Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.1997 - C-402/96   

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https://dejure.org/1997,1803
EuGH, 18.12.1997 - C-402/96 (https://dejure.org/1997,1803)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.1997 - C-402/96 (https://dejure.org/1997,1803)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - C-402/96 (https://dejure.org/1997,1803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    EITO

  • EU-Kommission PDF

    European Information Technology Observatory

    Verordnung Nr. 2137/85 des Rates, Artikel 5 Buchstabe a
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaften - Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung - Firma - Erforderliche Bestandteile

  • EU-Kommission

    European Information Technology Observatory

  • Wolters Kluwer

    Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV); Gründung der European Information Technology Observatory (EITO)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Firmierung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

  • Judicialis

    EGV Art. 177; ; VO Nr. 2137/85/EWG Art. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Firma der "Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung"

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - Auslegung des Artikels 5 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) - Firma - Nationale ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 972
  • ZIP 1998, 68
  • GRUR Int. 1998, 249
  • EuZW 1998, 117
  • WM 1998, 345
  • BB 1998, 177
  • DB 1998, 186
  • NZG 1998, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 321/04

    Handelsregistereintragung: Verwendung des Zusatzes "& Partners" in der Firma

    Im übrigen findet dies auch auf europäischer Ebene in den Regelungen über die Gesellschaftsform der "Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung" ihre Entsprechung, da dort ebenfalls die obligatorische Führung eines Rechtsformzusatzes vorgeschrieben ist, die übrigen Firmenbestandteile jedoch durch innerstaatliches Recht der Mitgliedstaaten geregelt werden können (vgl. KG Rpfleger 2004, 633 und EuGH NJW 1998, 972).
  • KG, 27.04.2004 - 1 W 180/02

    Führung des Zusatzes "Partners" durch eine Gesellschaft in einer anderen

    Aus diesem Grunde ist auch für die nach europäischem Recht bestehende Gesellschaftsform "Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung" gemäß Art. 5 a) EWIV-VO und § 2 Abs. 2 Nr. 1 EWIV-AG die Führung des Rechtsformzusatzes zwingend vorgesehen, während ihre übrigen Firmenbestandteile durch innerstaatliches Recht der Mitgliedsstaaten der EG vorgeschrieben werden können (vgl. EuGH NJW 1998, 972).
  • OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00

    Bedingte Kapitalerhöhung - Bedienung eines Aktienoptionsplanes - Anknüpfung an

    Eine darüber hinausgehende materielle Inhaltskontrolle, wie sie § 186 Abs. 3 AktG für die Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluß vorsieht, ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Basispreis für die Ausübung der Option den im Zeitpunkt ihrer Ausgabe bestehenden aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (Weiß WM 1999, 353, 359; Claussen BB 1998, 177, 186; Hüffer a.a.O. § 192 Rn. 18; Münch. Hdb. GesR IV/Krieger § 63 Rn. 36; vgl. auch Begr. des RegE zum KonTraG, ZIP 1997, 2059, 2068).
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   Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-402/96   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - C-402/96 (https://dejure.org/1997,30245)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - C-402/96 (https://dejure.org/1997,30245)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung - Firma

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