Rechtsprechung
EuGH, 08.11.2007 - C-421/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Fratelli Martini und Cargill
- EU-Kommission
Fratelli Martini und Cargill
Vorabentscheidungsverfahren - Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann - Anwendung von Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 104 § 3) (vgl. Randnr. 20)
- EU-Kommission
Fratelli Martini & C. SpA und Cargill Srl gegen Ministero delle Politiche agricole e forestali u
Landwirtschaft , Futtermittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 16. Oktober 2006 - Fratelli Martini & C. SpA, Cargill Srl / Ministero delle Politiche Agricole e Forestali, Ministero della Salute, Ministero delle Attività Produttive
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) - Wirkungen des Urteils in den verbundenen Rechtssachen C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04 (ABNA Ltd. u. a.), mit dem die Richtlinie 2002/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie ...
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 06.12.2005 - C-453/03
ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-421/06
Vorabentscheidungsersuchen - Consiglio di Stato - Wirkungen des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04 (ABNA u. a.), mit dem die Richtlinie 2002/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG des Rates über den Verkehr mit Mischfuttermitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 91/357/EWG der Kommission (…ABl. L 63, S. 23) teilweise für ungültig erklärt wurde - Verpflichtung der Organe zum Erlass eines neuen Rechtsakts.Da Art. 1 Nr. 1 Buchst. b der Richtlinie 2002/2 eine eigenständige Verpflichtung vorsah, die in keinem Zusammenhang mit den Verpflichtungen nach den übrigen Vorschriften dieser Richtlinie stand, ist dadurch, dass der Gerichtshof die genannte Vorschrift im Urteil vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a. (C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04), für ungültig erklärt hat, keine Rechtslücke oder Inkohärenz entstanden, die es den Gemeinschaftsorganen gebieten würde, an der Richtlinie 2002/2 wesentliche Änderungen vorzunehmen.
- EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN …
Stellt der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 234 EG die Ungültigkeit einer von einer Gemeinschaftsbehörde erlassenen Maßnahme fest, hat nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung nämlich insbesondere die Rechtsfolge, dass die zuständigen Organe der Gemeinschaft verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um der festgestellten Rechtswidrigkeit abzuhelfen; die in Art. 233 EG für den Fall eines Nichtigkeitsurteils festgelegte Pflicht gilt im gleichen Fall entsprechend (vgl. u. a. Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill, C-421/06, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-236/09
Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott ist es nicht mit den …
55 - Urteil vom 13. Mai 1981, 1nternational Chemical Corporation (66/80, Slg. 1981, 1191, Randnr. 13), und Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill (C-421/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54). - EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es …
Ferner gebietet der Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, dass Rechtsakte der Union eindeutig sind und ihre Anwendung für die Betroffenen vorhersehbar ist (Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill, C-421/06, Randnr. 56; im gleichen Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg. 2011, I-6311, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.06.2009 - C-120/06
Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der …
Stellt der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 234 EG die Ungültigkeit einer von einer Gemeinschaftsbehörde erlassenen Maßnahme fest, hat nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung nämlich insbesondere die Rechtsfolge, dass die zuständigen Organe der Gemeinschaft verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um der festgestellten Rechtswidrigkeit abzuhelfen; die in Art. 233 EG für den Fall eines Nichtigkeitsurteils festgelegte Pflicht gilt im gleichen Fall entsprechend (vgl. u. a. Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill, C-421/06, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-191/14
DOW Benelux - Umweltrecht - System für den Handel mit …
69 - Urteil International Chemical Corporation (…66/80, EU:C:1981:102, Rn. 13) und Beschluss Fratelli Martini und Cargill (C-421/06, EU:C:2007:662, Rn. 54). - Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07
Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …
97 - Urteil vom 13. Mai 1981, 1nternational Chemical Corporation (66/80, Slg. 1981, 1191, Randnr. 13), und Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill (C-421/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 54). - VG Trier, 04.05.2021 - 1 K 1102/21
Folgeantrag Syrien: keine Änderung der Rechtslage durch Urteil des Europäischen …
Dasselbe gilt auch in Bezug auf die innerstaatlichen Behörden sowie die innerstaatlichen Gerichte (vgl. EuGH, Beschluss vom 8. November 2007 - C-421/06 [Fratelli Martini] -, juris Rn. 52 ff.). - EuGH, 13.12.2009 - C-120/06
Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der …
Stellt der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 234 EG die Ungültigkeit einer von einer Gemeinschaftsbehörde erlassenen Maßnahme fest, hat nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung nämlich insbesondere die Rechtsfolge, dass die zuständigen Organe der Gemeinschaft verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um der festgestellten Rechtswidrigkeit abzuhelfen; die in Art. 233 EG für den Fall eines Nichtigkeitsurteils festgelegte Pflicht gilt im gleichen Fall entsprechend (vgl. u. a. Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill, C-421/06, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.09.2008 - C-121/06
Fedon & Figli und Fedon America / Rat und Kommission - Rechtsmittel - …
Stellt der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 234 EG die Ungültigkeit einer von einer Gemeinschaftsbehörde erlassenen Maßnahme fest, hat nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung nämlich insbesondere die Rechtsfolge, dass die zuständigen Organe der Gemeinschaft verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um der festgestellten Rechtswidrigkeit abzuhelfen; die in Art. 233 EG für den Fall eines Nichtigkeitsurteils festgelegte Pflicht gilt im gleichen Fall entsprechend (vgl. u. a. Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill, C-421/06, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 13 B 919/07
Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz zur Abwehr von Rechtsverletzungen wegen …
Anders als der Consiglio di Stato (Italien), vgl. Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), Rs C-421/06, Fratelli Martini & C.SpA, ABl. - VG Trier, 04.05.2021 - 1 K 3157/20
Missbräuchliche Schaffung von Nachfluchtgründen
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-389/14
Esso Italiana u.a. - Umweltrecht - System für den Handel mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 13 A 1662/06
Voraussetzungen einer Ungültigkeit von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über …
- FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
Erstattung von Einfuhrzoll: Hemmung der dreijährigen Antragsfrist durch …