Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 06.04.1995 - C-439/93   

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https://dejure.org/1995,4813
EuGH, 06.04.1995 - C-439/93 (https://dejure.org/1995,4813)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.1995 - C-439/93 (https://dejure.org/1995,4813)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 1995 - C-439/93 (https://dejure.org/1995,4813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Lloyd's Register of Shipping / Campenon Bernard

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 5 Nr. 5
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen; Besondere Zuständigkeiten; Streitigkeit aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung; Begriff der "Zweigniederlassung"; Von ...

  • EU-Kommission

    Lloyd's Register of Shipping / Campenon Bernard

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Auslegung des Art. 5 Nr. 5 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVÜ: »Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung«

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Streitigkeit aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung - Begriff der "Zweigniederlassung" - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nr. 5 - Streitigkeit betreffend den Betrieb einer Zweigniederlassung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 38
  • BB 1995, 585
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus EuGH, 06.04.1995 - C-439/93
    12 Lloyd' s Register macht geltend, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 22. November 1978 in der Rechtssache 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183, Randnr. 13) festgestellt, daß die in Artikel 5 Nr. 5 aufgestellte Regel Rechtsstreitigkeiten betreffe, die sich auf Verbindlichkeiten bezögen, die von einer solchen Niederlassung im Namen des Stammhauses eingegangen seien, sofern die Verbindlichkeiten im Vertragsstaat der Niederlassung zu erfuellen seien.

    18 Drittens ist eine Niederlassung ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit, der auf Dauer als Aussenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, daß er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, daß diese, obgleich sie wissen, daß möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen (siehe Urteil Somafer, a. a. O., Randnr. 12).

  • BGH, 16.03.2021 - X ZR 9/20

    Die Angabe einer vom Hauptsitz abweichenden Betriebsstätte im Impressum einer

    Hinsichtlich der zweiten Alternative hat der Gerichtshof klargestellt, dass ein Erfüllungsort im Vertragsstaat der Zweigniederlassung nicht erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 6. April 1995 - C-439/93, EuZW 1995, 408 Rn. 22 - Lloyds).
  • EuGH, 05.07.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Nach ständiger Rechtsprechung beruhen die Zuständigkeitsregeln in Art. 5 Nrn. 3 und 5 der Verordnung Nr. 44/2001 darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den zur Entscheidung über sie berufenen Gerichten eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den Betrieb einer Zweigniederlassung Urteile vom 22. November 1978, Somafer, 33/78, EU:C:1978:205, Rn. 7, und vom 6. April 1995, Lloyd's Register of Shipping, C-439/93, EU:C:1995:104, Rn. 21, sowie für den Bereich der Haftung aus unerlaubter Handlung Urteile vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding, C-12/15, EU:C:2016:449, Rn. 26, und vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 26).
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

    Eine Zweigniederlassung, eine Agentur oder eine sonstige Niederlassung ist eine Einheit, die als hauptsächlicher, wenn nicht ausschließlicher Gesprächspartner von Dritten in Vertragsverhandlungen auftreten kann (vgl. EuGH 6. April 1995 - C-439/93 - [Lloyd's Register of Shipping] Rn. 19, Slg. 1995, I-961) .

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfordert dies, dass der Rechtsstreit entweder Handlungen betrifft, die sich auf den Betrieb der Niederlassung beziehen, oder Verpflichtungen, die diese im Namen des Stammhauses eingegangen ist (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 48; 6. April 1995 - C-439/93 - [Lloyd's Register of Shipping] Rn. 22, Slg. 1995, I-961) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-913/19

    CNP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    21 Urteile Somafer (Rn. 12), SAR Schotte (Rn. 10), und vom 6. April 1995, Lloyd's Register of Shipping (C-439/93, EU:C:1995:104, Rn. 18).

    23 Urteil vom 6. April 1995, Lloyd's Register of Shipping (C-439/93, EU:C:1995:104, Rn. 19): "... [E]ine Zweigniederlassung, eine Agentur oder eine sonstige Niederlassung [ist] also eine Einheit, die als hauptsächlicher, wenn nicht ausschließlicher Gesprächspartner von Dritten in Vertragsverhandlungen auftreten kann.".

  • LG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 24 O 22/18
    Diese Rechtsprechung hat der EuGH mit Urteilen vom 9.12.1987 (Az. 218/86, NJW 88, 625), 6.4.1995 (Az. C-439/93, EuZW 95, 408) sowie vom 19.7.2012 (Az. C-154/11, RIW 12, 630) hinsichtlich der 2. Fallgruppe bestätigt und fordert, dass die Betriebsbezogenheit voraussetzt, dass die Niederlassung im Namen des Stammhauses die streitgegenständliche Verpflichtung eingegangen ist bzw. das streitgegenständliche Geschäft abgeschlossen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    67 Vgl. Urteil vom 6. April 1995, Lloyd's Register of Shipping (C-439/93, EU:C:1995:104, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorabentscheidungsersuchen - Zusammenarbeit in

    66 Urteile vom 22. November 1978, Somafer (33/78, EU:C:1978:205, Rn. 12), vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems (139/80, EU:C:1981:70, Rn. 9 bis 13), und vom 6. April 1995, Lloyd's Register of Shipping (C-439/93, EU:C:1995:104, Rn. 19).
  • OLG München, 10.08.2006 - 19 U 1978/06
    Diese Zuständigkeitserweiterung setzt schließlich nicht voraus, dass die betriebsbezogenen Geschäfte dieser Niederlassung auch in dem Vertragsstaat, in dem die Niederlassung sich befindet, zu erfüllen wären, vgl. zu Art. 5 Nr. 5 EuGVÜ, EuGH RIW 1995, 585, Lloyd's Register / Société Campenon Bernard.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93   

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https://dejure.org/1995,30035
Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93 (https://dejure.org/1995,30035)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.02.1995 - C-439/93 (https://dejure.org/1995,30035)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - C-439/93 (https://dejure.org/1995,30035)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Lloyd's Register of Shipping gegen Société Campenon Bernard.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93
    Allerdings kann eine Feststellung im Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 1978 in der Rechtssache 33/78 (Somafer) ( 1 ) dahin verstanden werden, daß im Anwendungsbereich der Vorschrift eine derartige Beschränkung gilt.

    Die Cour de cassation weist in dem Vorlageurteil auf das bereits erwähnte Urteil in der Rechtssache 33/78 (Somafer) hin.

    ( 1 ) Slg. 1978, 2183.

  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93
    ( 3 ) Urteil vom 9. Dezember 1987, Slg. 1987, 4905.

    ( 10 ) Slg. 1987, 4905; siehe Fußnote 3.

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93
    ( 12 ) In der Rechtssache 14/76 (de Bloos, Urteil vom 6. Oktober 1976, Slg. 1976, 1497) fand Artikel 5 Nr. 5 aus anderen Gründen keine Anwendung, und die Frage wurde daher nicht berührt.
  • EuGH, 18.03.1981 - 139/80

    Blankaert & Willems / Trost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93
    ( 6 ) Urteil vom 18. März 1981, Slg. 1981, 819.
  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93
    ( 7 ) Siehe z. B. die Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 189/87 (Kalfelis, Slg. 1988, 5565, Randnr. 19) und vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91 (Handte, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 14).
  • EuGH, 17.06.1992 - C-26/91

    Handte / TMCS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93
    ( 7 ) Siehe z. B. die Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 189/87 (Kalfelis, Slg. 1988, 5565, Randnr. 19) und vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91 (Handte, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 14).
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