Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.2010 - C-441/07 P   

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https://dejure.org/2010,4909
EuGH, 29.06.2010 - C-441/07 P (https://dejure.org/2010,4909)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - C-441/07 P (https://dejure.org/2010,4909)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - C-441/07 P (https://dejure.org/2010,4909)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beherrschende Stellung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Weltmarkt für Rohdiamanten - Von einem Unternehmen angebotene Einzelzusagen, die sich auf die Einstellung seiner Rohdiamantenkäufe bei einem anderen Unternehmen beziehen - Entscheidung, mit der die von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Alrosa

    Rechtsmittel - Beherrschende Stellung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Weltmarkt für Rohdiamanten - Von einem Unternehmen angebotene Einzelzusagen, die sich auf die Einstellung seiner Rohdiamantenkäufe bei einem anderen Unternehmen beziehen - Entscheidung, mit der die von ...

  • EU-Kommission PDF

    Commission / Alrosa

    Rechtsmittel - Beherrschende Stellung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Weltmarkt für Rohdiamanten - Von einem Unternehmen angebotene Einzelzusagen, die sich auf die Einstellung seiner Rohdiamantenkäufe bei einem anderen Unternehmen beziehen - Entscheidung, mit der die von ...

  • EU-Kommission

    Commission / Alrosa

    Rechtsmittel - Beherrschende Stellung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Weltmarkt für Rohdiamanten - Von einem Unternehmen angebotene Einzelzusagen, die sich auf die Einstellung seiner Rohdiamantenkäufe bei einem anderen Unternehmen beziehen - Entscheidung, mit der die von ...

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerb auf dem Weltmarkt für Rohdiamanten; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsumfang; Unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe von Maßnahmen nach Art. 7 bzw. Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1 2003; Ermessensentscheidung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb auf dem Weltmarkt für Rohdiamanten; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsumfang; Unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe von Maßnahmen nach Art. 7 bzw. Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1 2003; Ermessensentscheidung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Von einem Unternehmen angebotene Einzelzusagen, die sich auf die Einstellung seiner Rohdiamantenkäufe bei einem anderen Unternehmen beziehen - Entscheidung, mit der die von einem Unternehmen angebotenen Einzelzusagen für bindend erklärt werden und das Verfahren beendet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die von De Beers angebotenen Verpflichtungszusagen, keine Rohdiamanten mehr bei Alrosa zu kaufen, für bindend erklärt werden

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Alrosa

    Rechtsmittel - Beherrschende Stellung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Weltmarkt für Rohdiamanten - Von einem Unternehmen angebotene Einzelzusagen, die sich auf die Einstellung seiner Rohdiamantenkäufe bei einem anderen Unternehmen beziehen - Entscheidung, mit der die von ...

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Lücken und Ineffektivitäten im Europäischen Verfahrensverbund am Beispiel des Rechts auf Anhörung" von Prof. Dr. Wolfgang Kahl, original erschienen in: DVBl 2012, 602 - 608.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 26. September 2007 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 11. Juli 2007 in der Rechtssache T-170/06, Alrosa Company Ltd / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil der Vierten erweiterten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 11. Juli 2007 in der Rechtssache T-170/06, Alrosa Company Ltd/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit dem das Gericht die Entscheidung 2006/520/EG vom 22. Februar 2006 in einem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 900
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 11.07.2007 - T-170/06

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VON

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-441/07
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Juli 2007, Alrosa/Kommission (T-170/06, Slg. 2007, II-2601, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung 2006/520/EG vom 22. Februar 2006 in einem Verfahren nach Artikel 82 EGV und Artikel 54 EWRA (Sache COMP/B-2/38.381 - De Beers) (ABl. L 205, S. 24, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, mit der die von der De Beers SA (im Folgenden: De Beers) angebotenen Verpflichtungszusagen, nach Beendigung einer Phase allmählichen Abbaus ihrer Einkäufe in den Jahren 2006 bis 2008 ab 2009 keine Rohdiamanten mehr bei der Alrosa Company Ltd (im Folgenden: Alrosa) zu kaufen, für bindend erklärt wurden und das Verfahren gemäß Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) beendet wurde.

    - den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden und die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-170/06 als unbegründet abzuweisen sowie.

    - Alrosa ihre Kosten im Verfahren der Rechtssache T-170/06 und in vorliegendem Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Juli 2007, Alrosa/Kommission (T-170/06), wird aufgehoben.

  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-441/07
    In Randnr. 191 des angefochtenen Urteils hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen könnten, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts sei, der auch dann sichergestellt werden müsse, wenn eine Regelung für das betreffende Verfahren fehle (Urteil vom 24. Oktober 1996, Kommission/Lisrestal u. a., C-32/95 P, Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Sie hat insoweit auf die Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 40), und vom 30. Juni 2016, CB/Kommission (T-491/07 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:379, Rn. 470), verwiesen.
  • EuG, 12.12.2018 - T-873/16

    Groupe Canal + / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Ausstrahlung im Fernsehen -

    Berücksichtigt man darüber hinaus, dass die Klägerin als interessierte Dritte zur Teilnahme am Verwaltungsverfahren zugelassen wurde und auf der Grundlage eines Dokuments, das ihr die Kommission übermittelt hatte, eine Stellungnahme abgegeben hat (vgl. oben, Rn. 4 und 5), ist festzustellen, dass sie in Bezug auf den angefochtenen Beschluss klagebefugt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 90, und vom 15. September 2016, Morningstar/Kommission, T-76/14, EU:T:2016:481, Rn. 31 bis 34), was die Kommission zudem nicht bestreitet.

    Im Rahmen der Anwendung von Art. 9 der Verordnung Nr. 1/2003 beschränkt sich die Rolle der Kommission auf die Prüfung, ob die angebotenen Verpflichtungszusagen die von der Kommission gegenüber den beteiligten Unternehmen mitgeteilten Bedenken ausräumen und diese Unternehmen keine weniger belastenden Verpflichtungszusagen angeboten haben, die den Bedenken ebenfalls in angemessener Weise gerecht würden (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41).

    Die Beendigung des gegen sie eingeleiteten Verfahrens erlaubt es ihnen nämlich, die Feststellung eines Wettbewerbsverstoßes und gegebenenfalls die Verhängung einer Geldbuße zu verhindern (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 48).

    In diesem Zusammenhang beschränkt sich die Aufgabe der Kommission darauf, die von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen gemäß den in ihrer vorläufigen Beurteilung festgestellten Bedenken und im Hinblick auf die von ihr verfolgten Ziele zu prüfen und gegebenenfalls zu akzeptieren (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 38 und 40; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. November 2017, Gasorba u. a., C-547/16, EU:C:2017:891, Rn. 25).

    Folglich bedeutet die Tatsache, dass die Einzelzusagen eines Unternehmens von der Kommission für bindend erklärt worden sind, nicht, dass anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen wird, ihre etwaigen Rechte im Rahmen der Beziehungen mit diesem Unternehmen zu schützen (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 49).

    Die spezifischen Merkmale der in den Art. 7 und 9 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehenen Mechanismen und die Handlungsmöglichkeiten, die diese beiden Bestimmungen jeweils einräumen, sind unterschiedlich, so dass sich die Verpflichtung der Kommission, die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen, nach Umfang und Inhalt unterscheidet, je nachdem, im Rahmen welches der beiden Artikel sie geprüft wird (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 38).

    Dabei muss die Kommission die Interessen der Dritten berücksichtigen, ohne jedoch selbst weniger belastende oder angemessenere Lösungen als die ihr vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen suchen zu müssen (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41 und 61).

    Dagegen erlaubt es ihnen die Beendigung des gegen sie eingeleiteten Verfahrens, die Feststellung eines Wettbewerbsverstoßes und gegebenenfalls die Verhängung einer Geldbuße zu verhindern (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 48).

    Zum anderen bedeutet, wie oben in Rn. 101 dargelegt, die Tatsache, dass die Einzelzusagen eines Unternehmens von der Kommission für bindend erklärt worden sind, nicht, dass anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen wird, ihre etwaigen Rechte im Rahmen der Beziehungen mit diesem Unternehmen zu schützen (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 49).

  • BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten

    Dabei ist der mögliche Inhalt der Verpflichtungszusagen nicht durch die für den Erlass einer Abstellungsverfügung (§ 32 GWB) geltenden normativen Vorgaben beschränkt (vgl. Bornkamm in Festschrift für Bechtold, 2006, S. 45, 50 f.; Keßler in MünchKomm.WettbR, 2. Auflage, § 32b GWB Rn. 15; Rehbinder in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann, GWB, 3. Auflage, § 32b Rn. 7 f.; zur nur eingeschränkten Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Anwendung von Art. 9 VO 1/2003 vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - C-441/07, Slg. 2010, I-5949 Rn. 41 ff. - Alrosa).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-132/19

    Groupe Canal +/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Fernsehen -

    Indem es den Ansatz der Kommission bestätigt habe, habe das Gericht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Wahrung der Rechte Dritter, wie insbesondere im Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41), angeführt, verstoßen.

    11 Vgl. zuletzt Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 40 ff.).

    12 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 40).

    13 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41).

    15 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 48).

    32 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41).

    33 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 47), wonach, "[s]elbst wenn ... Entscheidungen, die auf der Grundlage dieser Bestimmungen getroffen werden, in beiden Fällen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen, ... dieser Grundsatz doch je nach der betroffenen Bestimmung unterschiedlich angewandt [wird]".

    36 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 49).

  • EuGH, 09.12.2020 - C-132/19

    Der Gerichtshof erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der

    Da die Kommission beim Erlass einer Entscheidung gemäß Art. 9 der Verordnung Nr. 1/2003 jedoch von der Verpflichtung freigestellt ist, eine Zuwiderhandlung zu benennen und festzustellen (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 40), muss sie dabei nicht endgültig beurteilen, ob eine Vereinbarung, ein Beschluss oder eine abgestimmte Verhaltensweise die Voraussetzungen von Art. 101 Abs. 3 AEUV erfüllt.

    Das Gericht habe dadurch, dass es den Ansatz der Kommission in Rn. 118 des angefochtenen Urteils gebilligt habe, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen und die Rechte Dritter verletzt, in Widerspruch zu dem Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41).

    Dabei muss die Kommission allerdings die Interessen der Dritten berücksichtigen (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41).

    Zwar hat der Gerichtshof, worauf das Gericht in Rn. 101 des angefochtenen Urteils hinweist, in seinem Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 49), im Zusammenhang mit einem Untersuchungsverfahren, das zwei Unternehmen betraf, die einen Vertrag geschlossen hatten, dessen Inkrafttreten durch die Erlangung eines Negativattests oder einer Freistellung durch die Kommission bedingt war, festgestellt, dass die Tatsache, dass die Einzelzusagen eines Unternehmens von der Kommission für bindend erklärt worden sind, nicht bedeutet, dass anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen wird, ihre etwaigen Rechte im Rahmen der Beziehungen mit diesem Unternehmen zu schützen.

  • EuGH, 21.12.2023 - C-124/21

    International Skating Union/ Kommission

    Pour ce qui est du septième moyen, il convient de rappeler que, lorsque la Commission constate l'existence d'une infraction à l'article 101 ou à l'article 102 TFUE, elle a le pouvoir d'obliger, par voie de décision, les entreprises ou les associations d'entreprises intéressées à mettre fin à cette infraction (voir, en ce sens, arrêt du 2 mars 1983, GVL/Commission, 7/82, EU:C:1983:52, point 23) et, à cette fin, de leur imposer toute mesure corrective qui soit proportionnée à ladite infraction et nécessaire pour la faire cesser effectivement (arrêt du 29 juin 2010, Commission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, point 39).
  • EuG, 09.12.2008 - T-111/08

    MasterCard u.a. / Kommission - Wettbewerb - Beschluss einer

    Die Kommission kann den beteiligten Unternehmen nach dieser Vorschrift jede Abhilfemaßnahme struktureller oder verhaltensorientierter Art vorschreiben, die im Verhältnis zu der festgestellten Zuwiderhandlung steht und für eine wirksame Abstellung der Zuwiderhandlung erforderlich ist (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, Slg. 2010, I-5949, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-605/21

    Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    17 Vgl. beispielsweise Urteile vom 28. Januar 1986, COFAZ/Kommission (C-169/84, EU:C:1986:42, Rn. 24), vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission (C-68/94 und C-30/95, EU:C:1998:148, Rn. 48 bis 58), und vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 90); vgl. auch Urteil vom 11. Juli 1996, Métropole télévision u. a./Kommission (T-528/93, T-542/93, T-543/93 und T-546/93, EU:T:1996:99, Rn. 59 bis 64), und Beschluss vom 18. September 2006, Wirtschaftskammer Kärnten und best connect Ampere Strompool/Kommission (T-350/03, EU:T:2006:257, Rn. 54).
  • EuG, 17.07.2014 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Staatliche

    Bei der Prüfung von Maßnahmen der Kommission stellt sich aber stets die Frage nach dem Umfang und den genauen Grenzen der sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen und nach den Grenzen der gerichtlichen Nachprüfung (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, Slg. 2010, I-5949, Rn. 36 und 37).

    Die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Kommission beschränkt sich in diesem Zusammenhang nämlich zum einen auf die Feststellung, dass der Umstrukturierungsplan, für den sich der betreffende Mitgliedstaat verbürgt hat, annehmen lässt, dass der Beihilfeempfänger langfristig rentabel sein wird und unzumutbare Wettbewerbsverfälschungen vermieden werden, und zum anderen auf die Feststellung, dass sich der betreffende Mitgliedstaat nicht für einen Plan mit weniger belastenden Maßnahmen verbürgt hat, die die langfristige Rentabilität des Beihilfeempfängers und die Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen ebenfalls hinreichend gewährleisten (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Alrosa, oben in Rn. 347 angeführt, Rn. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Umwelt -

    93 Vgl. z. B. im Kontext staatlicher Beihilfen Urteil vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission (C-630/11 P bis C-633/11 P, EU:C:2013:387, Rn. 51), im Kontext der Festsetzung von Zertifikaten im System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten Urteil vom 29. März 2012, Kommission/Estland (C-505/09 P, EU:C:2012:179, Rn. 86), im Kontext von Vorabentscheidungsersuchen Urteil vom 20. Oktober 2011, 1nteredil (C-396/09, EU:C:2011:671, Rn. 20), und im Kontext von Wettbewerbsverfahren Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-547/16

    Gasorba u.a. - Wettbewerb - Art. 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG) - Vereinbarungen

  • EuG, 15.12.2016 - T-421/09

    DEI / Kommission

  • EuG, 18.11.2020 - T-814/17

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-231/11

    Kommission / Siemens Österreich u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 02.02.2022 - T-616/18

    Das Gericht weist die Klage gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

  • EuGH, 24.10.2013 - C-510/11

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbußen, die gegen die Kone-Gruppe wegen ihrer

  • EuG, 06.02.2014 - T-342/11

    CEEES und Asociación de Gestores de Estaciones de Servicio / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-191/09

    Rat / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-200/09

    Kommission / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-415/15

    Stichting Woonpunt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-414/15

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2015 - C-186/14

    ArcelorMittal Tubular Products Ostrava u.a. / Hubei Xinyegang Steel Co.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-596/13

    Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie

  • EuGöD, 12.12.2012 - F-43/10

    Cerafogli / EZB

  • EuG, 27.02.2014 - T-128/11

    LG Display und LG Display Taiwan / Kommission

  • EuG, 08.04.2014 - T-319/11

    Das Gericht bestätigt das der ABN Amro auferlegte Beteiligungsverbot

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2017 - C-663/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Umwelt -

  • EuG, 16.12.2010 - T-175/09

    Rat / Stols

  • EuGöD, 16.05.2012 - F-42/10

    Skareby / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-337/09

    Rat / Zhejiang Xinan Chemical Industrial Group - Rechtsmittel - Gemeinsame

  • EuG, 10.05.2012 - T-354/08

    Spira / Kommission

  • EuG, 01.02.2012 - T-148/10

    SK Hynix / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07 P   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Alrosa

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 82 EG und 54 EWR) - Weltmarkt für die Gewinnung und Lieferung von Rohdiamanten - Verpflichtungszusagen des marktbeherrschenden Unternehmens - Entscheidung der Kommission, mit der die ...

  • EU-Kommission PDF

    Europäische Kommission gegen Alrosa Company Ltd.

    Rechtsmittel - Beherrschende Stellung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Weltmarkt für Rohdiamanten - Von einem Unternehmen angebotene Einzelzusagen, die sich auf die Einstellung seiner Rohdiamantenkäufe bei einem anderen Unternehmen beziehen - Entscheidung, mit der die von ...

  • EU-Kommission

    Europäische Kommission gegen Alrosa Company Ltd.

    Rechtsmittel - Beherrschende Stellung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Weltmarkt für Rohdiamanten - Von einem Unternehmen angebotene Einzelzusagen, die sich auf die Einstellung seiner Rohdiamantenkäufe bei einem anderen Unternehmen beziehen - Entscheidung, mit der die von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (84)

  • EuG, 11.07.2007 - T-170/06

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VON

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07
    - den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden und die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-170/06 als unbegründet abzuweisen sowie.

    - der Klägerin in der Rechtssache T-170/06 die Kosten der Kommission für das erstinstanzliche Verfahren und das vorliegende Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Juli 2007 in der Rechtssache T-170/06, Alrosa/Kommission, wird aufgehoben.

    5 - Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Juli 2007, Alrosa/Kommission (T-170/06, Slg. 2007, II-2601, berichtigt durch Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 27. August 2007), im Folgenden auch: angefochtenes Urteil oder erstinstanzliches Urteil.

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07
    Dementsprechend ist das Urteil Automec/Kommission auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    132 - In diesem Sinne das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 1992, Automec/Kommission (T-24/90, Slg. 1992, II-2223, Randnrn. 51 bis 53), und - bezogen auf die unternehmerische Freiheit - das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Oktober 2000, Bayer/Kommission (T-41/96, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 180).

    152 - Urteil Automec/Kommission (zitiert in Fn. 132, insbesondere Randnr. 52).

  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07
    Zur Untermauerung ihrer These zitiert Alrosa Rechtsprechung, insbesondere das Urteil Langnese-Iglo/Kommission(135), wonach der Abschluss von Alleinbezugsverträgen nicht generell und auf unbestimmte Zeit verboten werden dürfe.

    135 - Alrosa beruft sich insbesondere auf das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juni 1995, Langnese-Iglo/Kommission (T-7/93, Slg. 1995, II-1533, Randnrn.

    136 - Urteil Langnese-Iglo/Kommission (T-7/93, zitiert in Fn. 135, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-132/19

    Groupe Canal +/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Fernsehen -

    Indem es den Ansatz der Kommission bestätigt habe, habe das Gericht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Wahrung der Rechte Dritter, wie insbesondere im Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41), angeführt, verstoßen.

    11 Vgl. zuletzt Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 40 ff.).

    12 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 40).

    13 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41).

    14 Zu dem Hinweis, dem beizupflichten ist, wonach, anders als im Verfahren nach Art. 9 der Verordnung Nr. 1/2003, in dem sich die Kommission auf freiwillig von den Parteien unterbreitete Zusagen stützt, "sie im Rahmen einer Entscheidung nach Art. 7 die Abhilfemaßnahmen gegebenenfalls selbst ausfindig machen [müsste], was ihr erheblich umfangreichere und langwierigere Ermittlungen und auch eine umfassendere Bewertung des Sachverhalts abverlangen würde", vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555, Nr. 51).

    15 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 48).

    26 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555, Nr. 100).

    27 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555, Nr. 102).

    32 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41).

    33 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 47), wonach, "[s]elbst wenn ... Entscheidungen, die auf der Grundlage dieser Bestimmungen getroffen werden, in beiden Fällen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen, ... dieser Grundsatz doch je nach der betroffenen Bestimmung unterschiedlich angewandt [wird]".

    35 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555, Nr. 42 und die dort in den Fn. 22 und 23 angeführte Rechtsprechung).

    36 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 49).

    Vielmehr hat sie das oder die Unternehmen auf die Unverhältnismäßigkeit hinzuweisen und gegebenenfalls Änderungen an den Zusagen anzuregen", Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555, Nr. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-240/22

    Kommission/ Intel Corporation - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    79 Vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555, Nr. 90), in denen das Urteil vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala (C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 145), angeführt wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer

    26 - Vgl. Urteile Meroni/Hohe Behörde (46/59 und 47/59, EU:C:1962:44, S. 783, insbesondere S. 801), Nachi Europe (C-239/99, EU:C:2001:101, Rn. 24) und Comunità montana della Valnerina/Kommission (C-240/03 P, EU:C:2006:44, Rn. 43) sowie Nrn. 146 bis 148 der Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555).

    55 - C-441/07 P, EU:C:2009:555, Nrn. 151 und 152.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-547/16

    Gasorba u.a. - Wettbewerb - Art. 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG) - Vereinbarungen

    23 Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 35, 38, 40 und 46 bis 48); vgl. ergänzend meine Schlussanträge in jener Rechtssache (EU:C:2009:555, Rn. 47 bis 51).

    25 In diesem Sinne bereits meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555, Rn. 60).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    39 Vgl. hierzu Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555, Nr. 146) und Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Total/Kommission (C-597/13 P, EU:C:2015:207, Nrn. 58 und 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11

    Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen -

    59 - Vgl. dazu meine Schlussanträge vom 17. September 2009 in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, Slg. 2010, I-5949, Nr. 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche

    55 - Vgl. hierzu die Nrn. 89 und 90 der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 17. September 2009 in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, vor dem Gerichtshof anhängig).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-389/21

    EZB/ Crédit lyonnais - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht

    52 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555, Nr. 84).
  • EuG, 15.12.2016 - T-421/09

    DEI / Kommission

    Ainsi que cela ressort du point 225 des conclusions de l'avocat général Kokott dans l'affaire Commission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2009:555), la liberté contractuelle fait partie des principes généraux du droit de l'Union.
  • EuG, 12.05.2016 - T-750/14

    Ivo-Kermartin / EUIPO - Ergo Versicherungsgruppe (ELGO) - Unionsmarke -

    Angesichts dieser Umstände und der von der Klägerin nicht bestrittenen Tatsache, dass das EUIPO der Anmelderin mitgeteilt hatte, dass die Widerspruchsabteilung im Fall der Aufrechterhaltung des Widerspruchs in der Sache entscheiden werde (vgl. oben, Rn. 11), kann die vor der Beschwerdekammer angefochtene Entscheidung entgegen der Behauptung der Klägerin keinesfalls als eine "Überraschungsentscheidung" im Sinne der Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Alrosa (C-441/07 P, Slg, EU:C:2009:555, Rn. 151 und 152) angesehen werden.
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