Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 23.02.1994 - C-419/92   

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https://dejure.org/1994,383
EuGH, 23.02.1994 - C-419/92 (https://dejure.org/1994,383)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.1994 - C-419/92 (https://dejure.org/1994,383)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - C-419/92 (https://dejure.org/1994,383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    EWG-Vertrag, Artikel 48
    Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Zugang zur Beschäftigung - Berücksichtigung der früheren Berufstätigkeiten innerhalb einer öffentlichen Verwaltung bei der Einstellung durch eine öffentliche Einrichtung eines Mitgliedstaats - Unterscheidung gegenüber ...

  • EU-Kommission

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Berücksichtigung der früheren Berufstätigkeiten der Bewerber innerhalb einer öffentlichen Verwaltung; Öffentlicher Dienst; Ort der beruflichen Tätigkeit

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 48; ; EWGVtr Art. 7; ; EWGV 1612/68 Art. 1; ; EWGV 1612/68 Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Zugang zur Beschäftigung - Berücksichtigung der früheren Berufstätigkeiten innerhalb einer öffentlichen Verwaltung bei der Einstellung durch eine öffentliche Einrichtung eines Mitgliedstaats - Unterscheidung gegenüber den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Auswahlverfahren für eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung - In einem anderen Mitgliedstaat erworbene Berufserfahrung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 39 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 989
  • EuZW 1994, 281
  • DVBl 1994, 577
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.03.1993 - C-111/91

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 23.02.1994 - C-419/92
    7 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91, Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 9) verbietet Artikel 48 EWG-Vertrag nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen.
  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 23.02.1994 - C-419/92
    6 Zunächst ist daran zu erinnern, daß Artikel 7 EWG-Vertrag, der jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbietet, nicht selbständig gilt, wenn der EWG-Vertrag, wie es in Artikel 48 Absatz 2 hinsichtlich der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer der Fall ist, ein besonderes Diskriminierungsverbot enthält (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnrn.
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Sie lässt gewisse Rückschlüsse auf die unionsrechtlichen Rechtfertigungserfordernisse für die unterbleibende Anrechnung von Dienstzeiten und Berufserfahrungszeiten bei Verstößen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu (vgl. insbesondere EuGH 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold] Rn. 30 ff.; 30. September 2003 - C-224/01 - [Köbler] Rn. 108 ff., Slg. 2003, I-10239; 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 45 ff., Slg. 2000, I-10497; 12. März 1998 - C-187/96 - [Kommission/Griechische Republik] Rn. 22 f., Slg. 1998, I-1095; 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou] Rn. 25 ff., Slg. 1998, I-47; 23. Februar 1994 - C-419/92 - [Scholz] Rn. 11; dazu im Einzelnen Resch ZESAR 2014, 155, 156 ff.) .
  • EuGH, 07.05.1998 - C-350/96

    Clean Car Autoservice

    Zunächst verdeutlichen die Artikel 1 bis 3 der Verordnung Nr. 1612/68 nur die bereits aus Artikel 48 EG-Vertrag folgenden Rechte und führen sie durch (siehe in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnr. 6).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
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Volltextveröffentlichung

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    Ingetraut Scholz gegen Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Auswahlverfahren für eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung - In einem anderen Mitgliedstaat erworbene Berufserfahrung

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