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Rechtsprechung
   EuGH, 28.07.2011 - C-400/09, C-207/10   

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https://dejure.org/2011,6996
EuGH, 28.07.2011 - C-400/09, C-207/10 (https://dejure.org/2011,6996)
EuGH, Entscheidung vom 28.07.2011 - C-400/09, C-207/10 (https://dejure.org/2011,6996)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - C-400/09, C-207/10 (https://dejure.org/2011,6996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Arzneimittel - Parallelimport - Umpacken der mit der Marke versehenen Ware - Neue Verpackung, auf der der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen, nach dessen Anweisungen die Ware umgepackt wurde, als ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Orifarm u.a.

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Arzneimittel - Parallelimport - Umpacken der mit der Marke versehenen Ware - Neue Verpackung, auf der der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen, nach dessen Anweisungen die Ware umgepackt wurde, als ...

  • EU-Kommission PDF

    Orifarm u.a.

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Arzneimittel - Parallelimport - Umpacken der mit der Marke versehenen Ware - Neue Verpackung, auf der der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen, nach dessen Anweisungen die Ware umgepackt wurde, als ...

  • EU-Kommission

    Orifarm u.a.

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Arzneimittel - Parallelimport - Umpacken der mit der Marke versehenen Ware - Neue Verpackung, auf der der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen, nach dessen Anweisungen die Ware umgepackt wurde, als ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG hinsichtlich des Widersetzens des Vertriebs eines Arzneimittels bei unklarer Angabe des Umpackers

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG hinsichtlich des Widersetzens des Vertriebs eines Arzneimittels bei unklarer Angabe des Umpackers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Marken; Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2; Arzneimittel; Parallelimport; Umpacken der mit der Marke versehenen Ware; Neue Verpackung, auf der der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen, nach dessen Anweisungen die Ware umgepackt wurde, als tatsächlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)

    Angabe des tatsächlich umpackenden Unternehmens ist nicht zwingend erforderlich

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret (Dänemark), eingereicht am 30. April 2010 - Paranova Danmark A/S, Paranova Pack A/S/Merck Sharp & Dohme Corp. (vormals Merck & Co. Inc.), Merck Sharp & Dohme B.V., Merck Sharp & Dohme

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret (Dänemark), eingereicht am 19. Oktober 2009 - Orifarm A/S, Orifarm Supply A/S, Handelsselskabet af 5. Januar 2002 A/S in Liquidation, Ompakningsselskabet af 1. November 2005 A/S / Merck & Co. Inc., Merck Sharp & Dohme B.V., Merck ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Højesteret - Auslegung der Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C"232/94, MPA Pharma, und C"427/93, Bristol-Myers Squibb, sowie der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 814
  • GRUR Int. 2011, 830
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-400/09
    Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche (102/77, Slg. 1978, 1139), vom 3. Dezember 1981, Pfizer (1/81, Slg. 1981, 2913), und vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a. (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457) und MPA Pharma (C-232/94, Slg. 1996, I-3671).

    Der Verbraucher oder Endabnehmer wird über die Herkunft der Waren nicht irregeführt, sondern erhält tatsächlich unter der alleinigen Kontrolle des Markeninhabers hergestellte Waren (vgl. Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 67, und MPA Pharma, Randnr. 39).

    Daher ist dem Importeur diese Befugnis im Interesse des Markeninhabers und zu dessen Schutz vor Missbrauch nur insoweit zuzuerkennen, als er bestimmte weitere Erfordernisse beachtet (vgl. in diesem Sinne Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnrn.

    - wenn der Importeur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware liefert (vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 14, Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 79, MPA Pharma, Randnr. 50, und Boehringer Ingelheim u. a., Randnr. 21, sowie vom 22. Dezember 2008, The Wellcome Foundation, C-276/05, Slg. 2008, I-10479, Randnr. 23).

    Was die in den Ausgangsverfahren fragliche Bedingung angeht, nach der auf der neuen Verpackung klar angegeben sein muss, von wem das Arzneimittel umgepackt worden ist, so ist dieses Erfordernis durch das Interesse des Markeninhabers daran gerechtfertigt, dass der Verbraucher oder Endabnehmer nicht zu der Annahme veranlasst wird, der Markeninhaber sei für das Umpacken verantwortlich (vgl. Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 70, und MPA Pharma, Randnr. 42).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-400/09
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 der Widerspruch des Markeninhabers gegen das Umpacken von mit dieser Marke gekennzeichneten Waren, der eine Abweichung vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, nicht zulässig ist, wenn die Ausübung dieses Rechts durch den Markeninhaber eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne des Art. 30 Satz 2 EG (jetzt Art. 36 Satz 2 AEUV) darstellt (vgl. Urteil vom 26. April 2007, Boehringer Ingelheim u. a., C-348/04, Slg. 2007, I-3391, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche verschleierte Beschränkung im Sinne der genannten Bestimmung liegt vor, wenn der Markeninhaber durch die Ausübung seines Rechts, sich dem Umpacken zu widersetzen, zur künstlichen Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten beiträgt und wenn das Umpacken zudem unter Beachtung der berechtigten Interessen des Markeninhabers erfolgt (vgl. Urteil Boehringer Ingelheim u. a., Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    - wenn der Importeur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware liefert (vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 14, Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 79, MPA Pharma, Randnr. 50, und Boehringer Ingelheim u. a., Randnr. 21, sowie vom 22. Dezember 2008, The Wellcome Foundation, C-276/05, Slg. 2008, I-10479, Randnr. 23).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-276/05

    The Wellcome Foundation - Marken - Arzneimittel - Umverpackung -

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-400/09
    - wenn der Importeur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware liefert (vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 14, Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 79, MPA Pharma, Randnr. 50, und Boehringer Ingelheim u. a., Randnr. 21, sowie vom 22. Dezember 2008, The Wellcome Foundation, C-276/05, Slg. 2008, I-10479, Randnr. 23).
  • EuGH, 03.12.1981 - 1/81

    Pfizer / Eurim-Pharm

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-400/09
    Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche (102/77, Slg. 1978, 1139), vom 3. Dezember 1981, Pfizer (1/81, Slg. 1981, 2913), und vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a. (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457) und MPA Pharma (C-232/94, Slg. 1996, I-3671).
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-400/09
    Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche (102/77, Slg. 1978, 1139), vom 3. Dezember 1981, Pfizer (1/81, Slg. 1981, 2913), und vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a. (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457) und MPA Pharma (C-232/94, Slg. 1996, I-3671).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-400/09
    Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche (102/77, Slg. 1978, 1139), vom 3. Dezember 1981, Pfizer (1/81, Slg. 1981, 2913), und vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a. (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457) und MPA Pharma (C-232/94, Slg. 1996, I-3671).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-253/20

    Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier

    Daher ist dem Importeur diese Befugnis im Interesse des Markeninhabers und zu dessen Schutz vor Missbrauch nur insoweit zuzuerkennen, als er bestimmte weitere Erfordernisse beachtet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2011, 0rifarm u. a., C-400/09 und C-207/10, EU:C:2011:519, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einer solchen Situation kann sich der Inhaber einer Marke der Ersetzung dieser Marke durch einen Parallelimporteur nicht widersetzen, wenn dieser nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt des Vertriebs der betreffenden Ware bestehende Umstände es objektiv erforderlich machen, die ursprüngliche Marke durch die des Einfuhrmitgliedstaats zu ersetzen, um die Ware in diesem Mitgliedstaat in den Verkehr bringen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 1999, Upjohn, C-379/97, EU:C:1999:494, Rn. 42 und 43), und wenn die Ersetzung zudem unter Beachtung der berechtigten Interessen des Markeninhabers erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2011, 0rifarm u. a., C-400/09 und C-207/10, EU:C:2011:519, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), d. h. im Einklang mit den in den Urteilen vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a. (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, EU:C:1996:282), vom 26. April 2007, Boehringer Ingelheim u. a. (C-348/04, EU:C:2007:249), sowie vom 17. Mai 2018, Junek Europ-Vertrieb (C-642/16, EU:C:2018:322) aufgestellten Voraussetzungen.

  • EuGH, 17.11.2022 - C-147/20

    Novartis Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Daher ist im Interesse des Markeninhabers als des Eigentümers der Marke und zu dessen Schutz vor Missbrauch diese Befugnis dem betreffenden Importeur nur insoweit zuzuerkennen, als er bestimmte weitere Erfordernisse beachtet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2011, 0rifarm u. a., C-400/09 und C-207/10, EU:C:2011:519, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-204/20

    Bayer Intellectual Property - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum

    Daher ist im Interesse des Markeninhabers als des Eigentümers der Marke und zu dessen Schutz vor Missbrauch diese Befugnis dem betreffenden Importeur nur insoweit zuzuerkennen, als er bestimmte weitere Erfordernisse beachtet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2011, 0rifarm u. a., C-400/09 und C-207/10, EU:C:2011:519, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20

    Merck Sharp & Dohme u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV -

    48 Urteil vom 28. Juli 2011, 0rifarm u. a. (C-400/09 und C-207/10, EU:C:2011:519, Rn. 34).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-224/20

    Merck Sharp & Dohme u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV -

    Daher ist im Interesse des Markeninhabers als des Eigentümers der Marke und zu dessen Schutz vor Missbrauch diese Befugnis dem betreffenden Importeur nur insoweit zuzuerkennen, als er bestimmte weitere Erfordernisse beachtet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2011, 0rifarm u. a., C-400/09 und C-207/10, EU:C:2011:519, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BPatG, 01.02.2011 - 1 Ni 11/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Aufzugsystem (europäisches Patent)" - zur

    Denn der um eine Lösung der technischen Problemstellung bemühte und mit Weiterentwicklung betraute Fachmann, der naturgemäß bei der Fehleranalyse vorhandener Lösungen ansetzt (vgl. BGH GRUR 2011, 814, 816, TZ. 24 - Fugenglätter), findet dort bereits beispielhaft ein Aufzugsystem beschrieben, dem eine platzsparende Unterbringung des kompakt bauenden Antriebs zugeschrieben ist, vgl. Seite 44, mittlere Spalte, dritter Absatz und Seite 46, mittlere Spalte, vorletzter Absatz, wobei die Erfüllung der Lastbeanspruchungs- und Geschwindigkeitsanforderungen für den Anwendungsbereich als selbstverständlich zu unterstellen ist.
  • LG Köln, 04.06.2019 - 31 O 311/18
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verfügt der Markeninhaber dann nicht über einen berechtigten Grund, sich dem Vertrieb parallelimportierter umverpackter Arzneimittel zu widersetzen, wenn 1. die Geltendmachung der Rechte aus der Marke erwiesenermaßen zu einer künstlichen Abschottung der Märkte führen würde, 2. das Umpacken den Originalzustand des in der Verpackung enthaltenen Arzneimittels nicht beeinträchtigt, 3. auf der neuen Verpackung klar angegeben ist, von wem das Arzneimittel umgepackt wurde und wer der Hersteller ist, 4. das umgepackte Arzneimittel nicht so aufgemacht ist, dass dadurch der Ruf der Marke oder ihres Inhabers geschädigt werden kann und 5. der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Vertrieb des umgepackten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware übersandt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2011, Az. C-400/09 - Orifarm/Merck m.w.N.; EuGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. C-349/95 -Loenderslot/Ballentine).
  • LG Hamburg, 13.12.2018 - 312 O 357/18

    Gemeinschaftsmarkenschutz: Erschöpfungseinwand nach Umverpackung

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verfügt der Markeninhaber dann nicht über einen berechtigten Grund, sich dem Vertrieb parallelimportierter umverpackter Arzneimittel zu widersetzen, wenn 1. die Geltendmachung der Rechte aus der Marke erwiesenermaßen zu einer künstlichen Abschottung der Märkte führen würde, 2. das Umpacken den Originalzustand des in der Verpackung enthaltenen Arzneimittels nicht beeinträchtigt, 3. auf der neuen Verpackung klar angegeben ist, von dem das Arzneimittel umgepackt wurde und wer der Hersteller ist, 4. das umgepackte Arzneimittel nicht so aufgemacht ist, dass dadurch der Ruf der Marke oder ihres Inhabers geschädigt werden kann und 5. der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Vertrieb des umgepackten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware übersandt hat(vgl. EuGH, Urteil vom 28.7.2011, Az. C-400/09, Rz. 27 Orifarm/Merck m.w.N.; EuGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. C-349/95 Rz. 309 - Loenderslot/Ballentine).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-539/13

    Merck Canada und Merck Sharp & Dohme - Geistiges Eigentum - Marken -

    19 - Urteil Orifarm u. a. (C-400/09 und C-207/10, EU:C:2011:519).
  • LG Hamburg, 13.12.2018 - 312 O 358/18

    Parallelimport von Arzneimitteln: Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegen

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verfügt der Markeninhaber dann nicht über einen berechtigten Grund, sich dem Vertrieb parallelimportierter umverpackter Arzneimittel zu widersetzen, wenn 1. die Geltendmachung der Rechte aus der Marke erwiesenermaßen zu einer künstlichen Abschottung der Märkte führen würde, 2. das Umpacken den Originalzustand des in der Verpackung enthaltenen Arzneimittels nicht beeinträchtigt, 3. auf der neuen Verpackung klar angegeben ist, von dem das Arzneimittel umgepackt wurde und wer der Hersteller ist, 4. das umgepackte Arzneimittel nicht so aufgemacht ist, dass dadurch der Ruf der Marke oder ihres Inhabers geschädigt werden kann und 5. der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Vertrieb des umgepackten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware übersandt hat(vgl. EuGH, Urteil vom 28.7.2011, Az. C-400/09, Rz. 27 Orifarm/Merck m.w.N.; EuGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. C-349/95 Rz. 309 - Loenderslot/Ballentine).
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Rechtsprechung
   EuGH, 31.01.2011 - C-400/09   

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https://dejure.org/2011,29172
EuGH, 31.01.2011 - C-400/09 (https://dejure.org/2011,29172)
EuGH, Entscheidung vom 31.01.2011 - C-400/09 (https://dejure.org/2011,29172)
EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - C-400/09 (https://dejure.org/2011,29172)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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   Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09, C-207/10   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09, C-207/10 (https://dejure.org/2011,11631)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - C-400/09, C-207/10 (https://dejure.org/2011,11631)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - C-400/09, C-207/10 (https://dejure.org/2011,11631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Orifarm u.a.

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien

  • Europäischer Gerichtshof

    Paranova Danmark und Paranova Pack

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien

  • EU-Kommission PDF

    Orifarm u.a.

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien

  • EU-Kommission

    Orifarm u.a.

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien“

  • rechtsportal.de

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien

  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
    18 - C-143/00, Slg. 2002, I-3759.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
    6 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
    16 - Schlussanträge in den Rechtssachen Bristol-Myers Squibb u. a. (Nr. 77), in den verbundenen Rechtssachen Eurim-Pharm (C-71/94 bis C-73/94, Urteil vom 11. Juli 1996, Slg. 1996, I-3603) und in der Rechtssache MPA Pharma.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
    15 - Im Urteil vom 11. November 1997, Loendersloot (C-349/95, Slg. 1997, I-6227), hat der Gerichtshof nämlich darauf abgestellt, "wer diese Umverpackung vorgenommen hat" (Randnr. 30).
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
    3 - 102/77, Slg. 1978, 1139.
  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
    17 - Schlussanträge in der Rechtssache Boehringer Ingelheim u. a. (C-348/04, Urteil vom 26. April 2007, Slg. 2007, I-3391, Nr. 13).
  • EuGH, 03.12.1981 - 1/81

    Pfizer / Eurim-Pharm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
    4 - 1/81, Slg. 1981, 2913.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
    5 - C-232/94, Slg. 1996, I-3671.
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