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   EuGH, 02.06.2016 - C-410/14   

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https://dejure.org/2016,12243
EuGH, 02.06.2016 - C-410/14 (https://dejure.org/2016,12243)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - C-410/14 (https://dejure.org/2016,12243)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - C-410/14 (https://dejure.org/2016,12243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Falk Pharma

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "öffentlicher Auftrag" - System für den Erwerb von Waren, bei dem jeder Wirtschaftsteilnehmer, der die zuvor festgelegten Voraussetzungen erfüllt, als ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Falk Pharma

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "öffentlicher Auftrag" - System für den Erwerb von Waren, bei dem jeder Wirtschaftsteilnehmer, der die zuvor festgelegten Voraussetzungen erfüllt, als ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Begriff 'öffentlicher Auftrag' - System für den Erwerb von Waren, bei dem jeder Wirtschaftsteilnehmer, der die zuvor festgelegten Voraussetzungen erfüllt, als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vergabe nach Open-House-Modell für zulässig erklärt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen: Streit über Rabattverträge

  • juve.de (Kurzinformation)

    Open-House-Verträge: Baker, Freshfields und Vergabekammer

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Open-House-Modell ausschreibungsfrei

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 101 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Rabattverträge/Open-House-Modell mit dem Unionsrecht vereinbar

Besprechungen u.ä. (4)

  • law-journal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Open-House-Vertrag vor dem EuGH - Zur Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf Arzneimittelrabattvertrage nach § 130a SGB V

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Open-House-Modell ausschreibungsfrei!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Open-House-Modell ist vergaberechtsfrei/-gemäß! (VPR 2016, 176)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Open-House-Modell ist vergaberechtsfrei/-gemäß! (IBR 2016, 469)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Falk Pharma

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "öffentlicher Auftrag" - System für den Erwerb von Waren, bei dem jeder Wirtschaftsteilnehmer, der die zuvor festgelegten Voraussetzungen erfüllt, als ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2016, 705
  • VergabeR 2016, 597
  • ZfBR 2017, 78
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.07.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auszug aus EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
    Insoweit könne das Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, EU:C:2010:426), diese Schlussfolgerung mittelbar bestätigen, denn dort habe der Gerichtshof in Rn. 73 festgestellt, dass durch die Vergaberichtlinien die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch die öffentlichen Auftraggeber ausgeschlossen werden solle.
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
    Zum anderen soll die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge auf Unionsebene die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten, so dass der Zweck der Richtlinie 2004/18 darin besteht, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber auszuschließen (vgl. in diesem Sinne, hinsichtlich der zuvor geltenden Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, Urteil vom 10. November 1998, BFI Holding, C-360/96, EU:C:1998:525, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
    Das vorlegende Gericht stützt diese Erwägungen zum einen auf das Urteil vom 10. September 2009, Eurawasser (C-206/08, EU:C:2009:540), dem es entnimmt, dass ein Auftrag nicht zwingend in Form eines öffentlichen Auftrags vergeben werden müsse, wenn eine rechtmäßige Alternative bestehe; dies sei im dortigen Ausgangsverfahren, in dem auf eine Dienstleistungskonzession habe zurückgegriffen werden können, der Fall gewesen.
  • OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16

    Anforderungen an die Form der Vergabe von Fahrdienstleistungen durch eine

    Das weiter in Bezug genommene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. Juni 2016 (C-410/14), das sich mit einem sog. "Open-House-Modell" befasst, ist für die hier in Rede stehende Fallkonstellation nicht einschlägig.
  • BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R

    Keine Auswahlentscheidung, kein vergabepflichtiger Auftrag!

    Eine Auswahlentscheidung in diesem Sinn liegt nicht vor, wenn "eine öffentliche Einrichtung Waren auf dem Markt erwerben will, wobei sie während der gesamten Laufzeit dieses Systems mit jedem Wirtschaftsteilnehmer, der sich verpflichtet, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, einen Vertrag schließt, ohne eine Auswahl unter den interessierten Wirtschaftsteilnehmern vorzunehmen" (EuGH vom 2.6.2016 - C-410/14 - ABl EU 2016, Nr C 287, 6 = NZS 2016, 542) .

    Denn die entscheidungserheblichen europarechtlichen Maßstäbe sind - wie dargelegt - durch den EuGH bereits geklärt (vgl EuGH vom 2.6.2016 - C-410/14 - ABl EU 2016, Nr C 287, 6 = NZS 2016, 542; EuGH vom 1.3.2018 - C-9/17 - ABl EU 2018, Nr C 142, 12 = NZBau 2018, 366, RdNr 35) .

  • EuGH, 01.03.2018 - C-9/17

    Tirkkonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Aus dem Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma (C-410/14, EU:C:2016:399), gehe nämlich hervor, dass die Auswahl eines Angebots und somit eines Auftragnehmers mit dem Begriff "öffentlicher Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18 untrennbar verbunden sei.

    Darüber hinaus habe die Besonderheit des Vertragssystems, zu dem das Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma (C-410/14, EU:C:2016:399), ergangen sei, nämlich dass das System interessierten Wirtschaftsteilnehmern während seiner gesamten Laufzeit durchgängig offengestanden habe, ausgereicht, um es von einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2004/18 zu unterscheiden.

    Diese Gefahr ist jedoch eng mit der Ausschließlichkeit verbunden, die sich für den Wirtschaftsteilnehmer, dessen Angebot angenommen wurde, oder - im Fall einer Rahmenvereinbarung - für die Wirtschaftsteilnehmer, deren Angebote angenommen wurden, aus dem erteilten Zuschlag ergibt, was Sinn und Zweck eines öffentlichen Vergabeverfahrens ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma, C-410/14, EU:C:2016:399, Rn. 35 und 36).

    Der Gerichtshof hat bereits betont, dass die Auswahl eines Angebots und somit eines Auftragnehmers ein Element darstellt, das mit dem durch diese Richtlinie geschaffenen Rahmen für öffentliche Aufträge und folglich mit dem Begriff "öffentlicher Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie untrennbar verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma, C-410/14, EU:C:2016:399, Rn. 38).

    Daher hat die fehlende Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben wird, zur Folge, dass das Tätigwerden dieses öffentlichen Auftraggebers nicht den präzisen Regeln der Richtlinie 2004/18 unterworfen werden muss, um zu verhindern, dass er bei der Auftragsvergabe inländische Wirtschaftsteilnehmer bevorzugt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma, C-410/14, EU:C:2016:399, Rn. 37).

    Wie nämlich der Generalanwalt in den Nrn. 51 und 52 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist der Umstand, dass ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung wie das des Ausgangsverfahrens, im Unterschied zum Kontext des Urteils vom 2. Juni 2016, Falk Pharma (C-410/14, EU:C:2016:399), interessierten Wirtschaftsteilnehmern nicht durchgängig offensteht, nicht von Belang.

    Fehlt dieses Element, das, wie sich aus Rn. 38 des Urteils vom 2. Juni 2016, Falk Pharma (C-410/14, EU:C:2016:399), ergibt, mit der Regelung für öffentliche Aufträge untrennbar verbunden ist, kann ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende keinen öffentlichen Auftrag im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18 darstellen.

  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Denn erstens ist die Auswahlentscheidung des öffentlichen Auftraggebers zugunsten eines bestimmten Vertragspartners oder ggf. auch mehrerer Vertragspartner dem Abschluss von Verträgen im Wege eines Vergabeverfahrens immanent (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    bb) Die Antragstellerin hat keinen Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin ihr analog § 127 Abs. 2, 2a SGB V oder entsprechend den vom EuGH aufgestellten Grundsätzen (vgl. EuGH, Urt. vom 2. Juni 2016 - C-410/14, Dr. Falk Pharma, und den Vorlagebeschluss des Senats vom 13. August 2014 - VII-Verg 13/14) im Wege des sog. Open-house-Modells einen Zugang zu einer Belieferung und Beratung von Versicherten bei Hilfsmitteln eröffnet.
  • VK Bund, 25.10.2018 - VK 2-92/18

    Hilfsmittelbeschaffungen; Ausschreibungsbedürftigkeit von Verträgen nach § 127

    Die Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien Zulassungsverfahrens nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2014, Rs. C-410/14, "Dr. Falk Pharma") seien dabei nicht erfüllt, weil sich die Ag entschlossen habe, zunächst Verträge mit zwei ausgesuchten Leistungserbringern zu schließen, deren Preisvorstellungen zu übernehmen, erst zu einem späteren Zeitpunkt den Beitritt zu diesen Verträgen gewährt habe und die ausgesuchten Leistungserbringer bereits im Vorfeld des Vertragsbeginns zum 1.

    (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma", nach Vorlage des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    In der Rechtssache "Dr. Falk Pharma" wird entscheidend darauf abgestellt, dass ein solches vergaberechtsfreies Zulassungssystem voraussetzt, dass die öffentliche Einrichtung "mit jedem Wirtschaftsteilnehmer, der sich verpflichtet, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, einen Vertrag schließt, ohne eine Auswahl unter den interessierten Wirtschaftsteilnehmern vorzunehmen, und ihnen während der gesamten Laufzeit gestattet, ihm beizutreten, keinen öffentlichen Auftrag im Sinne [der Richtlinie 2004/18] darstellt." (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rn. 42).

    Der EuGH hat ausgeführt, dass die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter ausgeschlossen sein müsse und darüber hinaus lediglich gefordert, dass eine Bekanntmachung es den potenziell interessierten Wirtschaftsteilnehmer ermöglichen müsse "gebührend Kenntnis zu nehmen" (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rn. 45).

    Damit hat die Ag entgegen der Vorgaben des EuGH und des OLG Düsseldorfs darauf verzichtet, die essentialia negotii einer Zulassung im Vorhinein festzulegen (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rn. 45; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14, Seite 15).

    Im Vorlageverfahren hatte die Ag im Voraus festgelegte und nicht verhandelbare Vertragsbedingungen vorgegeben (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18

    Was ist ein öffentlicher Auftrag?

    Der öffentlichen Auftraggebers muss die Absicht haben, eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll (EuGH, Urteil vom 02.06.2016, C-410/14, Rz. 38 f.- Dr. Falk Pharma GmbH ; EuGH, Urteil vom 01.03.2018, C-9/17 Rz. 35 - Tirkkonen ).

    (EuGH, Urteil vom 02.06.2016, C-410/14, Rz. 42 - Dr. Falk Pharma GmbH) .

    Eine solche Aussage ist dem Urteil vom 02.06.2016 (C-410/14 - Dr. Falk Pharma GmbH) indes nicht zu entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auch auf diese Vorschrift gestützt hat der Gerichtshof der Europäischen Union noch zur Vergabekoordinierungsrichtlinie entschieden, dass mit dem Begriff "öffentlicher Auftrag" gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG die Auswahl eines Angebots und damit eines Auftragnehmers untrennbar verbunden ist (EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - C-410/14, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Die Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien Zulassungsverfahrens entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 02.06.2016 - C-410/14 - Dr. Falk Pharma GmbH . ) seien nicht erfüllt.

    Ungeschriebenes Merkmal eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 Abs. 1 GWB ist, dass der öffentliche Auftraggeber die Absicht haben muss, eine Auswahl unter zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den der Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll (Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; Senatsbeschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 41; vgl. auch EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - C-9/17 - Tirkkonen -, zitiert nach juris, Tz. 31; Urteil vom 02.06.2016 - C-410/14 - Dr. Falk Pharma GmbH -, zitiert nach juris, Tz. 37 ff.).

    Wie in den Fällen sog. Open-House-Verträge, für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vorliegt, gilt lediglich, dass die Normanwendung nicht zu einer Verletzung europäischen Primärrechts führen darf, namentlich der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und des sich daraus ergebenden Transparenzgebots (EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - C-410/14 - Dr. Falk Pharma GmbH -, zitiert nach juris, Tz. 47).

    Eine solche Aussage ist dem Urteil vom 02.06.2016 (C-410/14 - Dr. Falk Pharma GmbH) indes nicht zu entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 56/15

    Anforderungen an die Vergabe eines Vertrages über spezialisierte ambulante

    Und zweitens sind die unionsrechtlichen Anforderungen an ein Zulassungsverfahren nicht ansatzweise eingehalten worden (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016 - C-410/14, Rn. 26 bis 31, 43 bis 47 sowie die darin zitierte Vorlageentscheidung des OLG Düsseldorf).
  • VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18

    Kontrastmittel

  • VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20

    Antragsbefugnis erfordert keinen abschließenden Eignungsnachweis; Voraussetzungen

  • LG Bonn, 19.01.2022 - 20 O 191/20

    Kein Fixgeschäft durch AGB!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 861/17

    Anspruch eines Apothekers auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe eines nach §

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-44/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-42/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarung

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - Verg 22/18

    Spielhallenkonzessionen sind nicht auszuschreiben!

  • VK Bund, 02.11.2016 - VK 1-114/16

    Rabattvereinbarungen

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-52/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-60/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-46/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-58/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-54/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-48/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VG Minden, 15.02.2017 - 7 K 2774/14

    Krankenkasse muss Rabattsatz für Arzneimittel bekanntgeben

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-50/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-56/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 11.01.2023 - VK 1-109/22

    Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (Eröffnung

  • EuGH, 14.07.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Rein interner

  • OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes

  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2020 - L 11 KR 2139/20

    (Krankenversicherung - Rabattvertrag nach § 130a Abs 8 SGB 5hier: für ein

  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

  • VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16

    Angaben des Auftraggebers für die Kalkulation von Rabattverträgen

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 2-30/18

    Grippeimpfstoffversorgung

  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 11 Verg 8/21

    Ausschreibung des Betriebs einer Vermittlungszentrale zur Verteilung von

  • LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17

    Abgabe von Blutzuckerstreifen an die Versicherten

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2022 - L 6 KR 72/22

    Krankenversicherung - Herstellerrabatt gem § 130a SGB 5 - Zulässigkeit der

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2021 - L 11 KR 2028/21

    Krankenversicherung - Vertragsbeziehung der Krankenkasse zu Leistungserbringern -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - L 16 KR 954/16

    Hängebeschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes; Beschwerdefähigkeit

  • VK Bund, 14.02.2017 - VK 2-04/17

    Open-House Modell bei Indikationspatent; Überprüfbarkeit durch die Vergabekammer

  • LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18

    Vereinbarung über Lieferung eines Grippeimpfstoffs: Öffentlicher Auftrag?

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 6 S 3097/20

    Vereinbarkeit des Spielhallenbetriebs mit Grundfreiheiten

  • VK Bund, 06.02.2017 - VK 2-06/17

    Open-House Modell bei Indikationspatent; Überprüfbarkeit durch die Vergabekammer

  • SG München, 20.01.2017 - S 44 KR 2013/16

    Einstweilige Anordnung - Blutzuckerteststreifen - Open-House-Verfahren

  • VK Niedersachsen, 12.07.2016 - VgK-24/16

    Ausschreibung des arbeitstäglichen Fahrdienstes zur Beförderung von

  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 2-113/14

    Nachprüfungsverfahren: Open-House-Modell

  • VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18

    Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsarten ist keine

  • VK Hessen, 22.10.2021 - 69d-VK-17/20
  • EuGH, 28.02.2018 - C-536/16

    Darf Nachforderung von Erklärungen mit Strafzahlung verbunden werden?

  • VK Bund, 25.05.2022 - VK 2-56/22

    Nichtübermittlung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages;

  • LG Bonn, 17.03.2021 - 1 O 206/20

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-9/17

    Tirkkonen

  • LG Bonn, 17.03.2021 - 1 O 191/20
  • LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
  • VK Bund, 05.09.2019 - VK 2-56/19

    Rabattvertragsausschreibung nach § 130 a Abs. 8 SGB V; Unterbliebene Herausnahme

  • VK Bund, 24.11.2020 - VK 2-81/20

    Auftraggeber zum Vertragsschluss bereit: Antragsteller hat keinen Schaden!

  • VK Bund, 19.11.2018 - VK 2-100/18

    Sachlicher Loszuschnitt bei Rabattvertragsausschreibung

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