Rechtsprechung
EuGH, 12.07.1993 - C-429/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Assobacam und Compagnie fruitière Import / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2; Viertes AKP°EWG-Abkommen von Lomé vom 15. Dezember 1989, Artikel 177 und 178
Nichtigkeitsklage; Natürliche oder juristische Personen; Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen; Entscheidung der Kommission, mit der ein Mitgliedstaat zum Erlaß von Schutzmaßnahmen ermächtigt wird; Erzeuger und Importeure des betreffenden ... - EU-Kommission
Assobacam und Compagnie fruitière Import / Kommission
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung; Individuelle Betroffenheit eines Dritten durch eine an eine andere Person gerichtete Entscheidung
- Judicialis
Verfahrensordnung EuGH Art. 91 § 3; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung der Kommission, mit der ein Mitgliedstaat zum Erlaß von Schutzmaßnahmen ermächtigt wird - Erzeuger und Importeure des betreffenden ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Bananen - Entscheidung der Kommission über die Ermächtigung eines Mitgliedstaats zum Erlass von Schutzmaßnahmen - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit.
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 12.07.1993 - C-25/93
Zulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung; Individuelle …
Auszug aus EuGH, 12.07.1993 - C-429/92
- VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-429/92 UND C-25/93.5 Die kamerunische Bananengesellschaft "Assobacam", in der die Bananenproduzenten Kameruns zusammengeschlossen sind, Klägerin in der Rechtssache C-429/92, und die Compagnie fruitière import, Klägerin in der Rechtssache C-25/93, die mit der Vermarktung der Bananenproduktion von drei kamerunischen Produzenten in Frankreich und Europa beauftragt ist, haben die vorliegenden Klagen erhoben, weil sie der Auffassung sind, die Entscheidung der Kommission sei rechtswidrig.
7 Mit Beschluß vom 23. März 1993 hat der Präsident des Gerichtshofes die Verbindung der Rechtssachen C-429/92 und C-25/93 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung angeordnet.
- EuGH, 15.03.1989 - 191/88
Co-Frutta / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.07.1993 - C-429/92
15 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann ein Dritter nur dann individuell von einer an eine andere Person gerichteten Entscheidung betroffen sein, wenn die Entscheidung ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 206/87, Lefebvre/Kommission, Slg. 1989, 275; Beschluß vom 15. März 1989 in der Rechtssache 191/88, Co-Frutta/Kommission, Slg. 1989, 793). - EuGH, 14.02.1989 - 206/87
Lefebvre Frère und Soeur / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.07.1993 - C-429/92
15 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann ein Dritter nur dann individuell von einer an eine andere Person gerichteten Entscheidung betroffen sein, wenn die Entscheidung ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 206/87, Lefebvre/Kommission, Slg. 1989, 275; Beschluß vom 15. März 1989 in der Rechtssache 191/88, Co-Frutta/Kommission, Slg. 1989, 793).
- EuGH, 12.07.1993 - C-25/93 Volltext siehe unter: EuGH - 12.07.1993 - AZ: C 429/92.