Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 28.01.2010 | Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 28.01.2010 - C-406/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21
EuGH, 28.01.2010 - C-406/08 (https://dejure.org/2010,21)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - C-406/08 (https://dejure.org/2010,21)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - C-406/08 (https://dejure.org/2010,21)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,21) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens - Zeitpunkt des Fristbeginns

  • Europäischer Gerichtshof

    Uniplex (UK)

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für den Nachprüfungsantrag - Zeitpunkt des Fristbeginns

  • EU-Kommission PDF

    Uniplex (UK)

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für den Nachprüfungsantrag - Zeitpunkt des Fristbeginns

  • EU-Kommission

    Uniplex (UK)

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens - Zeitpunkt des Fristbeginns“

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfungsverfahren bzw. Schadensersatzverfahren bei Vergabe öffentlicher Aufträge; Kenntnis als maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Fristbeginn [Unverzüglichkeit]; Fiktion des Fristbeginns; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfungs- bzw. Schadensersatzverfahren bei Vergabe öffentlicher Aufträge; Kenntnis als maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Fristbeginn [Unverzüglichkeit]; Fiktion des Fristbeginns; Uniplex (UK) ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Das Aus für § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Uniplex (UK)

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für den Nachprüfungsantrag - Zeitpunkt des Fristbeginns

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB verstößt gegen EU-Recht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Muss eine Rüge zukünftig nicht mehr "unverzüglich" erhoben werden?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: Unverzüglichkeit der Rüge - unbestimmte Fristen

Besprechungen u.ä. (6)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB verstößt gegen EU-Recht

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepflichten und Gemeinschaftsrecht: Hält das GWB dem Gemeinschaftsrecht stand?

  • vergabeblog.de (Kurzanmerkung)

    Pflicht zur "unverzüglichen” Rüge europarechtswidrig?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zweifel über Rügefristen aufkommen

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Europäische Kommission: Vorläufig kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der "unverzüglichen” Rügefrist in § 107 Abs. 3 GWB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das Aus für das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB! (IBR 2010, 159)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England und Wales) (Queen's Bench Division), Leeds District Registry, eingereicht am 18. September 2008 - Uniplex (UK) Ltd / NHS Business Services Authority

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Justice, Queen's Bench Division (Vereinigtes Königreich) - Auslegung der Art. 1 und 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 261
  • NZBau 2010, 183
  • BauR 2010, 956
  • VergabeR 2010, 451
  • ZfBR 2010, 288
  • ZfBR 2010, 402
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (306)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Die Regelung dieser Fristen ist daher Sache der internen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten (Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 71).

    Die Modalitäten gerichtlicher Verfahren zum Schutz der Rechte, die das Gemeinschaftsrecht den durch Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber geschädigten Bewerbern und Bietern einräumt, dürfen die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 89/665 nicht beeinträchtigen (Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 72).

    Unter diesem Blickwinkel ist zu prüfen, ob im Hinblick auf die Zielsetzung dieser Richtlinie eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht die Rechte beeinträchtigt, die dem Einzelnen vom Gemeinschaftsrecht verliehen sind (Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 73).

    Insoweit ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 sicherstellen müssen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 74).

    Daraus folgt, dass das in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 gesetzte Ziel, das Bestehen wirksamer Nachprüfungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen, nur dann erreicht werden kann, wenn die Fristen, die für die Einleitung der Nachprüfung vorgeschrieben sind, erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der Antragsteller von dem geltend gemachten Verstoß gegen die genannten Vorschriften Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 78).

    Zur Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels einer zügigen Behandlung steht es den Mitgliedstaaten frei, Fristen für die Verfahrenseinleitung vorzuschreiben, mit denen sie die Wirtschaftsteilnehmer zwingen, Vorbereitungsmaßnahmen oder Zwischenentscheidungen, die in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ergangen sind, innerhalb einer kurzen Frist anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnrn.

  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    30 und 36 bis 39, und vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, Slg. 2007, I-8415, Randnrn.

    Im vorliegenden Fall ist es Aufgabe des nationalen Gerichts, die innerstaatlichen Bestimmungen über die Ausschlussfrist so weit wie möglich im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 89/665 auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 63, und Lämmerzahl, Randnr. 62).

    Können die innerstaatlichen Bestimmungen über die Fristen für die Verfahrenseinleitung nicht im Einklang mit der Richtlinie 89/665 ausgelegt werden, muss das nationale Gericht sie jedenfalls unangewendet lassen, damit das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang Anwendung findet und die Rechte, die es dem Einzelnen verleiht, geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Santex, Randnr. 64, und Lämmerzahl, Randnr. 63).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Im vorliegenden Fall ist es Aufgabe des nationalen Gerichts, die innerstaatlichen Bestimmungen über die Ausschlussfrist so weit wie möglich im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 89/665 auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 63, und Lämmerzahl, Randnr. 62).

    Können die innerstaatlichen Bestimmungen über die Fristen für die Verfahrenseinleitung nicht im Einklang mit der Richtlinie 89/665 ausgelegt werden, muss das nationale Gericht sie jedenfalls unangewendet lassen, damit das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang Anwendung findet und die Rechte, die es dem Einzelnen verleiht, geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Santex, Randnr. 64, und Lämmerzahl, Randnr. 63).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Innerstaatliche Bestimmungen zur Umsetzung einer Richtlinie müssen von den nationalen Gerichten so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der fraglichen Richtlinie ausgelegt werden, um das in dieser festgelegte Ergebnis zu erreichen (vgl. Urteile vom 10. April 1984, Von Colson und Kamann, 14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26, und vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Innerstaatliche Bestimmungen zur Umsetzung einer Richtlinie müssen von den nationalen Gerichten so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der fraglichen Richtlinie ausgelegt werden, um das in dieser festgelegte Ergebnis zu erreichen (vgl. Urteile vom 10. April 1984, Von Colson und Kamann, 14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26, und vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113).
  • EuGH, 07.11.1996 - C-221/94

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Zu diesem Zweck müssen die Mitgliedstaaten eine Fristenregelung schaffen, die hinreichend genau, klar und vorhersehbar ist, damit der Einzelne seine Rechte und Pflichten kennen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-230/02

    Grossmann Air Service

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    75 bis 79, vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, Slg. 2004, I-1829, Randnrn.
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Zu diesem Zweck müssen die Mitgliedstaaten eine Fristenregelung schaffen, die hinreichend genau, klar und vorhersehbar ist, damit der Einzelne seine Rechte und Pflichten kennen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union wegen dessen Urteils vom 28. Januar 2010 (C-406/08, Uniplex), wie von der Beschwerde angeregt, ist nicht entscheidungserheblich.
  • OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

    Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung

    Es ist zweifelhaft, ob die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a.F. im Hinblick auf die Unsicherheit des Merkmals "unverzüglich" auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH überhaupt noch zur Anwendung kommen kann (vgl. EuGH, Urteile v. 28.01.2010, C-406/08,VergabeR 2010, 451 und C-456/08, VergabeR 2010, 457).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum -

    Demnach unterliegen die Verjährung und die Verwirkung, die einer gemäß Art. 19 Abs. 2 und Art. 89 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 6/2002 erhobenen Klage zur Verteidigung entgegengehalten werden können, nach Art. 88 Abs. 2 dieser Verordnung dem nationalen Recht, das unter Beachtung des Äquivalenz- und des Effektivitätsgrundsatzes, deren Inhalt in Rn. 42 des vorliegenden Urteils wiedergegeben wird, angewandt werden muss (vgl. auch entsprechend Urteile vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Rn. 77 bis 80, vom 28. Januar 2010, Uniplex [UK], C-406/08, Slg. 2010, I-817, Rn. 32 und 40, vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, Slg. 2010, I-7003, Rn. 25, vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, Slg. 2011, I-7907, Rn. 89, 90, 92 und 93, und vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 28.01.2010 - C-456/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,141
EuGH, 28.01.2010 - C-456/08 (https://dejure.org/2010,141)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - C-456/08 (https://dejure.org/2010,141)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - C-456/08 (https://dejure.org/2010,141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtbekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter und Aufrechterhaltung einer zur Ungewissheit über die Anfechtbarkeit einer Entscheidung führenden innerstaatlichen Regelung; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtbekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter und Aufrechterhaltung einer zur Ungewissheit über die Anfechtbarkeit einer Entscheidung führenden innerstaatlichen Regelung; ...

  • ibr-online

    Anwendung von § 101a Abs. 1 GWB im Teilnahmewettbewerb: Das Aus?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepflichten und Gemeinschaftsrecht: Hält das GWB dem Gemeinschaftsrecht stand?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Europäische Kommission: Vorläufig kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der "unverzüglichen” Rügefrist in § 107 Abs. 3 GWB

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 20. Oktober 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Irland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 188 (Ls.)
  • NZBau 2010, 256
  • BauR 2010, 957
  • VergabeR 2010, 457
  • ZfBR 2010, 407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Richtlinie 89/665 einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist (Urteil vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, Slg. 2007, I-8415, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass die vollständige Verwirklichung der mit der Richtlinie 89/665 verfolgten Ziele gefährdet wäre, wenn Bewerber und Bieter in jedem Stadium des Vergabeverfahrens Verstöße gegen die Regeln über die Auftragsvergabe rügen und dadurch den öffentlichen Auftraggeber zwingen könnten, das gesamte Verfahren erneut durchzuführen, um den Verstoß zu beheben (Urteil Lämmerzahl, Randnr. 51).

    Jedoch dürfen nationale Ausschlussfristen einschließlich der Art und Weise ihrer Anwendung nicht als solche die Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen gegebenenfalls nach dem Gemeinschaftsrecht zustehen, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteil Lämmerzahl, Randnr. 52).

    51 und 57, sowie Lämmerzahl, Randnr. 52).

    30 und 36 bis 39, sowie Lämmerzahl, Randnrn.

  • EuGH, 24.06.2004 - C-212/02

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Dieselbe Verpflichtung ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665, weil die Bewerber bzw. Bieter eine Vergabeentscheidung nur dann wirksam nachprüfen lassen können, wenn sie rechtzeitig über diese Entscheidung informiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich, C-212/02, Randnr. 21, und vom 3. April 2008, Kommission/Spanien, C-444/06, Slg. 2008, I-2045, Randnr. 38).

    Diese Informationen wurden nämlich nach Unterzeichnung des Vertrags am 5. Februar 2004 in der Öffentlichkeit verbreitet, während die Bewerber bzw. Bieter für einen effektiven Rechtsschutz rechtzeitig vor dem Vertragsschluss über die Vergabeentscheidung der NRA hätten informiert werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 21, und Kommission/Spanien, Randnr. 38).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs darf die Anwendung einer nationalen Ausschlussfrist nicht dazu führen, dass die Ausübung des Rechts auf Nachprüfung von Entscheidungen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen seiner praktischen Wirksamkeit beraubt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 72, vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnrn.

    Zur Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels zügiger Behandlung steht es den Mitgliedstaaten frei, Rechtsbehelfsfristen vorzusehen, um die Wirtschaftsteilnehmer zu zwingen, in öffentlichen Vergabeverfahren ergangene Vorbereitungshandlungen oder Zwischenbescheide binnen kurzer Frist anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnrn.

  • EuGH, 03.04.2008 - C-444/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Dieselbe Verpflichtung ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665, weil die Bewerber bzw. Bieter eine Vergabeentscheidung nur dann wirksam nachprüfen lassen können, wenn sie rechtzeitig über diese Entscheidung informiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich, C-212/02, Randnr. 21, und vom 3. April 2008, Kommission/Spanien, C-444/06, Slg. 2008, I-2045, Randnr. 38).

    Diese Informationen wurden nämlich nach Unterzeichnung des Vertrags am 5. Februar 2004 in der Öffentlichkeit verbreitet, während die Bewerber bzw. Bieter für einen effektiven Rechtsschutz rechtzeitig vor dem Vertragsschluss über die Vergabeentscheidung der NRA hätten informiert werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 21, und Kommission/Spanien, Randnr. 38).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Zum anderen setzt die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraus, dass aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist (Urteile vom 18. Dezember 1997, Kommission/Belgien, C-263/96, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30, sowie vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 42).

    Ohne dass auf die Behauptung eingegangen zu werden braucht, dass die fragliche nationale Rechtsvorschrift die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen angemessen umsetze, genügt die Feststellung, dass im Vertragsverletzungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Vereinbarkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Mitgliedstaats mit dem Gemeinschaftsrecht überprüft, sondern auch ein Verstoß der innerstaatlichen Stellen gegen das Gemeinschaftsrecht in einem konkreten Einzelfall festgestellt werden kann (vgl. zur Vergabe öffentlicher Aufträge Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, Randnr. 30, und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-275/08, Randnr. 27).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-474/08

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und besondere Rechts- oder Verwaltungsvorschrift erfordert und ihr auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen kann, doch muss dieser hinreichend klar und bestimmt sein, damit die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Belgien, C-474/08, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zweck für die Fristen eine hinreichend klare, bestimmte und überschaubare Regelung zu schaffen, so dass die Einzelnen ihre Rechte und Pflichten erkennen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 07.11.1996 - C-221/94

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zweck für die Fristen eine hinreichend klare, bestimmte und überschaubare Regelung zu schaffen, so dass die Einzelnen ihre Rechte und Pflichten erkennen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Dies ist nicht erforderlich, wenn sich bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschriften selbst ergibt, dass die Umsetzung unzureichend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 1999, Kommission/Irland, C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 60).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Ohne dass auf die Behauptung eingegangen zu werden braucht, dass die fragliche nationale Rechtsvorschrift die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen angemessen umsetze, genügt die Feststellung, dass im Vertragsverletzungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Vereinbarkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Mitgliedstaats mit dem Gemeinschaftsrecht überprüft, sondern auch ein Verstoß der innerstaatlichen Stellen gegen das Gemeinschaftsrecht in einem konkreten Einzelfall festgestellt werden kann (vgl. zur Vergabe öffentlicher Aufträge Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, Randnr. 30, und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-275/08, Randnr. 27).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

  • EuGH, 12.02.2004 - C-230/02

    Grossmann Air Service

  • EuGH, 18.12.1997 - C-263/96

    Kommission / Belgien

  • OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

    Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung

    Es ist zweifelhaft, ob die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a.F. im Hinblick auf die Unsicherheit des Merkmals "unverzüglich" auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH überhaupt noch zur Anwendung kommen kann (vgl. EuGH, Urteile v. 28.01.2010, C-406/08,VergabeR 2010, 451 und C-456/08, VergabeR 2010, 457).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Kenntniserlangung vor Rügeerhebung überhaupt sowie zu einem Zeitpunkt, in dem die Rügen nicht mehr als unverzüglich gelten können (sofern dies nach den Urteilen des EuGH vom 28.1.2010, vgl. NZBau 2010, 183; VergabeR 2010, 457, überhaupt noch ein Prüfungspunkt ist) ist von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen als den insoweit beweispflichtigen Verfahrensbeteiligten nicht nachgewiesen worden.
  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Es kommt im übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 - C-406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint (OLG München vom 3.11.2011 - Verg 14/11), zumal insgesamt der Anwendungsbereich des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Neuregelung des § 107 Abs. 3 GWB durch das Vergabemodernisierungsgesetz erheblich eingeschränkt worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5426
Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08 (https://dejure.org/2009,5426)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - C-456/08 (https://dejure.org/2009,5426)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - C-456/08 (https://dejure.org/2009,5426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 89/665/EWG - Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Mitteilung der Vergabeentscheidung an einen unterlegenen Bieter - Nachprüfungsverfahren nach innerstaatlichem Recht - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 89/665/EWG - Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Mitteilung der Vergabeentscheidung an einen unterlegenen Bieter - Nachprüfungsverfahren nach innerstaatlichem Recht - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 89/665/EWG - Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Mitteilung der Vergabeentscheidung an einen unterlegenen Bieter - Nachprüfungsverfahren nach innerstaatlichem Recht - ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (52)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08
    24 - Vgl. dazu Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a. (C-470/99, Slg. 2002, I-11617, insbesondere Randnrn.

    32 - In diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a. (insbesondere Randnr. 72), Santex (Randnrn. 51 und 57) und Lämmerzahl (Randnr. 52), jeweils zitiert in Fn. 24; allgemein zu den Modalitäten gerichtlicher Verfahren vgl. das Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Randnr. 42).

    34 - Urteile Universale-Bau u. a. (Randnr. 76), Santex (Randnr. 52) und Lämmerzahl (Randnrn. 50 und 51), jeweils zitiert in Fn. 24; vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Pressetext Nachrichtenagentur (zitiert in Fn. 21, Nr. 157).

    36 - Im selben Sinne Urteile Universale-Bau u. a. (zitiert in Fn. 24, Randnrn. 75 bis 79), Lämmerzahl (zitiert in Fn. 24, Randnrn. 50 und 51) und vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service (C-230/02, Slg. 2004, I-1829, Randnrn.

    39 - Vgl. nochmals das Urteil Universale-Bau u. a. (zitiert in Fn. 24, Randnrn. 76 bis 78).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-427/07

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08
    28 - Urteile Kommission/Deutschland (C-361/88, zitiert in Fn. 27, Randnr. 24), Kommission/Italien (C-366/89, zitiert in Fn. 27, Randnr. 17), vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg (C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22), vom 13. September 2001, Kommission/Spanien (C-417/99, Slg. 2001, I-6015, Randnr. 38), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 55).

    40 - Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland (29/84, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 9. April 1987, Kommission/Italien (363/85, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7), vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande (C-144/99, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17), vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-6/04, Slg. 2005, I-9017, Randnr. 21), vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg (C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 34), und Kommission/Irland (C-427/07, zitiert in Fn. 28, Randnrn.

    41 - Vgl. nochmals das Urteil Kommission/Irland (C-427/07, zitiert in Fn. 28, Randnr. 55).

    60 - Vgl., statt vieler, Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich (C-6/04, zitiert in Fn. 40, Randnr. 49), Kommission/Spanien (C-417/99, zitiert in Fn. 28, Randnr. 34), Kommission/Luxemburg (C-32/05, zitiert in Fn. 40, Randnr. 22) und Kommission/Irland (C-427/07, zitiert in Fn. 28, Randnrn.

  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08
    18 - Urteile vom 21. September 1999, Kommission/Irland (C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 61), vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 62), vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich (C-177/04, Slg. 2006, I-2461, Randnr. 52), und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien (C-36/05, Slg. 2006, I-10313, Randnr. 38).

    41 - Vgl. nochmals das Urteil Kommission/Irland (C-427/07, zitiert in Fn. 28, Randnr. 55).

    58 - Urteil Kommission/Irland (C-392/96, zitiert in Fn. 18, Randnr. 60).

    59 - Urteile Kommission/Irland (C-392/96, Randnr. 61), Kommission/Frankreich (C-233/00, Randnr. 62), Kommission/Frankreich (C-177/04, Randnr. 52) und Kommission/Spanien (C-36/05, Randnr. 38), jeweils zitiert in Fn. 18.

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - Verg 43/09

    Verpflichtung des Auftraggebers zur Bildung von Teillosen

    Da die Antragstellerin dies hätte rügen können und die Vorschrift präzise Rügefristen bestimmt, ist dies europarechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Generalanwältin Kokott in ihren Stellungnahmen vom 29.10.2009 - C-406/08 und C-456/08).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19

    Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines

    33 Ich möchte hier auf die Äußerungen der Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-456/08, EU:C:2009:679) hinweisen, die Bestimmungen eines nationalen Gesetzes betraf, die einem nationalen Gericht gestatteten, Anträge auf Verfahren über öffentliche Auftragsvergabe mit der Begründung zurückzuweisen, diese seien nicht "so rasch wie möglich" eingeleitet worden, selbst wenn die Antragsschrift ansonsten innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eingereicht worden war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht