Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 06.12.1994 - C-410/92   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Johnson / Chief Adjudication Officer

    Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    Sozialpolitik ° Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit ° Richtlinie 79/7 ° Artikel 4 Absatz 1 ° Unmittelbare Wirkung ° Nationale Regelung, die den vor der Einreichung eines Antrags auf Gewährung einer Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit liegenden Zeitraum, für den nachträglich Leistungen bezogen werden können, begrenzt ° Zulässigkeit ° Richtlinie, die vor der Einreichung des Antrags nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden ist ° Keine Auswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1
    Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Artikel 4 Absatz 1 - Unmittelbare Wirkung - Nationale Regelung, die den vor der Einreichung eines Antrags auf Gewährung einer Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit liegenden Zeitraum, für den nachträglich Leistungen bezogen werden können, begrenzt - Zulässigkeit - Richtlinie, die vor der Einreichung des Antrags nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden ist - Keine Auswirkung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1994, I-5483
  • EuZW 1995, 92



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Wird zitiert von ... (25)  

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96  

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen

    Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) sei im Rahmen der ganz besonderen Umstände jener Rechtssache zu sehen, wie der Gerichtshof im übrigen in den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) ausgeführt habe.

    46 Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 52, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95  

    Richtlinie 69/335/EWG - Abgaben für die Eintragung von Gesellschaften - Nationale

    51 Jedoch ergibt sich aus dem Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475), wie auch durch das Urteil vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 26) bestätigt worden ist, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände dieses Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf eine Gemeinschaftsrichtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile Haahr Petroleum, a. a. O., Randnr. 52, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 17.11.1998 - C-228/96  

    Abgaben gleicher Wirkung - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge -

    Ihrer Ansicht nach geht aus den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) eindeutig hervor, daß die Entscheidung im Urteil Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt gewesen sei und daß sie keinesfalls Ausdruck eines tragenden Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts sei.

    41 Doch ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 52, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).

mehr
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05  

    Europarecht - Frischfleischverordnung: Staatshaftungsanspruch?

    Aus der Sicht des Senats spricht gegen eine Übernahme der Grundsätze aus dem Urteil in der Rechtssache Emmott auf den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch, dass auch der Gerichtshof in späteren Urteilen hervorgehoben hat, die Entscheidung in der Rechtssache Emmott sei durch die besonderen Umstände dieses Falls gerechtfertigt gewesen, weil der Klägerin durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen worden sei, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Oktober 1993 - Rs. C-338/91 - Stehenhorst-Neerings - Slg. 1993, I-5497, 5503 Rn. 19; vom 6. Dezember 1994 - Rs. C-410/92 - Johnson - Slg. 1994, I-5501, 5510 Rn. 25 f; vom 17. Juli 1997 - Rs. C-114/95 und C-115/95 - Texaco und Olieselskabet Danmark - Slg. 1997, I-4267, 4287 Rn. 47, 48; vom 2. Dezember 1997 - Rs. C-188/95 - Fantask - Slg. 1997, I-6820, 6839 Rn. 51).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93  

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    41 Zwar kann die Erstattung nur im Rahmen der in den jeweils einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen betrieben werden, doch dürfen diese Voraussetzungen und die Verfahrensmodalitäten für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenen Rechte gewährleisten sollen, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Urteil Barra, a. a. O., Randnr. 18, und Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90, Emmott, Slg. 1991, I-4269, Randnr. 16, und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92, Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 21), nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen nicht so ausgestaltet werden, daß sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen.
  • EuGH, 08.02.1996 - C-212/94  

    Gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch - Clawback -

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen diese Regelungen jedoch nicht weniger günstig als diejenigen sein, die entsprechende innerstaatliche Rechtsbehelfe betreffen, und die Ausübung der vom Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermässig erschweren (vgl. beispielsweise die Urteile vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91, Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475, Randnr. 15; vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92, Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 21; und Peterbröck, Randnr. 12).

    64 Insbesondere steht Gemeinschaftsrecht nach der Rechtsprechung nationalen Fristvorschriften nicht entgegen, die den Zeitraum vor Erhebung des Anspruchs auf nationaler Ebene beschränken, für den die Erstattung zu Unrecht erfolgter Zahlungen verlangt werden kann, sofern diese Vorschriften keine Diskriminierung enthalten und das Recht, das die Bürger aus der Vorabentscheidung über die Ungültigkeit ziehen, nicht in seiner Substanz berühren (siehe Urteil Johnson).

    65 Der Gerichtshof hat im Urteil Johnson bereits entschieden, daß die Anwendung einer nationalen Vorschrift, die die gerichtliche Klage nicht ausschließt, aber den vor der Antragstellung liegenden Zeitraum, für den Leistungen bezogen werden können, auf ein Jahr begrenzt, das Recht des Bürgers nicht in der Substanz berührt.

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06  

    Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei - Innergemeinschaftlicher Handel

    Wie im Urteil vom 6. Dezember 1994, Johnson (C-410/92, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 26), bestätigt worden ist, folgt jedoch aus dem Urteil vom 27. Oktober 1993, Steenhorst-Neerings (C-338/91, Slg. 1993, I-5475), dass die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 52, sowie Texaco und Olieselskabet Danmark, C-114/95 und C-115/95, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48, und Urteil vom 15. September 1998, Ansaldo Energia u. a., C-279/96 bis C-281/96, Slg. 1998, I-5025, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.12.1997 - C-246/96  

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag - Protokoll Nr. 2

    5 und 6, in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnr. 13, Fisscher, a. a. O., Randnr. 39, und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92, Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 21).

    43 Während sich die im Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und im Urteil Johnson geprüften Bestimmungen darauf beschränkten, den vor Klageerhebung liegenden Zeitraum zu begrenzen, für den rückständige Leistungen bezogen werden konnten, hindert die im Ausgangsverfahren streitige Vorschrift die Berücksichtigung aller Dienstzeiten der Betroffenen seit dem 8. April 1976 bis 1990 für die Berechnung der Zusatzleistungen, die selbst nach Klageerhebung geschuldet wären.

  • EuGH, 15.09.1998 - C-260/96  

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen

    Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) sei im Rahmen der ganz besonderen Umstände jener Rechtssache zu sehen, wie der Gerichtshof im übrigen in den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) ausgeführt habe.

    29 Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteil Haahr Petroleum, Randnr. 52, und Urteil vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).

  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98  

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt -

    5 und 6, in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnr. 13, Urteil Fisscher, Randnr. 39, sowie Urteile vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92, Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 21, und vom 11. Dezember 1997 in der Rechtssache C-246/96, Magorrian und Cunningham, Slg. 1997, I-7153, Randnr. 37).
  • EuGH, 28.11.2000 - C-88/99  

    Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensvorschriften

  • EuGH, 15.09.1998 - C-279/96  

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-222/05  

    Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Richtlinie 85/511/EWG -

  • EuGH, 19.05.2011 - C-452/09  

    Richtlinie 82/76/EWG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.1999 - 1 L 111/98  

    Anfechtung, Bestandskraft, "Emmott'sche Fristenhemmung", Fleischbeschaugebühren,

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06  

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG - Richtlinien

  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 2660/98  

    Gebührenbemessung für die Fleischbeschau: Nichtumsetzung von EU-Richtlinie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02  

    Recheio - Cash & Carry SA gegen Fazenda Pública/Registo Nacional de

  • EuGH, 23.11.1995 - C-394/93  

    Alonso-Pérez / Bundesanstalt für Arbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93  

    Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-553/07  

    Datenschutz - Grundrechte - Richtlinie 95/46/EG - Recht auf Auskunft über

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99  
  • FG Niedersachsen, 08.02.2001 - 5 K 310/00  

    Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

  • LG Bonn, 30.01.2004 - 1 O 459/00  
  • VG Hannover, 03.12.2008 - 5 A 873/08  

    Festsetzung einer beitragsfreien Altersrente nach § 15 Abs. 2 der Alters-,

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-410/92   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Elsie Rita Johnson gegen Chief Adjudication Officer.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Nationale Verfahrensfristen

Verfahrensgang

  • Court of Appeal (England) [Vereinigtes Königreich], 30.10.1992 - 92/0681/B 2438/92
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-410/92
  • EuGH, 01.06.1994 - C-410/92
  • EuGH, 06.12.1994 - C-410/92

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1994, I-5483
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