Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.2002 - C-43/00   

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https://dejure.org/2002,2674
EuGH, 15.01.2002 - C-43/00 (https://dejure.org/2002,2674)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2002 - C-43/00 (https://dejure.org/2002,2674)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - C-43/00 (https://dejure.org/2002,2674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen - Einbringung von Unternehmensanteilen oder eines Teilbetriebs - Begriffe

  • Europäischer Gerichtshof

    Andersen og Jensen

  • EU-Kommission PDF

    Andersen og Jensen

    Artikel 234 EG
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Auslegungsersuchen aufgrund der Anwendbarkeit der in nationales Recht umgesetzten Bestimmungen einer Richtlinie auf rein innerstaatliche Sachverhalte, die sich aus einer Anpassung der Behandlung ...

  • EU-Kommission

    Andersen og Jensen

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen und die Einbringung und den Austausch von Unternehmensteilen; Auslegung von Artikel 2 Buchstaben c und i der Richtlinie 90/434/EWG; Steuerliche Regelung für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensanteilen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fusionssteuerrichtlinie: Keine »Einbringung von Unternehmensteilen« bei Aufspaltung aktiver und passiver Wirtschaftsgüter

  • Judicialis

    Richtlinie 90/434/EWG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen - Einbringung von Unternehmensanteilen oder eines Teilbetriebs - Begriffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 434/90 Art 2 Buchst c, EWGRL 434/90 Art 2 Buchst i, Richtlinie 90/434/EWG Art 2 Buchst c, Richtlinie 90/434/EWG Art 2 Buchst i
    Einbringung; Ertragsteuern

  • handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Teilbetrieb goes Europe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret - Auslegung des Artikels 2 Buchstaben c und i der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2002, 184
  • BB 2002, 321
  • DB 2002, 815
  • DB 2002, 822
  • NZG 2002, 149
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-28/95

    Leur-Bloem

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-43/00
    Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-28/95 (Leur-Bloem, Slg. 1997, I-4161) ergebe, sei unter diesen Umständen der Gerichtshof für eine Vorabentscheidung zuständig.

    Die dänische Regierung, die niederländische Regierung und die Kommission sind der Auffassung, dass der Gerichtshof nach den im Urteil Leur-Bloem niedergelegten Grundsätzen seine Zuständigkeit für die Beantwortung der Vorlagefragen bejahen müsse.

    Richten sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen, um insbesondere zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, so besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein klares Interesse der Gemeinschaft daran, dass die aus dem Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (Urteil Leur-Bloem, Randnr. 32).

  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    Die Funktionsfähigkeit müsse also durch die vorhandenen Eigenmittel des Betriebsteils sichergestellt werden (EuGH-Urteil vom 15. Januar 2002 C-43/00 "Andersen og Jensen", Slg. 2002, I-379, Rz 34 und 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06

    ETI u.a. - Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von

    18 - Urteile Dzodzi (zitiert in Fn. 17, Randnr. 37) und vom 25. Juni 1992, Federconsorzi (C-88/91, Slg. 1992, I-4035, Randnr. 7); ähnlich die in Fn. 17 zitierten Urteile Leur-Bloem (Randnr. 32), Giloy (Randnr. 28), Kofisa Italia (Randnr. 32), Poseidon Chartering (Randnr. 16) und Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio (Randnr. 20), sowie die Urteile vom 11. Oktober 2001, Adam (C-267/99, Slg. 2001, I-7467, Randnr. 27), vom 15. Januar 2002, Andersen und Jensen (C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnr. 18), vom 15. Mai 2003, Salzmann (C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 34), und vom 29. April 2004, British American Tobacco (C-222/01, Slg. 2004, I-4683, Randnr. 40).

    44 - Besonders deutlich wird dies etwa in den Urteilen Leur-Bloem (Randnr. 27), Giloy (Randnr. 23), BIAO (Randnr. 90), Feron (Randnr. 10) und Poseidon Chartering (Randnr. 17), jeweils zitiert in Fn. 17, ferner im Urteil Andersen und Jensen (zitiert in Fn. 18, Randnrn. 16 und 19).

  • EuGH, 15.05.2003 - C-300/01

    Salzmann

    Im Übrigen besteht, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen richten, um u. a. zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen kommt, ein klares Interesse der Gemeinschaft daran, dass die aus dem Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. Urteil vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-583/10

    Nolan - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Schutz der

    Unter Bezugnahme auf die Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem (C-28/95, Slg. 1997, I-4161), und vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen (C-43/00, Slg. 2002, I-379), vertritt Frau Nolan die Auffassung, der Gerichtshof sei für die Auslegung der Richtlinie 98/59 zuständig, auch wenn ihre Situation nicht unmittelbar durch das Unionsrecht geregelt werde, da sich der Gesetzgeber des Vereinigten Königreichs bei der Umsetzung dieser Richtlinie im nationalen Recht entschieden habe, sein innerstaatliches Recht am Unionsrecht auszurichten.
  • EuGH, 10.11.2011 - C-126/10

    Foggia - SGPS - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames

    Richten sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen, um insbesondere zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu etwaigen Wettbewerbsverzerrungen kommt, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein klares Interesse der Union daran, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32, und vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnr. 18, und vom 20. Mai 2010, Modehuis A. Zwijnenburg, C-352/08, Slg. 2010, I-4303, Randnr. 33).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-352/08

    Modehuis A. Zwijnenburg - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames

    Richten sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen, um insbesondere zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein klares Interesse der Union daran, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32, und vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnr. 18).
  • BFH, 16.11.2005 - X R 17/03

    Teilbetrieb; Abonnentenwerber

    Dem europarechtlichen Begriff des Teilbetriebs kommt daher keine Bedeutung für das von § 16 EStG verwendete gleichnamige Tatbestandsmerkmal zu (Menner/Broer, Der Betrieb 2002, 815).
  • EuGH, 31.03.2011 - C-546/09

    Aurubis Balgaria - Zollkodex - Zölle - Einfuhrzollschuld - Säumniszinsen -

    23 bis 29, vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnrn.
  • EuGH, 21.10.2010 - C-205/09

    Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    23 bis 29, vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2007 - C-321/05

    Kofoed - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen,

    25 - Das Erfordernis einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls wird auch im Urteil vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen (C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnrn.
  • EuGH, 18.10.2012 - C-603/10

    Pelati - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-633/16

    Ernst & Young - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Art. 7

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-302/04

    Ynos - Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

  • FG Hessen, 20.03.2002 - 10 K 2612/98

    Veräußerung; Teilbetrieb; Steuerbegünstigung; Belieferungsrecht;

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-352/08

    Modehuis A. Zwijnenburg - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2012 - C-583/10

    Nolan - Richtlinie 98/59/EG - Zulässigkeit - Schutz der Arbeitnehmer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2010 - C-205/09

    Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

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   Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-43/00   

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https://dejure.org/2001,28028
Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-43/00 (https://dejure.org/2001,28028)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.09.2001 - C-43/00 (https://dejure.org/2001,28028)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. September 2001 - C-43/00 (https://dejure.org/2001,28028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Andersen og Jensen

  • EU-Kommission PDF

    Andersen og Jensen ApS gegen Skatteministeriet.

    Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen - Einbringung von Unternehmensanteilen oder eines Teilbetriebs - Begriffe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-28/95

    Leur-Bloem

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-43/00
    L 225, S. 1.3: - Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-28/95 (Leur-Bloem, Slg. 1997, I-4161, Randnrn.
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