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   EuGH, 13.11.2001 - C-430/00 P   

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https://dejure.org/2001,7935
EuGH, 13.11.2001 - C-430/00 P (https://dejure.org/2001,7935)
EuGH, Entscheidung vom 13.11.2001 - C-430/00 P (https://dejure.org/2001,7935)
EuGH, Entscheidung vom 13. November 2001 - C-430/00 P (https://dejure.org/2001,7935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dürbeck / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Dürbeck / Kommission

    Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 44 § 1 Buchstabe c und 48 § 2
    1. Verfahren - Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens - Voraussetzungen - Neues Vorbringen - Begriff - Erweiterung eines Klagegrundes

  • EU-Kommission

    Dürbeck / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung zusätzlicher Einfuhrlizenzen für Einfuhren von Bananen aus AKP-Staaten und Drittländern aufgrund eines Härtefalles; Neues Angriffsmittel als Kehrseite der Medaille eines Verteidigungsmittels, das die Kommission erstmals in der Klagebeantwortung ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Verordnung (EWG) Nr. 404/93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Satzung Art. 49; Verordnung (EWG) Nr. 404/93
    1. Verfahren - Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens - Voraussetzungen - Neues Vorbringen - Begriff - Erweiterung eines Klagegrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-252/97, mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung abgewiesen hat, mit der ein Antrag auf Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 30 der Verordnung Nr. 404/93 des Rates (Gemeinsame ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 19.09.2000 - T-252/97

    Dürbeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.11.2001 - C-430/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 19. September 2000 in der Rechtssache T-252/97 (Dürbeck/Kommission, Slg. 2000, II-3031) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K.-D. Borchardt und C. van der Hauwaert als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Anton Dürbeck GmbH (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 21. November 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. September 2000 in der Rechtssache T-252/97 (Dürbeck/Kommission, Slg. 2000, II-3031, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 1997 zum Erlassvon Übergangsmaßnahmen zu ihren Gunsten im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Bananen (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

    Auszug aus EuGH, 13.11.2001 - C-430/00
    Ein Angriffsmittel, das eine Erweiterung eines bereits vorher - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem aufweist, ist jedoch für zulässig zu erklären (Urteile des Gerichts vom 20. September 1990 in der Rechtssache T-37/89, Hanning/Parlament, Slg. 1990, II-463, Randnr. 38, und vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-118/96, Thai Bicycle/Rat, Slg. 1998, II-2991, Randnr. 142).
  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.11.2001 - C-430/00
    Ein Angriffsmittel, das eine Erweiterung eines bereits vorher - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem aufweist, ist jedoch für zulässig zu erklären (Urteile des Gerichts vom 20. September 1990 in der Rechtssache T-37/89, Hanning/Parlament, Slg. 1990, II-463, Randnr. 38, und vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-118/96, Thai Bicycle/Rat, Slg. 1998, II-2991, Randnr. 142).
  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus EuGH, 13.11.2001 - C-430/00
    19 Am 24. Dezember 1996 beantragte die Klägerin angesichts des Urteils [vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-68/95] T. Port [Slg. 1996, I-6065] bei der Kommission, ihr als Übergangsmaßnahme nach Artikel 30 der Verordnung Nr. 404/93 zusätzliche Lizenzen für die Einfuhr von Drittlandsbananen zum ermäßigten Zollsatz von 75 ECU auszustellen, und zwar - für 1997 über 42 000 Tonnen als Marktbeteiligte der Gruppe A; - für 1998 über 48 000 Tonnen als Marktbeteiligte der Gruppe A oder über eine Gesamtmenge von 65 800 Tonnen und - für 1999 über 48 000 Tonnen als Marktbeteiligte der Gruppe A oder über eine Gesamtmenge von 65 800 Tonnen.
  • EuGH, 25.01.2001 - C-111/99

    Lech-Stahlwerke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.11.2001 - C-430/00
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind daher die Befugnisse des Gerichtshofes auf die Überprüfung der Würdigung beschränkt, die das Gericht hinsichtlich des vor ihm erörterten Vorbringens vorgenommen hat (vgl. u. a. Beschluss vom 25. Januar 2001 in der Rechtssache C-111/99 P, Lech Stahlwerke/Kommission, Slg. 2001, I-727, Randnr. 25).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    Moccia Irme / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.11.2001 - C-430/00
    Die Tatsachenwürdigung stellt, sofern die beim Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 21. Juni 2001 in den RechtssachenC-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78).
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Wie Herr Kadi geltend macht, handelt es sich nämlich um ein ergänzendes Vorbringen, das eine Erweiterung eines bereits vorher wenigstens implizit in der Rechtsmittelschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem Mittel aufweist, dem zufolge die Gemeinschaft bei der Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrats darauf hätte achten müssen, dass die Rechtsvorschriften, die sie auf diese Art und Weise einführen wollte, als Voraussetzung für ihre Rechtmäßigkeit die menschenrechtlichen Mindestanforderungen erfüllten (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschluss vom 13. November 2001, Dürbeck/Kommission, C-430/00 P, Slg. 2001, I-8547, Randnr. 17).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

    Ein Angriffsmittel oder ein Vorbringen, das eine Erweiterung eines bereits zuvor - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem aufweist, ist jedoch für zulässig zu erklären (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. November 2001, Dürbeck/Kommission, C-430/00 P, Slg. 2001, I-8547, Randnr. 17).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Damit hat es eine Tatsachenwürdigung vorgenommen, die, sofern die ihm vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage darstellt, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 21. Juni 2001 in den Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und Beschluss vom 13. November 2001 in der Rechtssache C-430/00 P, Dürbeck/Kommission, Slg. 2001, I-8547, Randnr. 24).
  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

    Ein Angriffsmittel, das eine Erweiterung eines bereits vorher - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem aufweist, ist jedoch für zulässig zu erklären (Beschluss des Gerichtshofs vom 13. November 2001, Dürbeck/Kommission, C-430/00 P, Slg. 2001, I-8547, Randnr. 17).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-504/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Kommission durch die Vorgabe einer Obergrenze

    Ein Vorbringen, das eine Erweiterung eines bereits unmittelbar oder mittelbar in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt, ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig (vgl. u. a. Urteile vom 19. Mai 1983, Verros/Parlament, 306/81, Slg. 1983, 1755, Randnr. 9, vom 13. November 2001, Dürbeck/Kommission, C-430/00 P, Slg. 2001, I-8547, Randnr. 17, vom 26. April 2007, Alcon/HABM, C-412/05 P, Slg. 2007, I-3569, Randnrn.
  • EuG, 07.06.2011 - T-217/06

    Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate

    Im vorliegenden Fall braucht indessen nicht geprüft zu werden, ob diese Argumentation ein neues und daher gemäß Art. 48 der Verfahrensordnung unzulässiges Angriffsmittel oder im Gegenteil die Erweiterung eines bereits in der Klageschrift angeführten Klagegrundes darstellt, die mit diesem in engem Zusammenhang steht, so dass sie nach dieser Vorschrift für zulässig zu erklären wäre (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofs vom 13. November 2001, Dürbeck/Kommission, C-430/00 P, Slg. 2001, I-8547, Randnr. 17; Urteil des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 278, und Urteil des Gerichts vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 156).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-71/07

    Campoli / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Ruhegehalt - Anwendung des

    25 - Vgl. z. B. Urteile vom 19. Mai 1983, Verros/Parlament (306/81, Slg. 1983, 17565, Randnr. 9), vom 13. November 2001, Dürbeck/Kommission (C-430/00 P, Slg. 2001, I-8547, Randnr. 17), und vom 26. April 2007, Alcon/UAMI (C-412/05 P, Slg. 2007, I-3569, Randnrn.
  • EuG, 09.09.2008 - T-75/06

    Bayer CropScience u.a. / Kommission - Richtlinie 91/414/EWG -

    Nichts hinderte die Klägerinnen nämlich daran, dieses Angriffsmittel schon in ihrer Klageschrift geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 13. November 2001, Dürbeck/Kommission, C-430/00 P, Slg. 2001, I-8547, Randnrn. 17 bis 19).
  • EuG, 24.05.2011 - T-109/05

    NLG / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Im vorliegenden Fall hat nichts die Klägerin daran gehindert, dieses Angriffsmittel schon in ihrer Klageschrift geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofs vom 13. November 2001, Dürbeck/Kommission, C-430/00 P, Slg. 2001, I-8547, Randnrn. 17 bis 19, und Urteil des Gerichts vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg. 2008, II-2081, Randnr. 136).
  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass das Vorbringen in der Sitzung die Erweiterung eines bereits in der Klageschrift angeführten Klagegrundes darstellt, das mit diesem in engem Zusammenhang steht, so dass es - wie die Klägerin in der Sitzung vertreten hat - nach Art. 48 der Verfahrensordnung des Gerichts für zulässig zu erklären ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofs vom 13. November 2001, Dürbeck/Kommission, C-430/00 P, Slg. 2001, I-8547, Randnr. 17, Urteil des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.2002 - C-251/99

    Enichem / Kommission

  • EuG, 04.11.2009 - T-75/06

    Bayer CropScience AG, Makhteshim-Agan Holding BV, Alfa Georgika Efodia AEVE und

  • EuG, 01.03.2017 - T-698/15

    Silvan / Kommission

  • EuG, 26.06.2008 - T-94/98

    Alferink u.a. / Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung -

  • EuG, 04.09.2015 - T-503/12

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuG, 29.07.2010 - T-475/08

    Duta / Gerichtshof

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