Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.1990 - C-42/90   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Bellon

    EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36; Richtlinie 64/54 des Rates
    Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Gesundheitsschutz - Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die einen bestimmten konservierenden Stoff enthalten - Rechtfertigung - Voraussetzungen und Grenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; EWGV Art. 30; EWGV Art. 36
    Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Gesundheitsschutz - Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die einen bestimmten konservierenden Stoff enthalten - Rechtfertigung - Voraussetzungen und Grenzen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1990, I-4863



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Wird zitiert von ... (13)  

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG und 30 EG - Verbot des

    42 Was die Frage angeht, ob diese Verwaltungspraxis gleichwohl nach Artikel 30 EG gerechtfertigt werden kann, ist es, soweit beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch Unsicherheiten bestehen, mangels Harmonisierung Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen und ob sie für das Inverkehrbringen der Lebensmittel eine vorherige Zulassung verlangen (vgl. Urteil Sandoz, Randnr. 16, sowie die Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnr. 11, und vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 33).

    Die von ihnen gewählten Maßnahmen sind daher auf das Maß dessen zu beschränken, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit tatsächlich erforderlich ist; sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, das nicht durch Maßnahmen zu erreichen sein darf, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. Urteile Sandoz, Randnr. 18, Bellon, Randnr. 14, und Harpegnies, Randnr. 34).

  • EuGH, 24.10.2002 - C-121/00  

    Fischerei - Gesundheitspolizei - Richtlinie 91/493/EWG und Entscheidung 94/356/EG

    21 Da der Gerichtshof dafür zuständig ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrecht zu geben, die dieses in die Lage versetzen, zur Entscheidung der ihm vorliegenden Sache über die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem EG-Vertrag zu befinden (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnr. 6), ist in Anbetracht der beim Gerichtshof eingereichten Erklärungen und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung die Vorlagefrage dahin gehend zu verstehen, dass mit ihr Auskunft darüber begehrt wird, ob die Richtlinie 91/493 und die Entscheidung 94/356 oder ggf. Artikel 28 EG und 30 EG der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegenstehen, die eine Null-Toleranz hinsichtlich des Vorhandenseins von Listeria monocytogenes bei nicht chemisch konservierten Fischerzeugnissen festlegen.

    40 Ferner ist daran zu erinnern, dass das Bestehen einer Gefahr für die Gesundheit unter Berücksichtigung insbesondere der Ergebnisse der internationalen wissenschaftlichen Forschung, namentlich der Arbeiten der wissenschaftlichen Ausschüsse der Gemeinschaft, sowie der Ernährungsgewohnheiten in dem betreffenden Mitgliedstaat zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Bellon, Randnr. 17, und Kommission/Frankreich, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02  

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der

    (40) - Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90 (Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnr. 17).

    (71) - Vgl. z. B. Urteil Bellon (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 16).

mehr
  • EuGH, 16.07.1992 - C-344/90  

    Kommission / Frankreich

    8 Für die Entscheidung über die vorliegende Klage ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 247/84, Motte, Slg. 1985, 3887, Randnr. 25, vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84, Muller, Slg. 1986, 1511, Randnr. 26, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnrn.

    13 Was den Schutz der öffentlichen Gesundheit betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere die vorgenannten Urteile vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache Muller, Randnr. 26, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache Bellon, Randnr. 17) das Bestehen einer Gefahr für die Gesundheit aufgrund der Verwendung eines Zusatzstoffs unter Berücksichtigung insbesondere der Ergebnisse der internationalen wissenschaftlichen Forschung, namentlich der Arbeiten des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der Gemeinschaft, sowie der Ernährungsgewohnheiten in dem betreffenden Mitgliedstaat zu beurteilen ist.

  • EuGH, 19.06.2003 - C-420/01  

    Vertragsverletzung - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Verbot der

    28 Es steht fest, dass ein Vermarktungsverbot von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Energiegetränken, deren Koffeingehalt eine bestimmte Grenze übersteigt, unabhängig davon, ob dieses Verbot auf Rechtsvorschriften oder einer Verwaltungspraxis beruht, den innergemeinschaftlichen Handel behindert und daher im Grundsatz eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Artikels 28 EG darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnr. 10).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-95/89  

    Kommission / Italien

    8 Für die Entscheidung über die vorliegende Klage ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 247/84, Motte, Slg. 1985, 3887, Randnr. 25, vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84, Muller, Slg. 1986, 1511, Randnr. 26, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnrn.

    13 Was den Schutz der öffentlichen Gesundheit betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere die vorgenannten Urteile Muller, Randnr. 26, und Bellon, Randnr. 17) das Bestehen einer Gefahr für die Gesundheit aufgrund der Verwendung eines Zusatzstoffs unter Berücksichtigung insbesondere der Ergebnisse der internationalen wissenschaftlichen Forschung, namentlich der Arbeiten des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der Gemeinschaft, sowie der Ernährungsgewohnheiten in dem betreffenden Mitgliedstaat zu beurteilen ist.

  • EuGH, 16.07.1992 - C-293/89  

    Kommission / Griechenland

    8 Für die Entscheidung über die vorliegende Klage ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 247/84, Motte, Slg. 1985, 3887, Randnr. 25, vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84, Muller, Slg. 1986, 1511, Randnr. 26, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnrn.

    13 Was den Schutz der öffentlichen Gesundheit betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere die vorgenannten Urteile Muller, Randnr. 26, und Bellon, Randnr. 17) das Bestehen einer Gefahr für die Gesundheit aufgrund der Verwendung eines Zusatzstoffs unter Berücksichtigung insbesondere der Ergebnisse der internationalen wissenschaftlichen Forschung, namentlich der Arbeiten des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der Gemeinschaft, sowie der Ernährungsgewohnheiten in dem betreffenden Mitgliedstaat zu beurteilen ist.

  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr -Art. 28 EG

    Was das Ziel des Gesundheitsschutzes betrifft, ist es mangels Harmonisierung und soweit beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch Unsicherheiten bestehen, Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen und ob sie für das Inverkehrbringen der Verarbeitungshilfsstoffe oder Lebensmittel, bei deren Zubereitung Verarbeitungshilfsstoffe verwendet wurden, eine vorherige Genehmigung verlangen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1983, Sandoz, 174/82, Slg. 1983, 2445, Randnr. 16, vom 13. Dezember 1990, Bellon, C-42/90, Slg. 1990, I-4863, Randnr. 11, Kommission/Dänemark, Randnr. 42, und vom 5. Februar 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 49).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-13/91  

    Strafverfahren gegen Debus

    Sie können jedoch ihre Freiheit, Regeln über den Zusatz von konservierenden Stoffen zu Lebensmitteln festzulegen, nur unter der zweifachen Voraussetzung ausüben, daß kein in der Anlage zur Richtlinie nicht aufgeführter konservierender Stoff zugelassen und kein dort aufgeführter konservierender Stoff ° ausser in den besonderen Fällen, in denen die Verwendung eines solchen Stoffes in Lebensmitteln, die in ihrem Hoheitsgebiet erzeugt und verbraucht werden, keinem technologischen Bedürfnis entspricht ° vollkommen verboten wird (siehe Urteile vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 88/79, Grunert, Slg. 1980, 1827, vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 108/80, Kugelmann, Slg. 1981, 433, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01  

    Strafverfahren gegen John Greenham und Léonard Abel.

    (15) Urteile in der Rechtssache Muller u. a. (Randnr. 25), in der Rechtssache "Reinheitsgebot für Bier" (Randnr. 46), vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90 (Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnr. 16) und in der Rechtssache Debus (Randnrn. 17 und 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-387/99  

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-465/98  
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-420/01  

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik -

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-42/90   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Jean-Claude Bellon.

    Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Gesundheitsschutz - Regelung über die Verwendung von konservierenden Stoffen und Lebensmittelzusätzen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1990, I-4863
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