Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2000 - C-448/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,424
EuGH, 05.12.2000 - C-448/98 (https://dejure.org/2000,424)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2000 - C-448/98 (https://dejure.org/2000,424)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - C-448/98 (https://dejure.org/2000,424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Rein interner Sachverhalt - Herstellung und Vermarktung von Emmentaler Käse ohne Rinde

  • Europäischer Gerichtshof

    Guimont

  • EU-Kommission PDF

    Guimont

    EG-Vertrag, Artikel 30 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG]
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die den Vertrieb eines Käses ohne Rinde unter der Bezeichnung "Emmentaler" verbietet - Anwendung auf aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse - ...

  • EU-Kommission

    Guimont

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 3 Buchst. a (nach Änderung jetzt Art. 3 Abs. 1 Buchst. a EG); ; EG-Vertrag Art. 30 ff. (nach Änderung jetzt Art. 28 ff. EG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die den Vertrieb eines Käses ohne Rinde unter der Bezeichnung "Emmentaler" verbietet - Anwendung auf aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIER WARENVERKEHR - DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.12.2000)

    Auch ohne Rinde ist Emmentaler ein Käse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de police Belley - Auslegung der Artikel 3a und 30 ff. EG-Vertrag (jetzt Artikel 3 EG, 28 ff. EG) im Hinblick auf eine nationale Regelung, die die Herstellung und Vermarktung eines Käses ohne Rinde unter der Bezeichnung "Emmentaler" ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 744 (Ls.)
  • GRUR 2001, 238 (Ls.)
  • GRUR Int. 2001, 451
  • GRUR Int. 2001, 90
  • EuZW 2001, 158
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.02.1987 - 98/86

    Ministère public / Mathot

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn. 8 und 9), solle Artikel 30 EG-Vertrag nur den innergemeinschaftlichen Handel schützen.

    Diese Bestimmung soll hingegen nicht gewährleisten, dass Waren aus nationaler Produktion in jedem Fall genauso behandelt werden wie eingeführte Waren; eine Ungleichbehandlung von Waren, die nicht geeignet ist, die Einfuhr zu behindern oder den Absatz eingeführter Waren zu erschweren, fällt nicht unter das Verbot dieses Artikels (vgl. Urteil Mathot, Randnrn. 7 und 8).

    Eine Vorschrift der im Ausgangsverfahren erörterten Art, die ihrem Wortlaut nach unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist und nach der den Erzeugern für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse unter einer bestimmten Bezeichnung bestimmte Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden, fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur insoweit unter Artikel 30 EG-Vertrag, als sie auf Sachverhalte Anwendung findet, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren iminnergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek´s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und Urteil Mathot, Randnrn.

  • EuGH, 07.05.1997 - C-321/94

    FREIER WARENVERKEHR

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Der Angeklagte, die deutsche, die niederländische und die österreichische Regierung sowie die Kommission führen aus, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes finde Artikel 30 EG-Vertrag nicht schon deshalb keine Anwendung, weil keines der Elemente des Sachverhalts, über den das nationale Gericht zu entscheiden habe, über die Grenzen eines einzelnen Mitgliedstaats hinausweise (vgl. Urteil vom 7. Mai 1997 in den Rechtssachen C-321/94 bis C-324/94, Pistre u. a., Slg. 1997, I-2343, Randnr. 44).

    Das Urteil Pistre u. a. betraf jedoch einen Sachverhalt, in dem die fragliche nationale Vorschrift nicht unterschiedslos anwendbar war, sondern aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Waren unmittelbar diskriminierte.

  • EuGH, 12.09.2000 - C-366/98

    Geffroy

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, um die Lauterkeit des Handelsverkehrs und den Verbraucherschutz zu gewährleisten, zwar verlangen, dass die Betroffenen die Bezeichnung eines Lebensmittels ändern, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann (vgl.Urteil vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-366/98, Geffroy, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Nach dieser Rechtsprechung kann eine in Ermangelung einer gemeinsamen oder harmonisierten Regelung erlassene nationale Regelung, die ohne Unterscheidung auf heimische wie auf solche Produkte Anwendung findet, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt wurden, mit dem EWG-Vertrag insoweit vereinbar sein, als sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, u. a. der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes, gerecht zu werden (vgl. Urteil vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-39/90, Denkavit, Slg. 1991, I-3069, Randnr. 18), als sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht und als dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95, Familiapress, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 19).
  • EuGH, 20.06.1991 - C-39/90

    Denkavit Futtermittel / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Nach dieser Rechtsprechung kann eine in Ermangelung einer gemeinsamen oder harmonisierten Regelung erlassene nationale Regelung, die ohne Unterscheidung auf heimische wie auf solche Produkte Anwendung findet, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt wurden, mit dem EWG-Vertrag insoweit vereinbar sein, als sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, u. a. der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes, gerecht zu werden (vgl. Urteil vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-39/90, Denkavit, Slg. 1991, I-3069, Randnr. 18), als sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht und als dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95, Familiapress, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 19).
  • EuGH, 14.07.1988 - 298/87

    Smanor

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Eine nationale Rechtsvorschrift, die die Verwendung der gemeinhin üblichen Bezeichnung von Erzeugnissen, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen und die dort rechtmäßig hergestellt und vermarktet wurden, bestimmten Bedingungen unterwirft und somit die Erzeuger gegebenenfalls zur Verwendung unbekannter oder von den Verbrauchern weniger geschätzter Bezeichnungen zwingt, schließt zwar die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat nicht absolut aus; sie kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (vgl. dazu Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 12).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Artikel 30 EG-Vertrag betrifft alle Regelungen der Mitgliedstaaten, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 15.12.1982 - 286/81

    Oosthoek

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Eine Vorschrift der im Ausgangsverfahren erörterten Art, die ihrem Wortlaut nach unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist und nach der den Erzeugern für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse unter einer bestimmten Bezeichnung bestimmte Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden, fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur insoweit unter Artikel 30 EG-Vertrag, als sie auf Sachverhalte Anwendung findet, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren iminnergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek´s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und Urteil Mathot, Randnrn.
  • EuGH, 06.06.2000 - C-281/98

    EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der erbetenen Auslegung oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (vgl. Urteil vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-281/98, Angonese, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-184/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Diesem Vorbringen der französischen Regierung ist daher nicht zu folgen; dass eine Vorschrift in der Praxis nicht auf eingeführte Erzeugnisse angewandt wird, schließt für sich genommen nicht aus, dass sie möglicherweise Wirkungen entfaltet, die den innergemeinschaftlichen Handel mittelbar und potentiell behindern (vgl. dazu Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 17).
  • EuGH, 14.07.1998 - C-341/95

    Bettati

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    (d) Entgegen der Revisionsbegründung kann der Senat die Frage, ob ein AGB-rechtliches Verbot von Klauseln über Bearbeitungsentgelte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken anderer Mitgliedstaaten gegen die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV verstößt und damit möglicherweise eine Inländerdiskriminierung vorliegt, ohne Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV selbst entscheiden (aA Piekenbrock/Ludwig, WM 2012, 2349; zu Vorlagen in solchen Fällen EuGH, Slg. 2000, I10663 Rn. 23 und NVwZ 2013, 1600 Rn. 19 ff.).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    (dd) Entgegen der Revisionsbegründung kann der Senat die Frage, ob ein AGB-rechtliches Verbot von Klauseln über Bearbeitungsentgelte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken anderer Mitgliedstaaten gegen die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV verstößt und damit möglicherweise eine Inländerdiskriminierung vorliegt, ohne Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV selbst entscheiden (aA Piekenbrock/Ludwig, WM 2012, 2349; zu Vorlagen in solchen Fällen EuGH, Slg. 2000, I10663 Rn. 23 und NVwZ 2013, 1600 Rn. 19).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr sind nicht auf Betätigungen anwendbar, von deren Merkmalen keines über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist (EuGH, Urt. v. 11.4.2000 - C-51/96, Slg. 2000, I-2549 = NJW 2000, 2011 Tz. 58 - Deliège, m.w.N., vgl. in diesem Sinne zur Warenverkehrsfreiheit auch EuGH, Urt. v. 5.12.2000 - C-448/98, Slg. 2000, I-10663 = EuZW 2001, 158 Tz. 21 - Guimont, m.w.N.).

    Auf den von der Anschlussrechtsbeschwerde zur Entscheidung gestellten Sachverhalt, der keinen grenzüberschreitenden Bezug hat, ist Art. 49 EG deshalb nicht anwendbar (vgl. EuGH EuZW 2001, 158 Tz. 21 - Guimont).

  • EuGH, 16.01.2003 - C-12/00

    SPANIEN UND ITALIEN WERDEN VERURTEILT, WEIL SIE DIE VERMARKTUNG VON ERZEUGNISSEN,

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, schließt ein Verbot wie das spanische, das zur Verwendung einer anderen Verkehrsbezeichnung als der im Herstellungsmitgliedstaat verwendeten zwingt, die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat zwar nicht absolut aus; es kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731, Randnr. 22, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 12, vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Ministère public/Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 12, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann es die Vermarktung von Erzeugnissen erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern, wenn die Erzeuger unbekannte oder von den Verbrauchern weniger geschätzte Bezeichnungen verwenden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Miro, Randnr. 22, Smanor, Randnrn. 12 und 13, und Guimont, Randnr. 26).

    Solche Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen und wenn dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. u. a. Urteile Mars, Randnr. 15, vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, Randnr. 17, Ruwet, Randnr. 50, und Guimont, Randnr. 27).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten im Interesse des Verbraucherschutzes insbesondere vorschreiben, dass die Bezeichnung eines Lebensmittels zu ändern ist, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann (vgl. u. a. Urteile Deserbais, Randnr. 13, vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-366/98, Geffroy, Slg. 2000, I-6579, Randnr. 22, und Guimont, Randnr. 30).

    Bei einer geringfügigen Abweichung reicht hingegen eine angemessene Etikettierung aus, um dem Käufer oder dem Verbraucher die erforderlichen Informationen zu geben (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, Randnr. 15, vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-383/97, Van der Laan, Slg. 1999, I-731, Randnr. 24, Geffroy, Randnr. 23, und Guimont, Randnr. 31).

  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die nach ihrem Wortlaut unterschiedslos auf italienische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten anwendbar ist, kann nämlich im Allgemeinen nur dann Bestimmungen über die vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachlagen anwendbar ist, die eine Verbindung zum Handel zwischen den Mitgliedstaaten aufweisen (vgl. Urteile vom 5. Dezember 2000, Guimont, C-448/98, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 16, vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. I-8621, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Centro Europa 7, Randnr. 65).

    Im Übrigen ist es grundsätzlich allein Sache der nationalen Gerichte, unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteil Guimont, Randnr. 22).

  • BGH, 16.02.2021 - II ZB 25/17

    Offenlegungspflicht für Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen

    Eine Beantwortung der Vorlagefragen ist auch nicht deshalb noch erforderlich, weil das nationale deutsche Recht die Erstreckung einer eventuell gemeinschaftsrechtlich gebotenen Einschränkung von § 13g Abs. 1, Abs. 3 HGB i.V.m. § 10 Abs. 1 GmbHG oder § 13g Abs. 2 Satz 2 HGB i.V.m. § 8 Abs. 3 GmbHG auf die Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus Drittstaaten gebieten würde (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 -C-448/98, Slg. 2000, I-10663 Rn. 23 = EuZW 2001, 158 Rn. 23; Urteil vom 21. Februar 2013 -C-111/12, ABl.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani

    Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, gäbe es eine zweite denkbare Lösung: Die vom Gerichtshof im Urteil Guimont (47) erarbeitete Lösung wird auf den inlandsbezogenen Teil der Abgabe angewendet.

    Die Formulierungen im Urteil Guimont sind sehr weit gefasst.

    Zum anderen wäre der Gerichtshof unter Einhaltung der Grenzen der ihm durch das Urteil Guimont übertragenen Zuständigkeiten in der Lage, den nationalen Gerichten wirksame Instrumente zur Regelung streitiger Sachverhalte, die aufgrund der Anwendung von Gemeinschaftsrecht entstanden sind, zur Verfügung zu stellen.

    4 - Vgl. u. a. die Urteile vom 7. Mai 1997 in den Rechtssachen C-321/94 bis C-324/94 (Pistre u. a., Slg. 1997, I-2343) und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C--48/98 (Guimont, Slg. 2000, I-10663).

    39 - Diese Zuständigkeitserweiterung hat in der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofes zwei verschiedene Ausprägungen angenommen: Entweder wird eine unterschiedliche Behandlung, die den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigt, durch eine diskriminierende oder den Zugang zum Markt eines Mitgliedstaats behindernde nationale Vorschrift begründet und aufrechterhalten (Urteil Pistre u. a., zitiert in Fußnote 4, und Urteil vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151), oder der Gerichtshof möchte dem nationalen Gericht in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls eine sachdienliche Antwort geben, damit dieses die Beurteilung der nationalen Vorschrift im Rahmen der bei ihm anhängigen Rechtssache vornehmen kann (Urteile Guimont, zitiert in Fußnote 4, und Reisch u. a., zitiert in Fußnote 37).

    49 - Urteil Guimont, zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23.

  • EuGH, 16.01.2003 - C-14/00

    Kommission / Italien

    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass Artikel 30 EG-Vertrag nicht gewährleisten soll, dass Waren aus nationaler Produktion in jedem Fall genauso behandelt werden wie eingeführte Waren, und dass eine Ungleichbehandlung von Waren, die nicht geeignet ist, die Einfuhr zu behindern oder den Absatz eingeführter Waren zu erschweren, nicht unter das Verbot dieses Artikels fällt (vgl. u. a. Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnr. 7, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 15).

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, schließt ein Verbot wie das italienische, das zur Verwendung einer anderen Verkehrsbezeichnung als der im Herstellungsmitgliedstaat verwendeten zwingt, die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat zwar nicht absolut aus; es kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731, Randnr. 22, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 12, vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 12, und Guimont, Randnr. 26).

    Solche Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen und wenn dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. u. a. Urteile Mars, Randnr. 15, vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, Randnr. 17, Ruwet, Randnr. 50, und Guimont, Randnr. 27).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten im Interesse des Verbraucherschutzes insbesondere vorschreiben, dass die Bezeichnung eines Lebensmittels zu ändern ist, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann (vgl. u. a. Urteile Deserbais, Randnr. 13, vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-366/98, Geffroy, Slg. 2000, I-6579, Randnr. 22, und Guimont, Randnr. 30).

    Bei einer geringfügigen Abweichung reicht hingegen eine angemessene Etikettierung aus, um dem Käufer oder dem Verbraucher die erforderlichen Informationen zu geben (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, Randnr. 15, vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-383/97, Van der Laan, Slg. 1999, I-731, Randnr. 24, Geffroy, Randnr. 23, und Guimont, Randnr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03

    Ritter-Coulais

    44 - Urteil vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98 (Guimont, Slg. 2000, I-10663).

    46 - Vgl. u. a. Urteil Guimont (Randnr. 22).

    Es sei darauf hingewiesen, dass diese Rechtssache den Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer betrifft, was für die Ansicht sprechen könnte, dass die anschließend im Urteil Guimont entwickelte Rechtsprechungslinie ebenfalls diesen Bereich berühren kann.

    49 - Urteil Guimont (Randnr. 23).

  • EuGH, 25.03.2004 - C-71/02

    Karner

    20 Diesen Grundsatz hat der Gerichtshof nicht nur in Fällen bestätigt, in denen die nationale Vorschrift eine unmittelbare Diskriminierung aus anderen Mitgliedstaaten eingeführter Waren bewirkte (Urteil Pistre u. a., Randnr. 44), sondern auch in Fällen, in denen die nationale Vorschrift unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar war und dadurch eine unter Artikel 28 EG fallende potenzielle Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels darstellen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnrn.

    21 Im vorliegenden Fall ist nicht offenkundig, dass die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts für das nationale Gericht nicht erforderlich wäre (vgl. Urteil Guimont, Randnr. 23).

  • EuG, 24.05.2023 - T-2/21

    Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden

  • EuGH, 11.09.2003 - C-6/01

    DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF

  • EuGH, 15.07.2004 - C-239/02

    Douwe Egberts

  • EuGH, 05.03.2002 - C-515/99

    Reisch

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Protokoll Nr. 3 betreffend die

  • EuGH, 15.05.2003 - C-300/01

    Salzmann

  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN

  • EuGH, 13.02.2014 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und

  • EuGH, 13.02.2014 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09

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  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10

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  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

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  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04

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  • EuGH, 23.10.2001 - C-510/99

    Tridon

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-282/15

    Queisser Pharma - Lebensmittelsicherheit - Mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00

    Sapod Audic

  • EuGH, 18.11.2003 - C-216/01

    Budejovický Budvar

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-231/03

    Coname - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG - Artikel 49 EG - Reichweite der

  • EuGH, 17.02.2005 - C-250/03

    Mauri - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Zugang zum Beruf des

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-6/01

    Anomar u.a.

  • EuGH, 31.05.2018 - C-483/16

    Sziber

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2004 - C-166/03

    Comisión/Francia

  • EuGH, 20.03.2014 - C-139/12

    'Caixa d''Estalvis i Pensions de Barcelona' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05

    Centro Europa 7

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2001 - C-515/99

    Reisch

  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-357/10

    Duomo Gpa - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 20.09.2018 - C-343/17

    Fremoluc - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 21, 45, 49 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-159/12

    Venturini - Niederlassungsfreiheit - Zulässigkeit - Ausgangsverfahren, dessen

  • OVG Sachsen, 18.06.2008 - 3 B 287/07

    Feststellungsklage; Klagebefugnis; Drittrechtsverhältnis; Wettbewerbsfreiheit;

  • EuGH, 20.03.2001 - C-33/99

    Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado

  • EuGH, 22.12.2010 - C-245/09

    Omalet - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - In einem Mitgliedstaat

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-342/17

    Memoria und Dall'Antonia - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Rein

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-327/12

    Soa Nazionale Costruttori - Private Gesellschaften, die damit beauftragt sind,

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02

    Douwe Egberts

  • EuGH, 03.07.2014 - C-92/14

    Tudoran u.a.

  • EuGH, 08.07.2004 - C-166/03

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-14/00

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-534/13

    Fipa Group u.a. - Art. 191 Abs. 2 AEUV - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2010 - C-393/08

    Sbarigia - Regionale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Verbot, auf die

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2005 - C-147/04

    De Groot en Slot Allium und Bejo Zaden - Freier Verkehr landwirtschaftlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-312/98

    Warsteiner Brauerei

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-439/08

    VEBIC - Wettbewerbspolitik - Auslegung der Art. 2, 5, 15 Abs. 3 und 35 Abs. 1 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2005 - C-451/03

    Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti - Artikel 43 EG - Niederlassungsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01

    Greenham und Abel

  • EuGH, 10.05.2012 - C-359/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung zulässig?

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2004 - C-6/03

    Deponiezweckverband Eiterköpfe

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2018 - C-483/16

    Sziber - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2001 - C-510/99

    Tridon

  • EuGH, 14.06.2018 - C-169/17

    Asociación Nacional de Productores de Ganado Porcino - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-216/01

    GENERALANWALT TIZZANO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-291/09

    Francesco Guarnieri & Cie - Freier Warenverkehr - Prozesskostensicherheit

  • EuGH, 10.05.2012 - C-358/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26560
Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98 (https://dejure.org/2000,26560)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.03.2000 - C-448/98 (https://dejure.org/2000,26560)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. März 2000 - C-448/98 (https://dejure.org/2000,26560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Guimont

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Jean-Pierre Guimont.

    Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Rein interner Sachverhalt - Herstellung und Vermarktung von Emmentaler Käse ohne Rinde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 09.12.1981 - 193/80

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    (13) - Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, insbesondere Randnr. 26).

    (15) - Ebenda, Randnr. 12. Im selben Sinne Urteile vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-210/89 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-3697) und Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 4).

    17 und 18 ausgeführt hat, dass "Artikel 234 Absatz 1 EWG-Vertrag ... in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts klarstellen soll, dass die Geltung des Vertrages die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats, die aus einer früheren Übereinkunft resultierenden Rechte dritter Länder zu achten und die ihnen entsprechenden Pflichten zu erfuellen, nicht berührt ... Sind, wie im vorliegenden Fall, die Rechte dritter Länder nicht berührt, so kann sich ein Mitgliedstaat daher nicht auf die Bestimmungen eines derartigen früheren Übereinkommens berufen, um Beschränkungen des Inverkehrbringens von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat zu rechtfertigen, wenn deren Inverkehrbringen nach den Grundsätzen des Vertrages über den freien Warenverkehr statthaft ist." Im selben Sinne Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61 (Kommission/Italien, Slg. 1962, 1) und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Burgoa, Slg. 1980, 2787).

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    Siehe auch Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227, insbesondere Randnrn. 33 ff.).

    Der Gerichtshof hat in der Sache bereits im Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181) zu einer ähnlichen nationalen Maßnahme Stellung genommen, die indessen den Gebrauch der Gattungsbezeichnung auf Erzeugnisse beschränkte, die nicht nur nach herkömmlichen Regeln, sondern auch im nationalen Staatsgebiet hergestellt wurden.

  • EuGH, 14.07.1988 - 298/87

    Smanor

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    6 Dieser Standpunkt ist indessen weiter zurückliegenden Ursprungs(5) und wird bereits im Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87 (Smanor, Slg. 1988, 4489) erkennbar, in dem der Gerichtshof über ein Vorabentscheidungsersuchen entschieden hat, das einen Sachverhalt betraf, der keinen Bezug außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets hatte.

    (19) - Siehe Randnr. 13 und im selben Sinne Urteile Smanor (zitiert in Nr. 6, Randnr. 25) und Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 4).

  • EuGH, 24.03.1994 - C-80/92

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    Im selben Sinne unter vielen anderen Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82 (Jongeneel Kaas u. a., Slg. 1984, 483) und vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92 (Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019).
  • EuGH, 11.10.1990 - C-210/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    (15) - Ebenda, Randnr. 12. Im selben Sinne Urteile vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-210/89 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-3697) und Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 4).
  • EuGH, 15.04.1997 - C-272/95

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung / Deutsches Milch-Kontor

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    (24) - Im Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-272/95 (Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1997, I-1905) hat der Gerichtshof indessen anscheinend den im Urteil Dassonville herausgestellten Begriff der Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine Einfuhrbeschränkung auf Artikel 34 ausgedehnt, da er in Randnr. 24 festgestellt hat, dass sich die unter die Artikel 30 und 34 des Vertrages fallenden Verbote "auf alle Handelsregelungen der Mitgliedstaaten [erstrecken], die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern".
  • EuGH, 18.02.1987 - 98/86

    Ministère public / Mathot

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    (25) - Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit so genannter umgekehrter Diskriminierungen verweise ich insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 355/85 (Driancourt, Slg. 1986, 3231) und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809).
  • EuGH, 23.10.1986 - 355/85

    Driancourt / Cognet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    (25) - Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit so genannter umgekehrter Diskriminierungen verweise ich insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 355/85 (Driancourt, Slg. 1986, 3231) und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809).
  • EuGH, 07.02.1984 - 237/82

    Jongeneel Kaas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    Im selben Sinne unter vielen anderen Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82 (Jongeneel Kaas u. a., Slg. 1984, 483) und vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92 (Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019).
  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
    17 und 18 ausgeführt hat, dass "Artikel 234 Absatz 1 EWG-Vertrag ... in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts klarstellen soll, dass die Geltung des Vertrages die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats, die aus einer früheren Übereinkunft resultierenden Rechte dritter Länder zu achten und die ihnen entsprechenden Pflichten zu erfuellen, nicht berührt ... Sind, wie im vorliegenden Fall, die Rechte dritter Länder nicht berührt, so kann sich ein Mitgliedstaat daher nicht auf die Bestimmungen eines derartigen früheren Übereinkommens berufen, um Beschränkungen des Inverkehrbringens von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat zu rechtfertigen, wenn deren Inverkehrbringen nach den Grundsätzen des Vertrages über den freien Warenverkehr statthaft ist." Im selben Sinne Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61 (Kommission/Italien, Slg. 1962, 1) und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Burgoa, Slg. 1980, 2787).
  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

  • EuGH, 22.09.1988 - 286/86

    Ministère public / Deserbais

  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

  • EuGH, 03.10.1990 - 54/88

    Strafverfahren gegen Nino, Prandini u.a.

  • EuGH, 03.10.1990 - 91/88
  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

  • EuGH, 22.10.1998 - C-184/96

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 28.01.1992 - C-330/90

    Strafverfahren gegen Lopez Brea und Hidalgo Palacios

  • EuGH, 11.08.1995 - C-63/94

    Belgapom / ITM und Vocarex

  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 07.05.1997 - C-321/94

    FREIER WARENVERKEHR

  • EuGH, 12.06.1986 - 98/85

    Bertini / Regione Lazio

  • EuGH, 14.12.1982 - 314/81

    Procureur de la République / Waterkeyn

  • EuGH, 15.12.1982 - 286/81

    Oosthoek

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

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