Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 31.05.1995 - C-400/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,523
EuGH, 31.05.1995 - C-400/93 (https://dejure.org/1995,523)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.1995 - C-400/93 (https://dejure.org/1995,523)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - C-400/93 (https://dejure.org/1995,523)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

    EWG-Vertrag, Artikel 119; Richtlinie 75/117 des Rates
    1. Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Gleiches Entgelt; Artikel 119 EWG-Vertrag und Richtlinie 75/117; Anwendungsbereich; Stücklohnsystem

  • EU-Kommission

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 119; ; Richtlinie 75/117/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 EWG -Vertrag und Richtlinie 75/117 - Anwendungsbereich - Stücklohnsystem

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 119; Richtlinie 75/117/EWG vom 10.2.1975 Art. I
    Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Entgelt - Anwendbarkeit von Art. 119 EWG-Vertrag auf Stücklohnsysteme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung der Artikel 119 EWG-Vertrag und der Richtlinie 75/117/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen auf Stücklohnsysteme; Auselgung des Grundsatzes des gleichen ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1995, 575
  • VersR 1996, 35
  • BB 1995, 1484
  • DB 1995, 1615
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus EuGH, 31.05.1995 - C-400/93
    24 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92, Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnrn. 13 und 14) ergibt sich jedoch, daß sich die Beweislast, die grundsätzlich den Arbeitnehmer trifft, der sich diskriminiert glaubt und deshalb gegen seinen Arbeitgeber Klage auf Beseitigung dieser Diskriminierung erhebt, umkehren kann, wenn Arbeitnehmer, die dem ersten Anschein nach diskriminiert sind, sonst kein wirksames Mittel hätten, um die Einhaltung des Grundsatzes des gleichen Entgelts durchzusetzen.

    Ebenso hat der Arbeitgeber, wenn aussagekräftige Statistiken einen merklichen Unterschied im Entgelt zweier gleichwertiger Tätigkeiten erkennen lassen, von denen die eine fast ausschließlich von Frauen und die andere hauptsächlich von Männern ausgeuebt wird, so daß der erste Anschein für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts spricht, kraft Artikel 119 EWG-Vertrag den Nachweis zu erbringen, daß dieser Unterschied durch Faktoren sachlich gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil Enderby, a. a. O., Randnrn. 16 und 19).

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 31.05.1995 - C-400/93
    45 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 119 zwingenden Charakter hat und daß deshalb das Verbot von Diskriminierungen zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern nicht nur für die Behörden verbindlich ist, sondern sich auch auf alle, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regelnden Tarifverträge und alle Verträge zwischen Privatpersonen erstreckt (vgl. insbesondere das Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455, Randnr. 39).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 31.05.1995 - C-400/93
    13 Ausserdem hat der Gerichtshof schon festgestellt, daß Artikel 119 jede das Entgelt betreffende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ohne Rücksicht darauf verbietet, woraus sich diese Ungleichbehandlung ergibt (Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 32).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus EuGH, 31.05.1995 - C-400/93
    41 Des weiteren stellt ein zwischen zwei Gruppen von Arbeitnehmern bestehender Unterschied beim Entgelt keine gegen Artikel 119 EWG-Vertrag und die Richtlinie verstossende Diskriminierung dar, wenn er auf Faktoren beruht, die objektiv gerechtfertigt sind und nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere das Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 30).
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Soweit es hingegen um Entgelt geht, für das das individuelle Arbeitsergebnis jedes Arbeitnehmers ausschlaggebend ist (Leistungsbewertung), kommen modifizierte Anforderungen zum Tragen (vgl. beispielhaft EuGH 31. Mai 1995 - C-400/93 - [Royal Copenhagen] Rn. 25 ff. bei einem Stücklohnsystem) .
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    Das Entgeltgleichheitsgebot bei gleichwertiger Arbeit ermöglicht sowohl für das Grundentgelt den Vergleich sehr unterschiedlicher Tätigkeiten bezogen auf deren etwaige Gleichwertigkeit und einen etwaigen Anspruch auf gleiches Entgelt (vgl. etwa EuGH 30. März 2000 - C-236/98 - [JämO] zur Möglichkeit des Vergleichs der Tätigkeit von Hebammen und Krankenhausingenieuren; 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] zur Möglichkeit des Vergleichs der Tätigkeit einer Logopädin, eines klinischen Psychologen und eines leitenden Apothekers) , als auch bezogen auf eine Entlohnung nach Stückzahl und damit für die Leistungsbewertung (vgl. etwa EuGH 31. Mai 1995 - C-400/93 - [Royal Copenhagen] zur Möglichkeit des Vergleichs bei unterschiedlicher Tätigkeit in der Porzellanherstellung) .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter diese Rechtssätze ist Sache des nationalen Gerichts (EuGH 31. Mai 1995 - C-400/93 - [Royal Copenhagen] Slg. 1995 I-1275 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 68).
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   Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-400/93   

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https://dejure.org/1995,30038
Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-400/93 (https://dejure.org/1995,30038)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.02.1995 - C-400/93 (https://dejure.org/1995,30038)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - C-400/93 (https://dejure.org/1995,30038)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Specialarbejderforbundet i Danmark gegen Dansk Industri, vormals Industriens Arbejdsgivere, handelnd für Royal Copenhagen A/S.

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

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