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   EuGH, 13.06.2013 - C-45/12   

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https://dejure.org/2013,12557
EuGH, 13.06.2013 - C-45/12 (https://dejure.org/2013,12557)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2013 - C-45/12 (https://dejure.org/2013,12557)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - C-45/12 (https://dejure.org/2013,12557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Persönlicher Geltungsbereich - Gewährung von Familienleistungen an eine Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat - Verordnung (EG) Nr. 859/2003 - Richtlinie ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hadj Ahmed

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Persönlicher Geltungsbereich - Gewährung von Familienleistungen an eine Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat - Verordnung (EG) Nr. 859/2003 - Richtlinie ...

  • EU-Kommission

    Hadj Ahmed

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Persönlicher Geltungsbereich - Gewährung von Familienleistungen an eine Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat - Verordnung (EG) Nr. 859/2003 - Richtlinie ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung garantierter Familienleistungen an Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 1612/68 Art. 10, VO 1612/68 Art. 12, RL 2004/38/EG Aet. 13, RL 2004/38/EG Art. 13 Abs. 2, RL 2004/38/EG Art. 14, AEUV Art. 18, VO 1612/68 Art. 12, RL 2004/38/EG Art. 13 Abs. 2
    Familienangehörige, Drittstaatsangehörige, Unionsbürger, rechtmäßiger Wohnsitz, Wohnsitz, Unterhaltszahlungen, Unterhalt, Wanderarbeitnehmer, drittstaatsangehörige Familienmitglieder, Kind, Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung garantierter Familienleistungen an Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen der belgischen Cour du travail de Bruxelles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Hadj Ahmed

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour du travail de Bruxelles - Auslegung des Art. 1 Buchst. f der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die ...

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 691
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es die Verwirklichung der von der Verordnung Nr. 1612/68 bezweckten Freizügigkeit der Arbeitnehmer unter Wahrung der Freiheit und Menschenwürde erforderlich macht, die bestmöglichen Bedingungen für die Integration der Familie des Wanderarbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat zu schaffen (vgl. Urteile vom 13. November 1990, di Leo, C-308/89, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 13, und vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 50).

    Diese Integration kann nur gelingen, wenn das Kind eines Wanderarbeitnehmers die Möglichkeit hat, im Aufnahmemitgliedstaat die Schule zu besuchen und ein Studium zu absolvieren, wie dies in Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 ausdrücklich vorgesehen ist, um seine Ausbildung erfolgreich abschließen zu können (Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, Slg. 1989, 723, Randnr. 21, sowie Baumbast und R, Randnr. 51).

    Zum anderen ist zwar, wie die Kommission geltend macht, das gemäß Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1612/68 bestehende Recht des "Ehegatte[n] sowie [der] Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird", auf Wohnungnahme bei dem Wanderarbeitnehmer dahin auszulegen, dass es sowohl den Abkömmlingen des Arbeitnehmers als auch denen seines Ehegatten zusteht (Urteil Baumbast und R, Randnr. 57).

  • EuGH, 26.11.2009 - C-363/08

    Slanina - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe -

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Somit verweist diese Bestimmung in einem ersten Schritt ausdrücklich auf die nationalen Rechtsvorschriften und definiert als "Familienangehörigen" "jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, ... als Familienangehöriger bestimmt, anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet ist" (Urteil vom 26. November 2009, Slanina, C-363/08, Slg. 2009, I-11111, Randnr. 25).

    In einem zweiten Schritt führt Art. 1 Buchst. f Ziff. i der Verordnung Nr. 1408/71 folgendes Korrektiv ein: "[W]ird nach diesen [nationalen] Rechtsvorschriften eine Person jedoch nur dann als Familienangehöriger oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Arbeitnehmer oder dem Selbständigen ... in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von diesem bestritten wird" (Urteil Slanina, Randnr. 26).

    Wie die tschechische Regierung und die Europäische Kommission zu Recht ausführen, wäre die in Art. 1 Buchst. f Ziff. i der Verordnung Nr. 1408/71 aufgestellte Voraussetzung demnach erfüllt, wenn unter den Umständen des Ausgangsverfahrens die Mutter oder die Tochter im Sinne des nationalen Gesetzes und für dessen Anwendung als "Familienangehörige" des Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats angesehen werden kann und, sofern dies nicht der Fall ist, wenn ihr "Unterhalt ... überwiegend von diesem bestritten wird" (vgl. in diesem Sinne Urteil Slanina, Randnr. 27).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 7. September 2004, Trojani (C-456/02, Slg. 2004, I-7573) ging es davon aus, dass die Betroffene, da sie berechtigt gewesen sei, sich als Familienangehörige eines Unionsbürgers in Belgien niederzulassen, einem Unionsbürger gleichgestellt sei und einen Anspruch darauf habe, in gleicher Weise behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats.

    Außerdem betreffe das Urteil Trojani einen Fall eines Unionsbürgers und einer Leistung der sozialen Sicherheit, also einen anderen Fall als den der Berufungsbeklagten des Ausgangsverfahrens.

  • EuGH, 17.04.1986 - 59/85

    Niederlande State / Reed

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Insoweit genügt jedoch der Hinweis, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Mutter nicht die Ehegattin des Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats ist und war, da der Lebensgefährte im Rahmen eines bloße Zusammenlebens nicht als "Ehegatte" im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1612/68 angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 1986, Reed, 59/85, Slg. 1986, 1283, Randnr. 16).
  • EuGH, 15.03.1989 - 389/87

    Echternach u.a. / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Diese Integration kann nur gelingen, wenn das Kind eines Wanderarbeitnehmers die Möglichkeit hat, im Aufnahmemitgliedstaat die Schule zu besuchen und ein Studium zu absolvieren, wie dies in Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 ausdrücklich vorgesehen ist, um seine Ausbildung erfolgreich abschließen zu können (Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, Slg. 1989, 723, Randnr. 21, sowie Baumbast und R, Randnr. 51).
  • EuGH, 23.02.2010 - C-480/08

    Teixeira - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Nach der Rechtsprechung impliziert dieses Recht auf Zugang zum Unterricht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Kindes eines Wanderarbeitnehmers oder ehemaligen Wanderarbeitnehmers, wenn es seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat fortsetzen möchte, sowie ein entsprechendes Aufenthaltsrecht des Elternteils, der die elterliche Sorge für dieses Kind tatsächlich ausübt (vgl. Urteil vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, Slg. 2010, I-1107, Randnrn.
  • EuGH, 06.09.2012 - C-147/11

    Czop - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Dagegen ist das gemeinsame Kind gemäß der dem Gerichtshof vorliegenden Akte tatsächlich das Kind eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats beschäftigt ist oder beschäftigt gewesen ist, im Sinne von Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68. Damit jedoch der Mutter als dem Elternteil, der die elterliche Sorge für dieses Kind tatsächlich ausübt, ein auf diese Vorschrift gestütztes Aufenthaltsrecht zukommen kann, muss das gemeinsame Kind im Aufnahmemitgliedstaat in das Schulsystem eingegliedert worden sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2012, Czop und Punakova, C-147/11 und C-148/11, Randnr. 29).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Es ist nämlich darauf hinzuweisen, dass die in der Unionsrechtsordnung - einschließlich der Charta - garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-308/89

    Di Leo / Land Berlin

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es die Verwirklichung der von der Verordnung Nr. 1612/68 bezweckten Freizügigkeit der Arbeitnehmer unter Wahrung der Freiheit und Menschenwürde erforderlich macht, die bestmöglichen Bedingungen für die Integration der Familie des Wanderarbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat zu schaffen (vgl. Urteile vom 13. November 1990, di Leo, C-308/89, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 13, und vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 50).
  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
    Diese Auslegung von Art. 18 AEUV, der die Unionsbürgerschaft betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnrn.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-243/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 18.11.2010 - C-247/09

    Xhymshiti - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Drittstaatsangehörige, wozu auch in Drittstaaten ansässige juristische Personen gehören (vgl. EuGH, Phil Collins v. Imtrat Handelsgesellschaft mbH u.a., Urteil vom 20. Oktober 1993, C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 30; International Jet Management GmbH, Urteil vom 18. März 2014, C-628/11, EU:C:2014:171, Rn. 34 ff.), können hingegen aus dem Unionsrecht unmittelbar keine Ansprüche herleiten (vgl. EuGH, Athanasios Vatsouras u.a. v. Arbeitsgemeinschaft Nürnberg, Urteil vom 4. Juni 2009, C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 52 ; Land Hessen v. G. Ricordi & Co. Bühnen- und Musikverlag GmbH, Urteil vom 6. Juni 2002, C-360/00, EU:C:2002:346, Rn. 31 ; Office national d'allocations familiales pour travailleurs salariés (ONAFTS) v. Radia Hadj Ahmed, Urteil vom 13. Juni 2013, C-45/12, EU:C:2013:390, Rn. 38 ff.; Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank v. F. Wieland u.a., Urteil vom 27. Oktober 2016, C-465/14, EU:C:2016:820, Rn. 67 ff.).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH impliziert das Ausbildungsrecht aus Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 gleichzeitig ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der sich weiterhin in Ausbildung befindlichen Kinder, das grundsätzlich bis zum Abschluss der Ausbildung und insbesondere besteht, solange sie tatsächlich im Aufnahmemitgliedstaat in das Schulsystem eingegliedert sind (EuGH Urteil vom 17.9.2002 - Rs C-413/99 - Slg 2002, I-7091 ff, juris RdNr 53 f; EuGH Urteil vom 13.6.2013 - Rs C-45/12 - EAS Teil C VO Nr. 1408/71 Art. 1 Nr. 16, juris RdNr 46 und 52; EuGH Urteil vom 23.2.2010 - Rs C-480/08 - Slg 2010, I-1107, juris RdNr 36 und 53).

    Dies hat der EuGH damit begründet, dass die Versagung der Möglichkeit für die Eltern, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben, geeignet sein könnte, den Kindern ein - ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkanntes - Recht zu nehmen (EuGH Urteil vom 13.6.2013 - Rs C-45/12 - EAS Teil C VO Nr. 1408/71 Art. 1 Nr. 16, juris RdNr 46; EuGH Urteil vom 23.2.2010 - Rs C-480/08 - Slg 2010, I-1107, juris RdNr 36, 53, 86).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    Die beiden Töchter verfügten aber über ein autonomes, d.h. von ihren Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

    Von diesem Aufenthaltsrecht der beiden Töchter leitete sich ein Aufenthaltsrecht des Klägers aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 ab, da dieser die tatsächliche Sorge für die beiden Kinder wahrnahm (vgl. zum Aufenthaltsrecht eines Elternteils aus Art. 10 VO (EU) 492/2011: EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

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