Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.2019 - C-431/17   

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https://dejure.org/2019,11368
EuGH, 07.05.2019 - C-431/17 (https://dejure.org/2019,11368)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.2019 - C-431/17 (https://dejure.org/2019,11368)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - C-431/17 (https://dejure.org/2019,11368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Monachos Eirinaios

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/5/EG - Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf - Mönch, der seine Berufsqualifikation als Rechtsanwalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem Aufnahmestaat erworben hat - Art. 3 Abs. 2 - Voraussetzung für die Eintragung bei der ...

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vereinbarkeit der anwaltlichen Tätigkeit mit dem Mönchsberuf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/5/EG - Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf - Mönch, der seine Berufsqualifikation als Rechtsanwalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem Aufnahmestaat erworben hat - Art. 3 Abs. 2 - Voraussetzung für die Eintragung bei der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Die griechische Regelung, die es einem Mönch, der in einem anderen Mitgliedstaat Rechtsanwalt ist, aufgrund der Unvereinbarkeit zwischen seiner Eigenschaft als Mönch und dem Rechtsanwaltsberuf verbietet, sich bei der Rechtsanwaltskammer eintragen ...

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ein Mönch kann immer auch Rechtsanwalt sein

  • lto.de (Pressebericht, 07.05.2019)

    Bruder Ireneos gewinnt vor EuGH: Auch ein Mönch muss als Anwalt zugelassen werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mönch darf Eintragung als Rechtsanwalt bei der RAK nicht verboten werden

  • versr.de (Kurzinformation)

    Ein Mönch als Rechtsanwalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mönch darf Eintragung als Rechtsanwalt nicht untersagt werden - Verbot zur Eintragung eines Mönchs in Rechtsanwaltskammer verstößt gegen Unionsrecht

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vereinbarkeit der anwaltlichen Tätigkeit mit dem Mönchsberuf

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2075
  • EuZW 2019, 565
  • BB 2019, 1153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.07.2014 - C-58/13

    In einen Mitgliedstaat zurückzukehren, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der

    Auszug aus EuGH, 07.05.2019 - C-431/17
    Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die genannte Richtlinie einen Mechanismus der gegenseitigen Anerkennung der Berufsbezeichnungen der zuwandernden Rechtsanwälte schafft, die unter der im Herkunftsstaat erworbenen Berufsbezeichnung arbeiten wollen (Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie sich aus dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 98/5 ergibt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dieser Richtlinie zudem insbesondere der Unterschiedlichkeit der nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen der Eintragung bei den zuständigen Stellen ein Ende setzen, die den Ungleichheiten und Hindernissen für die Freizügigkeit zugrunde lagen (Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    3 der Richtlinie 98/5 nimmt eine vollständige Harmonisierung der Voraussetzungen für die Ausübung des mit dieser Richtlinie verliehenen Niederlassungsrechts vor, indem er bestimmt, dass jeder Rechtsanwalt, der seinen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben möchte als dem, in dem er seine Berufsqualifikation erworben hat, sich bei der zuständigen Stelle dieses Mitgliedstaats eintragen zu lassen hat, die die Eintragung des Rechtsanwalts "anhand einer Bescheinigung über dessen Eintragung bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats" vorzunehmen hat (Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich die Vorlage einer Bescheinigung über die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats gegenüber der zuständigen Stelle des Aufnahmestaats als die einzige Voraussetzung für die Eintragung des Betreffenden im Aufnahmestaat erweist, die es ihm ermöglicht, in diesem Mitgliedstaat unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig zu sein (Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09

    Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs -

    Auszug aus EuGH, 07.05.2019 - C-431/17
    Zu diesen Sanktionen kann gegebenenfalls die Streichung im betreffenden Verzeichnis dieses Mitgliedstaats gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 2010, Jakubowska, C-225/09, EU:C:2010:729, Rn. 57).
  • BGH, 29.07.2020 - AnwZ (Brfg) 7/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft im Inland wegen

    Nach der Entscheidung des Unionsgerichtshofs vom 7. Mai 2019 im Verfahren C-431/17, NJW 2019, 2075 zu Art. 3 der Richtlinie 98/5/EG sei dem nationalen Gesetzgeber verwehrt, die Eintragung eines ausländischen Rechtsanwalts unter Berufung auf die Unvereinbarkeit der anwaltlichen Tätigkeit mit einem Zweitberuf zu versagen.

    Die Vorlage der Bescheinigung über die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats gegenüber der zuständigen Stelle des Aufnahmestaats ist die einzige Voraussetzung für die Eintragung des Betreffenden im Aufnahmestaat (vgl. EuGH, NJW 2019, 2075 Rn. 27 mwN).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-55/20

    Generalanwalt Bobek: Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für gegen Rechtsanwälte

    Vgl. auch Urteil vom 7. Mai 2019, Monachos Eirinaios (C-431/17, EU:C:2019:368, Rn. 30 und 31), in dem zwischen der (harmonisierten) Eintragung ausländischer Rechtsanwälte und der (nicht harmonisierten) Ausübung des Berufs im Rahmen der Richtlinie 98/5 unterschieden wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-372/21

    Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland - Vorlage zur

    12 Vgl. u. a. Urteile vom 5. Oktober 1988, Steymann (196/87, EU:C:1988:475), vom 7. September 2004, Trojani (C-456/02, EU:C:2004:488), und vom 7. Mai 2019, Monachos Eirinaios (C-431/17, EU:C:2019:368).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17   

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https://dejure.org/2018,42517
Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17 (https://dejure.org/2018,42517)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - C-431/17 (https://dejure.org/2018,42517)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - C-431/17 (https://dejure.org/2018,42517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Monachos Eirinaios

    Richtlinie 98/5/EG - Art. 3 - Art. 6 - Eintragung eines Mönchs als Rechtsanwalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er seine Berufsqualifikation erworben hat - Nationale Vorschriften, die die Eintragung ausschließen

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge der Generalanwältin E. Sharpston vom 19. Dezember 2018. Monachos Eirinaios gegen Dikigorikos Syllogos Athinon. Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias. Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/5/EG - Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf - ...

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 98/5/EG - Art. 3 - Art. 6 - Eintragung eines Mönchs als Rechtsanwalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er seine Berufsqualifikation erworben hat - Nationale Vorschriften, die die Eintragung ausschließen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 17.07.2014 - C-58/13

    In einen Mitgliedstaat zurückzukehren, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17
    21 Sechster Erwägungsgrund der Richtlinie 98/5 und das Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    22 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 56).

    28 Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    30 Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 9 und 40).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17
    27 Urteil vom 19. September 2006, Wilson (C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 66 und 67).

    31 Urteil vom 19. September 2006 (C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 77).

    34 Urteil vom 19. September 2006, Wilson (C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 74).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09

    Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17
    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 2. Dezember 2010, Jakubowska (C-225/09, EU:C:2010:729).

    35 Urteil vom 2. Dezember 2010, Jakubowska (C-225/09, EU:C:2010:729, Rn. 57).

    36 Urteil vom 2. Dezember 2010, Jakubowska (C-225/09, EU:C:2010:729, Rn. 59 bis 62).

  • EuGH, 03.02.2011 - C-359/09

    Ebert

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. Februar 2011, Ebert (C-359/09, EU:C:2011:44), eine Rechtssache, die die Richtlinie 89/48, die durch die Richtlinie 2005/36 aufgehoben worden ist, und die Richtlinie 98/5 betraf, entschieden, dass diese beiden Richtlinien einander dadurch ergänzen, dass sie für die Rechtsanwälte der Mitgliedstaaten zwei Wege des Zugangs zum Rechtsanwaltsberuf in einem Aufnahmemitgliedstaat unter der dortigen Berufsbezeichnung einführen (vgl. Rn. 27 bis 35).

    33 Urteil vom 3. Februar 2011, Ebert (C-359/09, EU:C:2011:44, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17
    37 Vgl. in diesem Sinne und nur entsprechend Urteil vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, EU:C:1999:514, Rn. 26 und 30).
  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17
    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2000, Luxemburg/Parlament und Rat (C-168/98, EU:C:2000:598), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass der "Gemeinschaftsgesetzgeber ... um einer bestimmten Kategorie zuwandernder Rechtsanwälte die Ausübung der Niederlassungsfreiheit, einer Grundfreiheit, zu erleichtern, einer Regelung, die eine Unterrichtung des Verbrauchers, Beschränkungen hinsichtlich des Umfangs und der Modalitäten der Ausübung bestimmter mit dem Beruf verbundener Tätigkeiten, eine Kumulierung der zu beachtenden Berufs- und Standesregeln, eine Versicherungspflicht sowie eine die zuständigen Stellen des Herkunftsstaats und des Aufnahmestaats einbeziehende Disziplinarregelung miteinander verknüpft, den Vorzug vor einem System der Vorabkontrolle einer Qualifikation im nationalen Recht des Aufnahmestaats gegeben [hat].
  • EuGH, 19.09.2006 - C-193/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17
    Vgl. auch Urteil vom 19. September 2006, Kommission/Luxemburg (C-193/05, EU:C:2006:588, Rn. 40).
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