Rechtsprechung
EuGH, 06.07.2000 - C-45/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993
- Europäischer Gerichtshof
Spanien / Kommission
- EU-Kommission
Spanien / Kommission
Verordnung Nr. 3089/78 des Rates, Artikel 7 Absatz 1; Verordnung Nr. 2677/85 der Kommission, Artikel 12 Absatz 1
1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Fette - Olivenöl - Verbrauchsbeihilfe - Kontrollen durch die Mitgliedstaaten - Verfügbarkeit der Buchhaltungsunterlagen der Unternehmen bei nicht angekündigten Kontrollen
- EU-Kommission
Spanien / Kommission
- Wolters Kluwer
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL); Rechnungsabschlüsse für die Haushaltsjahre 1992 und 1993; Verwaltung und Überwachung von Verbraucherbeihilfen für Olivenöl
- Judicialis
Entscheidung 96/701/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung 96/701/EG
1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Fette - Olivenöl - Verbrauchsbeihilfe - Kontrollen durch die Mitgliedstaaten - Verfügbarkeit der Buchhaltungsunterlagen der Unternehmen bei nicht angekündigten Kontrollen - [Verordnung Nr. 3089/78 des Rates, Artikel 7 ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Aufhebung der Entscheidung 96/701/EG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1992 und auch teilweise im Haushaltsjahr 1993 ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-45/97
- EuGH, 06.07.2000 - C-45/97
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.05.2000 - C-242/97
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-45/97
Nach ständiger Rechtsprechung kann die Kommission die Übernahme sämtlicher Ausgaben durch den EAGFL ablehnen, wenn sie feststellt, daß es keine ausreichenden Kontrollmechanismen gibt (Urteil vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-242/97, Belgien/Kommission, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 122).
- EuGH, 11.01.2001 - C-247/98
Griechenland / Kommission
Was die für den Nomos Pella vorgenommene finanzielle Berichtigung angeht, ist festzustellen, dass zum einen die Kommission nach ständiger Rechtsprechung die Übernahme sämtlicher Ausgaben durch den EAGFL ablehnen kann, wenn sie feststellt, dass es keine ausreichenden Kontrollmechanismen gibt (Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-45/97, Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 24), und dass zum anderen die Kommission sich im Belle-Bericht ausdrücklich die Möglichkeit vorbehalten hat, unter außergewöhnlichen Umständen einen höheren Berichtigungssatz als 10 % anzuwenden. - EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
Spanien / Kommission
Aus der Randnummer 52 des Urteils vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-45/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-5333), die Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung Nr. 2677/85 in seiner ursprünglichen Fassung betrifft, ergibt sich, dass die zuständige Behörde, die die Schwere des Verstoßes berücksichtigen muss, schon deswegen verpflichtet ist, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. - Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
Griechenland / Kommission
29: - Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-45/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-5333, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
Spanien / Kommission
L 63, S. 19.119: - Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-45/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-5333) über die bei den dreizehn übrigen Betrieben vorgenommenen finanziellen Berichtigungen entschieden. - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-404/19
Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - EGFL und ELER - Von der Finanzierung …
Vgl. auch Urteil vom 6. Juli 2000, Spanien/Kommission (C-45/97, EU:C:2000:362, Rn. 40 bis 43), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass der Verstoß gegen die Rechtsvorschriften der Union über die Reinheit von Olivenöl insoweit erwiesen war, als das Vorhandensein eines chemischen Stoffes mit der Definition von Olivenöl nicht vereinbar war, und entschieden hat, dass die Berichtigung von 100 % der Ausgaben gerechtfertigt war.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-45/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Spanien / Kommission
- EU-Kommission
Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-45/97
- EuGH, 06.07.2000 - C-45/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 01.10.1998 - C-238/96
Irland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-45/97
(88) - Vgl. z. B. Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 238/86 (Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1191, Randnr. 25) sowie kürzlich Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-238/96 (Irland/Kommission, Slg. 1998, I-5801, Randnr. 100).(89) - Urteil Irland/Kommission (zitiert in Fußnote 88, Randnr. 101).
- EuGH, 01.10.1998 - C-242/96
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-45/97
Vgl. kürzlich z. B. Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-242/96 (Italien/Kommission, Slg. 1998, I-5863, Randnr. 58).(20) - Urteil Italien/Kommission (Randnr. 58).
- EuGH, 24.03.1988 - 347/85
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-45/97
(19) - Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 11). - EuGH, 25.02.1988 - 238/86
Niederlande / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-45/97
(88) - Vgl. z. B. Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 238/86 (Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1191, Randnr. 25) sowie kürzlich Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-238/96 (Irland/Kommission, Slg. 1998, I-5801, Randnr. 100).