Rechtsprechung
   EuGH, 23.12.2009 - C-403/09 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5879
EuGH, 23.12.2009 - C-403/09 PPU (https://dejure.org/2009,5879)
EuGH, Entscheidung vom 23.12.2009 - C-403/09 PPU (https://dejure.org/2009,5879)
EuGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - C-403/09 PPU (https://dejure.org/2009,5879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deticek

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Einstweilige Maßnahmen in Bezug auf das Sorgerecht - In einem Mitgliedstaat vollstreckbare Entscheidung - Widerrechtliches ...

  • EU-Kommission PDF

    Deticek

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Einstweilige Maßnahmen in Bezug auf das Sorgerecht - In einem Mitgliedstaat vollstreckbare Entscheidung - Widerrechtliches ...

  • EU-Kommission

    Deti ek

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Einstweilige Maßnahmen in Bezug auf das Sorgerecht - In einem Mitgliedstaat vollstreckbare Entscheidung - Widerrechtliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet, kann nicht das Sorgerecht für dieses Kind vorläufig einem Elternteil zusprechen, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, das in der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deticek

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Einstweilige Maßnahmen in Bezug auf das Sorgerecht - In einem Mitgliedstaat vollstreckbare Entscheidung - Widerrechtliches ...

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Sorgerechts-Entscheidungen gelten auch für Gerichte anderer EU-Länder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Zuständigkeit von Gerichten unterschiedlicher EU-Mitgliedsstaaten bei Sorgerechtsentscheidungen - Für Interessenabwägung zum Wohl des Kindes ist Hauptsachengericht zuständig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.12.2009)

    EuGH erschwert Kindesentführung bei Scheidung über Grenzen hinweg // Integration reicht nicht mehr für nachträgliche Legalisierung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Visje sodisce v Mariboru (Republik Slowenien) eingereicht am 20. Oktober 2009 - Jasna Deticek/Maurizio Sgueglia

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung von Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 525
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.10.2009 - C-301/08

    Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen -

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-403/09
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15, und vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi [verheiratete Ventouras], C-301/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-403/09
    Die Anerkennung einer dringlichen Lage in einem Fall wie dem vorliegenden liefe jedoch dem mit der Verordnung Nr. 2201/2003 verfolgten Ziel zuwider, darauf hinzuwirken, dass von rechtswidrigem Verbringen oder Zurückhalten von Kindern zwischen Mitgliedstaaten Abstand genommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau, C-195/08 PPU, Slg. 2008, I-5271, Randnr. 52).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-403/09
    Wie bereits dem Wortlaut des Art. 20 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2201/2003 zu entnehmen ist, dürfen die in dieser Vorschrift genannten Gerichte solche einstweiligen Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen nur erlassen, wenn drei kumulative Voraussetzungen erfüllt sind: die betreffenden Maßnahmen müssen dringend sein, sie müssen in Bezug auf Personen oder Vermögensgegenstände getroffen werden, die sich in dem Mitgliedstaat befinden, in dem das mit der Sache befasste Gericht seinen Sitz hat, und sie müssen vorübergehender Art sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2009, A, C-523/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-403/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung haben überdies die Mitgliedstaaten nicht nur ihr nationales Recht gemeinschaftsrechtskonform auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts kollidiert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnr. 87, und vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, Slg. 2007, I-5305, Randnr. 28).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-301/98

    KVS International

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-403/09
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15, und vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi [verheiratete Ventouras], C-301/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 23.11.2006 - C-300/05

    ZVK - Richtlinie 91/628/EWG - Schutz von Tieren beim Transport - Zeitabstände für

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-403/09
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15, und vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi [verheiratete Ventouras], C-301/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 26.06.2007 - C-305/05

    DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-403/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung haben überdies die Mitgliedstaaten nicht nur ihr nationales Recht gemeinschaftsrechtskonform auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts kollidiert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnr. 87, und vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, Slg. 2007, I-5305, Randnr. 28).
  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 38/15

    Vollstreckbarerklärung einer polnischen Entscheidung über die Kindesherausgabe:

    Dringlichkeit i.S.d. Art. 20 Abs. 1 Brüssel IIa-VO bezieht sich sowohl auf die Lage, in der sich das Kind befindet, als auch auf die praktische Unmöglichkeit, den die elterliche Verantwortung betreffenden Antrag vor dem Gericht zu stellen, das für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist (im Anschluss an EuGH, 23. Dezember 2009, C-403/09 PPU, FamRZ 2010, 525).

    Das gilt in Verfahren über die elterliche Verantwortung nicht nur für das Kind selbst, sondern auch für den Elternteil, dem durch den Erlass der Maßnahme das Sorgerecht genommen wird (im Anschluss an EuGH, 23. Dezember 2009, C-403/09 PPU, FamRZ 2010, 525).

    Mit Recht macht die Rechtsbeschwerde geltend, dass die Beschwerdeentscheidung auf einer Abweichung von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH FamRZ 2010, 525 Rn. 42) beruht.

    Die Maßnahme muss dringlich sein, sie muss in Bezug auf Personen oder Vermögensgegenstände getroffen werden, die sich in dem Mitgliedstaat befinden, in dem das Gericht seinen Sitz hat, und sie muss vorübergehender Art sein (EuGH FamRZ 2010, 525 Rn. 39 und FamRZ 2010, 1521 Rn. 77; Senatsbeschluss BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542 Rn. 19).

    (a) Der Begriff der Dringlichkeit bezieht sich dabei sowohl auf die Situation des Kindes als auch auf die praktische Unmöglichkeit, eine Entscheidung des in der Hauptsache zuständigen Gerichts zur elterlichen Verantwortung herbeizuführen (EuGH FamRZ 2010, 525 Rn. 42 und FamRZ 2010, 1521 Rn. 94).

    Dürfte eine Maßnahme, die zu einer Veränderung der elterlichen Verantwortung und damit zu einer Verfestigung der aus rechtswidrigem Handeln entstandenen tatsächlichen Situation führt, nach Art. 20 Abs. 1 Brüssel IIa-VO erlassen werden, liefe das darauf hinaus, die Position des hierfür verantwortlichen Elternteils zu stärken (vgl. EuGH FamRZ 2010, 525 Rn. 49, 57).

    Handelt es sich bei der einstweiligen Maßnahme um eine Sorgerechtsentscheidung (hier in Form der Aufenthaltsbestimmung und Herausgabeverpflichtung), wird diese nicht nur in Bezug auf das Kind, sondern auch in Bezug auf den Elternteil getroffen, dem die elterliche Sorge entzogen wird, so dass die Anwesenheit des Kindes und des betroffenen Elternteils im Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts erforderlich ist (vgl. EuGH FamRZ 2010, 525 Rn. 50 f.).

    Ist dies nicht der Fall, bleibt es bei dem abschließenden Charakter der Brüssel IIa-Verordnung (Senatsbeschluss BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542 Rn. 19 mwN; vgl. auch EuGH FamRZ 2010, 525 Rn. 38 ff.; Helms FamRZ 2011, 546).

  • EuGH, 07.02.2012 - C-648/11

    MA u.a.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, Slg. 2009, I-495, Randnr. 34, und vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, Slg. 2009, I-12193, Randnr. 33).

    Folglich kann Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 343/2003 nicht so ausgelegt werden, dass er dem genannten Grundrecht zuwiderliefe (vgl. entsprechend Urteile Deticek, Randnrn.

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    Art. 7 der Charta ist in Verbindung mit der Verpflichtung zu sehen, das Wohl des Kindes zu berücksichtigen, wie es in Art. 24 Abs. 2 der Charta anerkannt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 53 und 54).
  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf

    Diese Vorschrift der Charta ist zudem in Verbindung mit der Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls nach Art. 24 Abs. 2 der Charta und unter Beachtung des in deren Art. 24 Abs. 3 niedergelegten Erfordernisses zu lesen, dass das Kind regelmäßig persönliche Beziehungen zu beiden Eltern unterhält (vgl. Urteile Parlament/Rat, Randnr. 58, und vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, Slg. 2009, I-12193, Randnr. 54).

    Die Mitgliedstaaten haben nämlich nicht nur ihr nationales Recht unionsrechtskonform auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Unionsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidiert (vgl. Urteile Parlament/Rat, Randnr. 105, und Deticek, Randnr. 34).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-133/19

    Der Zeitpunkt, auf den es zur Bestimmung, ob ein Familienangehöriger eines

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Gerichte, nicht nur ihr nationales Recht unionsrechtskonform auszulegen haben, sondern auch darauf achten müssen, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Unionsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidiert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 34, und vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 78).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

    - sie müssen vorübergehender Art sein (Urteile A, Randnr. 47, und vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).

    Dagegen kann eine Entscheidung, die nicht unter Art. 20 der Verordnung fällt, weil sie dessen Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt, keinen Vorrang vor einer solchen früheren Entscheidung haben (vgl. die im Urteil Deticek, insbesondere in Randnr. 49, genannte Situation).

  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E.

    Daher haben die Mitgliedstaaten nicht nur ihr nationales Recht unionsrechtskonform auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Unionsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidiert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 105, vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 34, und vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 78).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 182/08

    Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zuständigkeit und die

    Art. 20 Brüssel IIa-VO erlaubt den Rückgriff auf die genannten anderen Rechtsinstrumente nur, wenn die zu treffende Maßnahme dringlich ist, einstweiligen Charakter hat und sich auf Personen oder Vermögensgegenstände bezieht, die sich in dem Mitgliedstaat befinden, in dem das mit der Sache befasste Gericht seinen Sitz hat (EuGH FamRZ 2010, 1521 Rn. 77 - im Vorlageverfahren; EuGH FamRZ 2010, 525 Rn. 39 f.; 2009, 843 Rn. 47).

    Dies ist Ausfluss des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, auf dem die vereinfachte Anerkennung und Vollstreckung gemäß Art. 21 ff. Brüssel IIa-VO beruhen (21. Erwägungsgrund der Brüssel IIa-VO; EuGH FamRZ 2010, 1521 Rn. 71 f., 74 - im Vorlageverfahren und FamRZ 2010, 525 Rn. 45; Schlussanträge der Generalanwältin vom 20. Mai 2010 im Vorlageverfahren - juris Rn. 92, 112, 125).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-87/22

    TT (Déplacement illicite de l'enfant) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    16 Vgl. hierzu die Urteile vom 2. April 2009, A (C-523/07, EU:C:2009:225, Rn. 47), und vom 23. Dezember 2009, Deticek (C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 39).

    17 Urteil vom 23. Dezember 2009, Deticek (C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 38).

    18 Stellungnahme von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Deticek (C-403/09 PPU, EU:C:2009:762, Nr. 83).

    Im Urteil vom 23. Dezember 2009, Deticek (C-403/09 PPU, EU:C:2009:810), hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Bestimmung keine Anwendung findet, wenn sich eine der Personen, die von den vorläufigen Maßnahmen betroffen sind, z. B. ein Elternteil, nicht in dem betreffenden Mitgliedstaat aufhält.

    23 Vgl. in diesem Sinne u. a. die Urteile vom 23. Dezember 2009, Deticek (C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 36), und vom 14. Juli 2022, CC (Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in einen Drittstaat) (C-572/21, EU:C:2022:562, Rn. 7).

  • EuGH, 26.03.2019 - C-129/18

    Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen

    7 der Charta ist im Übrigen in Verbindung mit der Verpflichtung zu sehen, das in Art. 24 Abs. 2 der Charta anerkannte Wohl des Kindes zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 58, vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 54, und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 70).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-87/22

    TT (Déplacement illicite de l'enfant) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 08.06.2017 - C-111/17

    OL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • EuGH, 01.07.2010 - C-211/10

    Der Gerichtshof erläutert einige Vorschriften in Bezug auf die Anerkennung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-454/19

    Staatsanwaltschaft Heilbronn - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Art.

  • EuGH, 27.10.2016 - C-428/15

    D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • EuGH, 22.12.2010 - C-491/10

    Aguirre Zarraga - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-428/15

    Child and Family Agency

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

  • EuGH, 28.06.2018 - C-512/17

    HR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • EuGH, 14.07.2022 - C-572/21

    Ein Gericht eines Mitgliedstaats behält die nach der Brüssel-IIa-Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-380/17

    K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Ausschluss vom Anwendungsbereich der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-638/22

    Rzecznik Praw Dziecka u.a. (Suspension de la décision de retour)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2021 - C-262/21

    A

  • VG Düsseldorf, 28.09.2016 - 13 L 1014/16

    Minderjährigkeit, Versteinerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2011 - C-411/10

    Nach Generalanwältin Trstenjak dürfen keine Asylbewerber an andere

  • EuGH, 26.04.2012 - C-92/12

    Health Service Executive

  • VG Berlin, 18.12.2017 - 9 L 676.17

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Schweden zur Durchführung des

  • EuGH, 12.11.2014 - C-656/13

    L - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • EuGH, 02.08.2021 - C-262/21

    A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-491/10

    Aguirre Zarraga - Eilvorlageverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

  • VG Düsseldorf, 23.05.2018 - 29 L 1272/18

    Minderjähriger unbegleitet Minderjährigenschutz Gleichheit volljährig

  • VG Kassel, 23.07.2019 - 6 L 1751/19

    Subjektives Recht auf Überstellung, Antragsbefugnis, Versteinerungsklausel

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14

    Bradbrooke

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-92/12

    C. - Eilvorlageverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-499/15

    W und V - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15

    P - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-184/14

    A - Wohl des Kindes - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 24

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2012 - C-254/11

    Shomodi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Kleiner Grenzverkehr

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2009 - C-403/09 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30541
Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2009 - C-403/09 PPU (https://dejure.org/2009,30541)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - C-403/09 PPU (https://dejure.org/2009,30541)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - C-403/09 PPU (https://dejure.org/2009,30541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,30541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deticek

    Eilvorlageverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Widerrechtliches Verbringen eines Kindes - ...

  • EU-Kommission PDF

    Jasna Deticek gegen Maurizio Sgueglia.

    Eilvorlageverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Widerrechtliches Verbringen eines Kindes - ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2009 - C-403/09
    20 - Vgl. Urteil vom 2. April 2009, A (C-523/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2009 - C-403/09
    28 - C-195/08 PPU (Slg. 2008, I-5271).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2009 - C-403/09 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,80898
Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2009 - C-403/09 PPU (https://dejure.org/2009,80898)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.09.2009 - C-403/09 PPU (https://dejure.org/2009,80898)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. September 2009 - C-403/09 PPU (https://dejure.org/2009,80898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,80898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission

    Jasna Deticek gegen Maurizio Sgueglia.

    [fremdsprachig] Ersuchen um Vorabentscheidung: Visje Sodisce v Mariboru - Slovénie. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht