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Rechtsprechung
   EuGH, 14.02.2002 - C-440/01 P (R)   

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EuGH, 14.02.2002 - C-440/01 P (R) (https://dejure.org/2002,2391)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.2002 - C-440/01 P (R) (https://dejure.org/2002,2391)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - C-440/01 P (R) (https://dejure.org/2002,2391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Artegodan

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Artegodan

    Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 108
    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Änderung oder Aufhebung - Voraussetzung - Veränderte Umstände - Begriff

  • EU-Kommission

    Kommission / Artegodan

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel der Kommission gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 5. September 2001 in der Rechtssache T-74/00 R über die Zurückweisung ihres Antrags gemäß Artikel 108 der Verfahrensordnung des Gerichts auf Aufhebung des Beschlusses des Präsidenten ...

  • Judicialis

    Richtlinie ... 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Art. 5; ; Richtlinie 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Art. 11 Abs. 1; ; Richtlinie 75/318/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologisch-pharmakologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise Art. 1 Abs. 1; ; Zweite Richtlinie 75/319/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten in der Fassung der Richtlinie 93/39 Art. 15a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Änderung oder Aufhebung - Voraussetzung - Veränderte Umstände - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. September 2001 in der Rechtssache T-74/00 R (Artegodan/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) wegen Aufhebung dieses Beschlusses und des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts vom 28. Juni 2000 in derselben Rechtssache (Slg. 2000, II-2583) andere Verfahrensbeteiligte: Artegodan GmbH mit Sitz in Lüchow (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt U. Doepner, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Antragstellerin im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 13. November 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 5. September 2001 in der Rechtssache T-74/00 R (Artegodan/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem der Präsident des Gerichts den Antrag der Kommission gemäß Artikel 108 der Verfahrensordnung des Gerichts auf Aufhebung des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts vom 28. Juni 2000 in dieser Rechtssache (Slg. 2000, II-2583, im Folgenden: Beschluss vom 28. Juni 2000) zurückgewiesen hat.

    beschlossen: 1. Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. September 2001 in der Rechtssache T-74/00 R (Artegodan/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) wird aufgehoben.

    2. Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache T-74/00 R (Artegodan/Kommission, Slg. 2000, II-2583) wird aufgehoben, und infolgedessen wird die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung K(2000) 453 der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff "Amfepramon" enthalten, beendet.

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Der Präsident des Gerichts verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Gerichtshofes vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833, Randnr. 13) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P (Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 57) und stellt Folgendes fest: "91 ... So kann eine einstweilige Anordnung, abgesehen von den in den Artikeln 108 und 109 der Verfahrensordnung vorgesehenen Fällen, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht mehr in Frage gestellt werden und besitzt die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil des Gerichts.

    Durch die vorbehaltlose Übertragung der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Folgen des Ablaufs der Klagefristen (vgl. Urteile TWD Textilwerke Deggendorf, Randnr. 13, und Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Randnrn.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Richter der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn die Notwendigkeit der Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht glaubhaft gemacht ist (Fumus boni iuris) und wenn feststeht, dass sie in dem Sinne dringlich sind, dass sie zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen der Antragsteller bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten müssen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 24, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P(R), Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815, Randnr. 43).
  • EuGH, 21.03.1997 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Richter der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn die Notwendigkeit der Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht glaubhaft gemacht ist (Fumus boni iuris) und wenn feststeht, dass sie in dem Sinne dringlich sind, dass sie zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen der Antragsteller bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten müssen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 24, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P(R), Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815, Randnr. 43).
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Bei diesem Vergleich muss der Richter der einstweiligen Anordnung allgemein prüfen, ob die etwaige Nichtigerklärung der streitigenEntscheidung durch den Richter der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug dieser Entscheidung entstanden wäre, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieser Entscheidung deren volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. u. a. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P(R), Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 50).
  • EuGH, 12.06.1992 - C-272/91

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Daher braucht nicht geprüft zu werden, ob die Beschlüsse vom 11. April 2001 es erlauben würden, dem Antrag der Kommission stattzugeben, und, wenn ja, ob die Aufrechterhaltung der im streitigen Beschluss angeordneten Aussetzung des Vollzugs gleichwohl zur Wahrung der praktischen Wirksamkeit des zu erlassenden Urteils gerechtfertigt wäre (vgl. Beschluss Kommission/Italien vom 12. Juni 1992, [C-272/91 R, Slg. 1992, I-3929], Randnr. 8)." Das Rechtsmittel Vorbringen der Parteien.
  • EuG, 19.10.2000 - T-141/00

    Trenker / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Über diese acht Anträge entschied der Präsident des Gerichts mit Beschluss vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache T-141/00 R (Trenker/Kommission, Slg. 2000, II-3313) und sieben Beschlüssen vom 31. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-76/00 R (Bruno Farmaceutici u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3557), T-83/00 R II (Schuck/Kommission, Slg. 2000, II-3585), T-83/00 R I (Hänseler/Kommission, Slg. 2000, II-3563), T-84/00 R (Roussel und Roussel Diamant/Kommission, Slg. 2000, II-3591), T-85/00 R (Roussel und Roussel Iberica/Kommission, Slg. 2000, II-3613), T-132/00 R (Gerot Pharmazeutika/Kommission, Slg. 2000, II-3635) und T-137/00 R (Cambridge Healthcare Supplies/Kommission, Slg. 2000, II-3653).
  • EuG, 31.10.2000 - T-85/00

    Roussel und Roussel Iberica / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Über diese acht Anträge entschied der Präsident des Gerichts mit Beschluss vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache T-141/00 R (Trenker/Kommission, Slg. 2000, II-3313) und sieben Beschlüssen vom 31. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-76/00 R (Bruno Farmaceutici u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3557), T-83/00 R II (Schuck/Kommission, Slg. 2000, II-3585), T-83/00 R I (Hänseler/Kommission, Slg. 2000, II-3563), T-84/00 R (Roussel und Roussel Diamant/Kommission, Slg. 2000, II-3591), T-85/00 R (Roussel und Roussel Iberica/Kommission, Slg. 2000, II-3613), T-132/00 R (Gerot Pharmazeutika/Kommission, Slg. 2000, II-3635) und T-137/00 R (Cambridge Healthcare Supplies/Kommission, Slg. 2000, II-3653).
  • EuG, 31.10.2000 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Über diese acht Anträge entschied der Präsident des Gerichts mit Beschluss vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache T-141/00 R (Trenker/Kommission, Slg. 2000, II-3313) und sieben Beschlüssen vom 31. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-76/00 R (Bruno Farmaceutici u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3557), T-83/00 R II (Schuck/Kommission, Slg. 2000, II-3585), T-83/00 R I (Hänseler/Kommission, Slg. 2000, II-3563), T-84/00 R (Roussel und Roussel Diamant/Kommission, Slg. 2000, II-3591), T-85/00 R (Roussel und Roussel Iberica/Kommission, Slg. 2000, II-3613), T-132/00 R (Gerot Pharmazeutika/Kommission, Slg. 2000, II-3635) und T-137/00 R (Cambridge Healthcare Supplies/Kommission, Slg. 2000, II-3653).
  • EuG, 31.10.2000 - T-137/00

    Cambridge Healthcare Supplies / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Über diese acht Anträge entschied der Präsident des Gerichts mit Beschluss vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache T-141/00 R (Trenker/Kommission, Slg. 2000, II-3313) und sieben Beschlüssen vom 31. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-76/00 R (Bruno Farmaceutici u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3557), T-83/00 R II (Schuck/Kommission, Slg. 2000, II-3585), T-83/00 R I (Hänseler/Kommission, Slg. 2000, II-3563), T-84/00 R (Roussel und Roussel Diamant/Kommission, Slg. 2000, II-3591), T-85/00 R (Roussel und Roussel Iberica/Kommission, Slg. 2000, II-3613), T-132/00 R (Gerot Pharmazeutika/Kommission, Slg. 2000, II-3635) und T-137/00 R (Cambridge Healthcare Supplies/Kommission, Slg. 2000, II-3653).
  • EuG, 31.10.2000 - T-76/00

    Bruno Farmaceutici u.a. / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-132/00

    Gerot Pharmazeutika / Kommission

  • EuGH, 11.04.2001 - C-478/00

    Kommission / Roussel und Roussel Iberica

  • EuGH, 11.04.2001 - C-479/00

    Kommission / Gerot Pharmazeutika

  • EuGH, 11.04.2001 - C-477/00

    Kommission / Roussel und Roussel Diamant

  • EuGH, 11.04.2001 - C-471/00

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies

  • EuGH, 11.04.2001 - C-475/00

    Kommission / Hänseler

  • EuGH, 11.04.2001 - C-476/00

    Kommission / Schuck

  • EuGH, 11.04.2001 - C-459/00

    Kommission / Trenker

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

  • EuGH, 11.04.2001 - C-474/00

    Kommission / Bruno Farmaceutici u.a.

  • EuGH, 03.07.1984 - 141/84

    De Compte / Parlament

  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn

  • EuG, 31.10.2000 - T-83/00

    Schuck / Kommission

  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE

    Mit Beschluss vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P(R) (Slg. 2002, I-1489) hob der Gerichtshof diesen Beschluss vom 5. September 2001 sowie den Beschluss vom 28. Juni 2000 auf und beendete damit die Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung (K[2000] 453) in Bezug auf Artegodan.
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Nach Ansicht des Gerichtshofes kommt in dieser Möglichkeit zudem zum Ausdruck, dass die Maßnahmen des Richters der einstweiligen Anordnung nach dem Gemeinschaftsrecht grundsätzlich vorläufigen Charakter haben (Beschluss des Gerichtshofes vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P[R], Kommission/Artegodan, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 62).
  • EuG, 03.12.2014 - T-57/11

    Die Beihilfe für heimische Kohle einsetzende Kraftwerke, die die Stromversorgung

    Aus diesen Beschlüssen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters, die von Natur aus keine Rechtskraft entfalten (Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P[R], Slg, EU:C:2002:95, Rn. 66), kann jedoch nicht gefolgert werden, dass dem ersten Klagegrund, mit dem ein Verstoß gegen die Verfahrensrechte geltend gemacht wird, im vorliegenden Fall mit der Begründung stattgegeben werden müsste, dass die Kommission nicht sämtliche Bestandteile der fraglichen Beihilfe im Laufe des Vorprüfungsverfahrens geprüft habe.
  • EuG, 03.03.2010 - T-429/05

    Artegodan / Kommission - Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel -

    Mit Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan (C-440/01 P[R], Slg. 2002, I-1489), hob der Gerichtshof den angefochtenen Beschluss sowie den genannten Beschluss vom 28. Juni 2000, Artegodan/Kommission, auf und beendete damit die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung in Bezug auf Artegodan.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-320/03

    ÖSTERREICH MUSS DAS SEKTORALE FAHRVERBOT GEMÄSS DER VERORDNUNG DES

    Der Richter der einstweiligen Anordnung nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P[R], Kommission/Artegodan, Slg. 2002, I-1489, Randnrn.
  • EuG, 19.09.2012 - T-52/12

    Griechenland / Kommission

    Im Übrigen kann der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nach Art. 108 der Verfahrensordnung seinen Beschluss jederzeit wegen veränderter Umstände abändern oder aufheben, wobei als "veränderte Umstände" insbesondere tatsächliche Gegebenheiten anzusehen sind, die die Beurteilung des Kriteriums der Dringlichkeit im konkreten Fall ändern können (Beschluss des Gerichtshofs vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P [R], Slg. 2002, I-1489, Randnrn.
  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nach Art. 108 der Verfahrensordnung die einstweilige Anordnung jederzeit wegen veränderter Umstände abändern oder aufheben kann, wobei als "veränderte Umstände" insbesondere tatsächliche Gegebenheiten anzusehen sind, die die Beurteilung des Kriteriums der Dringlichkeit im konkreten Fall ändern können (Beschluss des Gerichtshofs vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P[R], Slg. 2002, I-1489, Randnrn.
  • EuG, 21.01.2004 - T-217/03

    FNCBV / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

    Nach Ansicht des Gerichtshofes kommt in dieser Möglichkeit zudem zum Ausdruck, dass die Maßnahmen des Richters der einstweiligen Anordnung nach dem Gemeinschaftsrecht grundsätzlich vorläufigen Charakter haben (Beschluss des Gerichtshofes vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P[R], Kommission/Artegodan, Slg. 2002, I-1489).
  • EuG, 11.11.2019 - T-525/19

    Intering u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Programm "EU-Unterstützung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Ausdruck "Änderung der Umstände" in diesem Artikel dahin auszulegen, dass damit jeder neue tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkt gemeint ist, der die Erwägungen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters zu den Voraussetzungen in Frage stellen kann, von denen die Aussetzung des Vollzugs oder die einstweilige Anordnung abhängt, worin zum Ausdruck kommt, dass die Maßnahmen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters im Unionsrecht grundsätzlich vorläufigen Charakter haben (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P[R], EU:C:2002:95, Rn. 62 und 63).

    Der auf Art. 159 der Verfahrensordnung gestützte Antrag, der "jederzeit" gestellt werden kann, dient nur dazu, den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter zu veranlassen, ausschließlich für die Zukunft einen Beschluss zu überdenken, mit dem eine einstweilige Anordnung getroffen wurde, und dabei gegebenenfalls auch die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte neu zu bewerten, die diese Anordnung auf den ersten Blick rechtfertigten (Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P[R], EU:C:2002:95, Rn. 65).

  • EuGH, 11.01.2007 - C-440/01

    Artegodan / Kommission - Kostenfestsetzung

    Mit Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan (C-440/01 P[R], Slg. 2002, I-1489), hob der Gerichtshof die beiden Beschlüsse auf und beendete damit die Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung.
  • EuG, 13.07.2006 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung

  • EuG, 03.10.2006 - T-74/00

    Artegodan / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • EuG, 26.11.2002 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

  • EuGH, 28.09.2023 - C-564/23

    Rat/ Mazepin

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

  • EuGH, 11.01.2007 - C-39/03

    Kostenfestsetzung

  • EuG, 13.10.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

  • EuG, 13.06.2014 - T-305/13

    SACE und Sace BT / Kommission

  • EuG, 04.04.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

  • EuG, 01.08.2003 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

  • EuG, 22.12.2004 - T-303/04

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 14.02.2019 - T-224/18

    PV/ Kommission

  • EuGH, 19.05.2022 - C-121/21

    Tschechische Republik/ Polen (Mine de Turów)

  • EuG, 23.05.2016 - T-235/15

    Pari Pharma / EMA

  • EuG, 26.06.2018 - T-784/17

    Strabag Belgium/ Parlament

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Rechtsprechung
   EuGH, 11.01.2007 - C-440/01 P(R)-DEP, C-39/03 P-DEP   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24195
EuGH, 11.01.2007 - C-440/01 P(R)-DEP, C-39/03 P-DEP (https://dejure.org/2007,24195)
EuGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - C-440/01 P(R)-DEP, C-39/03 P-DEP (https://dejure.org/2007,24195)
EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - C-440/01 P(R)-DEP, C-39/03 P-DEP (https://dejure.org/2007,24195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Artegodan / Kommission

    Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der in Rechtsmittelverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) entstandenen Kosten; Ermittlung der gemeinschaftlichen Bedeutung von Rechtssachen; Umfang des Schwierigkeitsgrades der Rechtssache und des Arbeitsaufwands; Bestehen des erheblichen ...

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 74

  • rechtsportal.de

    Verfahrensordnung Art. 74
    Verfahren: Kostenfestsetzung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.02.2004 - C-77/99

    Kommission / Oder-Plan Architektur u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-440/01
    48 Über die Kosten des Kostenfestsetzungsverfahrens ist nicht gesondert zu entscheiden, da der Gerichtshof bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt des vorliegenden Beschlusses berücksichtigt hat (vgl. Beschlüsse vom 6. Januar 2004 Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 DEP, Slg. 2004, I-1, Randnr. 87, und vom 4. Februar 2004 Kommission/Oder-Plan Architektur u. a., C-77/99 DEP, Slg. 2004, I-1267, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-440/01
    48 Über die Kosten des Kostenfestsetzungsverfahrens ist nicht gesondert zu entscheiden, da der Gerichtshof bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt des vorliegenden Beschlusses berücksichtigt hat (vgl. Beschlüsse vom 6. Januar 2004 Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 DEP, Slg. 2004, I-1, Randnr. 87, und vom 4. Februar 2004 Kommission/Oder-Plan Architektur u. a., C-77/99 DEP, Slg. 2004, I-1267, Randnr. 24).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-39/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE NICHTIGERKLÄRUNG VON ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION,

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-440/01
    8 Mit Urteil vom 24. Juli 2003, Kommission/Artegodan u. a. (C-39/03 P, Slg. 2003, I-7885), wies der Gerichtshof das Rechtsmittel der Kommission zurück und erlegte ihr die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung auf.
  • EuGH, 30.11.1994 - C-222/92

    SFEI u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-440/01
    27 Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat der Gerichtshof die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits, den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht sowie den Schwierigkeitsgrad der Rechtssache und den Arbeitsaufwand, den das streitige Verfahren den tätig gewordenen Bevollmächtigten und Beiständen verursachen konnte, zu berücksichtigen (siehe u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, SFEI u. a./Kommission, C-222/92 DEP, Slg. 1994, I-5431 Randr. 14, vom 15. Dezember 2004, Cambridge Healthcare Supplies/Kommission, C-39/03 P-DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19, und vom 21. April 2005, Les Laboratoires Servier/Kommission, C-156/03 P-DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).
  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-440/01
    4 Mit Urteil vom 26. November 2002, Artegodan u. a./Kommission (T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00, Slg. 2002, II-4945), erklärte das Gericht die streitige Entscheidung und die Entscheidungen K (2000) 452 und K (2000) 608 der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassungen von Humanarzneimitteln, die den Stoff Phentermin (Entscheidung K [2000] 452) oder andere amphetaminartige Anorektika, insbesondere Norpseudoephedrin, Clobenzorex und Fenproporex (Entscheidung K [2000] 608), enthalten, für nichtig, soweit sie Arzneimittel betreffen, die von den sechzehn Klägerinnen des ersten Rechtszuges, darunter Artegodan, vermarktet werden.
  • EuGH, 14.02.2002 - C-440/01

    Kommission / Artegodan

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-440/01
    Mit Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan (C-440/01 P[R], Slg. 2002, I-1489), hob der Gerichtshof die beiden Beschlüsse auf und beendete damit die Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung.
  • EuGH, 08.05.2003 - C-39/03

    Kommission / Artegodan u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.01.2007 - C-440/01
    Mit Beschluss vom 8. Mai 2003, Kommission/Artegodan u. a. (C-39/03 P[R], Slg. 2003, I-4485), wies der Präsident des Gerichtshofs diesen Antrag zurück.
  • EuGH, 19.04.2012 - C-221/10

    Artegodan / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Außervertragliche

    36 und 37 seines Beschlusses vom 11. Januar 2007 in der Rechtssache Artegodan/Kommission (C-440/01 P[R]-DEP und C-39/03 P-DEP) über die Festsetzung der Artegodan im Rahmen des genannten Rechtsmittelverfahrens entstandenen Kosten selbst festgestellt, dass er sich angesichts der Beurteilung der ersten Rechtsfrage, die die Überlegungen des Gerichts zur fehlenden Zuständigkeit der Kommission betraf, nicht mehr mit der zweiten Frage befassen musste, die sich darauf bezog, wie das Gericht die Voraussetzungen für die Rücknahme von Zulassungen ausgelegt hatte, und somit die Auslegung von Art. 11 der Richtlinie 65/65 betraf, und dass die Tragweite des Urteils Kommission/Artegodan u. a. unter diesen Umständen auf die Auslegung und Anwendung des Art. 15a der Richtlinie 75/319 im Hinblick auf den der Rechtssache zugrunde liegenden Sachverhalt beschränkt ist.
  • EuGH, 19.05.2011 - C-448/09

    BSH / Royal Appliance International - Kostenfestsetzung

    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat der Gerichtshof die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits, den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung im Hinblick auf das Unionsrecht sowie den Schwierigkeitsgrad der Rechtssache und den Arbeitsaufwand, den das streitige Verfahren den tätig gewordenen Bevollmächtigten und Beiständen verursachen konnte, zu berücksichtigen (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 11. Januar 2007, Artegodan/Kommission, C-440/01 P[R]-DEP und C-39/03 P-DEP, Randnr. 27, vom 16. Oktober 2007, Kraft/Vitakraft-Werke Wührmann, C-512/04 P-DEP, Randnr. 9, und vom 9. Januar 2008, Pucci/El Corte Inglés, C-104/05 P-DEP, Randnr. 10).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-512/04

    Krafft / Vitakraft-Werke Wührmann - Kostenfestsetzung

    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat der Gerichtshof die Gegebenheiten des Einzelfalls daher frei zu würdigen und dabei das wirtschaftliche Interesse, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten, den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad und den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, SFEI u.a./Kommission, C-222/92 DEP, Slg. 1994, I-5431, Randnr. 14, und vom 11. Januar 2007, Artegodan/Kommission, C-440/01 P(R)-DEP und C-39/03 P-DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuG, 17.09.2007 - T-273/03

    Merck Sharp & Dohme u.a. / Kommission

    La Commission mentionne l'ordonnance de taxation des dépens du 11 janvier 2007, Artegodan/Commission [C-440/01 P(R)-DEP et C-39/03 P-DEP], dans laquelle la Cour a fixé les dépens dus à Artegodan GmbH à 22 384, 49 euros.
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