Weitere Entscheidung unten: EuGH, 28.11.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 19.11.2014 - C-404/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35453
EuGH, 19.11.2014 - C-404/13 (https://dejure.org/2014,35453)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.2014 - C-404/13 (https://dejure.org/2014,35453)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 2014 - C-404/13 (https://dejure.org/2014,35453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    ClientEarth

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Luftqualität - Richtlinie 2008/50/EG - Grenzwerte für Stickstoffdioxid - Verpflichtung, unter Vorlage eines Luftqualitätsplans um Fristverlängerung zu ersuchen - Sanktionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Der Gerichtshof präzisiert die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Luftqualität: Subjektives Klagerecht, aber behördlicher Wertungsspielraum

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Supreme Court of the United Kingdom - Auslegung der Art. 4 und 19 EUV sowie der Art. 13, 22, 23 und 30 sowie des Anhangs XI der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 419
  • DÖV 2015, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Auszug aus EuGH, 19.11.2014 - C-404/13
    Werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nach dem 1. Januar 2010 in einem Mitgliedstaat überschritten, der nicht um eine Fristverlängerung nach Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 ersucht hat, erlegt ihm Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Richtlinie die klare Verpflichtung auf, einen Luftqualitätsplan im Einklang mit bestimmten Anforderungen zu erstellen (vgl. entsprechend Urteil Janecek, C-237/07, EU:C:2008:447, Rn. 35).

    Sofern eine solche Auslegung nicht möglich ist, haben sie die mit der Richtlinie unvereinbaren Regelungen des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil Janecek, EU:C:2008:447, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Überlegung gilt ganz besonders für eine Richtlinie, die eine Eindämmung und Reduzierung der Luftverschmutzung und damit den Schutz der öffentlichen Gesundheit bezweckt (vgl. in diesem Sinne Urteil Janecek, EU:C:2008:447, Rn. 37).

    Daraus folgt, dass natürliche oder juristische Personen, die unmittelbar von der Überschreitung der Grenzwerte nach dem 1. Januar 2010 betroffen sind, bei den nationalen Behörden - gegebenenfalls unter Anrufung der zuständigen Gerichte - erwirken können müssen, dass ein Luftqualitätsplan im Einklang mit Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50 erstellt wird, wenn ein Mitgliedstaat die Einhaltung der sich aus Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Richtlinie ergebenden Anforderungen nicht gewährleistet hat, ohne die Verlängerung der Frist gemäß den in Art. 22 vorgesehenen Bedingungen zu beantragen (vgl. entsprechend Urteil Janecek, EU:C:2008:447, Rn. 39).

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus EuGH, 19.11.2014 - C-404/13
    Was Art. 4 EUV betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Abs. 3 dieses Artikels den gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten haben, die den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Unibet, C-432/05, EU:C:2007:163, Rn. 38).
  • VG Stuttgart, 26.07.2017 - 13 K 5412/15

    Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen; hier: Umweltzone

    Dabei ist das Gericht darauf beschränkt, den Beklagten zu verpflichten, Maßnahmen zu treffen, mit denen die schnellstmögliche Einhaltung der Immissionsschutzziele gewährleistet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.09.2013 - 7 C 21/12 - vgl. auch EuGH, Urt. v. 19.11.2014, - C-404/13 - beide in juris), wie es dem Antrag des Klägers entspricht.
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16

    Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

    b) Kommt die Luftreinhalteplanung den Verpflichtungen nach der Richtlinie 2008/50/EG nicht nach, obliegt es den angerufenen nationalen Gerichten, gegenüber den nationalen Behörden jede erforderliche Maßnahme zu erlassen, damit diese Behörde den nach der Richtlinie 2008/50/EG erforderlichen Plan gemäß den dort vorgesehenen Bedingungen erstellt (EuGH, Urteil vom 19. November 2014 - C-404/13 [ECLI:EU:C:2014:2382], Client Earth - Rn. 58).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    b) Kommt die Luftreinhalteplanung den Verpflichtungen nach der Richtlinie 2008/50/EG nicht nach, obliegt es den angerufenen nationalen Gerichten, gegenüber den nationalen Behörden jede erforderliche Maßnahme zu erlassen, damit diese Behörde den nach der Richtlinie 2008/50/EG erforderlichen Plan gemäß den dort vorgesehenen Bedingungen erstellt (EuGH, Urteil vom 19. November 2014 - C-404/13 [ECLI:EU:C:2014:2382], Client Earth - Rn. 58).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

    Im Urteil vom 19. November 2014 (C-404/13 - NVwZ 2015, 419) hat der Europäische Gerichtshof die Verpflichtung der Gerichte der Mitgliedstaaten betont, dann gegenüber der zuständigen nationalen Behörde "jede erforderliche Maßnahme" wie z.B. eine Anordnung (im englischen Originaltext: "any necessary measure, such as an order in the appropriate terms") zu erlassen, damit diese Behörde einen nach der Richtlinie 2008/50/EG erforderlichen Plan gemäß den darin vorgesehenen Bedingungen erstellt, falls dieser Mitgliedstaat die sich aus Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der genannten Richtlinie ergebenden Anforderungen (zu ihnen gehört u. a. die Pflicht zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ im Jahresmittel ab dem 1.1.2010) verfehlt und er um keine Fristverlängerung gemäß Art. 22 der Richtlinie 2008/50/EG nachgesucht hat.

    Liegt - wie hier - bereits ein rechtskräftiges Urteil vor, das die zuständige Behörde zum Erlass eines richtlinienkonformen Luftreinhalteplans verpflichtet, so kann die nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2014 (a.a.O.) gebotene gerichtliche "order in the appropriate terms" nur darin bestehen, für eine effektive Durchsetzung dieses Urteils im Vollstreckungswege Sorge zu tragen.

    Auch der Europäische Gerichtshof habe im Urteil vom 19. November 2014 (C-404/13 - NVwZ 2015, 419) klargestellt, dass die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden dürften.

  • EuGH, 19.12.2019 - C-752/18

    Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München

    Nach den Angaben des vorlegenden Gerichts stellt sich diese Frage im Kontext der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach es, wenn ein Mitgliedstaat die Anforderungen aus Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50 nicht eingehalten und auch nicht um eine Fristverlängerung gemäß den in Art. 22 dieser Richtlinie vorgesehenen Bedingungen ersucht hat, dem gegebenenfalls angerufenen zuständigen nationalen Gericht obliegt, gegenüber der nationalen Behörde jede erforderliche Maßnahme, wie eine Anordnung, zu erlassen, damit diese Behörde den nach der Richtlinie erforderlichen Plan gemäß den darin vorgesehenen Bedingungen erstellt (Urteil vom 19. November 2014, ClientEarth, C-404/13, EU:C:2014:2382, Rn. 58).
  • EuGH, 26.06.2019 - C-723/17

    Die nationalen Gerichte sind befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur

    Nach dem Urteil vom 19. November 2014, ClientEarth (C-404/13, EU:C:2014:2382), unterliege die Einhaltung dieser Verpflichtung einer gerichtlichen Kontrolle, und der jeweilige Richter könne den zuständigen Behörden die Anordnung erteilen, einen solchen Plan zu erstellen.

    Mit Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV wird den Mitgliedstaaten überdies aufgegeben, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist (Urteil vom 19. November 2014, ClientEarth, C-404/13, EU:C:2014:2382, Rn. 52).

    Diese Überlegung gilt in besonderem Maß für eine Richtlinie, die eine Eindämmung und Reduzierung der Luftverschmutzung und damit den Schutz der öffentlichen Gesundheit bezweckt (Urteile vom 25. Juli 2008, Janecek, C-237/07, EU:C:2008:447, Rn. 37, und vom 19. November 2014, ClientEarth, C-404/13, EU:C:2014:2382, Rn. 55).

    Werden diese Grenzwerte nach Ablauf der Frist für ihre Erreichung überschritten, muss der betreffende Mitgliedstaat nach Art. 23 Abs. 1 der Richtlinie einen Luftqualitätsplan erstellen, der bestimmten Anforderungen genügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2008, Janecek, C-237/07, EU:C:2008:447, Rn. 35 und 42, sowie vom 19. November 2014, ClientEarth, C-404/13, EU:C:2014:2382, Rn. 25 und 40).

    Da der Einzelne das Recht hat, von einem Gericht überprüfen zu lassen, ob die nationalen Rechtsvorschriften und ihre Anwendung innerhalb der in der Richtlinie 2008/50 für die Wahl des Standorts der Probenahmestellen vorgesehenen Grenzen des Ermessensspielraums geblieben sind, ist das nach nationalem Recht dazu berufene Gericht überdies befugt, gegenüber der betreffenden nationalen Behörde alle erforderlichen Maßnahmen, wie beispielsweise Anordnungen, zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Stellen nach den in der Richtlinie festgelegten Kriterien eingerichtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2008, Janecek, C-237/07, EU:C:2008:447, Rn. 38 und 39, sowie vom 19. November 2014, ClientEarth, C-404/13, EU:C:2014:2382, Rn. 55, 56 und 58).

  • VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15

    Frankfurt/Main muss Fahrverbot einführen

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2014 (Az.: C-404/13 - Client Earth) dürften bei Stickstoffdioxid die Grenzwerte von den festgelegten Zeitpunkten an nicht mehr überschritten werden, was einer "Ergebnisverpflichtung" entspreche.
  • VGH Bayern, 09.11.2018 - 22 C 18.1718

    Vorlage zum Europäischen Gerichtshof: Zwangshaft gegenüber Amtsträgern

    Hält ein Mitgliedstaat die sich aus Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50/EG ergebenden Anforderungen nicht ein (dies ist - wie dargestellt - in M. seit langer Zeit der Fall) und hat er nicht um eine Fristverlängerung gemäß Art. 22 dieser Richtlinie nachgesucht (einem diesbezüglichen Antrag der Bundesrepublik Deutschland ist die Europäische Kommission in Art. 1 Nr. 3 ihrer Entscheidung vom 20.2.2013 - C(2013) 900 final - in Bezug auf den Ballungsraum M. u. a. hinsichtlich des NO 2 -Jahresgrenzwerts von 40 µg/m³ entgegengetreten), so obliegt es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2014 (C-404/13 [ECLI:ECLI:EU:C:2014:2382], Rn. 58) den Gerichten des Mitgliedstaates, "gegenüber der nationalen Behörde jede erforderliche Maßnahme, wie eine Anordnung, zu erlassen, damit diese Behörde den nach der Richtlinie erforderlichen Plan gemäß den in der Richtlinie vorgesehenen Bedingungen erstellt." Durch dieses Urteil wurde jedoch nicht geklärt, ob die Anordnung von Haft gegen Amtsträger der Exekutive dann zu den gebotenen Maßnahmen gehört, wenn das nationale Recht hierfür zwar eine ihrem Wortlaut nach ausreichende Rechtsgrundlage (hier: § 888 ZPO) zur Verfügung stellt, diese Norm jedoch weder in der Vergangenheit dazu bestimmt war noch in der Gegenwart dazu bestimmt ist, den Gerichten die Befugnis zu verleihen, Zwangshaft gegen Amtsträger zu verhängen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 10 S 1977/18

    Überschreitung des Jahresmittelgrenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro

    Es besteht eine Erfolgspflicht, d. h. eine verschuldensunabhängige "Ergebnisverpflichtung" (EuGH, Urteil vom 19.11.2014 - C-404/13 - NVwZ 2015, 419 Rn. 30; vgl. dazu auch Hofmann NVwZ 2018, 928, 929), die durch eine zeitliche Vorgabe qualifiziert wird: Der Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte ist so kurz wie möglich zu halten.
  • EuGH, 08.11.2016 - C-243/15

    Lesoochranárske zoskupenie VLK

    Mit Art. 19 Abs. 1 EUV wird den Mitgliedstaaten im Übrigen aufgegeben, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist (Urteil vom 19. November 2014, ClientEarth, C-404/13, EU:C:2014:2382, Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-61/21

    Generalanwältin Kokott: Mitgliedstaaten können für Gesundheitsschäden durch zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 8 A 2851/18

    Vergleichsverhandlungen zu Luftreinhalteplänen in NRW

  • EuGH, 22.12.2022 - C-61/21

    Umwelt und Verbraucher

  • OVG Hamburg, 29.11.2019 - 1 E 23/18

    Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2019 - 10 S 1429/19

    Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO; zulässige Einwendungen im Hinblick auf

  • EuGH, 03.10.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • VG Berlin, 09.10.2018 - 10 K 207.16

    Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote auch in Berlin

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-752/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist es nicht möglich, gegenüber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 8 A 4775/18

    Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss überarbeitet werden

  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • VGH Hessen, 10.12.2019 - 9 A 2691/18

    Frankfurt am Main muss Fahrverbotszonen prüfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2019 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18

    Klage eines anerkannten Umweltverbandes auf Fortschreibung eines

  • VG Hamburg, 05.11.2014 - 9 K 1280/13

    Erfolgreiche Klage auf Änderung des Luftreinhalteplans der Freien und Hansestadt

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Umwelt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-404/21

    INPS und Repubblica italiana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personal der EZB -

  • EuGH, 10.11.2020 - C-644/18

    Italien hat gegen das Unionsrecht zur Luftqualität verstoßen

  • OVG Hamburg, 31.05.2019 - 1 Bs 90/19

    Einstweiliger Rechtschutz gegen ein Diesel-Fahrverbot in Hamburg

  • VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15

    Zum Sinn und Funktion eines Luftreinhalteplanes nach § 47 Abs. 1 Satz 1

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EGMR, 08.09.2015 - 23265/13

    LAURUS INVEST HUNGARY KFT AND OTHERS v. HUNGARY

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-628/15

    The Trustees of the BT Pension Scheme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2017 - C-663/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Umwelt -

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 12 KN 18/20

    Zum Anspruch auf Erlass eines Luftreinhalteplans in einem Gebiet mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-375/21

    Sdruzhenie "Za Zemyata - dostap do pravosadie" u.a. - Vorabentscheidungsersuchen

  • VG Hamburg, 12.05.2023 - 5 K 3422/18

    Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 5 in der

  • OVG Hamburg, 31.05.2019 - 1 Bs 91/19

    Einstweiliger Rechtschutz gegen ein Diesel-Fahrverbot in Hamburg

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 28.11.2013 - C-404/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35014
EuGH, 28.11.2013 - C-404/13 (https://dejure.org/2013,35014)
EuGH, Entscheidung vom 28.11.2013 - C-404/13 (https://dejure.org/2013,35014)
EuGH, Entscheidung vom 28. November 2013 - C-404/13 (https://dejure.org/2013,35014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht