Rechtsprechung
   EuGH, 23.02.2001 - C-445/00 R   

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https://dejure.org/2001,573
EuGH, 23.02.2001 - C-445/00 R (https://dejure.org/2001,573)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.2001 - C-445/00 R (https://dejure.org/2001,573)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - C-445/00 R (https://dejure.org/2001,573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorläufiger Rechtsschutz - System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich - Verordnung (EG) Nr. 2012/2000 - Aussetzung des Vollzugs - Dringlichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreich / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Autriche / Rat

    Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 83 § 2
    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris" - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden - Abwägung aller betroffenen Interessen

  • EU-Kommission

    Autriche / Rat

  • Wolters Kluwer

    System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich ; Gewährleistung der Ausgabe von Ökopunkten und damit zur Sicherstellung der Transitmöglichkeit durch Österreich ; Sonderregelung für den Straßengütertransitverkehr durch Österreich ; Reduzierung der ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 243; ; EG-Vertrag Art. 242; ; EG-Vertrag Art. 230; ; Verordnung (EG) Nr. 2012/2000 Art. 2 Nr. 1; ; Protokoll Nr. 9 Art. 11 Abs. 2 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris" - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden - Abwägung aller betroffenen Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    BEITRITT NEUER MITGLIEDSTAATEN - DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR ÄNDERUNG DES SYSTEMS DER ÖKOPUNKTE FÜR LASTKRAFTWAGEN IM TRANSIT DURCH ÖSTERREICH TEILWEISE AUS

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 25.07.2000 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    Der Gerichtshof nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (vgl. z. B. Beschluss vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache C-377/98 R, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-6229, Randnr. 41).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    Was den zweiten Klagegrund angeht, die Kommission könne den Verordnungsvorschlag, den sie dem Rat im Rahmen des in Artikel 16 des Protokolls vorgesehenen Verfahrens unterbreitet habe, nicht nachträglich ändern, so hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit einem "Regelungsausschussverfahren" der vorliegenden Art bereits entschieden, dass die Kommission über einen gewissen Ermessensspielraum zur Änderung ihres dem Rat unterbreiteten Vorschlags der zu treffenden Maßnahmen verfügt (vgl. dazu Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-244/95, Moskof, Slg. 1997, I-6441, Randnr. 39, vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 23, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 65).
  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    16 bis 18, und Beschluss vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46).
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    Der allgemeine Grundsatz, dass Anspruch auf umfassenden, effektiven gerichtlichen Rechtsschutz besteht, verlangt nämlich, dass den Betroffenen vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn er für die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung erforderlich ist; sonst wäre der vom Gerichtshof gewährte Rechtsschutz lückenhaft (vgl. u. a. Verfügung vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, Urteile vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 21, und vom 21. Februar 1991 in den Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Randnrn.
  • EuGH, 28.04.1988 - 31/86

    LAISA / Rat

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    Die Protokolle und Anhänge einer Beitrittsakte sind primärrechtliche Bestimmungen, die, soweit in der Beitrittsakte nicht etwas anderes vorgesehen ist, nur nach den für die Revision der ursprünglichen Verträge vorgesehenen Verfahren ausgesetzt, geändert oder aufgehoben werden können (vgl. dazu Urteil vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 31/86 und 35/86, LAISA/Rat, Slg. 1988, 2285, Randnr. 12).
  • EuGH, 25.02.1988 - 194/85

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    Zwar ist jede Bestimmung einer Beitrittsakte, die von den Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr abweicht, eng auszulegen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-233/97, KappAhl, Slg. 1998, I-8069, Randnr. 18), um eine einfachere Verwirklichung der Ziele des EG-Vertrags und eine vollständige Anwendung seiner Vorschriften zu fördern (Urteil vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 194/85 und 241/85, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1037, Randnr. 20).
  • EuGH, 12.12.1968 - 27/68

    Renckens / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    Der allgemeine Grundsatz, dass Anspruch auf umfassenden, effektiven gerichtlichen Rechtsschutz besteht, verlangt nämlich, dass den Betroffenen vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn er für die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung erforderlich ist; sonst wäre der vom Gerichtshof gewährte Rechtsschutz lückenhaft (vgl. u. a. Verfügung vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, Urteile vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 21, und vom 21. Februar 1991 in den Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Randnrn.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-151/98

    Pharos / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    Was den zweiten Klagegrund angeht, die Kommission könne den Verordnungsvorschlag, den sie dem Rat im Rahmen des in Artikel 16 des Protokolls vorgesehenen Verfahrens unterbreitet habe, nicht nachträglich ändern, so hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit einem "Regelungsausschussverfahren" der vorliegenden Art bereits entschieden, dass die Kommission über einen gewissen Ermessensspielraum zur Änderung ihres dem Rat unterbreiteten Vorschlags der zu treffenden Maßnahmen verfügt (vgl. dazu Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-244/95, Moskof, Slg. 1997, I-6441, Randnr. 39, vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 23, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 65).
  • EuGH, 20.11.1997 - C-244/95

    Moskof

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    Was den zweiten Klagegrund angeht, die Kommission könne den Verordnungsvorschlag, den sie dem Rat im Rahmen des in Artikel 16 des Protokolls vorgesehenen Verfahrens unterbreitet habe, nicht nachträglich ändern, so hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit einem "Regelungsausschussverfahren" der vorliegenden Art bereits entschieden, dass die Kommission über einen gewissen Ermessensspielraum zur Änderung ihres dem Rat unterbreiteten Vorschlags der zu treffenden Maßnahmen verfügt (vgl. dazu Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-244/95, Moskof, Slg. 1997, I-6441, Randnr. 39, vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 23, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 65).
  • EuGH, 03.12.1998 - C-233/97

    KappAhl

    Auszug aus EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
    Zwar ist jede Bestimmung einer Beitrittsakte, die von den Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr abweicht, eng auszulegen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-233/97, KappAhl, Slg. 1998, I-8069, Randnr. 18), um eine einfachere Verwirklichung der Ziele des EG-Vertrags und eine vollständige Anwendung seiner Vorschriften zu fördern (Urteil vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 194/85 und 241/85, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1037, Randnr. 20).
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Das Recht auf einen umfassenden und effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verlangt nämlich, dass den Betroffenen vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn er für die volle Wirksamkeit der Entscheidung in der Sache erforderlich ist; sonst wäre der von den zuständigen Gerichten gewährte Rechtsschutz lückenhaft (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat, C-445/00 R, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-21/14

    Kommission / Rusal Armenal

    Die Dringlichkeit, auf die sich ein Antragsteller berufen kann, ist vom für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter umso mehr zu berücksichtigen, wenn dem fumus boni iuris der Gründe und des Vorbringens, auf die er sich beruft, besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Österreich/Rat, C-445/00 R, EU:C:2001:123, Rn. 110).
  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    Im Verfahren der einstweiligen Anordnung erfolgt gegebenenfalls auch eine Interessenabwägung (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R, Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 73).
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Rechtsprechung
   EuGH, 11.09.2003 - C-445/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2907
EuGH, 11.09.2003 - C-445/00 (https://dejure.org/2003,2907)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - C-445/00 (https://dejure.org/2003,2907)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - C-445/00 (https://dejure.org/2003,2907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich - Änderung durch die Verordnung (EG) Nr. 2012/2000 - Rechtswidrigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreich / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Republik Österreich gegen Rat der Europäischen Union.

    Artikel 230 EG
    1. Nichtigkeitsklage - Nichtigkeitsgrund, mit dem das Verhalten eines anderen als des beklagten Organs beanstandet wird - Zulässigkeit - Verfahrensstellung des auf diese Weise betroffenen Organs - Bloße Möglichkeit eines Streitbeitritts

  • EU-Kommission

    Republik Österreich gegen Rat der Europäischen Union

    Verkehr

  • Wolters Kluwer

    System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich ; Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2000 des Rates vom 21. September 2000 zur Änderung des Anhangs 4 des Protokolls Nr. 9 zur Beitrittsakte von 1994 und der Verordnung (EG) Nr. ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2012/2000 des Rates vom 21. September 2000 zur Änderung des Anhangs 4 des Protokolls Nr. 9 zur Beitrittsakte von 1994 und der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 über e... in System von Ökopunkten für Lastkraftwagen Art. 2; ; Protokoll Nr. 9 über den Straßen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich zur Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden Art. 11 Abs. 2; ; Protokoll Nr. 9 über den Straßen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich zur Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden Anhang 5; ; Verordnung (EG) Nr. 3298/94 vom 21. Dezember 1994 über verfahrenstechnische Einzelheiten im Zusammenhang mit dem System von Transitrechten (Ökopunkten) für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich Art. 6

  • rechtsportal.de

    1. Nichtigkeitsklage - Nichtigkeitsgrund, mit dem das Verhalten eines anderen als des beklagten Organs beanstandet wird - Zulässigkeit - Verfahrensstellung des auf diese Weise betroffenen Organs - Bloße Möglichkeit eines Streitbeitritts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER ENDGÜLTIG EIN GRUNDSATZ DER ERSTRECKUNG DER VERRINGERUNG DER ÖKOPUNKTE ÜBER MEHRERE JAHRE EINGEFÜHRT WIRD

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Österreich / Rat

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.9.2003)

    Rückenwind für Österreich im Streit um Brenner-Transit // unzureichende Maßnahmen gegen Laster-Flut

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.10.2002 - C-445/00

    Österreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Mit Beschluss vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R (Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461) hat der Präsident des Gerichtshofes die Aussetzung des Vollzugs von Artikel 2 Nummer 1 der angefochtenen Verordnung bis zum Erlass des Urteils zur Hauptsache angeordnet, den Antrag im Übrigen zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Mit Beschluss vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache C-445/00 (Österreich/Rat, Slg. 2002, I-9151) hat der Gerichtshof die Entfernung des von der Republik Österreich als Anlage zur Klageschrift vorgelegten Gutachtens des Juristischen Dienstes der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 11. April 2000 aus den Verfahrensakten angeordnet.

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Mit Beschluss vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R (Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461) hat der Präsident des Gerichtshofes die Aussetzung des Vollzugs von Artikel 2 Nummer 1 der angefochtenen Verordnung bis zum Erlass des Urteils zur Hauptsache angeordnet, den Antrag im Übrigen zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.
  • EuGH, 09.01.2003 - C-76/00

    Petrotub und Republica / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. insbesondere Urteile vom 2. April 1998 in der Rechtssache 367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, sowie vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-76/00 P, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 2003, I-79, Randnr. 81).
  • EuGH, 11.11.1987 - 150/87

    Nashua Corporation / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Hierzu ist festzustellen, dass eine Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegen das Organ zu richten ist, das die angefochtene Handlung erlassen hat, und dass eine solche Klage unzulässig wäre, soweit sie sich gegen ein anderes Organ richtet (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. November 1987 in der Rechtssache 150/87, Nashua Corporation u. a./Rat und Kommission, Slg. 1987, 4421).
  • EuGH, 28.04.1988 - 31/86

    LAISA / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Die Protokolle und Anhänge einer Beitrittsakte sind jedoch primärrechtliche Bestimmungen, die, soweit in der Beitrittsakte nicht etwas anderes vorgesehen ist, nur in den für die Revision der ursprünglichen Verträge vorgesehenen Verfahren ausgesetzt, geändert oder aufgehoben werden können (vgl. dazu Urteil vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 31/86 und 35/86, LAISA und CPC España/Rat, Slg. 1988, 2285, Randnr. 12).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. insbesondere Urteile vom 2. April 1998 in der Rechtssache 367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, sowie vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-76/00 P, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 2003, I-79, Randnr. 81).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Dies gilt erst recht, wenn die Mitgliedstaaten am Entstehungsprozess des streitigen Rechtsakts eng beteiligt waren und daher wissen, auf welchen Gründen er beruht (vgl. Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 188 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-643/15

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, die Klagen der Slowakei und

    57 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2003, Österreich/Rat (C-445/00, EU:C:2003:445, Rn. 16 und 17 sowie Rn. 44 bis 47).
  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    190 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission beim Erlass von Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik über weitgehende Befugnisse verfügt (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter, 265/87, Slg. 1989, 2237, Randnr. 22, und vom 11. September 2003, Österreich/Rat, C-445/00, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 81).
  • EuGH, 24.11.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Strukturfonds - Kofinanzierung -

    54 Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts entsprechen und die Überlegung des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00, Österreich/Rat, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 49, und vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-304/01, Spanien/Kommission, Slg. 2004, I-7655, Randnr. 50).
  • EuGH, 14.11.2003 - C-393/03

    Österreich / Kommission

    Diese Verordnung wurde geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1524/96 der Kommission vom 30. Juli 1996 (ABl. L 190, S. 13), Nr. 609/2000 der Kommission vom 21. März 2000 (ABl. L 73, S. 9) und Nr. 2012/2000 des Rates vom 21. September 2000 (ABl. L 241, S. 18), wobei Letztere durch das Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00 (Österreich/Rat, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) teilweise für nichtig erklärt worden ist.

    Die Belastungen für Umwelt und Gesundheit, die unmittelbar aus der Nichtanwendung der 108%-Klausel folgten, seien ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden, wie der Beschluss vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R (Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461, Randnrn. 103 bis 106) bestätige.

  • EuGH, 09.09.2004 - C-304/01

    Spanien / Kommission - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr.

    50 Nach ständiger Rechtsprechung muss zwar die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteil Italien/Rat, Randnr. 28, und Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00, Österreich/Rat, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49), doch brauchen in der Begründung nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden.
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission beim Erlass von Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik über weitgehende Befugnisse verfügt (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter, 265/87, Slg. 1989, 2237, Randnr. 22, und vom 11. September 2003, Österreich/Rat, C-445/00, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 81).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KOMMT ZU DEM ERGEBNIS, DASS DIE SECHSTE

    76 - In einer Reihe von Urteilen vom Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 (Rat/Parlament, Slg. 1986, 2155, Randnr. 48) bis zum Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00 (Österreich/Rat, Slg. 2003, I-8549, Randnrn.
  • EuGH, 22.11.2022 - C-24/20

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève)

    Hierzu ist festzustellen, dass eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV gegen das Organ zu richten ist, das die angefochtene Handlung erlassen hat, und dass eine solche Klage unzulässig wäre, soweit sie sich gegen ein anderes Organ richtet (Urteil vom 11. September 2003, Österreich/Rat, C-445/00, EU:C:2003:445, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.11.2012 - T-270/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

    Dies gilt erst recht, wenn die Mitgliedstaaten am Entstehungsprozess des streitigen Rechtsakts eng beteiligt waren und daher wissen, auf welchen Gründen er beruht (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 11. September 2003, Österreich/Rat, C-445/00, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10

    Generalanwalt Jääskinen schlägt vor, das Rechtsmittel der Schweiz in der

    Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 11. September 2003, Österreich/Rat (C-445/00, Slg. 2003, I-8549, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuG, 02.10.2009 - T-324/05

    Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuG, 12.12.2007 - T-308/05

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn.

  • EuG, 27.09.2018 - T-116/17

    Spiegel-Verlag Rudolf Augstein und Sauga / EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-587/15

    Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève) - Nichtigkeitsklage - Beschluss

  • EuGH, 20.11.2003 - C-356/01

    DIE KLAGE ÖSTERREICHS WEGEN DER VERTEILUNG DER ÖKOPUNKTE FÜR DAS JAHR 2001 WIRD

  • EuG, 19.11.2018 - T-494/17

    Iccrea Banca/ Kommission und CRU - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage -

  • EuGH, 24.11.2005 - C-324/03
  • EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
  • EuG, 08.07.2020 - T-429/18

    Das Gericht weist die Klage zweier brasilianischer Fleischproduzenten auf

  • EuG, 04.06.2015 - T-376/13

    Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein / EZB - Zugang zu

  • EuG, 19.07.2016 - T-770/14

    Italien / Kommission

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Rechtsprechung
   EuGH, 23.10.2002 - C-445/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8312
EuGH, 23.10.2002 - C-445/00 (https://dejure.org/2002,8312)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.2002 - C-445/00 (https://dejure.org/2002,8312)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - C-445/00 (https://dejure.org/2002,8312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage interner Dokumente in einem Rechtsstreit vor dem Gerichtshof; Nichtigerklärung der Verordnung des Rates vom 21. September 2000 zur Änderung des Anhangs 4 des Protokolls Nr. 9 zur Beitrittsakte von 1994 und der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 über ein System von ...

  • Judicialis

    EGV Art. 242; ; EGV Art. 243; ; Verfahrensordnung § 1 Art. 91

  • rechtsportal.de

    Verfahren - Vorlage von Stellungnahmen der Juristischen Dienste der Gemeinschaftsorgane vor dem Gerichtshof - Voraussetzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Auszug aus EuGH, 23.10.2002 - C-445/00
    Der Präsident des Gerichtshofes hat mit Beschluss vom 23. Februar 2001 (Slg. 2001, I-1461) die Aussetzung des Vollzugs von Artikel 2 Nummer 1 der angefochtenen Verordnung bis zum Erlass des Urteils zur Hauptsache ausgesetzt, den Antrag im Übrigen zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.
  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Das Ziel, die nicht genehmigte Verwendung interner Dokumente in einem Gerichtsverfahren zu verhindern, kann ein legitimes dem Gemeinwohl dienendes Ziel sein (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat, C-445/00, EU:C:2002:607, Rn. 12, vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:185, Rn. 19, und vom 29. Januar 2009, Donnici/Parlament, C-9/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:40, Rn. 13).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-445/00

    DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER

    Mit Beschluss vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R (Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461) hat der Präsident des Gerichtshofes die Aussetzung des Vollzugs von Artikel 2 Nummer 1 der angefochtenen Verordnung bis zum Erlass des Urteils zur Hauptsache angeordnet, den Antrag im Übrigen zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Mit Beschluss vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache C-445/00 (Österreich/Rat, Slg. 2002, I-9151) hat der Gerichtshof die Entfernung des von der Republik Österreich als Anlage zur Klageschrift vorgelegten Gutachtens des Juristischen Dienstes der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 11. April 2000 aus den Verfahrensakten angeordnet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

    80 Vgl. u. a. Beschlüsse vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat (C-445/00, EU:C:2002:607, Rn. 12 und 13); sowie vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:185, Rn. 20 bis 22); sowie Urteil vom 31. Januar 2020, Slowenien/Kroatien (C-457/18, EU:C:2020:65, Rn. 70).

    116 Vgl. u. a. Beschlüsse vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat (C-445/00, EU:C:2002:607, Rn. 12); und vom 14. Mai 2019, Ungarn/Parlament (C-650/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:438, Rn. 8).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18

    Generalanwalt Pikamäe: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die

    27 C-445/00, EU:C:2002:607.

    28 C-445/00, EU:C:2002:607.

  • EuGH, 31.01.2020 - C-457/18

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Der bloße Umstand, dass sich die Republik Slowenien auf das streitige Dokument in einem Rechtsstreit vor dem Gerichtshof beruft, der gegen eine andere Partei als das Organ geführt wird, von dem das in dem Dokument enthaltene Gutachten stammt, wirkt sich nicht auf das öffentliche Interesse der Organe aus, auf die in völliger Unabhängigkeit abgegebenen Stellungnahmen ihres Juristischen Dienstes zurückgreifen zu können, und macht daher die Abwägung der Interessen, die für die Entscheidung über den Antrag auf Entfernung dieses Dokuments aus den Verfahrensakten erforderlich ist, nicht überflüssig (vgl. entsprechend Beschluss vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat, C-445/00, EU:C:2002:607, Rn. 12).
  • EuG, 10.01.2005 - T-357/03

    Gollnisch u.a. / Parlament - Entscheidung des Präsidiums des Europäischen

    Im Übrigen ergebe sich aus der Rechtsprechung, dass solche Dokumente in einem Rechtsstreit vor dem Gerichtshof nicht vorgelegt werden könnten, wenn ihre Vorlage nicht von dem betroffenen Organ genehmigt oder vom Gerichtshof angeordnet worden sei (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache C-445/00, Österreich/Rat, Slg. 2002, I-9151, Randnr. 12, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R, Carlsen u. a./Rat, Slg. 1998, II-485).

    34 Wie das Parlament zutreffend ausführt, verstieße es gegen das öffentliche Interesse daran, dass die Organe auf die in völliger Unabhängigkeit abgegebenen Stellungnahmen ihres Juristischen Dienstes zurückgreifen können müssen, wenn zugelassen würde, dass solche internen Dokumente in einem Rechtsstreit vor dem Gericht von anderen Personen als den Dienststellen vorgelegt werden könnten, auf deren Ersuchen sie erstellt wurden, ohne dass ihre Vorlage von dem betroffenen Organ genehmigt oder vom Gericht angeordnet worden wäre (vgl. u. a. den oben in Randnr. 32 zitierten Beschluss Österreich/Rat, Randnr. 12, und Urteil des Gerichts vom 8. November 2000 in der Rechtssache T-44/97, Ghignone u. a./Rat, Slg. ÖD 2000, I-A-223 und II-1023, Randnr. 48).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07

    Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung

    14 - Ähnlich das Vorgehen des Gerichtshofs in seinen Beschlüssen vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat (C-445/00, Slg. 2002, I-9151), und vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, Slg. 2007, I-2613).
  • EuGH, 23.03.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten -

    Insoweit ist festzustellen, dass es dem öffentlichen Interesse daran, dass die nationalen Behörden auf die in völliger Unabhängigkeit abgegebenen Stellungnahmen ihres Juristischen Dienstes zurückgreifen können müssen, zuwiderliefe, wenn zugelassen würde, dass solche internen Dokumente, die nach nationalem Recht nicht öffentlich sind, in einem Verfahren vor dem Gerichtshof vorgelegt werden könnten, ohne dass ihre Vorlage von einer zuständigen Behörde des betroffenen Mitgliedstaats genehmigt oder gegebenenfalls vom Gerichtshof nach Art. 45 § 2 Buchst. b seiner Verfahrensordnung angeordnet worden wäre (vgl. entsprechend zu den Stellungnahmen der Juristischen Dienste der Gemeinschaftsorgane Beschluss vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat, C-445/00, Slg. 2002, I-9151, Randnr. 12).
  • EuGöD, 12.12.2012 - F-43/10

    Cerafogli / EZB

    Dans ce contexte, il importe de rappeler que l'intérêt public commande que les institutions puissent bénéficier des avis de leur service juridique donnés en toute indépendance (ordonnance de la Cour du 23 octobre 2002, Autriche/Conseil, C-445/00, point 12 ; arrêt du Tribunal de première instance du 8 novembre 2000, Ghignone e.a./Conseil, T-44/97, point 48 ; ordonnance du président du Tribunal de l'Union européenne du 30 avril 2010, 1nuit Tapiriit Kanatami e.a./Conseil, T-18/10 R, point 19) et que la divulgation non autorisée par l'institution d'un tel avis dans le cadre d'un litige portant précisément sur la validité de la décision à laquelle cet avis se rapporte heurterait, en principe, le droit de cette institution à un procès équitable (voir, en ce sens, ordonnance de la Cour du 29 janvier 2009, Donnici/Parlement, C-9/08, point 18 ; arrêt de la Cour du 21 juillet 2011, Suède/MyTravel et Commission, C-506/08 P, points 117 et 118).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-39/05

    Schweden und Turco / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe -

    34 - Beschluss vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat (C-445/00, Slg. 2002, I-9151, Randnr. 12); Urteil des Gerichts vom 8. November 2000, Ghignone u. a./Rat (T-44/97, Slg. ÖD 2000, I-A-223 und II-1023, Randnr. 48), und Beschluss des Gerichts vom 10. Januar 2005, Gollnisch u. a./Parlament (T-357/03, Slg. 2005, II-1, Randnr. 34).
  • EuG, 17.01.2007 - T-231/04

    Griechenland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame diplomatische

  • EuG, 13.04.2011 - T-576/08

    Deutschland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

  • EuGH, 29.01.2009 - C-9/08

    Donnici / Parlament

  • EuGöD, 20.06.2006 - F-105/05

    Wils / Parlament

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00   

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https://dejure.org/2003,15340
Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00 (https://dejure.org/2003,15340)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.02.2003 - C-445/00 (https://dejure.org/2003,15340)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - C-445/00 (https://dejure.org/2003,15340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreich / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Republik Österreich gegen Rat der Europäischen Union.

    System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich - Änderung durch die Verordnung (EG) Nr. 2012/2000 - Rechtswidrigkeit

  • EU-Kommission

    Republik Österreich gegen Rat der Europäischen Union

    Verkehr

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - GENERALANWALT JEAN MISCHO SCHLÄGT DIE NICHTIGERKLÄRUNG EINIGER VORSCHRIFTEN DER ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG ÜBER DEN LKW-TRANSIT DURCH ÖSTERREICH VOR

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-478/93

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    Dies gilt erst recht, wenn die Mitgliedstaaten am Entstehungsprozess des streitigen Rechtsakts eng beteiligt waren und daher wissen, auf welchen Gründen er beruht (Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnrn.

    13: - Vgl. Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93 (Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnrn.

  • EuG, 18.09.1996 - T-353/94

    Postbank NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    11: - In der Rechtssache T-353/94 R (Postbank/Kommission, Slg. 1994, II-1141).
  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    10: - In der Rechtssache C-445/00 R (Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    12: - Vgl. in diesem Sinn Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-244/95 (Moskof, Slg. 1997, I-6441, Randnr. 39), vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P (Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 23) und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 65).
  • EuGH, 25.02.1988 - 194/85

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    Zwar ist jede Bestimmung einer Beitrittsakte, die von den Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr abweicht, eng auszulegen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-233/97, KappAhl, Slg. 1998, I-8069, Randnr. 18), um eine einfachere Verwirklichung der Ziele des EG-Vertrags und eine vollständige Anwendung seiner Vorschriften zu fördern (Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 194/85 und 241/85, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1037, Randnr. 20).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-151/98

    Pharos / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    12: - Vgl. in diesem Sinn Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-244/95 (Moskof, Slg. 1997, I-6441, Randnr. 39), vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P (Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 23) und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 65).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    14: - Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97 (Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnrn.
  • EuGH, 20.11.1997 - C-244/95

    Moskof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    12: - Vgl. in diesem Sinn Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-244/95 (Moskof, Slg. 1997, I-6441, Randnr. 39), vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P (Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 23) und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 65).
  • EuGH, 03.12.1998 - C-233/97

    KappAhl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    Zwar ist jede Bestimmung einer Beitrittsakte, die von den Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr abweicht, eng auszulegen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-233/97, KappAhl, Slg. 1998, I-8069, Randnr. 18), um eine einfachere Verwirklichung der Ziele des EG-Vertrags und eine vollständige Anwendung seiner Vorschriften zu fördern (Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 194/85 und 241/85, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1037, Randnr. 20).
  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00
    48 und 49) und vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94 (Irish Farmers Association u. a., Slg. 1997, 1809, Randnr. 39).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

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