Rechtsprechung
EuGH, 08.03.2001 - C-405/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Freier Warenverkehr - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Freier Dienstleistungsverkehr - Artikel 56 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 46 EG und 49 EG) - Schwedische Regelung über die Werbung für alkoholische Getränke - ...
- Europäischer Gerichtshof
Gourmet International Products
- EU-Kommission
Gourmet International Products
EG-Vertrag, Artikel 30 und 36 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG]
1. Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Verbot von Werbeanzeigen für alkoholische Getränke - Zulässigkeit - Voraussetzungen
- EU-Kommission
Gourmet International Products
- Judicialis
EGV Art. 30 a.F.; ; EGV Art. 36 a.F.; ; EGV Art. 56 a.F.; ; EGV Art. 59 a.F.; ; EGV Art. 49
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Verbot von Werbeanzeigen für alkoholische Getränke - Zulässigkeit - Voraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Stockholms Tingsrätt - Auslegung der Artikel 30, 36 und 59 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG, 30 EG und 49 EG) im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften, die die Werbung für alkoholische Getränke (> 2,25 % vol) in für die Allgemeinheit ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-405/98
- EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2001, 553
- EuZW 2001, 251
- DVBl 2001, 841 (Ls.)
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 25.07.1991 - C-1/90
Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y …
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Eine Regelung, die die Möglichkeiten der Werbung für alkoholische Getränke einschränkt und damit zum Kampf gegen den Alkoholismus beitragen soll, dient dem Gesundheitsschutz (Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 152/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 2299, Randnr. 17, und vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90, Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 15).Ferner führt die schwedische Regierung aus, der Gerichtshof habe anerkannt, dass es den Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts freistehe, in dem vom Vertrag vorgegebenen Rahmen zu entscheiden, auf welchem Niveau sie den Gesundheitsschutz sicherstellen wollten und wie dieses Niveau erreicht werden solle (Urteil Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Randnr. 16).
Keine der dem Gerichtshof vorliegenden Informationen deutet darauf hin, dass die von den schwedischen Behörden angeführten Gründe des Gesundheitsschutzes missbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt worden wären (Urteile vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79, Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnr. 21, und Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Randnr. 20).
- EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
Alpine Investments / Minister van Financiën
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, kann sich ein Unternehmen gegenüber dem Staat, in dem es niedergelassen ist, auf den freien Dienstleistungsverkehr berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (u. a. Urteile vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 30, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 30).Denn eine Maßnahme von der Art des im Ausgangsverfahren streitigen Werbeverbots beeinträchtigt angesichts des internationalen Charakters des Marktes der Werbung für die Kategorie von Erzeugnissen, für die das Verbot gilt, auch dann, wenn sie keinen diskriminierenden Charakter hat, das grenzüberschreitende Angebot von Anzeigenraum in besonderer Weise und stellt daher eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Artikel 59 EG-Vertrag dar (in diesem Sinn Urteil Alpine Investments, Randnr. 35).
- EuGH, 14.12.1979 - 34/79
Henn und Darby
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Keine der dem Gerichtshof vorliegenden Informationen deutet darauf hin, dass die von den schwedischen Behörden angeführten Gründe des Gesundheitsschutzes missbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt worden wären (Urteile vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79, Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnr. 21, und Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Randnr. 20).
- EuGH, 10.07.1980 - 152/78
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Eine Regelung, die die Möglichkeiten der Werbung für alkoholische Getränke einschränkt und damit zum Kampf gegen den Alkoholismus beitragen soll, dient dem Gesundheitsschutz (Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 152/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 2299, Randnr. 17, und vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90, Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 15). - EuGH, 09.07.1997 - C-34/95
De Agostini
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Der Gerichtshof hat ferner in Randnummer 42 seines Urteils vom 9. Juli 1997 in den Rechtssachen C-34/95 bis C-36/95 (De Agostini und TV-Shop, Slg. 1997, I-3843) entschieden, dass sich nicht ausschließen lässt, dass das vollständige Verbot einer Form der Förderung des Absatzes eines Erzeugnisses in einem Mitgliedstaat, das dort rechtmäßig verkauft wird, stärkere Auswirkungen auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten hat. - EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Der Verbraucherbeauftragte und die beteiligten Regierungen verweisen jedoch darauf, dass der Gerichtshof in Randnummer 16 seines Urteils von 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097) entschieden hat, dass nationale Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, nicht geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, sofern sie für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren. - EuGH, 17.05.1994 - C-18/93
Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, kann sich ein Unternehmen gegenüber dem Staat, in dem es niedergelassen ist, auf den freien Dienstleistungsverkehr berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (u. a. Urteile vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 30, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 30).
- EuGH, 11.12.2003 - C-322/01
DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …
Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass bei Erzeugnissen wie alkoholischen Getränken, deren Genuss mit herkömmlichen gesellschaftlichen Gepflogenheiten und örtlichen Sitten und Gebräuchen verknüpft ist, ein Verbot jeder an die Verbraucher gerichteten Werbung durch Anzeigen in der Presse oder Werbeeinblendungen in Rundfunk und Fernsehen, durch Direktversand nicht angeforderten Materials oder durch Plakatieren an öffentlichen Orten geeignet ist, den Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker zu behindern als für inländische Erzeugnisse, mit denen der Verbraucher unwillkürlich besser vertraut ist (Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-405/98, Gourmet International Products, Slg. 2001, I-1795, Randnrn. - EuGH, 12.12.2006 - C-380/03
Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen
Zum anderen schränken solche Maßnahmen die Möglichkeit für die in den Mitgliedstaaten, in denen sie in Kraft sind, ansässigen Unternehmen ein, Werbetreibenden aus anderen Mitgliedstaaten Werberaum in ihren Veröffentlichungen anzubieten, wodurch das grenzüberschreitende Angebot der Dienstleistungen beeinträchtigt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-405/98, Gourmet International Products, Slg. 2001, I-1795, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-649/18
A () und vente de médicaments en ligne)
Die Schlussfolgerung, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Maßnahmen, die sich aus der Anwendung der Art. R. 4235-22 und R. 4235-64 CSP ergeben, ausschließlich anhand von Art. 34 AEUV zu beurteilen sind, wird durch das Urteil Gourmet International Products(32), das die französische Regierung zur Stützung ihrer Ansicht angeführt hat, wonach diese Maßnahmen auch im Hinblick auf Art. 56 AEUV zu prüfen seien, nicht in Frage gestellt.Daher wurde im Urteil Gourmet International Products(44) festgestellt, dass ein Verbot jeder an die Verbraucher gerichteten Werbung für alkoholische Getränke durch Anzeigen in der Presse oder Werbeeinblendungen in Rundfunk und Fernsehen, durch Direktversand nicht angeforderten Materials oder durch Plakatieren an öffentlichen Orten geeignet ist, den Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker zu behindern, als es dies für inländische Erzeugnisse tut, mit denen der Verbraucher unwillkürlich besser vertraut ist(45).
32 Urteil vom 8. März 2001 (C-405/98, EU:C:2001:135).
33 Urteil vom 8. März 2001 (C-405/98, EU:C:2001:135, Rn. 13 bis 42).
Im Urteil vom 8. März 2001, Gourmet International Products (C-405/98, EU:C:2001:135), ging es um das Recht der im Gebiet eines Mitgliedstaats niedergelassenen Presseunternehmen, möglichen Inserenten, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, Anzeigenraum in ihren Veröffentlichungen anzubieten.
39 Vgl. Urteile vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a. (…C-292/92, EU:C:1993:932, Rn. 22), vom 9. Februar 1995, Leclerc-Siplec (…C-412/93, EU:C:1995:26, Rn. 22), vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop (…C-34/95 bis C-36/95, EU:C:1997:344, Rn. 39), vom 28. Oktober 1999, ARD (…C-6/98, EU:C:1999:532, Rn. 46), vom 8. März 2001, Gourmet International Products (C-405/98, EU:C:2001:135, Rn. 19 und 20), und vom 25. März 2004, Karner (…C-71/02, EU:C:2004:181, Rn. 39).
44 Urteil vom 8. März 2001 (C-405/98, EU:C:2001:135, Rn. 21).
- EuGH, 15.07.2021 - C-190/20
DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige …
Zwar hat der Gerichtshof festgestellt, dass sich nicht ausschließen lässt, dass das vollständige Verbot einer Form der Förderung des Absatzes eines Erzeugnisses in einem Mitgliedstaat, das dort rechtmäßig verkauft wird, stärkere Auswirkungen auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop, C-34/95 bis C-36/95, EU:C:1997:344, Rn. 42, und vom 8. März 2001, Gourmet International Products, C-405/98, EU:C:2001:135, Rn. 19). - EuGH, 05.06.2007 - C-170/04
DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH …
44 und 48 dieses Urteils dargestellten Umständen geltend gemacht werden, missbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt worden wären (Urteil vom 8. März 2001, Gourmet International Products, C-405/98, Slg. 2001, I-1795, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV - …
Daneben hat der Gerichtshof einige Werbebeschränkungen als Maßnahmen mit gleicher Wirkung eingestuft, vor allem, wenn sie den Marktzugang behinderten, vgl. z. B. Urteil vom 8. März 2001, Gourmet International Products (C-405/98, EU:C:2001:135, Rn. 21). - EuGH, 25.03.2004 - C-71/02
Karner
42 Zur zweiten Voraussetzung ist festzustellen, dass § 30 Abs. 1 UWG anders als die nationalen Bestimmungen, um die es in den Fällen ging, die den Urteilen vom 9. Juli 1997 in den Rechtssachen C-34/95 bis C-36/95 (De Agostini und TV-Shop, Slg. 1997, I-3843) und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-405/98 (Gourmet International Products, Slg. 2001, I-1795) zugrunde lagen, kein vollständiges Verbot einer Form der Förderung des Absatzes eines Erzeugnisses in einem Mitgliedstaat darstellt, das dort rechtmäßig verkauft wird. - BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98
Rechenzentrum
Auf die Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr kann sich ein Unternehmen auch gegenüber dem Staat, in dem es seinen Sitz hat, berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (…vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.1999 - Rs. C-224/97, Slg. 1999, I-2517 = WRP 1999, 640, 641 Tz. 11 - Ciola; Urt. v. 8.3.2001 - Rs. C-405/98, GRUR Int. 2001, 553, 555 Tz. 37 - Gourmet International Products, jeweils m.w.N.). - EuGH, 15.07.2004 - C-239/02
Douwe Egberts
53 Außerdem ist ein absolutes Verbot der auf die Merkmale eines Erzeugnisses gestützten Werbung geeignet, den Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker zu behindern als für inländische Erzeugnisse, mit denen der Verbraucher besser vertraut ist (in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-405/98, Gourmet International Products, Slg. 2001, I-1795, Randnr. 21). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-339/15
Vanderborght
42 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. März 2001, Gourmet International Products (C-405/98, EU:C:2001:135), zu einer Regelung entschieden hat, die jede Verbreitung von Werbung für alkoholische Getränke untersagte, die sich an Verbraucher richtet, "kann sich ein Unternehmen gegenüber dem Staat, in dem es niedergelassen ist, auf den freien Dienstleistungsverkehr berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind" (…Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. auch Urteil vom 8. März 2001, Gourmet International Products (C-405/98, EU:C:2001:135, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
48 Die Bedeutung der Werbung für den Zugang zu einem Markt ist vom Gerichtshof bereits mehrfach auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs (vgl. dazu Urteile vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop, C-34/95 bis C-36/95, EU:C:1997:344, vom 8. März 2001, Gourmet International Products, C-405/98, EU:C:2001:135, …sowie vom 15. Juli 2004, Douwe Egberts, C-239/02, EU:C:2004:445, Rn. 53) sowie auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit (vgl. Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética, C-500/06, EU:C:2008:421) hervorgehoben worden.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-147/21
CIHEF u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-360/15
X - Richtlinie 2006/123/EG - Niederlassung von Dienstleistungserbringern - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99
NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER …
- EuGH, 13.07.2004 - C-262/02
DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE …
- EuGH, 13.07.2004 - C-429/02
Bacardi France
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2003 - C-322/01
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KANN EINE NATIONALE MASSNAHME WIE DAS …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-262/02
DER ERSTE GENERALANWALT ANTONIO TIZZANO ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES …
- EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
Der in der Union durch die Verordnung über Biozidprodukte erreichte …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18
Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO BESCHRÄNKT DIE FESTLEGUNG VON …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2006 - C-380/03
GENERALANWALT PHILIPPE LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE VON DEUTSCHLAND GEGEN DIE …
- EuGH, 28.09.2006 - C-434/04
Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2008 - C-110/05
Kommission / Italien - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07
VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-544/10
Nach Ansicht des Generalanwalts Jan Mazák ist es verboten, für einen Wein mit dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-309/02
Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-244/06
Dynamic Medien - Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-442/02
CaixaBank France
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-463/01
Kommission / Deutschland
- OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09
Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48 …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06
Ilsinger - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Zuständigkeit für …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-500/06
Corporación Dermoestética - Nationale Regelung, die die Werbung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-71/02
Karner
- OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-383/01
De Danske Bilimportører
- OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-170/04
Rosengren u.a. - Alkoholische Getränke - Schwedisches Einzelhandelsmonopol - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03
Burmanjer u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02
Douwe Egberts
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-100/01
Oteiza Olazabal
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-289/02
AMOK
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-434/04
Ahokainen und Leppik
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-416/00
Morellato
- VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1392/11
Pflicht zur Rückstellmusterbildung bei Arzneimitteln
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-405/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Gourmet International Products
- EU-Kommission
Konsumentombudsmannen (KO) gegen Gourmet International Products AB (GIP).
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-405/98
- EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-360/15
X - Richtlinie 2006/123/EG - Niederlassung von Dienstleistungserbringern - …
Vgl. seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen De Agostini und TV-Shop (C-34/95 bis C-36/95, EU:C:1996:333) und in der Rechtssache Gourmet International Products (C-405/98, EU:C:2000:690). - Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-430/99
Sea-Land Service
37: - So unter Bezugnahme auf das Urteil Alpine Investment auch die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-405/98 (Gourmet International Products, Slg. 2000, I-0000, Nr. 71).