Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 25.04.2002 - C-418/00, C-419/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4343
EuGH, 25.04.2002 - C-418/00, C-419/00 (https://dejure.org/2002,4343)
EuGH, Entscheidung vom 25.04.2002 - C-418/00, C-419/00 (https://dejure.org/2002,4343)
EuGH, Entscheidung vom 25. April 2002 - C-418/00, C-419/00 (https://dejure.org/2002,4343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinschaftliche Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen - Kontrolle der Fischereifahrzeuge und Fangüberwachung (Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung [EWG] Nr. 170/83, 1 Absatz 1 der Verordnung [EWG] ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Artikel 211 EG und 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ausübung nicht vom Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses abhängig

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Überwachung der Ausübung des Fischfangs durch die Mitgliedsstaaten ; Verstoss gegen die Verordnung zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen; Kontrolle der Fischereifahrzeuge und ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Überwachung der Ausübung des Fischfangs durch die Mitgliedsstaaten ; Verstoss gegen die Verordnung zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen; Kontrolle der Fischereifahrzeuge und ...

  • Judicialis

    Verordnung 170/83/EWG Art. 5 Abs. 2; ; Verordnung 22... 41/87/EWG Art. 1; ; Verordnung 2241/87/EWG Art. 1 Abs. 1; ; Verordnung 2241/87/EWG Art. 2; ; Verordnung 2241/87/EWG Art. 11 Abs. 1; ; Verordnung 2241/87/EWG Art. 11 Abs. 2; ; Verordnung 3760/92/EWG Art. 9 Abs. 2; ; Verordnung 2847/93/EWG Art. 2; ; Verordnung 2847/93/EWG Art. 21 Abs. 1; ; Verordnung 2847/93/EWG Art. 21 Abs. 2; ; Verordnung 2847/93/EWG Art. 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ausübung nicht vom Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Missachtung der Gemeinschaftsbestimmungen über die Fischerei und dadurch Überschreitung der Fangquoten 1991 und 1994 - Nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Inspektion der Fischereiflotte und zur Kontrolle der Fänge (Artikel 5 Absatz ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-418/00
    Dieser Einwand ist vom Gerichtshof im Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025, Randnrn.

    Bei der Wahrnehmung der ihr in den Artikeln 211 EG und 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten braucht die Kommission kein Rechtschutzinteresse nachzuweisen, da ihr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die ordnungsgemäße Ausführung des EG-Vertrags durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21, vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 59, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 23).

    Doch kann eine Verbesserung bei der Bewirtschaftung dieser Quoten die festgestellten Verstöße nicht entschuldigen (vgl. Urteil vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 36).

    Vielmehr obliegt es den mit der Durchführung von Gemeinschaftsregelungen im Bereich der Fischereierzeugnisse betrauten Mitgliedstaaten, diese Schwierigkeit durch den Erlass geeigneter Maßnahmen zu überwinden (vgl. Urteil vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnrn.

    Daher hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2241/87 verpflichtet sind, schon vor der Ausschöpfung der Quoten zwingende Maßnahmen zu ergreifen, um jede Fangtätigkeit bis auf weiteres zu untersagen (Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnrn.

    Ferner kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Gemeinschaftsvorschrift festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 54).

    Was die Berufung dieser Regierung auf die Notwendigkeit angeht, die Zuwiderhandlungen größtenteils auf See festzustellen, um eine strafrechtliche Sanktion verhängen zu können, so hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese Zuwiderhandlungen ohne weiteres bei der Entladung im Hafen oder bei der Anlandung, beim Verkauf oder der Einlagerung festgestellt werden können (Urteil vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 53).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lagezu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26).

  • EuGH, 07.12.1995 - C-52/95

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-418/00
    Daher hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2241/87 verpflichtet sind, schon vor der Ausschöpfung der Quoten zwingende Maßnahmen zu ergreifen, um jede Fangtätigkeit bis auf weiteres zu untersagen (Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnrn.
  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-418/00
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lagezu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26).
  • EuGH, 08.06.1993 - C-52/91

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-418/00
    Ferner kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Gemeinschaftsvorschrift festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 54).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-418/00
    Bei der Wahrnehmung der ihr in den Artikeln 211 EG und 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten braucht die Kommission kein Rechtschutzinteresse nachzuweisen, da ihr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die ordnungsgemäße Ausführung des EG-Vertrags durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21, vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 59, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 23).
  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-418/00
    Bei der Wahrnehmung der ihr in den Artikeln 211 EG und 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten braucht die Kommission kein Rechtschutzinteresse nachzuweisen, da ihr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die ordnungsgemäße Ausführung des EG-Vertrags durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21, vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 59, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 23).
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-418/00
    Bei der Wahrnehmung der ihr in den Artikeln 211 EG und 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten braucht die Kommission kein Rechtschutzinteresse nachzuweisen, da ihr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die ordnungsgemäße Ausführung des EG-Vertrags durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21, vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 59, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-304/02

    GENERALANWALT GEELHOED SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, ERSTMALS EINEN PAUSCHALBETRAG

    17 - Urteil vom 25. April 2002 in den Rechtssachen C-418/00 und C-419/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-3969, Randnr. 57).

    18 - Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnr. 35), vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-454/99 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10323, Randnr. 60) und in der Rechtssache C-140/00 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 57).

    21 - Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26) und vom 25. April 2002 in den Rechtssachen C-418/00 und C-419/00 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 17, Randnr. 66).

    23 - Urteile vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 14) und vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 33).

  • EuGH, 12.07.2005 - C-304/02

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ERSTMALS EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN EINES

    34 Die Einhaltung der den Mitgliedstaaten aufgrund der Gemeinschaftsvorschriften obliegenden Verpflichtungen erweist sich als zwingend, um den Schutz der Fanggründe, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze und ihre Nutzung auf einer dauerhaften Basis unter angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten (vgl. in Bezug auf die Nichteinhaltung der Quotenregelung in den Fischereiwirtschaftsjahren 1991 bis 1996 Urteil vom 25. April 2002 in den Rechtssachen C-418/00 und C-419/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-3969, Randnr. 57).
  • EuGH, 17.03.2011 - C-221/09

    Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der den Mitgliedstaaten aufgrund der Unionsvorschriften obliegenden Verpflichtungen sich als zwingend erweist, um den Schutz der Fanggründe, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze und ihre Nutzung auf einer dauerhaften Basis unter angemessenen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu gewährleisten (vgl. in Bezug auf die Nichteinhaltung der Quotenregelung in den Fischwirtschaftsjahren 1991 bis 1996 Urteil vom 25. April 2002, Kommission/Frankreich, C-418/00 und C-419/00, Slg. 2002, I-3969, Randnr. 57).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00, C-419/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21121
Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00, C-419/00 (https://dejure.org/2001,21121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.10.2001 - C-418/00, C-419/00 (https://dejure.org/2001,21121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - C-418/00, C-419/00 (https://dejure.org/2001,21121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,21121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinschaftliche Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen - Kontrolle der Fischereifahrzeuge und Fangüberwachung (Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung [EWG] Nr. 170/83, 1 Absatz 1 der Verordnung [EWG] ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00
    Unter Randnummer 23 erinnert der Gerichtshof wie folgt an seine gefestigte Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Vertragsverletzungsklagen: "Bei der Wahrnehmung der ihr in den Artikeln 211 EG und 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten braucht die Kommission kein Rechtsschutzinteresse nachzuweisen, da ihr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnummer 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnummer 21, und vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnummer 59).".

    Der Gerichtshof meinte dazu im Urteil Kommission/Frankreich, dass "nach ständiger Rechtsprechung ... ein Mitgliedstaat [sich] nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen [kann], um die Nichteinhaltung der in einer Gemeinschaftsvorschrift festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen ..."(38).

    2: - Urteil vom 1. Februar 2001 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025).

    29: - Siehe auch das Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 35.30: - Urteil vom 7. Dezember 1995 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443).

  • EuGH, 07.12.1995 - C-52/95

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00
    Unter Bezugnahme auf das Urteil in der Rechtssache C-52/95(30) meint die Kommission, Frankreich habe gegen Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2241/87 verstoßen.

    Ebenfalls unter Bezugnahme auf das Urteil in der Rechtssache C-52/95(33) erinnert die Kommission daran, dass die zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats gehalten sind, ein Straf- oder Verwaltungsverfahren gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2241/87 bzw. Artikel 2 der Verordnung Nr. 2847/93 bei Nichteinhaltung der Vorschriften bezüglich Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen gegen die Verantwortlichen einzuleiten.

    29: - Siehe auch das Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 35.30: - Urteil vom 7. Dezember 1995 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443).

  • EuGH, 02.02.1989 - 262/87

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00
    21: - Siehe oben unter 2.22: - Siehe oben unter 1, Nr. 42.23: - Urteil vom 2. Februar 1989 (Niederlande/Kommission, Slg. 1989, 225).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-71/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00
    25: - Urteil zitiert in Fußnote 2.26: - Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2847/93.27: - Zitiert in Fußnote 2, Randnr. 36.28: - Siehe das Urteil vom 1. Februar 2001 (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 36, und das dort zitierte Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 15).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00
    2: - Urteil vom 1. Februar 2001 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025).
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00
    Unter Randnummer 23 erinnert der Gerichtshof wie folgt an seine gefestigte Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Vertragsverletzungsklagen: "Bei der Wahrnehmung der ihr in den Artikeln 211 EG und 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten braucht die Kommission kein Rechtsschutzinteresse nachzuweisen, da ihr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnummer 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnummer 21, und vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnummer 59).".
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00
    Unter Randnummer 23 erinnert der Gerichtshof wie folgt an seine gefestigte Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Vertragsverletzungsklagen: "Bei der Wahrnehmung der ihr in den Artikeln 211 EG und 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten braucht die Kommission kein Rechtsschutzinteresse nachzuweisen, da ihr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnummer 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnummer 21, und vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnummer 59).".
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-140/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Siehe auch meine Schlussanträge vom 11. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-418/00 und C-419/00 (Kommission/Frankreich, zurzeit anhängig) und vom 5. März 2002 in der Rechtssache C-454/99 (zitiert in Fußnote 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht