Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 31.05.2001 - C-43/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1699
EuGH, 31.05.2001 - C-43/99 (https://dejure.org/2001,1699)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.2001 - C-43/99 (https://dejure.org/2001,1699)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - C-43/99 (https://dejure.org/2001,1699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 1612/68 - Luxemburgische Mutterschafts-, Geburts- und Erziehungsbeihilfen - Wohnortvoraussetzung - Ansprüche eines Rentners, der nicht in dem für die Rente zuständigen Mitgliedstaat wohnt - Familienbeihilfen und Familienleistungen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Leclere und Deaconescu

  • EU-Kommission PDF

    Leclere und Deaconescu

    EG-Vertrag, Artikel 48 und 51 (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 42 EG
    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen- Gleichbehandlung - Aufstellung einer Wohnortvoraussetzung für die Gewährung bestimmter Geburtsbeihilfen, die nicht unter den Begriff der Familienleistungen im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 fallen - ...

  • EU-Kommission

    Leclere und Deaconescu

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Artikel 48 und 51 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 42 EG), der Artikel 1 Buchstabe u, 10a, 73 und 77 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familien, die ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 77; ; Verordnung Nr. 1612/68/EWG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gleichbehandlung - Aufstellung einer Wohnortvoraussetzung für die Gewährung bestimmter Geburtsbeihilfen, die nicht unter den Begriff der Familienleistungen im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 fallen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Auslegung der Verordnung Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und der Verordnung Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft - Empfänger einer Invaliditätsrente, der in dem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2001, 440
  • DVBl 2001, 1230 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    Zwar erlösche die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Verordnung Nr. 1612/68 grundsätzlich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dem Betroffenen stünden jedoch, wie der Gerichtshof in Fällen, die dem Ausgangsverfahren ähnelten, anerkannt habe (Urteile des Gerichtshofes vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-57/96, Meints, Slg. 1997, I-6689, und vom 24.September 1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-5325), bestimmte mit dieser Eigenschaft zusammenhängende Ansprüche über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus zu.

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Anspruch auf Gewährung beitragsfreier Punkte für die zusätzliche Altersrente an das Personal der von den Umstrukturierungen betroffenen Stahlunternehmen des Ostens und des Nordens Frankreichs (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 41) und eine Leistung, die in den Niederlanden an die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft gewährt wurde, deren Arbeitsverhältnis wegen Flächenstilllegungen ihres früheren Arbeitgebers beendet wurden (Urteil Meints, Randnrn.

    Wie im Urteil Meints, Randnummer 41, ausgeführt, geht es in den eben genannten Fällen um Leistungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden und deren Gewährung in innerem Zusammenhang mit der objektiven Arbeitnehmereigenschaft der Berechtigten steht.

  • EuGH, 27.09.1988 - 313/86

    Lenoir / Caisse d'allocations familiales des Alpes-Maritimes

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    Er habe insbesondere erklärt, dass es mit dem EG-Vertrag vereinbar sei, die Zahlung von Beihilfen, die hinsichtlich der oben genannten Voraussetzungen den hier untersuchten luxemburgischen Beihilfen entsprächen, vom Wohnort abhängig zu machen (vgl. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 313/86, Lenoir, Slg. 1988, 5391; vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96, Snares, Slg. 1997, I-6057, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-297/96, Partridge, Slg. 1998, I-3467).

    Insbesondere kann, wie der Gerichtshof bereits anerkannt hat, die Gewährung von eng mit dem sozialen Umfeld verbundenen Leistungen vom Wohnort im Staat des zuständigen Trägers abhängig gemacht werden (vgl. Urteile Lenoir, Randnr. 16, und Snares, Randnr. 42).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Definition der "Familienbeihilfen" in Artikel 1 Buchstabe u Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 für die Auslegung des Artikels 77 heranzuziehen ist (Urteil Lenoir, Randnr. 10).

  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    Er habe insbesondere erklärt, dass es mit dem EG-Vertrag vereinbar sei, die Zahlung von Beihilfen, die hinsichtlich der oben genannten Voraussetzungen den hier untersuchten luxemburgischen Beihilfen entsprächen, vom Wohnort abhängig zu machen (vgl. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 313/86, Lenoir, Slg. 1988, 5391; vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96, Snares, Slg. 1997, I-6057, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-297/96, Partridge, Slg. 1998, I-3467).

    Die luxemburgische Mutterschaftsbeihilfe werde unter den beitragsunabhängigen Sonderleistungen aufgeführt, die ausschließlich im Wohnstaat des Begünstigten gezahlt würden; der Gerichtshof habe anerkannt, dass Artikel 51 EG-Vertrag dieser Zuordnung nicht entgegenstehe (vgl. in Bezug auf eine Beihilfe für Behinderte Urteil Snares).

    Insbesondere kann, wie der Gerichtshof bereits anerkannt hat, die Gewährung von eng mit dem sozialen Umfeld verbundenen Leistungen vom Wohnort im Staat des zuständigen Trägers abhängig gemacht werden (vgl. Urteile Lenoir, Randnr. 16, und Snares, Randnr. 42).

  • EuGH, 24.09.1998 - C-35/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    Zwar erlösche die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Verordnung Nr. 1612/68 grundsätzlich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dem Betroffenen stünden jedoch, wie der Gerichtshof in Fällen, die dem Ausgangsverfahren ähnelten, anerkannt habe (Urteile des Gerichtshofes vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-57/96, Meints, Slg. 1997, I-6689, und vom 24.September 1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-5325), bestimmte mit dieser Eigenschaft zusammenhängende Ansprüche über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus zu.

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Anspruch auf Gewährung beitragsfreier Punkte für die zusätzliche Altersrente an das Personal der von den Umstrukturierungen betroffenen Stahlunternehmen des Ostens und des Nordens Frankreichs (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 41) und eine Leistung, die in den Niederlanden an die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft gewährt wurde, deren Arbeitsverhältnis wegen Flächenstilllegungen ihres früheren Arbeitgebers beendet wurden (Urteil Meints, Randnrn.

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt die Arbeitnehmereigenschaft grundsätzlich; jedoch kann diese Eigenschaft zum einen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in bestimmtem Umfang fortwirken; und zum anderen ist auch derjenige, der tatsächlich eine Arbeit sucht, als Arbeitnehmer zu qualifizieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 17, vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnrn.
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt die Arbeitnehmereigenschaft grundsätzlich; jedoch kann diese Eigenschaft zum einen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in bestimmtem Umfang fortwirken; und zum anderen ist auch derjenige, der tatsächlich eine Arbeit sucht, als Arbeitnehmer zu qualifizieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 17, vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnrn.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    31 bis 36, und vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 32).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-215/99

    Jauch

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    Die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71 über die Aufhebung der Wohnortklauseln stellen Maßnahmen zur Durchführung des Artikels 51 EG-Vertragdar, die im Bereich der sozialen Sicherheit die in Artikel 48 EG-Vertrag garantierte Freizügigkeit der Arbeitnehmer herstellen sollen (zur Auslegung der Artikel 10a und 11 der Verordnung Nr. 1408/71 vgl. u. a. Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-215/99, Jauch, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).
  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    Der Gerichtshof habe bereits mehrere Artikel und Anhänge der Verordnung Nr. 1408/71 wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung für ungültig oder unanwendbar erklärt (siehe z. B. Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84, Pinna, Slg. 1986, 1).
  • EuGH, 20.03.2001 - C-33/99

    Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado

    Auszug aus EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
    Nach Artikel 77 der Verordnung Nr. 1408/71 handelt es sich bei den Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder, auf die Rentner ohne Rücksicht darauf, in welchem Mitgliedstaat sie wohnen, Anspruch haben, ausschließlich um die Familienbeihilfen (vgl. u. a. Urteil vom 20. März 2001 in der Rechtssache C-33/99, Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • EuGH, 20.04.1999 - C-360/97

    Nijhuis

  • EuGH, 11.06.1998 - C-297/96

    Partridge

  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 9/17 R

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Unionsrecht

    Der Unionsgesetzgeber hat jedoch einen weiten Ermessensspielraum ( vgl EuGH Urteil vom 31.5.2001, Leclere und Deaconescu, C-43/99, EU:C:2001:303, RdNr 29) bei der Ausgestaltung des Freizügigkeitsrechts.
  • BSG, 17.09.2020 - B 11 AL 1/20 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Insofern bewegt sich die Regelung des Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004 im weiten Ermessensspielraum des Unionsgesetzgebers bei der Ausgestaltung des Freizügigkeitsrechts (vgl allg EuGH vom 31.5.2001 - C-43/99 Slg 2001, I 4265, juris 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-286/03

    Hosse - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen bei

    40 - Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 313/86 (Lenoir, Slg. 1988, 5391, Randnr. 16) und vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-43/99 (Leclere und Deaconescu, Slg. 2001, I-4265, Randnr. 32. Siehe dazu auch die Neufassung des Artikels 4 Absatz 2a durch die Verordnung Nr. 647/2005 (siehe oben, Nr. 18).

    41 - Urteil Leclere und Deaconescu (zitiert in Fußnote 40, Randnrn. 35 f.).

    64 - Siehe insbesondere das Urteil Leclere und Deaconescu (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 31) sowie das Urteil Kommission/Luxemburg (zitiert in Fußnote 60, Randnrn. 20 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12987
Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99 (https://dejure.org/2001,12987)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.02.2001 - C-43/99 (https://dejure.org/2001,12987)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - C-43/99 (https://dejure.org/2001,12987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Leclere und Deaconescu

  • EU-Kommission PDF

    Ghislain Leclere und Alina Deaconescu gegen Caisse nationale des prestations familiales.

    Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 1612/68 - Luxemburgische Mutterschafts-, Geburts- und Erziehungsbeihilfen - Wohnortvoraussetzung - Ansprüche eines Rentners, der nicht in dem für die Rente zuständigen Mitgliedstaat wohnt - Familienbeihilfen und Familienleistungen - ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 11.06.1998 - C-297/96

    Partridge

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99
    Diese Feststellung wurde im Urteil Partridge bestätigt.

    27: - Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-297/96 (Partridge, Slg. 1998, I-3467).

    33: - Urteil Snares, Randnr. 31, und Partridge, Randnr. 32, Hervorhebung von Generalanwalt Alber.

    48: - Urteil Partridge (zitiert in Fußnote 27).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-78/91

    Hughes / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99
    9: - Zitiert in Fußnote 4.10: - Vgl. Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-78/91 (Hughes, Slg. 1992, I-4839, Randnr. 21) sowie Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung.

    15: - Urteil Hughes (zitiert in Fußnote 10, Randnrn. 19 und 20).

    41: - Urteil Hughes (zitiert in Fußnote 10).

  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99
    26: - Urteil vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96 (Snares, Slg. 1997, I-6057).

    36: - Vgl. die Zusammenfassung dieser Rechtsprechung in Nrn. 40 bis 42 der Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache C-20/96 (zitiert in Fußnote 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13

    Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten -

    61 - Vgl. beispielsweise Urteil Leclere und Deaconescu (C-43/99, EU:C:2001:303, Rn. 56 und 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    74 - Schlussanträge in der Rechtssache Leclere und Deaconescu (C-43/99, EU:C:2001:97, Nr. 98).

    76 - Schlussanträge in der Rechtssache Leclere und Deaconescu (EU:C:2001:97, Nr. 98).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht