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Rechtsprechung
   EuGH, 13.09.2007 - C-439/05 P, C-454/05 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7164
EuGH, 13.09.2007 - C-439/05 P, C-454/05 P (https://dejure.org/2007,7164)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2007 - C-439/05 P, C-454/05 P (https://dejure.org/2007,7164)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2007 - C-439/05 P, C-454/05 P (https://dejure.org/2007,7164)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Land Oberösterreich / Kommission

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreich / Kommission

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • EU-Kommission PDF

    Land Oberösterreich / Kommission

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • EU-Kommission

    Land Oberösterreich / Kommission

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Vorlage der von Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen; Billigungsverfahren nach Art. 95 EG für von Harmonisierungsrichtlinien abweichende Vorschriften; Grundsatz des ...

  • Judicialis

    Richtlinie 2001/18/EG; ; Entscheidung 2003/653/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Land Oberösterreich / Kommission

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.9.2007)

    Gentechnikfreie Region Oberösterreich verworfen // In Deutschland 98 Regionen indirekt betroffen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Land Oberösterreich / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 5. Oktober 2005 in den verbundenen Rechtssachen T-366/03 (Land Oberösterreich/Kommission) und T-235/04 (Österreich/Kommission), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 672
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.03.2003 - C-3/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DEN IM

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Zum ersten Klagegrund, der Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens, hat das Gericht insbesondere die Ansicht vertreten, dass die Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil vom 20. März 2003, Dänemark/Kommission (C-3/00, Slg. 2003, I-2643), zur Rechtfertigung der Unanwendbarkeit dieses Grundsatzes im Verfahren nach Art. 95 Abs. 4 EG auf das Verfahren nach Art. 95 Abs. 5 EG übertragbar seien.

    Die Rechtsmittelführer werfen dem Gericht vor, dass es die Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil Dänemark/Kommission zur Unanwendbarkeit des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens in den Fällen des Art. 95 Abs. 4 EG übernommen habe, obwohl es im vorliegenden Fall um Art. 95 Abs. 5 EG gehe.

    Zudem gilt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für das in Art. 95 Abs. 4 EG vorgesehene Verfahren in Anbetracht von dessen Besonderheiten der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens nicht (Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 50).

    Bei dem in Art. 95 Abs. 5 EG vorgesehenen Verfahren muss die Einführung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat beruhen, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 57).

    Insoweit verpflichtet der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, die öffentliche Gewalt, die von einer Entscheidung betroffenen Personen vor deren Erlass anzuhören (Urteile vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 28, und Dänemark/Kommission, Randnr. 45).

    In Bezug auf Letztere ist dieser Grundsatz im Rahmen von Verfahren anerkannt worden, die ein Gemeinschaftsorgan gegen den betroffenen Mitgliedstaat eingeleitet hat (vgl. u. a. Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 46).

    Zudem muss die Kommission in der Lage sein, innerhalb der ihr gesetzten Fristen die erforderlichen Auskünfte zu erhalten, ohne den antragstellenden Mitgliedstaat erneut anhören zu müssen, bevor sie ihre Entscheidung trifft (vgl. in Bezug auf das Verfahren nach Art. 95 Abs. 4 EG, für das die gleichen Fristen gelten wie für das Verfahren nach Art. 95 Abs. 5 EG, Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 48).

    Folglich ist die Kommission nicht verpflichtet, vor ihrer Entscheidung nach Art. 95 Abs. 5 EG den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens zu beachten (vgl. in diesem Sinne für Art. 95 Abs. 4 EG Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 50).

  • EuGH, 21.01.2003 - C-512/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Die Kommission darf erst entscheiden, wenn sie sich vergewissert hat, dass die einzelstaatlichen Bestimmungen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 44).

    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission mitgeteilt werden (Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 80).

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ und müssen daher gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls sind die abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen von der Kommission abzulehnen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 81).

    Schließlich brauchen die Voraussetzungen des Artikels 95 Absatz 5 EG der Rechtsprechung zufolge, da sie kumulativ vorliegen müssen, nicht alle geprüft zu werden, sofern feststeht, dass eine von ihnen nicht erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 88).

  • EuG, 05.10.2005 - T-366/03

    Land Oberösterreich / Kommission - Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen das Land Oberösterreich und die Republik Österreich die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Republik Österreich/Kommission (T-366/03 und T-235/04, Slg. 2005, II-4005, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG der Kommission vom 2. September 2003 über die einzelstaatlichen Bestimmungen zum Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen im Land Oberösterreich, die von der Republik Österreich gemäß Artikel 95 Absatz 5 EG mitgeteilt wurden (ABl. L 230, S. 34, im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hatte.

    Die Klage wurde unter dem Aktenzeichen T-366/03 in das Register eingetragen.

    Diese Rechtssache wurde unter dem Aktenzeichen T-235/04 in das Register eingetragen.

    Mit Entscheidung des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 22. Februar 2005 wurden die Rechtssachen T-366/03 und T-235/04 nach Anhörung der Parteien gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • EuGH - C-492/03

    Österreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Diese Klage wurde unter dem Aktenzeichen C-492/03 in das Register eingetragen.

    Mit Beschluss vom 8. Juni 2004 verwies der Gerichtshof die Rechtssache C-492/03 an das Gericht.

  • EuGH, 09.06.2005 - C-287/02

    Spanien / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2001 -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Der Rechtsprechung zufolge ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auch dann sichergestellt werden muss, wenn eine spezielle Regelung fehlt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1992, Niederlande u. a./Kommission, C-48/90 und C-66/90, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 99, und vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37).
  • EuGH, 10.07.2001 - C-315/99

    Ismeri Europa / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Insoweit verpflichtet der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, die öffentliche Gewalt, die von einer Entscheidung betroffenen Personen vor deren Erlass anzuhören (Urteile vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 28, und Dänemark/Kommission, Randnr. 45).
  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Der Rechtsprechung zufolge ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auch dann sichergestellt werden muss, wenn eine spezielle Regelung fehlt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1992, Niederlande u. a./Kommission, C-48/90 und C-66/90, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 99, und vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Der Rechtsprechung zufolge ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auch dann sichergestellt werden muss, wenn eine spezielle Regelung fehlt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1992, Niederlande u. a./Kommission, C-48/90 und C-66/90, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 99, und vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37).
  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Der Rechtsprechung zufolge ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auch dann sichergestellt werden muss, wenn eine spezielle Regelung fehlt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1992, Niederlande u. a./Kommission, C-48/90 und C-66/90, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 99, und vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-41/93

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Ein Mitgliedstaat ist somit zur Anwendung gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG mitgeteilter einzelstaatlicher Vorschriften erst befugt, wenn er von der Kommission eine Billigungsentscheidung erhalten hat (vgl. zu dem entsprechenden Verfahren gemäß Artikel 100a Absatz 4 EG-Vertrag Urteile des Gerichtshofs vom 17. Mai 1994 [Frankreich/Kommission, C-41/93], Slg. 1994, I-1829, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1999 - C-319/97

    Kortas

  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche

    Allerdings verpflichtet der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, die öffentliche Gewalt, die von einer Entscheidung betroffenen Personen vor deren Erlass anzuhören (vgl. Urteil vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-349/07

    Sopropé - Zollkodex der Gemeinschaften - Grundsatz der Wahrung der

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bemerkt, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sei es zur Wahrung der Verteidigungsrechte geboten, dass jeder Adressat einer Entscheidung, durch die seine Interessen spürbar beeinträchtigt würden, einen Anspruch auf rechtliches Gehör habe, d. h. seinen Standpunkt in sachdienlicher Weise vortragen können müsse; dies erfordere es, dem Adressaten eine angemessene Frist für die Abgabe seiner Stellungnahme einzuräumen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 1972, Cassella Farbwerke Mainkur/Kommission, 55/69, Slg. 1972, 887, vom 29. Juni 1994, Fiskano/Kommission, C-135/92, Slg. 1994, I-2885, und vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission notifiziert werden (vgl. Urteile vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 80, sowie vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 57).
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Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.2006 - C-439/05 P   

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https://dejure.org/2006,37616
EuGH, 29.06.2006 - C-439/05 P (https://dejure.org/2006,37616)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - C-439/05 P (https://dejure.org/2006,37616)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - C-439/05 P (https://dejure.org/2006,37616)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05 P, C-454/05 P   

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https://dejure.org/2007,22302
Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05 P, C-454/05 P (https://dejure.org/2007,22302)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.05.2007 - C-439/05 P, C-454/05 P (https://dejure.org/2007,22302)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - C-439/05 P, C-454/05 P (https://dejure.org/2007,22302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Land Oberösterreich / Kommission

    Rechtsmittel - Angleichung der Rechtsvorschriften - Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt - Antrag auf Billigung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen - Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in ...

  • EU-Kommission PDF

    Land Oberösterreich / Kommission

    Rechtsmittel - Angleichung der Rechtsvorschriften - Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt - Antrag auf Billigung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen - Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in ...

  • EU-Kommission

    Land Oberösterreich / Kommission

    Angleichung der Rechtsvorschriften

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.5.2007)

    Kaum Chancen für gentechnikfreie Region Oberösterreich // EU-Kommission bestätigt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuG, 05.10.2005 - T-366/03

    Land Oberösterreich / Kommission - Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    - das Urteil des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-366/03 und T-235/04 insoweit aufheben, als es den Klagegrund einer Verletzung von Art. 95 Abs. 5 EG verwirft,.

    20 - Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Republik Österreich/Kommission (T-366/03 und T-235/04, Slg. 2005, II-4005).

    45 - Ich stelle jedenfalls fest, dass die Kommission vorträgt (siehe Randnr. 8 der Klageerwiderung in der Rechtssache T-366/03 und Fn. 13 der Rechtsmittelbeantwortung in der Rechtssache C-439/05), das Land Oberösterreich habe tatsächlich eine Gelegenheit zur Erwiderung auf die Stellungnahme des ESFA gehabt und diese auch genutzt.

    58 - Vgl. die Klageschriften in der Rechtssache T-366/03, Randnrn.

    87 bis 89, und in der Rechtssache T-235/04, Randnrn.

    81 bis 83, sowie die Erwiderungen in der Rechtssache T-366/03, Randnrn.

    22 bis 25, und in der Rechtssache T-235/04, Randnrn.

    59 - Klageschriften in der Rechtssache T-366/03, Randnr. 96, und in der Rechtssache T-235/04, Randnr. 90.

    60 - Klageschriften in den Rechtssachen T-366/03, Randnrn.

    98 und 99, und T-235/04, Randnrn.

    92 und 93, sowie Erwiderungen in den Rechtssachen T-366/03, Randnr. 28, und T-235/04, Randnr. 30.

  • EuGH, 20.03.2003 - C-3/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DEN IM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    Der Gerichtshof habe im Urteil Dänemark/Kommission(21) zwar entschieden, dass der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens für das Verfahren nach Art. 95 EG nicht gelte, doch müssten die Umstände des vorliegenden Falles zu einem anderen Ergebnis führen.

    Erstens habe das Urteil Dänemark/Kommission einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Art. 95 Abs. 4 betroffen, der sich auf eine bereits in Kraft getretene einzelstaatliche Maßnahme bezogen habe, während die Kommission hier, da sich die mitgeteilte Maßnahme noch im Entwurfsstadium befunden habe, gemäß Art. 95 Abs. 6 Unterabs. 3 EG das Verfahren hätte fortführen können, um die Mitgliedstaaten anzuhören.

    Das Gericht erster Instanz stellte fest, dass sich der Gerichtshof im Urteil Dänemark/Kommission auf die Tatsache gestützt habe, dass das Verfahren nach Art. 95 Abs. 4 EG von einem Mitgliedstaat initiiert worden sei, da die Kommission ihre Entscheidung nur als Reaktion auf dessen Initiative getroffen habe.

    Aus dem Urteil Dänemark/Kommission ergebe sich vielmehr, dass die Kommission innerhalb der ihr gesetzten Fristen in der Lage sein müsse, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten, ohne den Mitgliedstaat erneut anhören zu müssen(26).

    Die Kläger tragen vor, das Gericht erster Instanz sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die im Urteil Dänemark/Kommission gezogene Schlussfolgerung, dass der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens im Kontext von Art. 95 Abs. 4 EG nicht anwendbar sei, auch im Kontext von Art. 95 Abs. 5 gelte.

    Diese Koexistenz mit der Harmonisierungsmaßnahme führe zu Unsicherheit und daher zu der im Urteil Dänemark/Kommission angeführten Dringlichkeit.

    Infolgedessen sei das Urteil Dänemark/Kommission nicht einschlägig und das Urteil des Gerichts erster Instanz verstoße gegen das gemeinschaftsrechtliche Recht auf rechtliches Gehör (und das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK).

    Das Gericht erster Instanz habe sich auf das Urteil Dänemark/Kommission lediglich für seine Feststellung gestützt, aus den Erfordernissen des Binnenmarkts ergebe sich, dass ein Mitgliedstaat von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende Regelungen nicht ohne Billigung der Kommission anwenden dürfe.

    Da das Urteil Dänemark/Kommission vom Plenum des Gerichtshofs erlassen wurde, wäre eine Änderung dieser Rechtsprechung durch die für die vorliegende Rechtssache zuständige Kammer wohl unangebracht - eine Vorlage an die Große Kammer wäre vorzuziehen.

    Es muss jedoch ein anderes vom Plenum des Gerichtshofs erlassenes Urteil erwähnt werden, das auf den ersten Blick dem Urteil Dänemark/Kommission zu widersprechen scheint, nämlich das Urteil Technische Universität München(46).

    21 - Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 2003, Dänemark/Kommission (C-3/00, Slg. 2003, I-2643, Randnrn.

    40 und 41), und das Urteil Dänemark/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 21.01.2003 - C-512/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    29 - Randnr. 62, in der das Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission (C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnrn.

    35 - Urteil Deutschland/Kommission, angeführt in Fn. 29, Randnr. 81.

  • EuG, 09.11.1995 - T-346/94

    France-aviation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erstattung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    Die einschlägige Randnr. des Urteils (Randnr. 25) wird als Leitentscheidung zitiert in den Urteilen des Gerichts vom 9. November 1995, France-Aviation/Kommission (T-346/94, Slg. 1995, II-2841, Randnrn. 32 bis 36), vom 19. Februar 1998, Eyckeler & Malt/Kommission (T-42/96, Slg. 1998, II-401, Randnr. 80), und vom 17. September 1998, Primex Produkte und Interporc/Kommission (Slg. 1998, II-3773, Randnr. 63), die alle, wie das Urteil Technische Universität München, im Bereich der Zölle ergangen sind.
  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96

    Primex Produkte Import-Export u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    Die einschlägige Randnr. des Urteils (Randnr. 25) wird als Leitentscheidung zitiert in den Urteilen des Gerichts vom 9. November 1995, France-Aviation/Kommission (T-346/94, Slg. 1995, II-2841, Randnrn. 32 bis 36), vom 19. Februar 1998, Eyckeler & Malt/Kommission (T-42/96, Slg. 1998, II-401, Randnr. 80), und vom 17. September 1998, Primex Produkte und Interporc/Kommission (Slg. 1998, II-3773, Randnr. 63), die alle, wie das Urteil Technische Universität München, im Bereich der Zölle ergangen sind.
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    50 - In einem anderen Zusammenhang ließen sich z. B. die Urteile des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof (C-243/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, aber in Französisch auf der Website des Gerichtshofs einsehbar, Randnrn. 22 bis 41), oder vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri/Kommission (C-189/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-243/04

    Gaki-Kakouri / Gerichtshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    50 - In einem anderen Zusammenhang ließen sich z. B. die Urteile des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof (C-243/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, aber in Französisch auf der Website des Gerichtshofs einsehbar, Randnrn. 22 bis 41), oder vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri/Kommission (C-189/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1999 - C-319/97

    Kortas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    29 und 30) und vom 1. Juni 1999, Kortas (C-319/97, Slg. 1999, I-3143, Randnr. 28) angeführt werden (die das Verfahren nach Art. 100a Abs. 4 EG-Vertrag - der Vorgängervorschrift des Art. 95 Abs. 4 EG - betrafen).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-41/93

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    43 und 44, in denen die Urteile des Gerichtshofs vom 17. Mai 1994, Frankreich/Kommission (C-41/93, Slg. 1994, I-1829, Randnrn.
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05
    46 - Urteil des Gerichtshofs vom 21. November 1991 (C-269/90, Slg. 1991, I-5469).
  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

  • EuGH, 21.09.2006 - C-105/04

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuGH, 10.07.2001 - C-315/99

    Ismeri Europa / Rechnungshof

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

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