Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 19.09.2002 - C-433/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Markenrecht - Arzneimittel - Zentrale Genehmigung für das Inverkehrbringen - Umpacken

  • Europäischer Gerichtshof

    Aventis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht - Arzneimittel - Zentrale Genehmigung für das Inverkehrbringen - Umpacken

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2002, I-7761
  • NJW 2003, 878 (Ls.)
  • GRUR 2002, 1054
  • EuZW 2002, 667



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 141/00  

    Markenrecht - Parallelimportierte Arzneimittel

    Allein in dem Ausnahmefall, daß die Abneigung der Verbraucher gegen Bündelpackungen derart ausgeprägt und weit verbreitet ist, daß sie sich auch auf die Verschreibungspraktiken der Ärzte oder die Einkaufspraktiken der Apotheker auswirkt und ein tatsächlicher Zugang des Parallelimporteurs zum Markt deshalb nicht gewährleistet ist, kann das Umpacken in neu hergestellte Umverpackungen als objektiv erforderlich angesehen werden (EuGH WRP 2002, 673, 676 Tz. 31 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; EuGH WRP 2002, 666, 667 Tz. 52 - Boehringer Ingelheim/Swingward; ebenso: EuGH, Urt. v. 19.9.2002 - Rs. C-433/00, GRUR 2002, 1054, 1055 Tz. 26 - Aventis).

    Dieser Beurteilung steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19. September 2002 (Rs. C-433/00, GRUR 2002, 1054 - Aventis), in dem Fragen des Bündelns von Original-Arzneimittelpackungen behandelt werden, nicht entgegen.

  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 209/02  

    Zu Frage der Markenrechtsverletzung durch Umpacken von Arzneimitteln beim

    Die zentralen Genehmigungen nach der EG-VO 2309/93 sind nur für jeweils eine Packungsgröße (hier: 56 und 98 Tabletten) erteilt, nicht aber für die Bündelpackung und damit auch nicht für abgestockte Packungen im Bündel (hier: 1 x 56 und 1 x 42 Tabletten; EuGH, Urt. v. 19.9. 2002 - Rechtsache C - 433/00 - Insuman).

    In dem Aufhebungsverfahren des einstweiligen Verfügungsverfahrens gleichen Rubrums hatte das Landgericht auf Antrag der Beklagten (Antragsgegnerinnen) durch Urteil vom 14. Januar 2003 die einstweilige Verfügung des Senats vom 29. November 2001 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen (Landgericht Hamburg 312 O 33/01), und zwar im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2002 (Rechtssache C - 433/00 - Insuman; vgl. hier: Anlage B 3 nebst Anlage B 1).

    Wie sich aus der EuGH-Entscheidung vom 19. September 2002 (Rechtssache C - 433/00 - Insuman; vgl. hier: Anlage B 3) ergebe, sei bei zentral zugelassenen Arzneimitteln das Bündeln von Packungen unzulässig.

  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 89/05  

    Micardis

    In einem solchen Fall steht die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 einer Praxis oder Handhabung entgegen, bei der das Arzneimittel in einer Bündelpackung vertrieben wird, die aus mehreren Packungen der kleineren Einheit gebildet wird (EuGH, Urt. v. 19.9.2002 - C-433/00, Slg. 2002, I-7761 Tz. 27 = GRUR 2002, 1054 - Aventis Pharma/Kohlpharma).
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  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 131/00  

    Markenrecht - Parallel importierte Arzneimittel

    Besteht aber auf einem Markt oder einem beträchtlichen Teil dieses Marktes ein so starker Widerstand eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucher gegen mit Etiketten überklebte Arzneimittelpackungen, kann von einem Hindernis für den tatsächlichen Marktzugang auszugehen sein (EuGH WRP 2002, 673, 676 Tz. 30 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; EuGH WRP 2002, 666, 667 Tz. 51 - Boehringer Ingelheim/Swingward; ebenso: EuGH, Urt. v. 19.9.2002 - Rs. C-433/00, GRUR 2002, 1054, 1055 Tz. 26 - Aventis).
  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 17/03  

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände

    Im vorliegenden Aufhebungsverfahren hat das Landgericht auf Antrag der Antragsgegnerinnen durch Urteil vom 14. Januar 2003 die einstweilige Verfügung des Senats vom 29. November 2001 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen, und zwar im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2002 (Rechtssache C - 433/00 - Insuman; vgl. hier: Anlage AG 10).

    Der Senat hält aus den Gründen seines Urteils vom 18. September 2003 im Hauptsacheverfahren (HansOLG Hamburg 3 U 209/02) die Verfügungsanträge gegenüber beiden Antragsgegnerinnen gemäß der Beschlussverfügung zu I. und II. für nicht begründet, und zwar im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2002 (Rechtssache C - 433/00 - Insuman; Anlage AG 10) von Anfang an.

  • OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03  

    "KLACID/KLACID PRO"; Verletzung von Markenrechten durch Ersetzung der Marke beim

    Denn es müsste, um das Vorliegen einer Zwangslage zu bejahen, ein wirkliches Hindernis für den tatsächlichen Marktzugang gegeben sein (EuGH GRUR 2002, 1054 - Aventis) und nicht nur weniger günstige Bedingungen für den Absatz.
  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 149/99  

    Markenrechtsverletzung bei EU-Parallelimport von Arzneimitteln unter Verwendung

    Besteht aber auf einem Markt oder einem beträchtlichen Teil dieses Marktes ein so starker Widerstand eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucher gegen mit Etiketten überklebte Arzneimittelpackungen, so kann von einem Hindernis für den tatsächlichen Marktzugang auszugehen sein (EuGH GRUR 2002, 1054 - Aventis; EuGH, a. a. O., - Boehringer Ingelheim/Swingward, - Merck, Sharp & Dohme/Paranova).
  • OLG Hamburg, 27.10.2005 - 3 U 16/05  

    Zulässigkeit des unautorisierten Umpackens parallel importierter, markenrechtlich

    Besteht aber auf einem Markt oder einem beträchtlichen Teil dieses Marktes ein starker Widerstand eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucher gegen mit Etiketten überklebte Arzneimittelpackungen, so kann von einem Hindernis für den tatsächlichen Marktzugang auszugehen sein (EuGH GRUR 2002, 1054 - Aventis; EuGH, a. a. O., - Boehringer Ingelheim/Swingward, - Merck, Sharp & Dohme/Paranova).
  • OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 12/09  

    Arzneimittelherstellung: Erfordernis zentraler EU-Zulassung der von einem

    Dieser hat in der Rs. C-433/00 (Urteil v. 19.9.2002, GRUR 2002, 1054 [Aventis Pharma./.Kohlpharma betreffend das Präparat "Insuman Comb"]) entschieden, dass der Schutzzweck der VO 2309/93 - der Vorgängerregelung der vorliegend in Rede stehenden VO 726/2004 -, welche die Vorbeugung vor einer Irreführung der Verbraucher sowie den Schutzes der öffentlichen Gesundheit bezwecke, dem Parallelimport eines zentral zugelassenen Arzneimittels entgegenstehe, wenn die zentrale Zulassung für eine Packung mit fünf Einheiten und eine Packung mit zehn Einheiten erteilt worden sei und eine neu etikettierte Bündelpackung zu je fünf Einheiten vertrieben werden soll (s. Urteil Tz. 25).
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 60/03  

    EU-Parallelimport: Mögliche Markenrechtsverletzung durch unautorisiertes Umpacken

    Die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 19.9. 2002 - Rechtsache C - 433/00 - Insuman) gilt nur für "zentral" zugelassene Arzneimittel.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-433/00   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Umverpackung von parallelimportierten Arzneimitteln

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2002, I-7761
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