Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.2012 - C-453/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Europarecht erlaubt Gesamtnichtigkeit eines Vertrages, der unwirksame AGB-Klauseln enthält.

  • EU-Kommission

    Perenicová und Perenic

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt“

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  • Europäischer Gerichtshof

    Perenicová und Perenic

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angabe des effektiven Jahreszinsens in Verbraucherkreditverträgen; Aufrechterhaltung von Kreditverträgen bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln; Vorabentscheidungsersuchen eines slowakischen Bezirksgerichts

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherschutz bei missbräuchlichen Vertragsklauseln

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Nationale Rechtsvorschriften können vorsehen, dass ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden, der eine missbräuchliche Klausel enthält, unwirksam ist, wenn dadurch ein besserer Schutz des Verbrauchers gewährleistet wird

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verbraucherkreditvertrag - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Okresný súd Presov (Slowakische Republik), eingereicht am 16. September 2010 - Jana Perenicová, Vladislav Perenic/S.O.S. financ, spol. s. r. o.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 15.03.2012, Rs. C-453/10 (Höheres nationales Schutzniveau bei missbräuchlichen Klauseln)" von Ass. iur. Stefan Hennigs, original erschienen in: GRUR 2012, 639 - 642.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Unionsrechtliche Folgen des AGB-Missgriffs" von RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, original erschienen in: NJW 2012, 1770 - 1773.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Vertragsrecht und Lauterkeitsrecht unter dem Einfluss der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken" von Prof. Dr. Christian Alexander, original erschienen in: WRP 2012, 515 - 523.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 1781
  • GRUR 2012, 639
  • EuZW 2012, 302
  • WM 2012, 2046



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Wird zitiert von ... (3)  

  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10  

    Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Verzugszinsklausel -

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 47, und vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, Slg. 2012, I-0000, Randnr. 28).

    Der Gerichtshof hat diese Bestimmung bereits dahin ausgelegt, dass die nationalen Gerichte, die die Missbräuchlichkeit vertraglicher Klauseln feststellen, verpflichtet sind, alle Konsequenzen zu ziehen, die sich daraus nach nationalem Recht ergeben, damit diese Klauseln für den Verbraucher unverbindlich sind (vgl. Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 58, Beschluss vom 16. November 2010, Pohotovost, C-76/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 62, sowie Urteil Perenicová und Perenic, Randnr. 30).

    Außerdem ließe sich diese Befugnis auch nicht auf Art. 8 der Richtlinie 93/13 stützen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, auf dem durch diese Richtlinie geregelten Gebiet mit dem Unionsrecht vereinbare strengere Bestimmungen zu erlassen oder aufrechtzuerhalten, soweit ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher gewährleistet ist (vgl. Urteile vom 3. Juni 2010, Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid, C-484/08, Slg. 2010, I-4785, Randnrn. 28 und 29, sowie Perenicová und Perenic, Randnr. 34).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-433/11  

    Vorabentscheidungsersuchen - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und

    Die Feststellung der etwaigen Unlauterkeit einer Geschäftspraxis wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden im Sinne der Richtlinie 2005/29 hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beurteilung dieser Wirksamkeit (vgl. Urteil vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 45 und 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2012 - C-415/11  

    Aziz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Hypothekendarlehen -

    (6)  - Urteile Mostaza Claro (zitiert in Fn. 5, Randnr. 36), Asturcom Telecomunicaciones (zitiert in Fn. 5, Randnr. 30), sowie vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing (C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47), und vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic (C-453/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011 - C-453/10   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Perenicová und Perenic

    Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern - Verbraucherkreditvertrag, in dem Wucherzinsen vorgesehen sind - Auswirkung der unlauteren Handelspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

Verfahrensgang

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