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   EuGH, 17.12.2009 - C-410/08, C-411/08, C-412/08   

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https://dejure.org/2009,4219
EuGH, 17.12.2009 - C-410/08, C-411/08, C-412/08 (https://dejure.org/2009,4219)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - C-410/08, C-411/08, C-412/08 (https://dejure.org/2009,4219)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - C-410/08, C-411/08, C-412/08 (https://dejure.org/2009,4219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung

  • Europäischer Gerichtshof

    Swiss Caps

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung

  • Europäischer Gerichtshof

    Swiss Caps

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung

  • EU-Kommission PDF

    Swiss Caps

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung

  • EU-Kommission

    Swiss Caps

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung“

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen im Zusammenhang mit Streitigkeiten über die zolltarifliche Einreihung von nach Deutschland eingeführten Arten von Kapseln als Nahrungsmittelzubereitungen; Einreihung von in Form von Gelatinekapsel dargereichten Lebensmittelzubereitungen zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung

  • datenbank.nwb.de

    Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Swiss Caps

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) eingereicht am 22 September 2008 - Swiss Caps AG gegen Hauptzollamt Singen

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 1517, KN Nr 5
    Einreihung; Glycerol; Kapsel; Nahrungsmittelergänzung; Omega-3-Kapseln; Vitamin; Zoll; Zolltarif

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 1517 UPos 9099, KN AllgVorschr 5a, KN AllgVorschr 5b, EGV Art. 234
    Kombinierte Nomenklatur, Tarifierung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) - Auslegung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) - Positionen 1517 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-173/08

    Kloosterboer Services - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kühlsysteme für

    Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-410/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Juni 2009, Kloosterboer Services, C-173/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die von der Kommission zur KN und von der Weltzollorganisation zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteil Kloosterboer Services, Randnr. 25).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-16/08

    Schenker - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte

    Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-410/08
    Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. Urteil vom 11. Juni 2009, Schenker, C-16/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • BFH, 30.03.2010 - VII R 35/09

    Umsatzsteuertarif - Einreihung trinkbarer Nahrungsergänzungsmittel als Getränke

    Soweit der EuGH in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 C-410/08 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 312 Rz 37) zur Einreihung ölhaltiger Gelatinekapseln auf die AV 3a zurückgegriffen und ausgeführt hat, dass die Pos.
  • FG Niedersachsen, 20.09.2012 - 5 K 393/10

    Einordnung eines Nahrungsergänzungsmittels als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

    Nach Auffassung des EuGH (Urteile vom 17.12.2009, verb. Rs. C-410/08 bis C-412/08 - Swiss Caps, HFR 2010, 312) sei insbesondere die Kapselhülle ein Merkmal für die Bestimmung und die Eigenart der Ware als Nahrungsergänzungsmittel.

    Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. EuGH, Urteil vom 17.12.2009 C-410/08 bis 412/98 - Swiss Caps -, HFR 2010, 312).

    Nach den Rechtsausführungen des EuGH (C-410/08 bis C-412/98, a. a. O.) erfasst die Position 2106 der KN nach ihrem Wortlaut anderweit weder genannte noch inbegriffene Lebensmittelzubereitungen.

    Nach Auffassung des EuGH (C-410/08 bis C-412/98, a. a. O.) stellt die Kapselhülle zum Einschluss von Ölen (z.B. Lachsöl) keine "Verpackung" im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 5 Buchstabe b KN dar.

    Gemäß dem Anhang dieser Verordnung erfolgt die Einreihung des Nahrungsergänzungsmittels auf Basis von Kulturen von Mikroorganismen u. a. gemäß der Anmerkung Nr. 1 a zu Kapitel 30 Anhang I KN und der EuGH-Urteile C-410/08 bis C 412/08.

  • BFH, 24.09.2014 - VII R 54/11

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Lieferung sog. Sondennahrung

    Denn eine Einreihung in die Pos. 2106 KN kommt --wie das FG zutreffend ausgeführt hat-- nur für Lebensmittelzubereitungen in Betracht, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind (vgl. dazu auch: EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2009 C-410/08 bis C-412/08 --Swiss Caps--, Slg. 2009, I-11991, Rz 33).
  • FG Düsseldorf, 23.03.2022 - 4 K 1371/20

    Festsetzung der Einfuhrabgaben bzgl. der zollrechtlichen Tarifierung von Fischöl

    Nach dem Wortlaut der Position 2106 KN kann das von der Klägerin zur Überführung bzw. zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldete Fischöl nur dann in die Unterposition 2106 90 92 KN eingereiht werden, wenn es anderweit weder genannt noch inbegriffen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 Rs. C-410/08 bis C-412/08, ECLI:EU:C:2009:794 Randnr. 33).

    Ferner scheitert eine Einreihung des Fischöls in die Unterposition 2106 90 92 KN nicht daran, dass es sich noch nicht in einer zur Einnahme durch den Menschen bestimmten Kapsel befand, wie dies bei den Erzeugnissen der Fall war, die Gegenstand des Urteils des EuGH vom 17. Dezember 2009 Rs. C-410/08 bis C-412/08 waren.

    Denn diese Darreichungsform war neben dem Öl als Inhalt der Kapseln nur eines für die Einreihung der Erzeugnisse in die Position 2106 KN maßgebliches Kriterium (EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 Rs. C-410/08 bis C-412/08, ECLI:EU:C:2009:794 Randnr. 32, 36).

  • BFH, 16.08.2012 - VII R 8/11

    Tarifierung einer in Tropfen einzunehmenden Flüssigkeit

    e) Schließlich kann die EuGH-Entscheidung vom 17. Dezember 2009 C-410/08 --Swiss Caps-- (Slg. 2009, I-11991), die Lebensmittelzubereitungen zur Nahrungsergänzung in Form von Gelatinekapseln betrifft, schon mangels Vergleichbarkeit der Waren nicht zur Entscheidung des Streitfalls beitragen.
  • FG Hamburg, 03.01.2022 - 4 K 40/18

    Fettsäureethylester, der aus Fischöl gewonnen wurde, ist kein Öl i.S.d. Position

    Aus dem EuGH-Urteil C-410/08 folge, dass die Aufmachung eines Erzeugnisses entscheidend sei für die Einreihung in diese Position.

    Auch aus dem EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2009 (Swiss Caps AG, C-410/08-412/08, Rn. 36) folgt nichts Anderes.

  • EuGH, 09.02.2017 - C-441/15

    Madaus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung -

    Der Gerichtshof hat indessen bereits festgestellt, dass die Position 2106 der KN nach ihrem Wortlaut anderweit weder genannte noch inbegriffene Lebensmittelzubereitungen erfasst und dass es in den Erläuterungen zum HS für diese Position heißt, dass dazu u. a. als "Nahrungsergänzungsmittel" bezeichnete Zubereitungen gehören, auf deren Verpackungen angegeben ist, dass sie der Erhaltung der Gesundheit oder des Wohlbefindens dienen (Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps, C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794, Rn. 31).
  • FG Hessen, 25.11.2010 - 7 K 3205/08

    Einreihung von Sondennahrung

    Damit kommt eine Einreihung in Position 2106 KN nicht in Betracht (vgl. zur Systematik auch das Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 2009 in den verbundenen Rechtssachen C-410/08 bis C-412/08 Rdnr. 30-37 zitiert nach curia europa.eu).
  • FG Münster, 05.03.2015 - 5 K 3876/11

    Frage der Anwendung d. ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von

    Die Einordnung unter Position 2106 KN ist subsidiär (siehe dazu EuGH-Urteil vom 17.12.2009 C-410/08, Slg 2009, I - 11991; HFR 2010, 312).
  • FG Düsseldorf, 11.08.2010 - 4 K 2418/09

    Einreihung - Einreihung von Flachsteckhülsen und Flachsteckern mit Crimpanschluss

    30 Wenn auch diese Erläuterungen ein zwar unverbindliches, gleichwohl aber wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (s. Gerichtshof Urteil v. 17. Dezember 2009, C-410/08 Rz. 28), das nur dann außer Acht gelassen werden kann, wenn der Inhalt dieser Erläuterungen mit den Bestimmungen der KN nicht in Einklang steht und deren Bedeutung nicht verändert (s. Gerichtshof Urteil v. 5. Juni 2008 C-312/07, Rz. 34), bestehen an der Richtigkeit dieser Erläuterungen nur im Hinblick auf den deutschen Wortlaut der Unterpositionen 8536 6 und 8536 69 keine Bedenken, denn die darin genannte Steckvorrichtung muss nur die Verbindung eines Stromkreises durch Stecken gewährleisten.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 1 K 1327/07

    Zolltarifliche Einreihung eines flüssigen Nahrungsergänzungsmittels zur Stärkung

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Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.2009 - C-411/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37172
EuGH, 17.12.2009 - C-411/08 (https://dejure.org/2009,37172)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - C-411/08 (https://dejure.org/2009,37172)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - C-411/08 (https://dejure.org/2009,37172)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Swiss Caps

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) eingereicht am 22 September 2008 - Swiss Caps AG gegen Hauptzollamt Singen

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Nr 5, KN Pos 1515
    Einreihung; Nahrungsergänzung; VegaGelkapseln; Zoll; Zolltarif

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 1515 UPos 9099, KN AllgVorschr 5a, KN AllgVorschr 5b, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 1, ZK Art 220 Abs 1
    Kombinierte Nomenklatur, Tarifierung

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-173/08

    Kloosterboer Services - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kühlsysteme für

    Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-411/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Juni 2009, Kloosterboer Services, C-173/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die von der Kommission zur KN und von der Weltzollorganisation zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteil Kloosterboer Services, Randnr. 25).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-16/08

    Schenker - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte

    Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-411/08
    Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. Urteil vom 11. Juni 2009, Schenker, C-16/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
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   EuGH, 10.12.2008 - C-412/08   

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https://dejure.org/2008,36084
EuGH, 10.12.2008 - C-412/08 (https://dejure.org/2008,36084)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.2008 - C-412/08 (https://dejure.org/2008,36084)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - C-412/08 (https://dejure.org/2008,36084)
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   EuGH, 10.12.2008 - C-411/08   

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EuGH, Entscheidung vom 10.12.2008 - C-411/08 (https://dejure.org/2008,39651)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - C-411/08 (https://dejure.org/2008,39651)
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