejure.org/1998,1305)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187/EWG - Geltungsbereich - Übergang eines Unternehmens in freiwilliger Liquidation

  • Europäischer Gerichtshof

    Europièces

  • EU-Kommission PDF

    Europièces / Sanders und Automative Industries Holding Company

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    1 Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Teilweiser oder vollständiger Übergang der Aktiva eines Unternehmens in freiwilliger Liquidation - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Europièces / Sanders und Automative Industries Holding Company

  • Wolters Kluwer

    Sozialpolitik ; Rechtsangleichung ; Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer ; Übergang eines Unternehmens in freiwilliger Liquidation

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wahrung der Ansprüche von Arbeitnehmern beim Übergang von Unternehmen in Liquidation

  • Judicialis

    Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 77/187/EWG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Teilweiser oder vollständiger Übergang der Aktiva eines Unternehmens in freiwilliger Liquidation - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail Brüssel - Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 49
  • NZA 1999, 31
  • NZI 1999, 147 (Ls.)
  • WM 1999, 346
  • BB 2004, 2353
  • DB 2004, 2270
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.03.1998 - C-319/94

    Dethier Équipement

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    Außerdem fügt sich das Ausgangsverfahren in einen rechtlichen Rahmen ein, der aufgrund eines früheren Vorabentscheidungsersuchens (Urteil vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-319/94, Dethier Équipement, Slg. 1998, I-1061) zum belgischen Liquidationsverfahren weitgehend bekannt ist.

    Außerdem sind die Ausgestaltung des jeweiligen Verfahrens, insbesondere soweit sie zu einer Weiterführung oder Einstellung des Unternehmens führt, und die Zielsetzung der Richtlinie zu berücksichtigen (Urteil Dethier Équipement, Randnr. 25).

    Nach dem Urteil Dethier Équipement ist die Richtlinie demnach beim Übergang eines Unternehmens in gerichtlicher Liquidation anwendbar, wenn die Tätigkeit des Unternehmens weitergeführt wird.

    Angesichts dessen ist festzustellen, daß die Gründe, aus denen der Gerichtshof im Urteil Dethier Équipement zu der Auffassung gelangt ist, daß die Richtlinie auf Übertragungen Anwendung finden kann, die während des gerichtlichen Liquidationsverfahrens stattgefunden haben, erst recht für den Fall gelten, daß das übertragene Unternehmen Gegenstand einer freiwilligen Liquidation ist.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    Was den zweiten Teil der oben umformulierten Frage betrifft, so soll die Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens gewährleisten, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu den gleichen Bedingungen fortzusetzen, wie sie mit dem Veräußerer vereinbart waren (vgl. Urteile D'Urso u. a., Randnr. 9, und vom 16. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnr. 21).

    In einem solchen Fall findet, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie keine Anwendung (Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84, Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, und Katsikas u. a., Randnr. 30).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-362/89

    D'Urso u.a. / Marelli

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes folgt jedoch, daß es für die Beurteilung der Frage, ob die Richtlinie auf den Übergang eines Unternehmens anwendbar ist, das Gegenstand eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens ist, entscheidend auf das mit dem fraglichen Verfahren angestrebte Ziel ankommt (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-362/89, D'Urso u. a., Slg. 1991, I-4105, Randnr. 26, und vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93, Spano u. a., Slg. 1995, I-4321, Randnr. 24).

    Was den zweiten Teil der oben umformulierten Frage betrifft, so soll die Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens gewährleisten, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu den gleichen Bedingungen fortzusetzen, wie sie mit dem Veräußerer vereinbart waren (vgl. Urteile D'Urso u. a., Randnr. 9, und vom 16. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnr. 21).

  • EuGH, 11.07.1985 - 105/84

    Foreningen af Arbejdsledere i Danmark / Danmols Inventar

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    In einem solchen Fall findet, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie keine Anwendung (Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84, Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, und Katsikas u. a., Randnr. 30).
  • EuGH, 26.04.1993 - C-386/92

    Monin Automobiles

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    Zwar muß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes das nationale Gericht die Sach- und Rechtslage schildern, in der sich die von ihm aufgeworfenen Fragen stellen, oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutern, auf denen diese Fragen beruhen, weil sonst eine sachdienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts nicht möglich ist (Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 26. April 1993 in der Rechtssache C-386/92, Monin Automobiles, Slg. 1993, I-2049, Randnr. 6, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 4).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    Zwar muß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes das nationale Gericht die Sach- und Rechtslage schildern, in der sich die von ihm aufgeworfenen Fragen stellen, oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutern, auf denen diese Fragen beruhen, weil sonst eine sachdienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts nicht möglich ist (Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 26. April 1993 in der Rechtssache C-386/92, Monin Automobiles, Slg. 1993, I-2049, Randnr. 6, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 4).
  • EuGH, 07.02.1985 - 135/83

    Abels / Bedrijfsvereniging voor de Metaalindustrie en de Electrotechnische

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die Richtlinie nicht auf den Übergang eines Unternehmens, Betriebes oder Betriebsteils im Rahmen eines Konkursverfahrens anwendbar ist (Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 135/83, Abels, Slg. 1985, 469).
  • EuGH, 07.12.1995 - C-472/93

    Spano / Fiat Geotech und Fiat Hitachi Excavators

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes folgt jedoch, daß es für die Beurteilung der Frage, ob die Richtlinie auf den Übergang eines Unternehmens anwendbar ist, das Gegenstand eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens ist, entscheidend auf das mit dem fraglichen Verfahren angestrebte Ziel ankommt (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-362/89, D'Urso u. a., Slg. 1991, I-4105, Randnr. 26, und vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93, Spano u. a., Slg. 1995, I-4321, Randnr. 24).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    Zwar muß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes das nationale Gericht die Sach- und Rechtslage schildern, in der sich die von ihm aufgeworfenen Fragen stellen, oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutern, auf denen diese Fragen beruhen, weil sonst eine sachdienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts nicht möglich ist (Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 26. April 1993 in der Rechtssache C-386/92, Monin Automobiles, Slg. 1993, I-2049, Randnr. 6, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 4).
  • EuGH, 08.07.1998 - C-9/98

    Agostini

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
    Zwar muß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes das nationale Gericht die Sach- und Rechtslage schildern, in der sich die von ihm aufgeworfenen Fragen stellen, oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutern, auf denen diese Fragen beruhen, weil sonst eine sachdienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts nicht möglich ist (Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 26. April 1993 in der Rechtssache C-386/92, Monin Automobiles, Slg. 1993, I-2049, Randnr. 6, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 4).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Entscheidet er sich frei dafür, das Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber nicht fortzusetzen, entfällt der Schutzauftrag der Richtlinie und die Mitgliedstaaten können unabhängig davon bestimmen, was in einem solchen Fall zu gelten hat (EuGH 12. November 1998 - C-399/96 - [Europièces] Rn. 37 bis 39, Slg. 1998, I-6965) .
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    25 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes soll die Richtlinie außerdem die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens dadurch gewährleisten, dass sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu eben den Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Daddy's Dance Hall, Slg. 1988, 739, Randnr. 9, vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-362/89, d'Urso u. a., Slg. 1991, I-4105, Randnr. 9, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-399/96, Europièces, Slg. 1998, I-6965, Randnr. 37).
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14

    Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Entscheidet er sich frei dafür, das Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber nicht fortzusetzen, entfällt der Schutzauftrag der Richtlinie und die Mitgliedstaaten können unabhängig davon bestimmen, was in einem solchen Fall zu gelten hat (EuGH 12. November 1998 - C-399/96 - [Europièces] Rn. 37 bis 39, Slg. 1998, I-6965) .
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-399/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17886
Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-399/96 (https://dejure.org/1998,17886)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.05.1998 - C-399/96 (https://dejure.org/1998,17886)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - C-399/96 (https://dejure.org/1998,17886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Europièces SA gegen Wilfried Sanders und Automotive Industries Holding Company SA.

    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187/EWG - Geltungsbereich - Übergang eines Unternehmens in freiwilliger Liquidation

  • Europäischer Gerichtshof

    Europièces

    Sozialpolitik

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-399/96
    (26) - Urteil vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94 (Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253).

    (29) - In Fußnote 26 angeführtes Urteil Merckx und Neuhuys (Randnr. 33).

    (30) - In Randnr. 26 angeführtes Urteil Merckx und Neuhuys (Randnr. 35).

  • EuGH, 07.02.1985 - 135/83

    Abels / Bedrijfsvereniging voor de Metaalindustrie en de Electrotechnische

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-399/96
    (3) - Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 135/83 (Abels, Slg. 1985, 469).

    (13) - Nach Randnummer 25 des in Fußnote 4 angeführten Urteils D'Urso, in der auf das Urteil Abels verwiesen wird, gibt das Kriterium der Art der Kontrolle, die die Behörde oder das Gericht im Rahmen der konkreten nationalen Insolvenzverfahren wie der ausserordentlichen Verwaltung im italienischen Recht auf die übertragenen Unternehmen ausübt, zwar Hinweise zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 77/187, stellt aber nicht das sicherste und maßgebende Kriterium dar.

  • EuGH, 11.07.1985 - 105/84

    Foreningen af Arbejdsledere i Danmark / Danmols Inventar

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-399/96
    (28) - Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84 (Slg. 1985, 2639).
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