Rechtsprechung
EuGH, 13.03.2003 - C-436/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/81/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/81/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien
Umwelt , Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- Judicialis
Richtlinie 98/81/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 98/81/EG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Belgien
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende Umsetzung der Richtlinie 98/81/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschutzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-436/01
- EuGH, 13.03.2003 - C-436/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 11.10.2001 - C-110/00
Kommission / Österreich
Auszug aus EuGH, 13.03.2003 - C-436/01
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29 und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13). - EuGH, 11.09.2001 - C-71/99
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 13.03.2003 - C-436/01
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29 und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-436/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/81/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien
Umwelt , Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-436/01
- EuGH, 13.03.2003 - C-436/01