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   EuGH, 10.07.2014 - C-421/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16301
EuGH, 10.07.2014 - C-421/13 (https://dejure.org/2014,16301)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2014 - C-421/13 (https://dejure.org/2014,16301)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - C-421/13 (https://dejure.org/2014,16301)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 2 und 3 - Markenfähige Zeichen - Unterscheidungskraft - Zeichnerische Darstellung der Ausstattung eines als 'Flagship Store' bezeichneten Ladengeschäfts - Eintragung als Marke für 'Dienstleistungen' ...

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Apple (Flagship-Store) - Die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte für Waren allein in der Form einer Zeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben kann grundsätzlich als Marke für Dienstleistungen mit Bezug auf diese Waren eingetragen werden.

  • Telemedicus

    Markenschutz bei Flagship-Stores - Apple Inc. / DPMA

  • Telemedicus

    Markenschutz bei Flagship-Stores - Apple Inc. / DPMA

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch eine Ladenausstattung kann als Marke eingetragen werden

  • Europäischer Gerichtshof

    Apple

    Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 2 und 3 - Markenfähige Zeichen - Unterscheidungskraft - Zeichnerische Darstellung der Ausstattung eines als "Flagship Store" bezeichneten Ladengeschäfts - Eintragung als Marke für "Dienstleistungen" in ...

  • EU-Kommission

    Apple Inc. gegen Deutsches Patent- und Markenamt.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundespatentgericht - Deutschland. Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 2 und 3 - Markenfähige Zeichen - Unterscheidungskraft - Zeichnerische Darstellung der Ausstattung eines als "Flagship Store" bezeichneten ...

  • aufrecht.de

    Markenschutz bei Apple-Flagship-Stores

  • kanzlei.biz

    Apple-Store als Markenzeichen

  • Betriebs-Berater

    Darstellung der Gestaltung einer Verkaufsfläche ist grundsätzlich markenfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz für Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte für Waren in Form einer Zeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben; Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Apple/DPMA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte, wie beispielsweise eines "Apple"-Flagship Stores, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eingetragen werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Apple und der Schutz von Ladenkonzepten

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Die Ladeneinrichtung von Apple kann als Marke geschützt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Darstellung der Ausstattung eines Ladengeschäfts kann als Marke für Dienstleistungen aber nicht für den Verkauf von Waren eingetragen werden - Apple-Store

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Apple-Store-Ladeneinrichtung als "Marke"

  • heise.de (Pressemeldung, 10.07.2014)

    Apple-Store-Ladeneinrichtung ist "Marke"

  • heise.de (Pressebericht, 10.07.2014)

    Apple-Store-Ladeneinrichtung ist "Marke"

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Apple-Stores: Darstellung der Ausstattung kann als Marke eingetragen werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Apple-Stores: Darstellung der Ausstattung kann als Marke eingetragen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte kann unter Umständen als Marke eingetragen werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Apple"-Flagship Stores können unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eingetragen werden

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Apple Flagship Stores können grundsätzlich als Marke eingetragen werden

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Markenschutz von Apple-Flagshipstore möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Apple erringt Etappensieg als Super-Marke vor dem EuGH

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Markenschutz für Apples "Flagship-Stores"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Design der Apple-Stores als Marke schutzfähig?

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Apple "Flagshipstore" als Marke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Apple-Flagship Store kann Marke sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte als Marke

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Markenschutz für Ladenausstattung?

  • juve.de (Kurzinformation)

    "Viele Fragen bleiben offen”

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Darstellung der Ausstattung der Apple-Flagship-Stores als Marke schutzfähig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenrechtlicher Schutz von Raumkonzepten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gestaltung der "Apple"-Flagship Stores kann als Marke eingetragen werden - Darstellung muss sich zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen eignen

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH entscheidet über Schutz von Apple Stores

  • uni-jena.de PDF, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit der Aufmachung eines Ladengeschäfts bzw. eines Seminarraumes (Paul Schrader)

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Apple Store" - das Ladenlokal als 3D-Marke?

  • franchiserecht-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lizenz für Ladendesign statt Know-how-Übertragung - Zukunft des Franchisings

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Markenschutz für Ladenkonzepte

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Apple

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundespatentgericht - Auslegung der Art. 2 und 3 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299, S. 25) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 866
  • GRUR Int. 2014, 945
  • EuZW 2014, 745
  • MIR 2014, Dok. 082
  • BB 2014, 2258
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Diese Unterscheidungskraft des Zeichens ist konkret zum einen anhand der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, und zum anderen anhand seiner Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die sich aus den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren und Dienstleistungen zusammensetzen, zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile Linde u. a., C-53/01 bis C-55/01, EU:C:2003:206, Rn. 41, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 34, und HABM/BORCO-Marken-Import Matthiesen, EU:C:2010:508, Rn. 32 und 35).

    Mit Ausnahme von Art. 3 Abs. 1 Buchst. e dieser Richtlinie, der sich nur auf Zeichen bezieht, die ausschließlich aus einer Form bestehen, deren Eintragung für eine Ware beantragt wird, und der somit für die Lösung des Ausgangsfalls unerheblich ist, nennen die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 1, wie etwa die der Buchst. b und c, nicht ausdrücklich bestimmte Kategorien von Zeichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Linde u. a., EU:C:2003:206, Rn. 42 und 43).

  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Die allgemeine Eignung eines Zeichens als Marke im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2008/95 bedeutet allerdings nicht, dass dieses Zeichen zwangsläufig Unterscheidungskraft im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie hinsichtlich der von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen besitzt (vgl. in Bezug auf Art. 4 und 7 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke [ABl. 1994, L 11, S. 1], deren Inhalt dem der Art. 2 und 3 der Richtlinie 2008/95 entspricht, Urteile Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 32, und HABM/BORCO-Marken-Import Matthiesen, C-265/09 P, EU:C:2010:508, Rn. 29).

    Diese Unterscheidungskraft des Zeichens ist konkret zum einen anhand der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, und zum anderen anhand seiner Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die sich aus den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren und Dienstleistungen zusammensetzen, zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile Linde u. a., C-53/01 bis C-55/01, EU:C:2003:206, Rn. 41, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 34, und HABM/BORCO-Marken-Import Matthiesen, EU:C:2010:508, Rn. 32 und 35).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Diese Unterscheidungskraft des Zeichens ist konkret zum einen anhand der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, und zum anderen anhand seiner Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die sich aus den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren und Dienstleistungen zusammensetzen, zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile Linde u. a., C-53/01 bis C-55/01, EU:C:2003:206, Rn. 41, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 34, und HABM/BORCO-Marken-Import Matthiesen, EU:C:2010:508, Rn. 32 und 35).

    Die zuständige Behörde hat ebenfalls durch eine konkrete Prüfung zu bestimmen, ob das Zeichen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95 in Bezug auf die Merkmale der betreffenden Waren und Dienstleistungen beschreibend ist oder unter ein anderes der in Art. 3 genannten Eintragungshindernisse fällt (Urteil Koninklijke KPN Nederland, EU:C:2004:86, Rn. 31 und 32).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09

    Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts zurückzuweisen ist, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht (vgl. u. a. Urteile Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 25, sowie Jakubowska, C-225/09, EU:C:2010:729, Rn. 28), ist die vierte Frage somit für unzulässig zu erklären.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Wie die französische Regierung und die Kommission geltend gemacht haben, kann dies der Fall sein, wenn die abgebildete Ausstattung erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht (vgl. entsprechend in Bezug auf Zeichen, die aus dem Erscheinungsbild einer Ware bestehen, Urteile Storck/HABM, C-25/05 P, EU:C:2006:422, Rn. 28, und Vuitton Malletier/HABM, C-97/12 P, EU:C:2014:324, Rn. 52).
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts zurückzuweisen ist, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht (vgl. u. a. Urteile Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 25, sowie Jakubowska, C-225/09, EU:C:2010:729, Rn. 28), ist die vierte Frage somit für unzulässig zu erklären.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Drittens muss dieses Zeichen geeignet sein, "Waren" oder "Dienstleistungen" eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. zu Art. 2 der Richtlinie 89/104 Urteile Libertel, C-104/01, EU:C:2003:244, Rn. 23, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, EU:C:2004:384, Rn. 22, und Dyson, C-321/03, EU:C:2007.51, Rn. 28).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-97/12

    Vuitton Malletier / HABM

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Wie die französische Regierung und die Kommission geltend gemacht haben, kann dies der Fall sein, wenn die abgebildete Ausstattung erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht (vgl. entsprechend in Bezug auf Zeichen, die aus dem Erscheinungsbild einer Ware bestehen, Urteile Storck/HABM, C-25/05 P, EU:C:2006:422, Rn. 28, und Vuitton Malletier/HABM, C-97/12 P, EU:C:2014:324, Rn. 52).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Drittens muss dieses Zeichen geeignet sein, "Waren" oder "Dienstleistungen" eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. zu Art. 2 der Richtlinie 89/104 Urteile Libertel, C-104/01, EU:C:2003:244, Rn. 23, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, EU:C:2004:384, Rn. 22, und Dyson, C-321/03, EU:C:2007.51, Rn. 28).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
    Die allgemeine Eignung eines Zeichens als Marke im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2008/95 bedeutet allerdings nicht, dass dieses Zeichen zwangsläufig Unterscheidungskraft im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie hinsichtlich der von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen besitzt (vgl. in Bezug auf Art. 4 und 7 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke [ABl. 1994, L 11, S. 1], deren Inhalt dem der Art. 2 und 3 der Richtlinie 2008/95 entspricht, Urteile Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 32, und HABM/BORCO-Marken-Import Matthiesen, C-265/09 P, EU:C:2010:508, Rn. 29).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Ob ein Zeichen Unterscheidungskraft hat, ist anhand der erfassten Waren oder Dienstleistungen und anhand seiner Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die aus dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der Waren oder Dienstleistungen bestehen (vgl. u. a. Urteile vom 8. April 2003, Linde u. a., C-53/01 bis C-55/01, EU:C:2003:206, Rn. 41, vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 34, und vom 10. Juli 2014, Apple, C-421/13, EU:C:2014:2070, Rn. 22).
  • EuG, 19.06.2019 - T-307/17

    adidas/ EUIPO - Shoe Branding Europe (Représentation de trois bandes parallèles)

    Die Klägerin beanstandet dennoch diese Auslegung der streitigen Marke und erklärt, zum einen könne eine Bildmarke ohne Angabe ihrer Dimensionen oder Proportionen eingetragen werden (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 10. Juli 2014, Apple, C-421/13, EU:C:2014:2070, Rn. 19 und 27) und zum anderen handle es sich bei der streitigen Marke um eine Mustermarke.

    Dieses Ergebnis wird durch das von der Klägerin angeführte Urteil vom 10. Juli 2014, Apple (C-421/13, EU:C:2014:2070, Rn. 19 und 27), nicht in Frage gestellt.

  • EuGH, 29.07.2019 - C-124/18

    Red Bull/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Durch die Annahme, dass das bloße Nebeneinanderstellen von Farben nicht ausreiche, um eine eindeutige und beständige grafische Darstellung zu bilden, habe das Gericht im vorliegenden Fall gegen die Regel, dass eine Marke - gemäß dem Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, Apple (C-421/13, EU:C:2014:2070) - in ihrer angemeldeten Form zu beurteilen sei, verstoßen und somit die Besonderheit von in einer Farbkombination bestehenden Marken missachtet, die darin bestehe, dass keine Konturen dargestellt würden.

    Schließlich kann die Rechtsmittelführerin ihre Behauptung, das Gericht habe zu Unrecht entschieden, dass die grafische Darstellung der streitigen Marken nicht hinreichend eindeutig sei, nicht auf das Urteil vom 10. Juli 2014, Apple (C-421/13, EU:C:2014:2070), stützen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2018 - C-163/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar kann eine Marke, die Farbe und Form

    Hilfsweise denke ich nicht, dass diese Auslegung durch die Erwägungen in Rn. 24 des Urteils vom 10. Juli 2014, Apple (C-421/13, EU:C:2014:2070), das die Anmeldung eines Zeichens betrifft, das die Ausstattung einer Verkaufsstätte darstellt, in Frage gestellt werden kann.

    Mir scheint daher, dass - die im Urteil vom 10. Juli 2014, Apple (C-421/13, EU:C:2014:2070), verwendeten Worte übernehmend - Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/95 im vorliegenden Fall für die Lösung unerheblich war, weil es nicht um ein Zeichen ging, das aus einer Form oder einer anderen Eigenschaft der Ware besteht, sondern um ein Zeichen, das diese Bedingungen darstellt.

  • EuGH, 16.07.2020 - C-686/18

    Adusbef u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 63 ff. AEUV -

    Schließlich ist gemäß der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts zurückzuweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht (Urteil vom 10. Juli 2014, Apple, C-421/13, EU:C:2014:2070, Rn. 30, und Beschluss vom 17. Januar 2019, Cipollone, C-600/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:29, Rn. 21).
  • EuGH, 08.10.2020 - C-456/19

    Aktiebolaget Östgötatrafiken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken -

    In Bezug auf Marken zur Kennzeichnung von Dienstleistungen verweist das vorlegende Gericht darauf, dass der Gerichtshof in Rn. 20 des Urteils vom 10. Juli 2014, Apple (C-421/13, EU:C:2014:2070), entschieden habe, dass die Ausstattung einer Verkaufsstätte geeignet sein könne, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, wenn die abgebildete Ausstattung erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweiche.

    Dieses Beurteilungskriterium findet auch Anwendung, wenn das Zeichen in der Darstellung der Ausstattung der räumlichen Umgebung besteht, in der die Dienstleistungen erbracht werden, für die die Marke angemeldet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2014, Apple, C-421/13, EU:C:2014:2070, Rn. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-205/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar schließt das Unionsrecht die

    35 - Siehe zur Gestaltung eines Geschäfts das Urteil der französischen Cour de cassation (Kassationsgerichtshof) vom 11. Januar 2000 (Nr. 97-19.604) sowie die beim Gerichtshof anhängige Rechtssache Apple (C-421/13).
  • BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 509/18
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist sogar markenmäßiger Schutz für die Innenausstattung von Verkaufsräumen bzw. Ladenflächen unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. GRUR Int. 2014, 945 - Apple Flagship Store).
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