Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 18.01.1996 - C-446/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    SEIM / Subdirector-Geral das Alfândegas

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren ° Zuständigkeit des Gerichtshofes ° Grenzen ° Offensichtlich unerhebliche Frage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1996, I-73



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Wird zitiert von ... (27)  

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01  

    Gleichbehandlung - Entgelt von Universitätsprofessoren - Mittelbare

    Unter dem Vorbehalt, dass die Mitgliedstaaten für den wirksamen Schutz der individuellen, aus der Gemeinschaftsrechtsordnung hergeleiteten Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind, ist es nicht Aufgabe des Gerichtshofes, bei der Lösung von Zuständigkeitsfragen mitzuwirken, die die Qualifizierung einer bestimmten, auf dem Gemeinschaftsrecht beruhenden Rechtslage im Bereich der nationalen Gerichtsbarkeit aufwirft (Urteile vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 32, und Dorsch Consult, Randnr. 40).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99  

    Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff 'öffentlicher

    Unter diesem Vorbehalt ist es nicht Aufgabe des Gerichtshofes, bei der Lösung von Zuständigkeitsfragen mitzuwirken, die die Qualifizierung einer bestimmten, auf dem Gemeinschaftsrecht beruhenden Rechtslage im Bereich der nationalen Gerichtsbarkeit aufwerfen kann (u. a. Urteile vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 32, und vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 40).

    Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht die Kriterien des Gemeinschaftsrechts aufzuzeigen, die zur Lösung der Zuständigkeitsfrage, die sich diesem Gericht stellt, beitragen können (u. a. Urteile SEIM, Randnr. 33, und vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, IN.CO.GE.'90 u. a., Slg. 1998, I-6307, Randnr. 15).

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06  

    Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung über

    Die Mitgliedstaaten sind allerdings für den wirksamen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich (vgl. u. a. Urteile vom 9. Juli 1985, Bozzetti, 179/84, Slg. 1985, 2301, Randnr. 17, vom 18. Januar 1996, SEIM, C-446/93, Slg. 1996, I-73, Randnr. 32, und vom 17. September 1997, Dorsch Consult, C-54/96, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 40).
mehr
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96  

    Begriff des 'einzelstaatlichen Gerichts' im Sinne von Artikel 177 des Vertrages -

    Unter diesem Vorbehalt ist es nicht Aufgabe des Gerichtshofes, bei der Lösung von Zuständigkeitsfragen mitzuwirken, die die Qualifizierung bestimmter, auf dem Gemeinschaftsrecht beruhender Rechtslagen im Bereich der nationalen Gerichtsbarkeit aufwerfen kann (Urteil vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 32).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97  

    Artikel 86 EG-Vertrag - Mißbrauch einer beherrschenden Stellung - Weigerung eines

    Daher kann der Gerichtshof die Entscheidung über ein von einem nationalen Gericht vorgelegtes Ersuchen nur dann ablehnen, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits besteht (Urteil vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 28).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97  

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Folgen der Unvereinbarkeit einer

    Unter diesem Vorbehalt ist es nicht Aufgabe des Gerichtshofes, bei der Lösung von Zuständigkeitsfragen mitzuwirken, die die Qualifizierung bestimmter, auf dem Gemeinschaftsrecht beruhender Rechtslagen im Bereich der nationalen Gerichtsbarkeit aufwerfen kann (Urteile vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 179/84, Bozzetti, Slg. 1985, 2301, Randnr. 17; vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 32, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 40).

    15 Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht die Kriterien des Gemeinschaftsrechts aufzuzeigen, die zur Lösung der Zuständigkeitsfrage, die sich diesem Gericht stellt, beitragen können (Urteile Bozzetti, Randnr. 18, und SEIM, Randnr. 33).

  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96  

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von hochwertigem Rindfleisch (Hilton Beef) -

    Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 wie Artikel 239 des Zollkodex stellten auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklauseln dar, die andere als die praktisch häufig vorkommenden Fälle erfassen sollten, für die bei Erlaß der Verordnung und des Zollkodex eine besondere Regelung habe geschaffen werden können (Urteile des Gerichtshofes vom 12. März 1987 in den Rechtssachen 244/85 und 245/85, Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, Slg. 1987, 1303, Randnr. 10, vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 41).

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die andere als die praktisch häufig vorkommenden Fälle erfassen soll, für die bei Erlaß der Verordnung eine besondere Regelung geschaffen werden konnte (Urteile Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, Randnr. 10, und SEIM, Randnr. 41).

  • BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00  

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware als Entziehen aus der

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. z.B. Urteil vom 18. Januar 1996 Rs. C-446/93 --SEIM--, EuGHE 1996, I-73, Abs. 41; vorliegende Vorabentscheidung Abs. 62), der der BFH folgt (Urteil vom 17. August 2000 VII R 108/95, BFHE 192, 140), ist Art. 13 Abs. 1 VO Nr. 1430/79 eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, die beim Erlass der VO in besonderen Regelungen berücksichtigt werden konnten (vgl. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EWG) Nr. 3799/86 --VO Nr. 3799/86-- der Kommission vom 12. Dezember 1986 zur Durchführung der Art. 4a, 6a, 11a und 13 VO Nr. 1430/79, ABlEG Nr. L 352/19), hier aber offensichtlich tatbestandsmäßig nicht in Betracht kommen, erfassen soll.
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00  

    Entfernung von Nichtgemeinschaftswaren aus dem Zolllager; Pflicht der

    Zum anderen hat der EuGH bereits zur Vorgängervorschrift des Art. 239 ZK entschieden, dass die Zollbehörde nicht gehindert ist, sich in allen Fällen zu vergewissern, ob die für den Erstattungsantrag geltend gemachten Umstände nicht unter irgendeinen der von der Erstattungsregelung erfassten Tatbestände fallen (EuGH-Urteil vom 18. Januar 1996 Rs. C-446/93 --SEIM--, EuGHE 1996, I-73 Rdnr. 52 f.).
  • EuG, 11.07.2002 - T-205/99  

    Zölle - Einfuhr von Fernsehgeräten aus Indien - Ungültige Ursprungszeugnisse -

    Die entgegengesetzte Lösung könnte den Wirtschaftsteilnehmern den Anreiz für sorgfältiges Vorgehen nehmen und dem öffentlichen Haushalt ein Risiko aufbürden, das in erster Linie die in der Wirtschaft Tätigen zu tragen haben (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 45).

    Wie der Gerichtshof in seinem oben in Randnummer 102 zitierten Urteil SEIM (Randnrn. 46 f.) ausgeführt hat, wird nämlich, wenn "die Begründung eines Antrags, der darauf gestützt ist, dass der Beteiligte nicht wusste, dass die vorgelegten Papiere falsch, gefälscht oder ungültig waren, auf besondere Umstände schließen [lässt], aus denen sich ergibt, dass der Beteiligte nicht in betrügerischer Absicht oder offensichtlich fahrlässig gehandelt hat, ... dieser Antrag ... gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 3799/86 der Kommission zur Entscheidung vorgelegt.

  • EuG, 09.06.1998 - T-10/97  

    Nacherhebung von Zöllen - Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 - Verordnung (EWG) Nr.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01  

    Freier Warenverkehr - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren -

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03  

    Unzulässiger Binnenverkehr

  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97  

    Nichtigkeitsklage - Geflügeleinfuhren - Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr.

  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96  

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von hochwertigem Rindfleisch (Hilton Beef) -

  • BFH, 05.06.2002 - VII B 12/02  

    Einspruch gegen Bescheid über Eingangsabgaben; Billigkeitsgründe

  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02  

    Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Betrug - Zigarettenschmuggel -

  • BFH, 05.04.2005 - VII B 193/04  

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels; wörtliches Verständnis der von einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07  

    Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei -

  • BFH, 26.11.1996 - VII R 106/95  
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06  

    Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99  
  • EuG, 04.07.2002 - T-239/00  

    Erstattung von Einfuhrabgaben - Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98  
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-222/01  

    British American Tobacco Manufacturing BV gegen Hauptzollamt Krefeld - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-271/06  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Abs. 2 - Steuerbefreiung bei

  • FG Bremen, 02.12.1997 - 295122K 2  

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-446/93   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    SEIM - Sociedade de Exportação e Importação de Materiais Ldª gegen Subdirector-Geral das Alfândegas.

    Erstattung oder Erlaß von Eingangsabgaben

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1996, I-73
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