Rechtsprechung
EuGH, 08.06.1995 - C-451/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Delavant / Allgemeine Ortskrankenkasse für das Saarland
Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 19 Absatz 2
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Anwendbare Rechtsvorschriften; Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem Beschäftigungsstaat wohnt; Voraussetzungen für die Entstehung des Sachleistungsanspruchs seiner Familienangehörigen bei Krankheit im ... - EU-Kommission
Delavant / Allgemeine Ortskrankenkasse für das Saarland
- Wolters Kluwer
Auslegung des Art. 19 Abs. 2 der Verordnung 1408/71/EWG zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige; Sachleistungen für die Familienangehörigen eines in einem ...
- Judicialis
Verordnung 1408/71/EWG Art. 19 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften - Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem Beschäftigungsstaat wohnt - Voraussetzungen für die Entstehung des Sachleistungsanspruchs seiner Familienangehörigen bei Krankheit im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung Nr. 1408/71 des Rates - In einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnender Arbeitnehmer - Sachleistungen für seine Familienangehörigen im Wohnstaat.
Verfahrensgang
- LSG Saarland, 15.10.1993 - L 3/2 K 20/90
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1995 - C-451/93
- EuGH, 08.06.1995 - C-451/93
Papierfundstellen
- VersR 1996, 51
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 16.07.2009 - C-208/07
von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
Familienangehörige im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 erhalten gemäß deren Art. 19 Abs. 2 vom Träger ihres Wohnorts zulasten des zuständigen Staates Sachleistungen in den Grenzen und nach den Modalitäten der für den Träger des Wohnorts geltenden Rechtsvorschriften (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 1995, Delavant, C-451/93, Slg. 1995, I-1545, Randnr. 15). - LSG Bayern, 30.03.2023 - L 4 KR 195/20
Krankenversicherung und EU-Koordinierungsrecht: Sachleistungsaushilfe für einen …
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 08.06.1995 (C-451/93 - Delavant) sei aufgrund der Regelungen der VO 883/2004 überholt.Für die restriktive Auslegung des Art. 1 Buchst. i) Nr. 1 ii) VO 883/2004 sprächen systematische Gründe, die auch die Leitlinie für den EuGH (Urteil vom 08.06.1995 - C-451/93) gewesen seien und die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union schützten.
Der EuGH hatte mit Urteil vom 08.06.1995 (C-451/93 - Delavant) zur Begriffsdefinition des Familienangehörigen in Art. 1 Buchst. f) i) VO 1408/71 festgestellt, dass diese Bestimmung nicht die Voraussetzungen der Entstehung eines Anspruchs des Familienangehörigen regele, sondern lediglich für die Frage, ob die betroffene Person als Familienangehöriger zu qualifizieren sei, auf die Rechtsvorschriften verweise, nach denen die Leistungen gewährt werden.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1997 - C-160/96
Manfred Molenaar und Barbara Fath-Molenaar gegen Allgemeine Ortskrankenkasse …
(68) - Als lex loci laboris und folglich als anwendbares Recht gemäß den Artikeln 13 Absatz 2 Buchstabe a und 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 (vgl. Urteil vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache C-451/93, Delavant, Slg. 1995, I-1545, Randnr. 14). - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-149/94
Strafverfahren gegen Didier Vergy. - Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die …
(22) - Im Urteil vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache C-451/93 (Delavant, Slg. 1995, I-1545) beantwortete der Gerichtshof z. B. die Frage, die das nationale Gericht richtigerweise hätte stellen sollen, und fühlte sich nicht an eine unzutreffende Prämisse hinsichtlich der heranzuziehenden Bestimmungen gebunden (Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1996 - C-58/95
Strafverfahren gegen Sandro Gallotti, Roberto Censi, Giuseppe Salmaggi, Salvatore …
( 14 ) Urteil vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache C-451/93 (Slg. 1995, I-1545).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1995 - C-451/93 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Claudine Delavant gegen Allgemeine Ortskrankenkasse für das Saarland.
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung Nr. 1408/71 des Rates - In einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnender Arbeitnehmer - Sachleistungen für seine Familienangehörigen im Wohnstaat
Verfahrensgang
- LSG Saarland, 15.10.1993 - L 3/2 K 20/90
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1995 - C-451/93
- EuGH, 08.06.1995 - C-451/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.10.1975 - 24/75
Petroni / ONTPS
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1995 - C-451/93
Es erwähnt u. a. das Urteil Petroni(4), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit sich nicht dahin auswirken können, daß die Arbeitnehmer Vergünstigungen verlieren, die ihnen die Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats sichern.Allerdings kann bei oberflächlicher Betrachtung der Eindruck entstehen, daß Artikel 20 der Verordnung den im Urteil Petroni ausgesprochenen Grundsatz verletzt, wenn er verhindert, daß den Kindern von Frau Delavant in Frankreich Sachleistungen gewährt werden, die sie sonst nach französischem Recht beanspruchen könnten.
(4) ° Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149).