Rechtsprechung
EuGH, 10.11.2011 - C-405/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Umweltschutz - Verordnungen (EG) Nrn. 1013/2006 und 1418/2007 - Kontrolle der Verbringung von Abfällen - Verbot der Ausfuhr von verbrauchten Katalysatoren in den Libanon
- Europäischer Gerichtshof
Garenfeld
Umweltschutz - Verordnungen (EG) Nrn. 1013/2006 und 1418/2007 - Kontrolle der Verbringung von Abfällen - Verbot der Ausfuhr von verbrauchten Katalysatoren in den Libanon
- EU-Kommission
Garenfeld
Umweltschutz - Verordnungen (EG) Nrn. 1013/2006 und 1418/2007 - Kontrolle der Verbringung von Abfällen - Verbot der Ausfuhr von verbrauchten Katalysatoren in den Libanon
- EU-Kommission
Garenfeld
Umweltschutz - Verordnungen (EG) Nrn. 1013/2006 und 1418/2007 - Kontrolle der Verbringung von Abfällen - Verbot der Ausfuhr von verbrauchten Katalysatoren in den Libanon“
- Wolters Kluwer
Ausfuhrverbot für verbrauchte Katalysatoren in den Libanon; Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bruchsal
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausfuhrverbot für verbrauchte Katalysatoren in den Libanon; Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bruchsal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bruchsal (Deutschland) eingereicht am 10. August 2010 - Strafverfahren gegen Özlem Garenfeld
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Amtsgericht Bruchsal - Auslegung von Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 190, S. 1) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 13.07.1989 - 5/88
Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft
Auszug aus EuGH, 10.11.2011 - C-405/10
Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 13. Juli 1989, Wachauf, 5/88, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19, vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Randnrn. - EuGH, 31.03.2011 - C-546/09
Aurubis Balgaria - Zollkodex - Zölle - Einfuhrzollschuld - Säumniszinsen - …
Auszug aus EuGH, 10.11.2011 - C-405/10
49 und 50, sowie vom 31. März 2011, Aurubis Balgaria, C-546/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - EuGH, 03.05.2007 - C-303/05
DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN …
Auszug aus EuGH, 10.11.2011 - C-405/10
Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 13. Juli 1989, Wachauf, 5/88, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19, vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Randnrn.
- EuGH, 21.06.2022 - C-817/19
Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden
Sodann konnte sich der Unionsgesetzgeber - angesichts der Besonderheiten, die die Strafrechtssysteme der Mitgliedstaaten beim Erlass der genannten Richtlinie mangels einer Harmonisierung der betreffenden Straftaten aufwiesen - damit begnügen, auf Kategorien strafbarer Handlungen Bezug zu nehmen, ohne ihre Tatbestandsmerkmale zu definieren, zumal diese Merkmale zwangsläufig im nationalen Recht, auf das Art. 3 Nr. 9 der PNR-Richtlinie verweist, definiert werden, da die Mitgliedstaaten den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen als Bestandteil des gemeinsamen, mit der Union geteilten Wertes der Rechtsstaatlichkeit (Art. 2 EUV) beachten müssen (…vgl. entsprechend Urteil vom 16. Februar 2022, Ungarn/Parlament und Rat, C-156/21, EU:C:2022:97, Rn. 136, 160 und 234), einen Grundsatz, der überdies in Art. 49 Abs. 1 der Charta verankert ist und an den sich die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung eines Rechtsakts der Union wie der PNR-Richtlinie halten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2011, QB, C-405/10, EU:C:2011:722, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - FG Hamburg, 30.10.2020 - 4 K 158/18
Erlass von Antidumpingzoll und Ausgleichszoll auf die Einfuhr von Solarmodulen
C 405/10) bis zum Abschluss der Überprüfungen in Kraft und wurden schließlich erst durch das Inkrafttreten der - inhaltlich vergleichbaren - Antidumping- und Ausgleichszollmaßnahmen der Nachfolgedurchführungsverordnungen abgelöst (vgl. die am 4. März 2017 in Kraft getretene Durchführungsverordnung (EU) 2017/367 der Kommission vom 1. März 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China nach einer Überprüfung wegen bevorstehenden Außerkrafttretens gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Einstellung der nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 durchgeführten teilweisen Interimsüberprüfung, ABl.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-405/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Garenfeld
Umweltschutz - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle - Verbot der Ausfuhr von Katalysatoren in den Libanon
- EU-Kommission
Garenfeld
Umweltschutz - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle - Verbot der Ausfuhr von Katalysatoren in den Libanon
- EU-Kommission
Garenfeld
Umweltschutz - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle - Verbot der Ausfuhr von Katalysatoren in den Libanon“
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Umweltschutz - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle - Verbot der Ausfuhr von Katalysatoren in den Libanon
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- AG Bruchsal, 26.07.2010 - 7 Cs 520 Js 39499/09
- Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-405/10
- EuGH, 10.11.2011 - C-405/10
- AG Bruchsal, 15.06.2012 - 7 Cs 520 Js 39499/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.06.2007 - C-259/05
Omni Metal Service - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-405/10
30 Vgl. Urteil vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service (C-259/05, Slg. 2007, I-4945, Randnr. 30).