Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 09.02.1995 - C-412/93   

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https://dejure.org/1995,392
EuGH, 09.02.1995 - C-412/93 (https://dejure.org/1995,392)
EuGH, Entscheidung vom 09.02.1995 - C-412/93 (https://dejure.org/1995,392)
EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - C-412/93 (https://dejure.org/1995,392)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Zuständigkeit des Gerichtshofes; Grenzen; Allgemeine oder hypothetische Fragen; Prüfung der eigenen Zuständigkeit durch den Gerichtshof; Realität des Ausgangsrechtsstreits; Begriff

  • EU-Kommission

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der eigenen Zuständigkeit des Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren - Anwendbarkeit der Warenverkehrsfreiheit und der Wettbewerbsvorschriften bei einer Regelung, die die Fernsehwerbung im Sektor des Vertriebs verbietet - Befugnis der Mitgliedstaaten von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fernsehwerbung

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 3 Buchst. f; ; EG-Vertrag Art. 5; ; EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 86; ; Richtlinie 89/552 Art. 3 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Publicité SA Zur Auslegung der Fernsehrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Französische Einschränkungen der Fernsehwerbung kein Verstoß gegen europäische Gesetzgebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Allgemeine oder hypothetische Fragen - Prüfung der eigenen Zuständigkeit durch den Gerichtshof - Realität des Ausgangsrechtsstreits - Begriff

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1995, 496
  • BB 1995, 425
  • ZUM 1995, 708
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    10 Im Rahmen dieses Vorlageverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils zu beurteilen (vgl. Urteile vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90, Durighello, Slg. 1991, I-5773, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 23).

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, daß das vorlegende Gericht auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteil vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 149/82, Robards, Slg. 1983, 171, und Urteil Meilicke, a. a. O., Randnr. 25).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    18 Nach ständiger Rechtsprechung stellt jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung dar (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 08.11.1990 - C-231/89

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    11 Wenn die von den nationalen Gerichten gestellten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (siehe Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 20).
  • EuGH, 21.09.1988 - 267/86

    Van Eycke / ASPA

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    Nach der Rechtsprechung ist ein solcher Fall dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstossende Kartelle vorschreibt oder erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er der eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (vgl. Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16, und zuletzt Urteil vom 2. Juni 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-401/92 und C-402/92, Tankstation 't Heukske und Börmans, Slg. 1994, I-2199, Randnr. 16).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    16 und 17, und vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 21).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-401/92

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske und Boermans

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    Nach der Rechtsprechung ist ein solcher Fall dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstossende Kartelle vorschreibt oder erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er der eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (vgl. Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16, und zuletzt Urteil vom 2. Juni 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-401/92 und C-402/92, Tankstation 't Heukske und Börmans, Slg. 1994, I-2199, Randnr. 16).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    Diese Regelungen fallen daher nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Vertrages (vgl. Urteile vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnrn.
  • EuGH, 28.11.1991 - C-186/90

    Durighello / INPS

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    10 Im Rahmen dieses Vorlageverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils zu beurteilen (vgl. Urteile vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90, Durighello, Slg. 1991, I-5773, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 23).
  • EuGH, 03.02.1983 - 149/82

    Robards

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, daß das vorlegende Gericht auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteil vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 149/82, Robards, Slg. 1983, 171, und Urteil Meilicke, a. a. O., Randnr. 25).
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 09.02.1995 - C-412/93
    10 Im Rahmen dieses Vorlageverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils zu beurteilen (vgl. Urteile vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90, Durighello, Slg. 1991, I-5773, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 23).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    So müssen diese Regelungen erstens für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sie müssen zweitens den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise berühren (Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 16, und Hünermund u. a., Randnr. 21, sowie Urteil vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93, Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179, Randnr. 21).

    Ähnlich hatte auch das im Urteil Leclerc-Siplec in Frage stehende Verbot der Ausstrahlung von Werbemitteilungen keine große Reichweite, da es nur eine bestimmte Form der Förderung (Fernsehwerbung) einer wiederum nur bestimmten Methode des Absatzes (Vertrieb) von Erzeugnissen untersagte (Urteil Leclerc-Siplec, Randnr. 22).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    34 Im Rahmen dieses Vorlageverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 23, vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-146/93, McLachlan, Slg. 1994, I-3229, Randnr. 20, vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93, Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179, Randnr. 10, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 43).

    35 Betreffen daher die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 20, Leclerc-Siplec, Randnr. 11, vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10, und Inspire Art, Randnr. 44).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-190/20

    DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige

    Zur zweiten Voraussetzung ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, dass nationale Vorschriften, die in bestimmten Bereichen bestimmte Formen der Werbung verbieten, den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren, so dass es sich bei ihnen um Verkaufsmodalitäten handelt, die nicht in den Anwendungsbereich von Art. 34 AEUV fallen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, EU:C:1993:932, Rn. 21 und 22, vom 9. Februar 1995, Leclerc-Siplec, C-412/93, EU:C:1995:26, Rn. 21 bis 24, und vom 25. März 2004, Karner, C-71/02, EU:C:2004:181, Rn. 42).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,26409
Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93 (https://dejure.org/1994,26409)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.11.1994 - C-412/93 (https://dejure.org/1994,26409)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. November 1994 - C-412/93 (https://dejure.org/1994,26409)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Société d'importation Edouard Leclerc-Siplec gegen TF1 Publicité SA und M6 Publicité SA.

    Fernsehwerbung - Freier Waren- und Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93
    Bis zum Urteil Keck und Mithouard(15), das ich später prüfen werde, war es ein feststehendes Grundprinzip, daß eine Maßnahme nicht allein deshalb aus dem Anwendungsbereich von Artikel 30 herausfällt, weil sie ohne Unterschied für inländische und für eingeführte Erzeugnisse gilt.

    (15) Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097).

    (31) Verbundene Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, zitiert in Fußnote 15.

  • EuGH, 10.07.1980 - 152/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93
    Aus den Urteilen Kommission/Frankreich und Aragonesa de Publicidad(47) geht klar hervor, daß Beschränkungen der Werbung für alkoholische Getränke aus Gründen des Schutzes der Volksgesundheit gerechtfertigt sein können, sofern die Beschränkungen nicht diskriminierend und nicht unverhältnismäßig sind.

    (23) Urteil vom 25. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Slg. 1991, I-4151); siehe auch Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 152/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 2299, insbesondere Randnr. 11).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93
    (23) Urteil vom 25. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Slg. 1991, I-4151); siehe auch Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 152/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 2299, insbesondere Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-649/18

    A () und vente de médicaments en ligne)

    42 Siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Leclerc-Siplec (C-412/93, EU:C:1994:393, Nr. 19 bis 22), Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in den verbundenen Rechtssachen De Agostini und TV-Shop (C-34/95 bis C-36/95, EU:C:1996:333, Nr. 99), sowie entsprechend Urteil vom 5. April 2011, Société fiduciaire nationale d'expertise comptable (C-119/09, EU:C:2011:208, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-142/05

    Mickelsson und Roos - Angleichung der Rechtsvorschriften - Sportboote -

    31 - Die Versperrung des Marktzugangs oder die erhebliche Erschwerung des Marktzugangs wird oft auch als das entscheidende Kriterium zur Bestimmung des Anwendungsbereichs von Artikel 28 EG angesehen, vgl. nur Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 24. November 1994 in der Rechtssache C-412/93 (Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179, Randnrn.
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